Posts by Operation Bergahorn
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Hallo zusammen,
bezüglich des "nordisch-germanischen Ursprungs" des deutschen Grusses gab es zudem auch wissenschaftliche Untersuchungen des damaligen Amtes für Vorgeschichte.
So wurde in einem Schreiben vom 20.3.1942 festgestellt,dass die Quellenlage zu dem Thema sehr dürftig sei.
Die früheste geschichtliche Erwähnung des deutschen Grusses fand sich demnach in einen Bericht zur Wahl König Heinrichs I.
Darin hiess es :,,...Diese Rede fand Beifall bei der ganzen Menge ,und indem sie die Rechte zum Himmel hoben,begrüssten sie immer wieder den neuen König mit Heilrufen."
Desweiteren wurde in dem Schreiben ebenso festgestellt,dass Darstellungen des deutschen Grusses aus grossgermanischer Zeit nicht mit Sicherheit nachweisbar waren.
So beispielsweise bei dem Mosaik des Vandalischen Reiters aus Karthago.
Gruss Chris
(Quelle:Bundesarchiv- Dokumte Kanzlei Rosenberg)
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Hallo zusammen,
bezüglich des §26 des Wehrgesetzes, möchte ich hier einmal noch auf den Entwurf des Wehrgesetzes von 1935 mit Begründungen hinweisen.
Dort wird der §26 wie folgt erläutert:
,,...Politische Betätigung ist allen Soldaten verboten,damit nach bewährtem Grundsatz politische Zwistigkeiten unter Kameraden vermieden werden.Nach den getroffenen Vereinbarungen soll
während des aktiven Wehrdienstes die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen ruhen,weil deren Angehörige einer eigenen Befehls- und Strafgewalt unterliegen und eine
klare Trennung der gegenseitigen Befugnisse notwendig ist."
(Quelle:BA RH 2/133a)
Am 8.November 1939 hatte dazu der Reichsschatzmeister der NSDAP Franz Xaver Schwarz klargestellt,dass auch die Beitragspflicht für alle zur Wehrmacht und zu den bewaffneten Einheiten der SS eingezogenen Parteigenossen ruht.
der Richtigkeit halber möchte ich hier auch noch hinzufügen,dass diese Klarstellung des Reichsschatzmeisters der NSDAP Franz Xaver Schwarz bereits mit der Anordnung 77/39 vom 20.10.1939 verkündet wurde!
Am 8.November hingegen wurde diese Anordnung des Reichsschatzmeisters vom damaligen SS-Gruppenführer Pohl nochmal gesondert mitgeteilt.
Gruss Chris
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Hallo zusammen,
Am 8.November 1939 hatte dazu der Reichsschatzmeister der NSDAP Franz Xaver Schwarz klargestellt,dass auch die Beitragspflicht für alle zur Wehrmacht und zu den bewaffneten Einheiten der SS eingezogenen Parteigenossen ruht.
der Richtigkeit halber möchte ich hier noch hinzufügen,dass diese Klarstellung des Reichsschatzmeisters der NSDAP Franz Xaver Schwarz bereits mit der Anordnung 77/39 vom 20.10.1939 verkündet wurde!
Am 8.November hingegen wurde diese Anordnung des Reichsschatzmeisters vom damaligen SS-Gruppenführer Pohl nochmal gesondert mitgeteilt.
Gruss Chris
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Hallo zusammen,
als Ergänzung zu den Anschriften der 91. SS-Standarte habe im Anhang den entsprechenden Ausschnitt aus einem Schreiben des SS Hauptamtes mit Anschriften-Übersicht der Allgemeinen SS mit Sondereinheiten vom 27.8.1940.
Demnach hatte die 91.SS-Standarte folgende Anschriften:
I/91 Torgau/Elbe, Hindenburgring 900
II/91 Lutherstadt Wittenberg, Schloßstr. 14-15
III/91 Bitterfeld, Bismarckstrasse 42
Gruss Chris
(Quelle:T-175 R-158)
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Hallo zusammen,
Hallo Sven,
gibt es Belege dafür das die Gasmasken in der Realität gar nicht wirklich getragen worden sind ?
zu deiner Ausgangsfrage habe ich im Anhang einmal einen Befehl des damaligen Generaloberst und Oberbefehlshaber des Heeres von Brauchitsch vom 12.Dezember 1939 , wonach die Gasmaske unter bestimmten Voraussetzungen von den Soldaten nicht ständig mitgeführt werden musste!
Gruss Chris
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Hallo zusammen,
als Ergänzung zu der bereits beschriebenen Ausbildung des Unteroffiziers in der Infanterie gemäss H. Dv. 130/1,möchte ich nun einmal auf die Unteroffizierausbildung innerhalb der Luftwaffe eingehen.
Die Ausbildung dazu regelte die L.Dv.7 "Richtlinien für die Ausbildung in der Luftwaffe" von 1937.
Als Beispiel für die Unteroffizierausbildung innerhalb der Luftwaffe habe ich im Anhang einmal die entsprechenden Bestimmungen für die Ausbilung in der Flakartillerie aus der L.Dv.7 "Teil 3- Flakartillerie" von 1937.
Gruss Chris
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Hallo zusammen,
ergänzend zu der Übersicht zu den Ausbildungszielen möchte ich noch anmerken,dass die H.Dv.130/1"Leitsätze für Erziehung und Ausbildung" bis zum Jahre 1938 jährlich neu aufgelegt wurde.
Somit wurde auch der Inhalt der Neufassungen dementsprechend ergänzt und um die Ausbildungsziele weiterer Infanterie Einheiten (Kompanien/Züge) erweitert.
So beschreibt die H.Dv.130/1 des Jahres 1938 die Ausbildungsziele von insgesamt 17 verschiedenen Infanterie Einheiten im Vergleich zu den 7 des Jahres 1935.
Die Vorschrift "Leitsätze für Erziehung und Ausbildung/Ausbildungsziele" gab es spezifisch zudem auch für weitere Waffengattungen (Artillerie,Kavallerie,Panzertruppe etc.).
Gruss Chris
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Fortsetzung
F. Reiterzug
IV. Erweiterung der Einzelausbildung während des Sommerhalbjahres.
a) Mannschaften
(Hier ohne Belang)
b) Gefreite
(Hier ohne Belang)
c) Unteroffiziere
Alle:
Ausbildung im Schiedsrichterdienst.
Einzelne:
Ausbildung als Reitlehrer.
Ausbildung als Leitender beim Feldpionerdienst der Infanterie.
Ausbildung als Zugführer.
Durchbildung im Schiedsrichterdienst.
Gruss Chris
ENDE des von mir ergänzten Teils zur Ausbildung des Unteroffiziers in der Infanterie aus der H. Dv. 130/1.
Für die Ausbildung des Musikkorps galten die ausführlicheren Bestimmungen für Musik- und Trompeterkorps des Reichsheeres.
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Fortsetzung
F. Reiterzug
I. Rekrutenausbildung
( Hierohne Belang)
II. Ausbildung der Gefreiten
(Hier ohne Belang)
III. Ausbildung der Unteroffiziere
Ziel:
Feldverwendungsfähigkeit als Unterführer, Verwendungsfähigkeit als Ausbilder ( Im einzelnen beim Dienstalter enntsprechend verschieden).
Alle:
Durchbildung als Rekrutenausbilder,
Ausbildung als Korporalschafts- und Berittführer
Unterweisung in den Kampfgrundsätzen der Infanterie und im Zusammenwirken aller Waffen im Gefecht.
Durchbildung als Führer eines Spähtrupps.
Ausbildung als Remontereiter.
Unterweisung im Schiedsrichterdienst.
Einzelne ( Ab 1.10.)
Ausbildung al Leitender für die Ausbildung der Rekruten und Gefreiten.
Ausbildung als Reitlehrer.
Unterweisung als Zugführer.
Unterweisung im Schiedsrichterdienst.
Ausbildung als Gassschutz -oder Schießunteroffizier.
Gruss Chris
Fortsetzung folgt.
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Fortsetzung
E. Nachrichtenzug
IV. Erweiterung der Einzelausbildung während des Sommerhalbjahres.
a) Mannschaften
(Hier ohne Belang)
b) Gefreite
(Hier ohne Belang)
c) Unteroffiziere
Alle:
Durchbildung in den einzelnen Sondergebieten.
Ausbildung im Schiedsrichterdienst.
Einzelne:
Ausbildung als Zugführer.
Durchbildung im Schiedsrichterdienst.
Gruss Chris
Fortsetzung folgt.
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Fortsetzung
E. Nachrichtenzug
I. Rekrutenausbildung
( Hierohne Belang)
II. Ausbildung der Gefreiten
(Hier ohne Belang)
III. Ausbildung der Unteroffiziere
Ziel:
Feldverwendungsfähigkeit als Unterführer, Verwendungsfähigkeit als Ausbilder, ( Im einzelnen beim Dienstalter enntsprechend verschieden).
a) allgemeine Ausbildung
Alle:
Durchbildung als Rekrutenausbilder,
Ausbildung als Korporalschaftsführer
Unterweisung in den Kampfgrundsätzen der Infanterie und im Zusammenwirken aller Waffen im Gefecht.
Unterweisung im Schiedsrichterdienst.
Einzelne ( Ab 1.10.)
Ausbildung al Leitender für die Ausbildung der Rekruten und Gefreiten.
Ausbildung als Gassschutz -oder Schießunteroffizier.
Unterweisung im Schiedsrichterdienst.
b) Ausbildung im Nachrichtendienst
1.Fernsprecher
Ausbildung als Truppführer
Einzelne ( Ab 1.10.)
Ausbildung als Leiter von Nachrichtenstellen.
Unterweisung als Zugführer.
Ausbildung als Lehrerim Meldehunddienst
2.Funker
Ausbildung als Truppführer.
Einzelne ( Ab 1.10.)
Ausbildung als Leiter von Nachrichtenstellen.
Unterweisung als Zugführer.
Gruss Chris
Fortsetzung folgt.
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Fortsetzung
D. Infanterie-Panzerabwehrkompanie
IV. Erweiterung der Einzelausbildung während des Sommerhalbjahres.a) Mannschaften
(Hier ohne Belang)
b) Gefreite
(Hier ohne Belang)
c) Unteroffiziere
Alle:
Ausbildung im Schiedsrichterdienst.
Einzelne:
Ausbildung als Zugführer.
Durchbildung als Fahrlehrer.
Ausbildung als Leitender beim Feldpionierdienst der Infanterie.
Ausbildung als Beobachtungsunteroffizier.
Durchbildung im Schiedsrichterdienst.
Gruss Chris
Fortsetzung folgt.
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Hallo Karl,
es wird wohl immer die höherwertige Schützenschnur zu tragen gewesen sein.
Interessant wäre natürlich eine Quelle dazu.
gemäss der bereits erwähnten Verordnung zur Einführung der Schießauszeichnung für Panzereinheiten, waren an Stelle der bisher erworbenen Schützenschnüre mit Eicheln die Schützenabzeichen für Panzereinheiten der entsprechenden Stufe zu tragen.
Gruss Chris
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Hallo Karl,
ENDE des von mir ausgewählten Auszugs zur Ausbildung des Unteroffiziers in der Infanterie aus der H. Dv. 130/1
hier fehlen jetzt noch die Angaben für den Nachrichtenzug,Reiterzug,Musikkorps sowie die Erweiterung der Einzelausbildung während des Sommerhalbjahres für die Panzerabwehrkompanie.
Stellst du diese auch noch ein?
Gruss Chris
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Hallo ZAG,
Wenn jemand die Heeres-Schützenschnur für Panzertruppen erhalten hat,
mit was muss er gut bis sehr gut geschossen haben?
Wie die Infanteristen mit Karabiner, l.MG, Pistole?
Oder mit dem Bord-MG?Mit der Bordkanone?
gemäss der Verordnung vom 17.10.1938 über die Einführung der Schießauszeichnung für Panzereinheiten (HVBl. 1938 A Nr.115),wurde diese Schießauszeichnung für die besten Leistungen im Schießen von Panzerkampfwagen verliehen.
Demnach mussten die entsprechenden Schulschießübungen für die jeweiligen Panzerkampfwagen mit dem Bord-MG sowie der Bordkanone (außer Panzerkampfwagen I) erfüllt werden.
Die Verleihung des Schützenabzeichens für das Schießen mit Karabiner und l.M.G. entfiel damit.
Gruss Chris
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Hallo Roger ,
könnte mir jemand vielleicht Auskunft geben, wo genau die Stiftung des Skijäger Mützen und Ärmelabzeichens
innerhalb der Allgemeinen Heeresmitteilung (44) zu finden ist?
die Mitteilung über die Einführung der Abzeichen für die Skijäger-Brigade 1 wurde nicht in den Allgemeinen Heeresmitteilungen, sondern im Heeres-Verordnugsblatt von 1944 (Teil B) veröffentlicht.
Gruss Chris
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Hallo zusammen,
eine Stelle aus der H.Dv. 130/1 "Leitsätze für Erziehung und Ausbildung" sei im Bezug auf das Unteroffizierkorps noch hervorzuheben.
Unter Ziffer 11. heisst es:
,,Die Gehilfen der Offiziere in der Erziehung,Ausbildung und Führung der Truppe sind die Unteroffiziere und bewährten Mannschaften.Auch ihr Beispiel in Berufsauffassung und Lebenshaltung,ihr Beherrschen des Soldatenhandwerkes und ihre Lehrbefähigung sind von bestimmenden Einfluß auf den Geist und das Können der Truppe.
Auf sie muss der Offizier sich unbedingt verlassen können.Sie müssen dem Mann gerechte Vorgesetzte und hilfsbereite Kameraden sein."
Diese Stelle wird so beispielsweise auch in dem Aufsatz "Das Unteroffizierkorps" des damaligen Hauptmanns Thomée im Jahrbuch des deutschen Heeres von 1937 erwähnt.
Die letzten beiden Sätze sind desweiteren auch in der Schrift "Der Unteroffizier - Heft 1: Aufgaben und Stellung des Unteroffiziers" als Grundsatz für den Unteroffizier angeführt.
Gruss Chris
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Hallo zusammen,
bezüglich der Ausbildung der Unteroffiziere gibt es zum Einen noch das Merkblatt 25a/24 "Anleitung für Unterführerausbildung der Infanterie im Feldheer" vom 27.10.1942.
Die bereits erwähnte Schrift "Der Unteroffizier - Heft 1: Aufgaben und Stellung des Unteroffiziers" beschäftigt sich dazu ebenfalls mit der Ausbildung des Unteroffizierkorps und beschreibt weiterhin u.A. die Grundbedingungen die an die Unteroffiziere gestellt sind.
Im Vorwort zur 3.Auflage heisst es dazu: ,,Die Grundsätze ,nach denen die Deutsche Wehrmacht und in ihr der deutsche Unteroffizier erzogen wurde,haben ihre höchste Bewährung gefunden.Da dieses Buch auf ihnen aufgebaut ist,
sind Zusätze und Änderungen unnötig."
Gruss Chris
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Hallo Bert,
wir wissen ja, dass nach dem 20.7.1944 bei der Wehrmacht der Deutsche Gruß eingeführt wurde.
der Deutsche Gruß wurde bereits schon im Jahre 1933 durch den damaligen Reichswehrminister von Blomberg für die Soldaten der Reichswehr eingeführt.
Und zwar hatten gemäss der Bestimmungen über den Gruß der Wehrmachtsangehörigen vom 19.September 1933, Soldaten in Uniform sofern sie keine Kopfbeduckung trugen, beim Singen des Deutschland und des Horst Wessel-Liedes sowie im außerdienstlichen Grußverkehr innerhalb und außerhalb der Wehrmacht, den Deutschen Gruß zu erweisen.
Das Grüßen der Fahnen der nationalen Verbände wurde in diesen Bestimmungen ebenfalls schon vorgeschrieben.
Die Standortdienst-Vorschrift von 1934 (H.Dv.131) schrieb dann bereits vor,dass alle Wehrmachtangehörigen ohne Kopfbedeckung mit dem Deutschen Gruß grüßen.
Ferner wurden die Grußpflichten in dieser Vorschrift auch fortlaufend erweitert.
Gruss Chris