Hallo Hector,
laut der folgenden Quelle,
"berechtigte das Tragen der Wehrmacht-Uniform in Verbindung mit einem Lazarettausweis ab 3.10.1939 im gesamten Deutschen Reich zur uneingeschränkten Freifahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zunächst für den Personenkreis von Verwundeten und Kriegsverletzten eingerichtet. Nach einigen Monaten wurde die Freifahrtregelung auf alle Uniformträger der Wehrmacht ausgeweitet."
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/Download/Tarif…_1929-1949.html
Dieses vorausgesetzt, wären Wehrmachts-Fahrscheine nur außerhalb der Reichsgrenzen notwendig gewesen, es sei denn die Fahrscheine hätten noch eine Funktion als Legitimation ähnlich dem eines Marschbefehls.
Wie dem auch sei, gesetzt den Fall, dass ein Wehrmachts-Fahrschein für einen Soldaten in einem Lazarett auszustellen war, musste das entsprechende Lazerett m. E. über entsprechende Blanko-Fahrscheine verfügen.
Das ist allerdings Spekulation, da ich mich bisher mit dieser Thematik, die ich jetzt aber auch interessant finde, nicht beschäftigt habe. Ich konnte auch diesbezüglich in- und außerhalb des Forums nichts dazu finden.
Ich hoffe deshalb, dass es noch Beiträge hierzu gibt.
Viele Grüße
Nicco