Hallo Joseph,
ich bin kein Rechtsexperte, aber ich sehe die Sache so: selbstverständlich darfst Du das BA-Material zur Nutzung verwenden, ob geschenkt, vererbt, oder wie auch immer.
Man muss sich nur an die Richtlinien des BA halten, die der Erst-Besitzer mit der Genehmigung im Benutzerantrag erhalten hat
und dann auf Dich als Zweit-Besitzer rechtlich übergegangen sind.
Im Thread Copyrigt - Nara steht, worauf es dem BA eigentlich ankommt: Anfrage von schupo (Peter):
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RE: Copyright bei NARA-Rollen
9. November 2010
Hallo zusammen,
ich habe gestern nochmals dem BA/MA eine Mail geschrieben, mit der bitte, mir doch mal die rechtliche Seite zu den BA/MA Akten zu erläutern, ob man diese ebenfalls im Internet veröffentlichen darf. Dazu kam die folgende Mail heute an:
Sehr geehrter Herr Sch....,
die Unterlagen, die Sie als Reproduktion von der Abteilung MA (Militärarchiv) des Bundesarchivs in Freiburg erhalten haben, dürfen Sie nicht ohne weiteres abbilden (sei es im Druck oder im Internet). Insoweit weise ich auf meine Aussage zum Eigentumsrecht hin. Die Faksimile-Wiedergabe ist nach der Bundesarchiv-Kostenverordnung grundsätzlich gebührenpflichtig. Soweit Sie die Dokumente als Texte (Abschriften) veröffentlichen - also nicht abbilden - fallen keine Gebühren an. Die Genehmigung dieser Wiedergabeart galt schon mit der Genehmigung Ihres Benutzungsantrages als erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K...-D. P....
Damit ist nun offiziell alles geklärt!
Viele grüße Peter
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Also, Du kannst damit arbeiten, z.B. Dokumente abschreiben und ins Forum stellen mit Verweis auf das BA , wobei Geschenke- und Spenderangabe Privat-Sache ist.
Wie sich das miti russischem Archivgut verhält, kann ich Dir nicht sagen.
Viele Grüße
PETER
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