Posts by Ultima

    Danke für die Antworten!

    Also die Umschulung muss im Zeitraum Ende Juni bis August gelaufen sein (Dauer ca. 6 Wochen). Dieser Lehrgang müsste im Zusammenhang mit der Aufstellung der Art.Abt. der Estn.SS-Frw.Brig. durchgeführt worden sein.
    Hatte erst gedacht es handelt sich um eine Offizierumschulung, da aber einer der Offiziere in seinen Erinnerungen von einer Gruppe von ca. 200 Mann schreibt, wird wohl das gesamte Personal, das zur Aufstellung vorgesehen war, dorthin kommandiert worden sein.

    Ist jemanden eine SS-Artillerie-Schule in Amersfoort (Holland) bekannt, oder vielleicht auch eine solche Einrichtung vom Heer?
    Dort soll ein Umschulungs-Lehrgang stattgefunden haben und es wird ausdrücklich diese Schule erwähnt!? (Zeitraum: Juni-Juli 1943)

    Es sollen ca. 20 Mann unter Führung des Kommandeurs des I./WGrenRgt (bulg.) W-Stubaf Karaneschev geflohen sein, davon sind etwa 12 durch die "Verfolgergruppe" von Hstuf Ivanov (Kdr. II./) gefasst und erschossen worden.

    Besitz zufällig jemand Informationen über die estnische RAD-Abteilung 2/180?
    Jede Information (Aufstellung, Stärke, Verwendung usw.) wäre willkommen!
    Gruß
    Christian

    Nach dem Bild zu urteilen würde ich auch auf eine SD Verwendung schließen.
    (und danke an Tom für die anderen eingestellten Bilder!)

    Zitat Tom300: Im Moment bin ich aber davon "überzeugt" das "Er" ein Angehöriger des SD war und zu einer der beiden späteren Waffen-Grenadier-Divisionen der SS gehörte, entweder 15. oder 19. (lettische).

    Wieso soll/muss er zu einer der beiden Divisionen gehört haben?

    Die Chance für eine Verwendung beim SD ist zwar gering, aber nicht ausschließbar.
    Das "doppelarmige Hakenkreuz" wurde von den KL-Lagerwachen getragen, es war kein Kragenspiegel für die lettischen Verbände.
    In der Regel galten die Bestimmungen für das tragen der Kragenspiegel für alle, es wurde zwar nie wirklich beachtet, aber wenn für eine Division das tragen spezieller Spiegel befohlen wurde galt dies auch für das deutschen Rahmenpersonal, diese trugen dann ein kleines SS Metallabzeichen auf der rechten Brust (unterhalb der EK I Tragestelle).

    Ein deutscher Platz in Sicherheitsrat ist ja nun wieder ein ganz anderes Thema!

    Sind denn Versuche der deutschen Regierung bekannt diesen Artikel ganz offiziell zu streichen? Außerdem darf nicht vergessen werden, dass das Völkerrecht sehr "unbeweglich" ist...Änderungen werden nur sehr langsam auch schriftlich fixiert und es läuft sehr viel über das Gewohnheitsrecht, außerdem ändern sich im laufe der Zeit auch die Interpretationen..ich denke das in der heutigen Zeit kein Staat unter Berufung auf Artikel 53 irgendwelche Maßnahmen durchführen kann, die sonst nicht möglich wären.

    Und ein "Federstrich" ist es sicherlich nicht...Erstmal wäre die Frage zu klären ob Deutschland als "Ziel" dieses Artikels überhaupt selbst die Streichung einfordern kann oder ob Deutschland nur bei anderen Staaten darauf hinwirken kann, dass diese das Thema zur Abstimmung bringen. Weiterhin sind soclhe Änderungen der Charta, wenn mich nicht alles täuscht, mit einer Abstimmung und einer geforderten 2/3 Mehrheit verbunden.

    Die Entscheidung ob Deutschland wieder ein souveräner Staat wird oder nicht, lag klar bei den 4 Siegermächten, die durch ihren Sieg über Deutschland und der damit einhergehende Besetzung des selbigen Staates, die Kontrolle übernommen hatten.
    Das ist ja auch sozusagen ein Wechselspiel, denn mit dem Verlust der Souveränität ging auch die Verantwortung über Territorium und Bevölkerung auf die Siegermächte über.
    In der Literatur wird klar geäußert das mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (2Plus4) zwischen Deutschland (als Rechtsnachfolger vom Deutschen Reich) und den 4 Siegermächten ein Vertrag geschlossen wurde, der als Friedensvertrag zu bewerten ist. Die Folge ist/war die völlige Souveränität, sowohl nach innen als auch nach außen. Die Berliner Kommandantur hat mit Wirkung vom 2.Oktober 1990 alle auf Besatzungsrecht basierenden Bestimmungen für ungültig erklärt.

    Das in der Charta der UN die Feindstadtklausel noch aufgeführt ist, wurde auch schon von Seiten deutscher Politiker angesprochen, mit dem Ziel diese aus der Charta zu entfernen. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass diese Klausel in der UN-Charta allein nicht ausreicht, um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen zu können.
    Sie zielt ja auch eher darauf ab, dass im Zusammenhang mit dem Vertragsbeschluss noch gewisse Vorgehalte gegen Deutschland bestanden und ein schnelles Handeln ermöglichen sollte. Außerdem ist der Artikel in seiner Bedeutung nicht völlig geklärt, da nicht explizit festgelegt ist welche Staaten (mit Ausnahme von Deutschland und Japan) tatsächlich durch diesen Artikel geringere Rechte haben.

    Mit dem Tod von Hitler wäre es natürlich notwendig gewesen einen neuen Eid zu schwören. Ob dies dann wieder ein personengebundener Eid gewesen wäre oder aber ein Eid auf Deutschland im Allgemeinen beziehungsweise das z.B. Nationalsozialistische System ist dabei grundsätzlich auch erstmal als nebensächlich anzusehen.

    Ich dachte die "Offiziergewinnung" durch Tapferkeitsbeförderungen wurde in der Wehrmacht erst ab ca. 43/44 im größeren Umfang eingeführt. Während die Waffen-SS dies schon sehr viel früher im größeren Umfang nutzte. (?)

    Zur BW: Fachoffiziere gibt es bis heute und sind eigentlich in jedem Bat. zu finden.