Die Entscheidung ob Deutschland wieder ein souveräner Staat wird oder nicht, lag klar bei den 4 Siegermächten, die durch ihren Sieg über Deutschland und der damit einhergehende Besetzung des selbigen Staates, die Kontrolle übernommen hatten.
Das ist ja auch sozusagen ein Wechselspiel, denn mit dem Verlust der Souveränität ging auch die Verantwortung über Territorium und Bevölkerung auf die Siegermächte über.
In der Literatur wird klar geäußert das mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (2Plus4) zwischen Deutschland (als Rechtsnachfolger vom Deutschen Reich) und den 4 Siegermächten ein Vertrag geschlossen wurde, der als Friedensvertrag zu bewerten ist. Die Folge ist/war die völlige Souveränität, sowohl nach innen als auch nach außen. Die Berliner Kommandantur hat mit Wirkung vom 2.Oktober 1990 alle auf Besatzungsrecht basierenden Bestimmungen für ungültig erklärt.
Das in der Charta der UN die Feindstadtklausel noch aufgeführt ist, wurde auch schon von Seiten deutscher Politiker angesprochen, mit dem Ziel diese aus der Charta zu entfernen. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass diese Klausel in der UN-Charta allein nicht ausreicht, um die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen zu können.
Sie zielt ja auch eher darauf ab, dass im Zusammenhang mit dem Vertragsbeschluss noch gewisse Vorgehalte gegen Deutschland bestanden und ein schnelles Handeln ermöglichen sollte. Außerdem ist der Artikel in seiner Bedeutung nicht völlig geklärt, da nicht explizit festgelegt ist welche Staaten (mit Ausnahme von Deutschland und Japan) tatsächlich durch diesen Artikel geringere Rechte haben.