Hallo zusammen,
eine tolle Diskussion hat sich hier entwickelt, wirklich sehr spannend (und aufschlussreich) zu lesen!
Ich habe eine Frage zu den generellen Befugnissen eines Polizeichefs ( in meinem Fall eines SS-Obf.). Ich versuche gerade die Vita eines solchen zu erfassen. Er war zunächst Polizeichef in Konstanz, ab 41' dann in Thorn. 42' folgte "wohl" Danzig, ab 44 bis 45 dann Litzmannstadt. Diese HSSPF haben ja Befehle direkt v. RFSS/RSHA bekommen. Die Frage daher, an wen wurden sie weitergegeben? Generell die PB's bzw. die OP? Im Falle der Aktion Reinhard müssen ja folglich die beteiligten Einheiten Befehle von ihrern HSSPFs bekommen haben, oder? Ich lese mich gerade erst ein, daher kann jedes Fitzelchen Info helfen! ( und soll gleichzeitig meine mom. Unwissenheit verbergen :D)
Ich danke euch für eure Antworten,
MFG
PyROB
Herausgelöst aus dem allg. OrPo-Thema: hier. Kordula