Hallo Miteinander,
Hier erstmal der Vorspann und die geschichtlichen Zusammenhänge zur Entstehung der Polizeischulen nach den I Weltkrieg und in Deutschland Weimarer Republik, in einen 2 Teil geht es speziell um die Polizeischule in Sensburg.
Polizei ist zwar nicht mein "Thema" ?(,man kann eben nicht auf allen Hochzeiten tanzen ;), bin aber in diesen Zusammenhang mit den Thraed von User großelternforscher neugierig geworden, und es gab diesbetüglich nur ganz wenig Info dazu.
Danke auch an RolandP für seine Tipps.
So wie ich Marcus(Lockenheld) kenne, wird er hierzu Ergänzungen machen - da sein Spezialgebiet die Schutzpolizei ist. Ich würde mich darüber freuen.
Allgemeines zur Aufstellung der Sicherheits- / Schutzpolizei nach den I. Weltkrieg
Nach dem Erlass der Preußischen Ministers des Inneren vom 15.04.1919 durften Einwohnerwehren gebildet werden.
Grund war die allgemeine Unsicherheit nach den ersten Weltkrieg um sich gegen den bewaffneten Aufruhr zu schützen, sowie gegen das Anwachsen des Verbrechertums.
Diese Einwohnerwehren waren aber nur vorübergehend.
Nach ministerieller Anordnung wurde 1919 die Sicherheitspolizei aufgestellt.
Diese bestand aus Hundertschaften und Kommandostäben.
Eine Hundertschaft bestand zumeist aus 3 Offizieren und 125 Wachtmeistern in all seinen Dienstgraden. Hinzu kamen Kraftfahr- und Nachrichtenzüge sowie berittene Hundertschaften die sich überwiegend im Grenzdienst und in größeren Städten befanden.
Die Gesamtstärke der Sicherheitspolizei wurden von den Alliierten festgelegt und waren nicht Bestandteil der festgesetzten Stärke der Reichswehr von 100000 Mann laut Friedensvertrag.
Die Notwendig starke Polizeikräfte aufzustellen zeigen die Einsätze der Jahre 1920 und 1921
Bei der Niederschlagung der kommunistischen Aufstände.
Den Personalbedarf für die Hundertschaften und Stäbe deckte man mit ehemaligen Soldaten und Offizieren die im I. Weltkrieg gedient hatten, die geistig und körperlich den Anforderungen entsprechen mussten. Alle ledigen Wachtmeister wurden kaserniert.
Alle Angehörigen standen als Staatsangestellte in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Staat.
Die Einführung einer 12 jährigen Dienstzeit erfolgte später, diese konnte in ein lebenslängliches Beamtenverhältnis übergehen. Voraussetzung hierfür war die Absolvierung von Lehrgängen.
Die Besoldung wurde nach Dienstjahren und Dienstgraden geregelt und die ärztliche Versorgung durch Polizeiärzte sichergestellt.
Die Hauptbewaffnung waren Karabiner und Pistolen.
Nach der Aufstellung der Hundertschaften begann man sofort mit den planmäßigen Unterricht und Ausbildung für polizeiliche Aufgaben. Hier wurden zunächst erfahrene Polizeiberufsoffiziere aus den staatlichen Polizeiverwaltungen herangezogen.
Unterrichtsfächer waren Waffendienst, Waffenkunde, Schießlehre, Sportunterricht, Strafrecht, Polizeirecht, Gewerbekunde, Staats- und Bürgerkunde, hinzu kam allgemeinbildender Unterricht die durch vertraglich eingestellte Zivillehrern erteilt wurde, um den Bildungsgrad der Wachtmeister zu verbessern.
In den ersten Jahren seit Bestehen der Polizeischulen gab es bis April 1926 (Min.Erlaß M.D.I. vom 1.Mai 1926, II F 81,Nr.233) abgekürzte Drei-Monats-Lehrgänge mit einer Abschlussprüfung. Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hatte wurde aus den Polizeidienst entlassen, zumindest wirkte sich dies auf die Beförderung aus.
In den Polizeiberufsschulen konnten die Wachtmeister nach einem dreijährigen Polizeiberuf-
Schule vor Behördenvertretern die Abschlussprüfung A I ablegen, diese Abschlussprüfung war für ein lebenslange Anstellung erforderlich.
Der sechsjährige Besuch der Polizeiberufschule mit bestandener Abschlussprüfung O I war für den Übertritt in eine Polizeioffizierslaufbahn oder für den gehobenen mittleren Dienst bei Behörden z.B. der Polizeiverwaltung erforderlich.
Da es auch einen Bedarf an Oberwachtmeistern in den Revieren und Hundertschaften gab, wurden Oberwachtmeister-Anwärter-Notlehrgängen von zweimonatiger Dauer eingeführt.
Diese Lehrgänge wurden später auf vier Monate verlängert die wiederum für eine lebenslange
Anstellung erforderlich waren.
Dringend erforderlich war auch die Aus- u. Weiterbildung der Offiziere die aus den Heer in die Sicherheitspolizei als Polizeioffiziere eingestellt wurden.
Dafür wurde 1921 eine Höhere Polizeischule in Eiche bei Potsdam eingerichtet.
Hier erhielten die abgeordneten Offiziere in Kursen von einigen Monaten das Rüstzeug.
Auch für Stabsoffiziere vom Major aufwärts wurden hier geschult.
Die Anzahl für den Polizeioffiziersnachwuchs bestimmte das Preußische Ministerium des Innern, diese Abiturienten hatten sich bei den Provinzialpolizeischulen für die Laufbahn zu melden. Hier mussten sich die Bewerber einer Aufnahmeprüfung unterziehen.
Die Aufnahmeprüfung bestand aus einer psychotechnischen, einer Sportprüfung und einer mündlichen Befragung durch eine Dreierkommission, diese bestand aus einen Stabsoffizier, dem Polizeioberlehrer und den Sportoffizier.
Im ersten Jahr war die Ausbildung identisch, wie bei allen Anwärtern, außer bei einigen allgemeinbildenden Fächern. Sie wurden an den Polizeischulen als Klassenälteste eingesetzt und erhielten somit kleine Verwaltungsaufgaben. Ab den zweiten Jahr wurden sie in den Polizeistandorten weitergeschult.
Für die Polizeioffizierslaufbahn wurden auch eine bestimmte Prozentzahl der Polizeiwachtmeister zugelassen. Voraussetzung war der Eintrag im Zeugnis nach einen absolvierten Lehrgang „Eignung zur Weiterbildung“.
Die Polizeiberufsschule (für Wachtmeister) musste nach sechsjährigem Besuch mit bestandener Prüfung in den Oberstufenklassen abgeschlossen worden sein.
Alle Offiziersanwärter wurden in den Standorten der Hundertschaften und Polizeirevieren im Verwaltungsdienst vorgeschult, danach wurden sie vom Innenministerium für die Ausbildung an der Preußischen Polizeischule für Leibesübungen in Spandau für ein Vierteljahr und anschließend für ein Dreivierteljahr an die höhere Polizeischule in Eiche in Vorschlag gebracht. Nach erfolgreichen Abschluss berief das Preußische Ministerium des Inneren die Anwärter zu dem einjährigen Ausbildungslehrgang.
In der Polizeischule für Leibesübungen in Spandau wurden Polizei-Offiziere zu Sportlehren und Wachtmeister zu Hilfslehrern und Riegenführer ausgebildet. Die Schule wurde 1921 in der ehemaligen Gardepionierkaserne eingerichtet. Aufgebaut wurde die Schule von Oberst Wessig, ehemaliger aktiver Heeressportler.
Alle Offiziersanwärter mussten das Vierteljahr in Spandau wahrnehmen, auch Stabsoffiziere wurden mit den modernen sportlichen Aufgaben vertraut gemacht.
Für die berittenen Hundertschaften kamen die Polizeioffiziere zur Polizei-Reitschule nach Hannover.
In einigen Provinzen wurden Reitschulen für Wachtmeister eingerichtet, in diesen wurden die Wachtmeister ausgebildet und die Remonten zugeritten.
Für Ost und Westpreußen befand sich die Reitschule in Insterburg.
In Berlin befand sich die Polizeischule für Technik und Verkehr.
Hier wurden Polizeioffizier für die Hundertschaften im Kraftfahrdienst und die Nachrichtenzüge ausgebildet.
Hier fanden auch regelmäßige Lehrgänge für Polizeiwachtmeister statt.
Eine zentrale Ausbildungsstelle für Hundeführer befand sich in Grünheide in der Mark Brandenburg. Hier wurden Polizeihunde abgerichtet und die Hundeführer in mehrmonatigen Lehrgängen mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.
Auch musste man an die den Nachwuchs für Polizeibeamte denken, so wurden 1923 an den Polizeischulen Polizeianwärter für eine einjährige Ausbildung eingestellt.
Für Ostpreußen gab es für die Anwärter folgende Meldestellen :
Königsberg, Tilsit und Elbing.
Hier wurden die Anwärter einer gründlichen körperlichen Untersuchung, einer Prüfung in Allgemeinbildung, einer psychotechnischen Eignungsprüfung, einer Sportprüfung und einer mündlichen Befragung unterzogen. Die Akten dieser Anwärter kamen zu Polizeischule nach Sensburg, hier wurde die Auswahl der Anwärter getroffen, meistens wurden nur die Anwärter einberufen die, die Tauglichkeitsziffer I hatten. Die Sollstärke bestimmte das Innenministerium in Verbindung mit dem Oberpräsidenten in Königsberg (Pr), den Oberpräsidenten war die Polizeischule in Sensburg unterstellt.
Ab 1920/1921 wurde in jeder Provinz eine Polizeischule eingerichtet.
Folgende Polizeischulen entstanden um 1920/1921:
Sensburg für Ost- u. Westpreußen
Frankenstein für Ober- u. Niederschlesien
Treptow an der Rega für Pommern
Brandenburg für Berlin und Provinz Brandenburg
Hildesheim für die Provinz Hannover
Kiel für Schleswig – Holstein
Münster für die Provinz Westfalen
Bonn für das Rheinland
Der Aufbau der Sicherheitspolizei die später in Schutzpolizei umbenannt wurde erfolgte verhältnismäßig rasch und wurde sehr sorgfältig durchgeführt.
Die großen Einheiten der Hundertschaften bestanden ihre Bewährungsprobe, wie oben genannt schon 1920/1921. Die Polizei-Reviere wurden mit gut ausgebildeten jüngeren Polizeibeamten aufgefüllt-
In den Jahren bis 1925 hatte man Polizeibeamte die nicht geeignet waren, dienstentlassen.
1925 forderten die Alliierten die Herabsetzung der Sollstärke der Schutzpolizei um 302 Polizeioffiziere und 8432 Wachtmeisterstellen.
Hierauf war man gut vorbereitet, das Einstellungssoll bei Offizieren und Wachtmeistern
wurde vorher bereits gekürzt.
Ein Rund-Erlass des preußischen Innenministerium vom 6.Juli 1926 (II C I 44 Nr. 116/26 Min.Blatt i.V.1926 Seite 657) bestimmte die Auflösung von 74 Bereitschaften.
Mit diesen Erlass wurden die Hundertschaften ab sofort Bereitschaften genannt.
Grüße Matthias
Quellen: das Ostpreussenblatt Jahrgang 84 Folge 17 und 19 Autor Max Krohs, LdW, FdW, Geschichte der deutschen Volkspolizei, StädteAtlas Ostpreussen, Heimatatlas für Ostpreussen, Wirtschaft und Staat Bd 2, eigene Recherchen.