Hallo Karl,
ich habe hier etwas zur "Führerreserve" von der 208.ID gefunden.
Gruß Micha
Abt. IIa Nr. 1109/41 geh.
Betr. Führerreserve
Durch Verfügung OKH HPA/Ag P1/1.Abt. (e) Nr. 1880/41 geh. vom 4.4.1941 werden die Bestimmungen der HDV g 151 über Bildung einer Führerreserve bei der Truppe durch nachstehende Verfügung ergänzt :
1) Von der fechtenden Truppe ist die Bildung einer Führerreserve kalendermäßig vorzubereiten und festzulegen.
2) Die Führerreserve hat sich wie folgt zusammenzusetzen :
a) Aus 10 % aller gem. AHM 40, Ziffer 404, zuständigen Offiziersstellen. In der Zahl soll enthalten sein je Division 1 Regimentsführer und 2-3 Bataillon- bzw. Abteilungsführer, je Bataillon 1 Kompanie- bzw. Batterieführer.
b) Aus allen Offizieren bzw. Offiziers-Anwärtern im Feldwebelrang, die sich zur Zeit über dem Notetat bei den einzelnen Einheiten befinden sollten.
Entsprechend diesen Bestimmungen wird auf Grund der Meldungen der Regimenter pp. innerhalb der Division folgende Führerreserve gebildet :
Es folgen die Namen der Offiziere
Mit Beginn neuer Operationen hat diese Führerreserve zusammenzutreten. Sie scheidet damit während des Einsatzes zunächst aus der fechtenden Truppe aus und wird nach näherer Weisung der Division, Abt. Ia, nachgeführt bzw. zur Überwachung des Nachschubs, der Verkehrsregelung und Aufrechterhaltung der Ordnung hinter der kämpfenden Truppe eingesetzt. Bei eintretenden Ausfällen wird auf diese Führerreserve zurückgegriffen.
Diese hat jedoch nur mit Einvernehmen der Division zu geschehen.