Hallo zusammen,
Hallo Darko
Vielen Dank für die Abschrift des Befehls vom 27.5.1944!
Hallo Dieter,
vielen Dank für die Angaben zur Versetzung von Offizieren
Zur Ergänzung der bisherigen Informationen!
Herzliche Grüße Roland
Der Chef der Ordnungspolizei Berlin, den 27.Mai 1944
Kdo g I Org (3) Nr. 95/44 (g)
Schnellbrief
An
a) den Höchsten SS- und Polizeiführer Ukraine – Befehlshaber der Ordnungspolizei in Lemberg – mit 9 Nebenabdr., 10 KStN u. 4 StN f. N-Zug zugl. f. SS-Po.l-Reiterabt. 1, Leit. Vet.Offz., Vet.Park d. Ordn. Pol. u. Pol.-Rechnungsamt
b) die Höheren SS- und Polizeiführer – Befehlshaber der Ordnungspolizei – in Posen, Hamburg, Wien, Krakau
c) den Polizeipräsidenten in Berlin – mit 2 Nebenabdr., 2 KStN u 2 StN f. N-Zug f. d. Kdo. d.SchP. Berlin
d) den Polizeipräsidenten in Wien – mit 1 Nebenabdr.
e) die Polizeiverwaltungen in Litzmannstadt und Hamburg
f) die Pol. San.Ausb. – u. Ers.Abt. in Tabor/Prot.
g) die Pol. Reiter-Ers.-Schwadron Posen
h) die Pol. Reit- u. Fahrschule in Mosty-Walki
i) den Hauptvet. Park d. Ordn. Pol. in Cottbus
k) das Polizei-Rechnungsamt f. ausw. Einsätze in Grünheide
l) den Rechnungshof des Deutschen Reiches in Potsdam – mit 5 Nebenabdr.
Betr.: Aufstellung der SS-Pol.-Reiterabteilung 1
1) Mit den Restteilen der aufgelösten SS-Pol. Reiterabt. I u. II, einschl. der noch verbliebenen Pferde, Fahrzeuge, Waffen, Geräte usw. ist vom Befehlshaber der Ordnungspolizei Lemberg sofort eine neue Reiterabteilung aufzustellen. Die Reiterabteilung führt die Bezeichnung
„SS-Pol.-Reiterabteilung 1“
2) Gliederung
Abt.-Stab KStN 302 ohne Abs. c
Nachr.-Zug gem. beil. StN
1.Schwadron KStN 311 (v. 1.3.44)
2.Schwadron KStN 311 (v. 1.3.44)
le. Kav. Kol. KStN 359
3) Heimatstandort: PV Berlin
4) Ersatzeinheit: Pol.-Reiter-Ers.Abt., Posen
5) Personelle Bestimmungen
a) Zum Kommandeur der SS-Pol.-Reiterabt. 1 wird Major d.SchP. Aschrich, PV Litzmannstadt, unter Aufhebung seiner Abordnung zur Pol.Reit- u. Fahrschule Ukraine bestimmt.
Major d.SchP. Hoffmann, PV Hamburg, tritt zur Pol.Reit- und Fahrschule Ukraine als Kommandeur.
b) Nach den KStN fehlende Offiziere, Verwaltungsbeamte, Unterführer und Männer sind mir unter Angabe der Iststärke zu melden.
Die bei den Restteilen befindlichen Hiwi rechnen auf die Sollstärke an
6) Materielle Bestimmungen
Fehlende Bekleidung, Waffen, Geräte, bespannte Fahrzeuge, Feldküchen, Ausrüstungsstücke usw. sind bei mir unter Angabe der Istbestände – getrennt für Abt.-Stab, Nachr.-Zug usw. anzufordern. Überzähliges gerät ist mir genauestens zu melden.
7) Wirtschaftliche Versorgung
1) die SS-Pol. Reiterabteilung 1 wird mit dem Tage der Aufstellung zur kassenführenden Stelle (Dienststelle mit Anordnungsbefugnis) bestimmt
2) Die wirtschaftliche Versorgung hat nach der PDV 33 zu erfolgen, für die Hilfswilligen ohne Abschn. XV und XVI
3) Abrechnung und Prüfung hat beim Pol.-Rechnungsamt des BdO Krakau zu erfolgen.
8 ) Ärztliche Versorgung
Die vorhandenen San.-Dienstgrade verbleiben bei der SS-Pol. Reiterabteilung 1
Überzählige SDG sind umgehend (Hervorhebung im Original) zur Pol. San.Ausb.- u. Ers.-Abt. nach Tabor/Prot. in Marsch zu setzen (vgl. Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 3 vom 26.1.1944( Fehlendes San.-Material ist ggfs. bei mir anzufordern.
9) Zahnärztliche Versorgung
Hinsichtlich des Einsatzes einer zahnärztlichen Station ergeht Sondererlass.
10) Tierärztliche Versorgung
Als Abteilungsveterinär bestimme ich den Obervet. d. Pol. Zeiger, PV Wien, bisher abgeordnet zur SS-Pol.-Reiterabt. I. Zu seiner Unterstützung treten die beiden Vet.-Gehilfen der SS-Pol. Reiterabt. I und II.
Der bisher zur SS-Pol. Reiterabt. II abgeordnete Veterinär d. Pol. Dr. Seidel, PV Berlin, wird dem BdO Krakau – Leit. Vet.Offz. – zur Verfügung gestellt.
Das Beschlagpersonal ist aus den ehem. SS-Pol. Reiterabt. I und II zu entnehmen.
Vet.- und Hufbeschlaggerät sind von den aufgelösten SS-Pol. Reiterabt. I und Ii zu nehmen. Überzähliges Gerät ist an den Vet.Park der Ordn. Pol. Krakau abzugeben.
Fehlbestände (Vet. Packtaschen pp) sind unter Angabe der Istbestände bei mir anzufordern.
Fahrzeugfehlbestände (Hufbeschlagmittel u. Putzzeuge) sind durch den Vet. Park d. Ordn. Pol. in Krakau zu decken.
11) Pferde:
Soweit die erforderlichen Pferde und Ausrüstungen nicht aus eigenen Beständen gestellt werden könne, ist mir darüber unter Angabe der noch benötigten Anzahl zu berichten. Über die Zuteilung ergeht dann Sondererlass.
12) Kraftfahrzeuge:
Die Zuweisung der in den KStN vorgesehenen Kraftfahrzeuge erfolgt zu gegebener Zeit ohne Anforderung durch Sondererlass.
Zur Zeit stehen Kfz nicht zur Verfügung
13) Nachrichtenwesen
Nachr.-Zug gem. beil. StN ist aus den gem. Erl. v. 6.12.1943 – Kdo. In N (1a) 71.08 Nr. 84 II/43 – bei der Pol. Reiter-Ers.-Schwadron Posen aufgestellten 3 Nachr.-Zügen zu stellen.
14) Feldpost
Feldpostnummern sind nach beendeter Aufstellung bei mir anzufordern
15) Truppenfürsorge
Ernennung der Fürsorgeoffiziere hat gem. RdErl. v. 13.8.1943 – MBliV S. 1343 – zu erfolgen.
16) Erkennungsmarken
Die in der SS-Pol. Reiterabteilung 1 zur Verwendung kommenden Kräfte sind mit Erkennungsmarken auszustatten. Die Beschriftung der Erkennungsmarken ist gem. RdErl. v. 20.10.42 – MBliV S. 2041 – und RdErl. v. 16.3.44 – BefBlO S. 83 – durchzuführen.
17) Verlustwesen
Verluste sind gemäß RdErl. v. 15.7.1942 – MBliV S. 1503 – und Ergänzungsbestimmungen zu melden.
18) Truppenbetreuung
Die nach Erlass O-Kdo II WE (4) Nr. 701/42 vom 1.6.1942 zustehenden Truppenbetreuungsmittel sind, soweit nicht mehr vorhanden, unter Angabe der Versandanschrift beim Hauptamt Ordnungspolizei – Gruppe WE – anzufordern.
19) Kriegstagebuch
Auf die Bestimmungen über die Führung der Kriegstagebücher (vgl. Erl. v. 23.5.1940 – Kdo O (1) Nr. 371/40 – n. V. und die ergangenen Nachtragserlasse, insbesondere Erl. v. 20.6.1942 – Kdo. I-Ia (1c) 26 Nr. 4/43 – n. v.) weise ich hin.
20) Die Aufstellung der SS-Pol. Reiterabteilung 1 ist mir unter Beifügung einer Offiziersstellenbesetzung zu melden.
Im Auftrage gez. Flade
(T175 R8 2 509 880 – 882, Bild 1058 – 1060)
Wie man sieht, es ist mühselig, diese Polizei-Aufstellungsbefehle abzuschreiben, aber wenn man es tut, tauchen auch noch weitere Informationen – wie z.B. zu den Veterinären oder Major d.Sch. Hoffmann – auf!!
In wie weit dieser Befehl umgesetzt wurde, ist noch fraglich, schließlich gibt es ja noch weitere Befehle, u.a. den Befehl vom 13.10.1944 (s.o.)
Der Chef der Ordnungspolizei Berlin, den 2.August 1944
Kdo g I Org/Ia (3) Nr. 290/44 (g) NW 7, Unter den Linden 74
Schnellbrief
An
a) den Höh. SS- u. Pol.-Führer – BdO – in Krakau (mit je 1 Nebenabdr. für die Reit- und Fahrschule Ukraine und für die Reiter-Abt. 1)
b) die Befehlshaber der OP – in Budapest (zugl. 1 Nebenabdr. für SS-Pol.Regt. 1), Prag (zugl. 1 Nebenabdr. für SS-Pol.Regt. 21), Hamburg, Hannover, Posen, Münster, Danzig, Dresden
c) die Regierungspräsidenten in Magdeburg (zugl. 1 Nebenabdr. für PV Aschersleben), Dresden (zugl. 1 Nebenadr. für KdG Dresden)
d) die Polizei-Verwaltungen in Hamburg, Braunschweig, Bremen, Litzmannstadt, Düsseldorf, Essen, Bochum, Danzig, Posen, Oberhausen, Dresden, München-Gladbach, Wuppertal, Köln, Berlin (zugl.für das Kdo. d.SchP.
e) die Pol. Reit- und Fahrschulen in Rathenow, Bendsburg, Kroatien
f) die Pol.-San.-Ausb. u. Ers.-Abt. in Tabor/Prot.,
g) das Zentralsanitätslager beim Reichsarzt SS und Polizei – Ausgabestelle 2 – in Pritzwalk (Ostprignitz)
h) das Pol.-Rechnungsamt für ausw. Einsätze in Grünheide über Erkner bei Berlin,
i) den Rechnungshof des Deutschen Reiches in Potsdam
Betr.: Auflösung der Reit- und Fahrschule im Reichskommissariat Ukraine
1) Die gemäß Erlass vom 30.6.1942 – O-Kdo I O (3) 1 Nr. 138/42 – aufgestellte Reit- und Fahrschule im Reichskommissariat Ukraine ist sofort vom BdO Krakau aufzulösen.
2) Personelle Bestimmungen
a) Major d.SchP. Hofmann, PV Hamburg, tritt zur Pol. Reiter-Abt. III als Kommandeur,
Oberlt. d.SchP. Helmut Erber, PV Braunschweig, wird zur SS-Pol.-Reiter-Abt. 1 abgeordnet.
Stabsveterinär d. Pol. Dr. Rathsfeld, Pol.-Reit- u. Fahrschule Rathenow, wird zum SS-Pol.Regt. 1 gem. Erl. Kdo. g I Org./Ia Nr. 252/44 (g) vom 25.7.1944 abgeordnet
b) Nachstehend aufgeführte Offiziere, Revier- (Bezirks-) Offiziere, Verwaltungsbeamte, Unterführer und Männer – mit Ausnahme des für die Abwicklung benötigten Personals – treten sofort als Stammpersonal zur Pol. Reit- und Fahrschule in Esseg:
...
d) Die restlichen Kräfte sind wie folgt in Marsch zu setzen
Unterführer und Männer zur Pol.-Reiter-Ers.-Abt. in Posen
Fremdvölkisches Personal zur SS-Pol. Reiter-Abt. 1
(Kosaken)
Den Heimatstandorten ist von den neuen Verwendungsdienststellen Kenntnis zu geben
...
4) Pferde
Die Pferde sind wie folgt zu verteilen:
30 für den Schulbetrieb geeignete Reit- Pol. Reit- und Fahrschule in Esseg
und
4 Zugpferde
6 Reitpferde (darunter das Pferd „Capitano“ mit Ausrüstungen) SS-Pol.Rgt 21 in Brünn/Mähren
Die übrigen Pferde mit Ausrüstungen übernimmt BdO Krakau.
Hiermit in erster Linie die SS-Pol. Reiter-Abt. 1 aufzufüllen.
5) Inmarschsetzung: Anmeldung und Zuweisung der Fahrt-Nr. der Transporte nach Esseg, Brünn und Posen wird durch Hauptamt Ordnungspolizei – Ib/TO – veranlasst, dem hierzu vom BdO Krakau durch FS die Verladebereitschaft, der Verladebahnhof und die genaue Verladestärke (für Esseg, getrennt nach Offizieren und Männern, Art und Anzahl der Fahrzeuge und Pferde sowie der zusätzlich noch benötigte Waggon-Raum) sowie später die erfolgte Verladungen mit den zugewiesenen Fahrt-Nr. zu melden ist.
Die Abgabe der fremdvölkischen Kräfte an SS-Pol. Reiter-Abtlg. 1 veranlasst BdO Krakau in eigener Zuständigkeit
6) Das Kriegstagebuch ist abzuschließen und mir vorzulegen.
...
Im Auftrage gez. Flade
(T175 R8 2 509 283-286, Bild 0454 – 457, genannt werden im Verteiler im HA OP Rev.-Hptm. Lange, Pyck, Meister Hentschel)
Der Chef der Ordnungspolizei Berlin, den 13.Oktober 1944
Kdo g I Org./Ia (3) Nr. 587 II/44 (g)
Schnellbrief
Betr.: Auflösung der SS-Pol. Reiter-Abt. III und Neugliederung der SS-Pol. Reiter-Abt. 1
...
(1) Die SS-Pol.- Reiter-Abt. III ist sofort vom BdO Krakau aufzulösen. Als Tag der Auflösung wird der 20.10.1944 bestimmt.
...
(3) Mit dem durch die Auflösung der Reiter-Abt. III freiwerdenden Personal und Material ist die SS-Pol. Reiter-Abt. 1 beschleunigt neuaufzustellen.
...
(7) Personelle Bestimmungen
a) Zum Kommandeur der SS-Pol. Reiter-Abt. 1 wird Major d.SchP. Aschrich, PV Litzmannstadt, bestimmt.
...