Guten Tag ans Forum
möchte die gekürzte Version meiner Ausarbeitung zur Landespolizei aus dem Jahre 2017 hier dem Forum zur Verfügung stellen, um auch etwas zu diesem komplexen Thema beizutragen.
Die Landespolizei (Lapo) 1933 – 1936: Kadertruppe für die Wehrmacht
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kam es auch zu einer großen Umorganisation innerhalb der Länderpolizeien.
Denn ab März 1933 wurden in den Ländern aus dem Bereich bereits vorhandener Polizeieinheiten (Hundertschaften, Schulen und so weiter) Landespolizei-Inspektionen mit Landespolizei-Gruppen und –Abteilungen gebildet. Die neuen Landespolizei-Abteilungen bestanden aus zwei bis vier Bereitschaften, bzw. Hundertschaften.
Das Bundesarchiv nennt den 07.09.1933 als Beginn der Bildung der Landespolizei.
Die für reine Polizeiaufgaben kasernierten Hundertschaften der Polizeien der Länder seien unter der Bezeichnung „Landespolizei“ in Gruppen, Inspektionen und Befehlsstellen zusammengefasst, ausgebaut und militärisch ausgebildet worden.
Die neuen Lapo-Abteilungen hätten in ihrer Gliederung und Bewaffnung etwa einem Infanterie-Bataillon des Heeres entsprochen. Im Mobilmachungsfall sollten die Abteilungen unter den Befehl des Heeres treten.
Die Absicht der Nationalsozialisten in der neuen Reichsregierung vom 30.01.1933 war es von vornherein, beschleunigt eine moderne, starke und gut ausgerüstete Wehrmacht aufzubauen. Das führte in der Folge zu einer grundlegenden Änderung der deutschen Wehrpolitik und Wehrorganisation, wobei der Lapo eine spezielle Rolle zugewiesen wurde.
Denn die neu geschaffene Lapo war als Kadertruppe für die zu vergrößernde Wehrmacht (Heer und Luftwaffe) vorgesehen. Deshalb wurde die Lapo militärisch gegliedert und entsprechend ausgebildet. Regional war sie an die Wehrkreisgrenzen der Streitkräfte angelehnt.
Die Überführung der Lapo in die Wehrmacht lief örtlich verschieden in drei Wellen ab Herbst 1934 bis zum Frühjahr 1936, wobei 1935 noch (polizeifremde) Rekruten bei der Lapo eingestellt wurden.
Überführt wurden teils geschlossene Lapo-Einheiten oder aber durch Wehrmachtssoldaten ergänzte Teileinheiten von einem bis zwei Drittel ihrer Stärke.
Lapo- und Wehrmachtsangehörige wurden auch für neue Spezialverbände verwendet (Nebeltruppe, Fernmeldetruppe). Jüngere Lapo-Angehörige konnten sich freiwillig zur Luftwaffe melden oder zur Artillerie und zur Panzertruppe, ältere Beamte zu ihren aus dem Ersten Weltkrieg gewohnten Einheiten.
Im Reich wurden 47 Lapo-Abteilungen, 6 Schulen, Reiter- und Nachrichtenabteilungen überführt. Zusammen waren das 58 Abteilungen mit 56.000 – 60.000 Landespolizisten.
Im Oktober 1936 bestand das Wehrmacht-Offizierskorps zu 19,55 % aus Lapo-Offizieren, davon etwa 2.200 beim Heer. Bis 1945 erreichten von denen ca. 12,2 % einen Generalsrang.
Lapo-Angehörige, die nicht zur Wehrmacht wollten, konnten ihre Rückkehr in den Polizeidienst ihrer jeweiligen Länder beantragen. Hiervon soll nur eine kleine Anzahl Gebrauch gemacht haben.
Das „Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht“ von 1935 bestimmte, dass zur Wehrmacht auch die überführten Truppenpolizeien (Lapos) gehörten.
Hitler befahl die Überführung der Landespolizeien in die Wehrmacht mit der Verkündung des Gesetzes am 16.03.1935.
Es gab noch ein eigenes Gesetz, nämlich das „Gesetz über die Überführung von Angehörigen der Landespolizei“ vom 03.07.1935. Die vor diesem Datum bereits „vorläufig Versetzten“ galten dann nachträglich als „übergeführt“.
Die Überführung der Danziger Landespolizei mit Wirkung vom 30.11.1935, wurde als deren Auflösung „im Zuge der Sparsamkeitsaktion und der Vereinfachung der Verwaltung“ bezeichnet.
Die Überführung von Polizeiangehörigen der Lapo in die Wehrmacht wird als „Aderlass der Polizei“ bezeichnet. Und als die Polizei wegen ihrer Beteiligung am Krieg dann wieder Personal für Einheiten brauchte, mussten diese Männer über Jahre hinweg erst wieder rekrutiert werden.
Und in den kurzen drei Jahren ihres Bestehens, waren die schnell wechselnden Organisationsformen und Unterstellungsverhältnisse bei der Lapo eine für den Betrachter komplizierte Angelegenheit.
Zu den Uniformen der Lapo ist zu sagen, dass diese mit der neuen Bekleidung gemäß RdErl.d.MdI vom 06.04.1933 ausgestattet werden sollte. Das neue Uniform-Grundtuch sollte hellgrünmeliert sein. Sie unterschied sich farblich also deutlich von der feldgrauen Heeresuniform. Das dunkelgrüne Besatztuch der hellgrünmelierten Lapo-Uniformen fand sich an den Kragen der Röcke und Mäntel wieder. Die Vorstöße an den Mützen, Kragen, Ärmelaufschlägen, Knopfleisten und Kragenspiegeln waren aus hellgrünem Abzeichentuch.
Die lange Hose konnte aus hellgrünmeliertem Grundtuch oder auch aus schwarzem Tuch sein. Die hellgrüne Hosenbiese galt für beide Hosen. Der Mantelstoff war dunkler als der Rockstoff.
Was die Uniformierung der Lapo betrifft, so klang das wie erlassgemäß einheitlich, was aber so nicht der Fall war. Denn zuerst wurde nur die „Landespolizei-Gruppe Wecke z.B.V.“ mit der neuen Uniform bedacht. Alle anderen Einheiten der Lapo behielten ihre bisherigen Länderuniformen weiter. Neuerungen kleinerer Art wurden örtlich recht unterschiedlich durchgeführt, so zum Beispiel der Austausch der Tschakos gegen stumpf graugrün angestrichene Stahlhelme gemäß Erlass vom 18.07.1933. An der rechten Seite des Helmes war das Anbringen eines Hakenkreuzes befohlen und an der linken Seite das Landeswappen.
Ab dem 21.03.1934 sah der Stahlhelm dann wie folgt aus: Hakenkreuz rechts und Reichswappen (schwarz-weiß-rot) links.
Ab dem 10.07.1934 hatten am Helm dann die Seiten der Abzeichen zu wechseln, nämlich Hakenkreuz links und Reichswappen rechts.
An der Schirmmütze war zuerst die Landeskokarde auf dem Besatzstreifen und darüber (auf dem Mützenkörper) die Reichskokarde angebracht. Ab dem 23.04.1934 wurde dann der „Polizei-Adler“ in seiner ersten Form (M 34) anstelle der Landeskokarde als Mützenabzeichen verfügt. Aber örtlich unterschiedlich erfolgte im April 1934 auch eine Anpassung der Mützenabzeichen die Wehrmacht (Heer) mit Reichskokarde im Eichenlaub auf dem Besatzstreifen und darüber der Wehrmachtsadler.
Die Ausstattung weiterer Lapo-Abteilungen mit der neuen grünen Uniform erfolgte zeitlich und örtlich unterschiedlich, teils überhaupt nicht. So soll in Bayern deren alte stahlgrüne Uniform der zufällig namengleichen Landespolizei aus Weimarer Zeit beibehalten worden sein. Die neue hellgrünmelierte Uniform soll in Bayern nur im geringen Umfang ausgegeben worden sein. In Bayern wurde am 01.05.1934 die Anbringung des Wehrmachtsadlers (Heer) aus Stoff über der rechten Tasche der bayerischen Rockbluse angeordnet.
Das bisher zu den neuen Lapo-Uniformen gesagte, galt erst einmal nur für die „1.Garnitur“. Die bisherigen Polizeiuniformen der Länder hießen nun „2.Garnitur oder Ausbildungsgarnitur“, während „Arbeitsgarnituren“ aus Drillich waren. Die nicht „1.Garnituren“ wurden nach und nach mit den Wehrmachtsabzeichen versehen, was oft zu recht unterschiedlichen Kombinationen führte.
An den bei der Lapo getragenen Röcken (aller Garnituren) konnten aufgenähte Wehrmachtsadler mit polizeilichen Schulterstücken und dazu teilweise militärische Gefreiten- und Obergefreitenwinkel vorkommen.
Die Uniformvielfalt bei der Lapo bis zu ihrer jeweiligen Überführung in die Wehrmacht, zum Beispiel im Hamburg am 15.10.1935, ist mit Dokumenten (Erlasse, Fotos pp.) ist insgesamt nur schwer zu belegen. Zumal Lapo-Angelegenheiten als „Geheimsache“ galten.
Zur bereits erwähnten „Landespolizei-Gruppe Wecke z.B.V.“ kann noch folgendes ergänzt werden: Ende Februar 1933 aus besonders ausgesuchten Offizieren und Wachtmeistern der Berliner Schutzpolizei, der Polizeischule Brandenburg/Havel und der Polizeioffiziers-Schule Eiche/bei Potsdam aufgestellt. Zuerst waren das 20 Offiziere, 411 Wachtmeister und 5 Verwaltungsbeamte. Die Gruppe wurde laufend ausgebaut. Gruppenkommandeur war Polizeimajor Walter Wecke. Diese Gruppe galt nicht nur als „Gardetruppe“ des preußischen Ministerpräsidenten Göring in Berlin, sondern vor allem als Versuchs- und Lehrtruppe für die Umgestaltung von kasernierten Polizeieinheiten zu Polizeitruppenverbänden und deren Überführung in die Wehrmacht.
Am 22.11.1933 unterstellte sich Göring diese Gruppe unmittelbar.
Mit Wirkung vom 12.01.1934 erhielt sie den Namen „Landespolizei-Gruppe General Göring“ mitsamt Ärmelband aus grünem Abzeichentuch am linken Unterarm und der Beschriftung „L.P.G. General Göring“.
Seit dem 21.03.1935 war die Gruppe als „Jägerregiment der Luftwaffe“ deren OB Göring unterstellt.
Zum 23.09.1935 erfolgte die Übernahme der Gruppe in die Luftwaffe und zwar als „Flakregiment General Göring“.
In den vorläufigen Bestimmungen über die Bekleidung und Ausrüstung der Landespolizei, Revierpolizei und Gendarmerie (des Landes Preußen) von 1934 ist bezüglich der Lapo-Bekleidung einiges nachzulesen.
So geht es um das Beschaffungswesen und um die Bekleidung und Ausrüstung als solche.
Leider sind keine Accessoires, vor allem keine Rangabzeichen, beschrieben oder abgebildet. Über Dienstgrade sagt diese Vorschrift also nichts aus. Diese sind aber bei Löhken abgebildet.
Die Ausarbeitungen des Bundesarchivs enthalten bezüglich Dienstgrade bei der Lapo nur Angaben wie Offiziere, Wachtmeister (SB), Oberwachtmeister (SB) und Zugwachtmeister, Musikmeister und Obermusikmeister.
Länderkontingente der neuen Landespolizei gemäß Bundesarchiv Preußen
selbständig
Hessen
Unter Kommando von Preußen
Thüringen
Unter Kommando von Preußen
Mecklenburg
Unter Kommando von Preußen
Lübeck
Unter Kommando von Preußen
Anhalt
Unter Kommando von Preußen
Braunschweig
Unter Kommando von Preußen
Oldenburg
Unter Kommando von Preußen
Bayern
selbständig
Sachsen
selbständig
Hamburg
selbständig
Württemberg + Baden
Unter einer LPI in Stuttgart
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Die Landespolizei in den Ministerialblättern der inneren Verwaltung 1934-1941:
Umbenennung der bisherigen Lapo-Gruppe Wecke mit Wirkung vom 12.01.1934: In Anerkennung der Verdienste + zur Kenntlichmachung ihrer unmittelbaren Unterstellung (unter Göring), umbenannt in: Landespolizei-Gruppe General Göring. Deren erste Abteilung führt als Stammabteilung die Bezeichnung: Abteilung Wecke Landespolizei-Gruppe General Göring. Gleichzeitig Tragebestimmung für die Polizei-Offiziere, Polizei-Meister (SB) und Polizei-Wachtmeister (SB) dieser Gruppe zum Tragen am linken Unterarm des Ärmelstreifens: L.P.G. General Göring. Beschreibung: aus grünem Tuch, Aufschrift für Polizei-Offiziere aus blankem Metall, für die Meister (SB) und Wachtmeister (SB) aus stumpfen Metall. Quelle: Runderlass des Ministerium des Innern vom 24.01.1934 –II S I Nr. 8/34 Org.1, veröffentlicht in: Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.): Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1934 Nr. 5, Seiten 140/141.
Vorschuss zur Beschaffung der graugrünen Uniform für Offiziere der Lapo vom 07.02.1934: es wird Bezug genommen auf den Runderlass vom 18.07.1933, der offenkundig die graugrüne Uniform beinhaltet. Quelle: Runderlass des Ministerium des Innern vom 07.02.1934 -II S I Nr.1 II/33 J 2, veröffentlicht in: Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.): Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1934 Nr.7, Seiten 201/202.
Grüne Uniform der Lapo vom 09.04.1934: außer der langen schwarzen Tuchhose kann auch eine schwarze Stiefel- oder Reithose zur grünmelierten Uniform getragen werden, Alle andere Zusammenstellungen von grünen, blauen und schwarzen Bekleidungsstücken sind verboten. Quelle: Runderlass des Ministerium des Innern vom 10.04.1934 –II S I Nr.36 II/34 J 3, veröffentlich in: Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.): Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1934 Nr. 16, Seite 612.
Weißer Rock auch für die Offiziere der Lapo vom 25.05.1934: ein weißer Rock aus Kottondrell (mit Schulterstücken und für die Lapo vermutlich mit silbernen Knöpfen) kann auf eigene Kosten beschafft und polizeiintern getragen werden, jedoch nicht in geschlossenen Formationen. Quelle: Runderlass der Preußischen Ministerpräsidenten (LP) zuzüglich i.R.b.MdJ. vom 25.05.1934 –II S I 14 bNr.1/34 J 3, veröffentlicht in: Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.): Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1934 Nr. 23, Seiten 787/788.
Landespolizei-Lehrschmiede gemäß Runderlass der Preußischen MP (LP) vom 04.07.1934, veröffentlicht im MBliV 1934, Nr.28, S.941
„(1) Die Pol.-Schule für Hufbeschlag in Berlin-Reinickendorf erhält die Bezeichnung „Landespolizei-Lehrschmiede…“
Wintermützen der Gendarmerie usw. vom 15.08.1934: bei der Landespolizei sind das Skimützen mit dem für die Dienstmützen vorgeschriebenen Hoheitsabzeichen und darüber die schwarzweißrote Reichskokarde. Anmerkung: das vorgeschriebene Hoheitsabzeichen war seit dem 23.03.1934 der Polizei-Hoheitsadler M 34. Quelle: Runderlass des Ministerium des Innern vom 15.08.1934 – II M 160 Nr. 6 II/34, veröffentlicht in: Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.): Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1934 Nr.34, S.1078
Inanspruchnahme der staatl. LP-Kuranstalten und des Staatskrankenhauses der LP durch Gemeindepol.-Vollzugsbeamte gemäß Runderlass der MdI vom 19.09.1934, veröffentlicht im MBliV1934, Nr.39, S.1173 ff. Aus diesem Erlass ergeben sich folgende Landespolizei-Einrichtungen:
Landespolizei-Kuranstalt Biesenthal
Landespolizei-Kuranstalt Hannoversch Münden
Landespolizei-Kuranstalt Lauterbach (Kreis Habelschwerdt)
Landespolizei-Kuranstalt Wiesbaden
Staatskrankenhaus der Landespolizei in Berlin.
Umhang für die Offiziere der Landespolizei vom 15.10.1934: Offiziere der Lapo dürfen einen grünmelierten Umhang aus Grundtuch tragen. Quelle: Runderlass des Preußischen Ministerpräsidenten (LP vom 15.10.1934 –J 3 Az 7a/34-, veröffentlicht in: Reichs- und Preußisches Ministerium des Innern (Hrsg.): Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1934 Nr. 43, S.1326
Polizeiliche Zuständigkeit der Lapo vom 21.06.1935: Angehörige der Lapo dürfen nur in geschlossenen Einheiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt werden, ansonsten nicht. Diese Beschränkung gilt auch für den Bereich der Strafverfolgung, zumal die Angehörigen der Lapo keine Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, auch die nicht, die es mal waren. Quelle: Runderlass des Reichs- und Preußischen Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsjustizministerium vom 21.06.1935 –I. PR 1 Nr. 15/35, veröffentlicht in: Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung 1935 Nr. 26, Seite 806.
Fürsorge in der Schutzpolizei für die aus der Lapo ausgeschiedenen Polizei-Beamten vom 23.07.1935: nach dem 01.04.1935 mit Versorgung aus der Lapo entlassenen Angehörigen, werden durch die Dienststellen des Heeres (und nicht mehr von der Polizei) fürsorgerisch betreut, weil auch die Regelung der Versorgung von Heeresdienststellen durchgeführt wird. Quelle: Runderlass der Reichs- und Preußischen Minister des Innern vom 23.07.1935 –III S II 21 Nr.30/35, veröffentlicht in: Ministerialblatt 1935 Nr.31, Seite 962.
Wachtmeisterersatz der Schutzpolizei vom 11.12.1936: einmalig zum 01.04.1937 ehemalige Schutzpolizisten, die 1928 in die Schupo eingetreten sind, dann zur Lapo kamen und von dieser dann in die Wehrmacht übergeführt worden sind, konnten von der Wehrmacht wieder in die Schutzpolizei wechseln. Zu den Einstellungsbedingungen gehörten: Feldwebel als Oberwachtmeister der Schutzpolizei und Unteroffiziere als Revier-Oberwachtmeister der Schutzpolizei, Wiederverwendung im Revier-Einzeldienst. Quelle: Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 11.12.1936 -O-Kdo P (1a) 34 c Nr. 181, veröffentlicht in: Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung 1936 Nr. 53, Seiten 1640 ff.
Tragen der Lapo-Uniform bei der Schutz- und Gemeindepolizei vom 17.06.1936: war erst gemäß Runderlass vom 13.05.1936 (RMBliV, S. 704 a) nicht möglich, nun aber doch. Anmerkung: Lapo-Offiziere, die nur bei der Wehrmacht waren, wollten ihre eigenen Uniformen an Schutz- und Gemeindepolizei(offiziere) verkaufen, um finanziellen Schaden möglichst gering zu halten. Quelle: Runderlass der Reichs- und Preußischen Minister des Innern vom 17.06.1936 –III M 100 Nr. 52/36-, veröffentlicht in: RMBliV. 1936Nr. 28, Seite 836 b.
Polizeiseelsorge in der Lapo vom 19.01.1937: durch die Überführung der Lapo in die Wehrmacht gegenstandslos geworden. Quelle: Runderlass der Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 19.01.1937 –O-Kdo P (1b) Sch 65 Nr.1/37, veröffentlicht in: RMBliV. 1937 Nr.4, Seiten 143/144. Landespolizei: Josef SCHULER, geboren am 29.02.1912 in Mengen, wird in einer Prozesssache als Zeuge benötigt. Die letzte Landespolizei-Dienststelle war: Kommando der Landespolizei Ulm. Rückmeldung mit jetziger Anschrift bis zum 15.09.1937. Quelle: Runderlass der Preußischen Ministers der Innern vom 16.08.1937 –Abw d. LP. – L-K Nr. 18 (309 III)/37, veröffentlicht in: RMBliV 1937 Nr. 34, Seite 1420 a.
Landespolizei vom 01.10.1941: Offenkundig hatte es sich innerhalb von Polizei- und anderen Verwaltungen immer noch nicht flächendeckend herumgesprochen, dass die Landespolizei 1935 und 1936 in die Wehrmacht übergeführt worden war und nicht mehr existierte. Hierauf wurde im nachstehenden Runderlass hingewiesen: RdErl. des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 01.10.1941 –O-Kdo II W 4 (Abw. d. L. P.), veröffentliche im RMBliV. 1941 Nr. 41, Seiten 1765/1766.
Verwendete Quellen: Bücher und Artikel von Erich Radecke, Literatur von Ingo Löhken, Schriften des Bundesarchivs, Vorschriften, Erlasse pp.
Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie
Peter
P.S.: Das Bearbeiten und Entfernen von Tabellen ist mir leider nicht ganz gelungen.