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Original von TransportAdlersKind
. . . Bei dem hier vorliegenden Schreiben gilt die Beförderung ab dem 1. November, gefallen ist demnach Uffz. Seitz. am 4. November. . .
Hallo TAK,
DAS ist ja gerade der Punkt ! War es damals nach den Beförderungsbestimmungen möglich, einen Gefallenen rückwirkend zu befördern ?
Allgemeiner Rechtsgrundsatz ist, dass eine Beförderung als Rechtsakt erst mit der Übergabe der Urkunde bzw. dem Aussprechen der Beförderung wirksam wird. Das ist zu unterscheiden vom Rangdienstalter (RDA) bzw. der finanziellen Seite (heute: Planstelleneinweisung).
Erst ab dem Tag, an dem der Soldat von seinem Vorgesetzten gehört hat: "Ich befördere Sie zum YYY !" kann er sich YYY nennen und die zugehörigen Dienstgradabzeichen tragen. Steht auf der Urkunde aber ". . . mit Wirkung vom . . ." gilt dies frühestens ab diesem Zeitpunkt. Kann die Urkunde mit dem Zusatz ". . . mit Wirkung vom . . ." nicht spätestens an diesem Tag ausgehändigt werden, ist sie ungültig, zu vernichten und neu auszustellen. Eine "rückwirkende" Beförderung gibt es nach diesem Grundsatz NICHT !
Gruß
Rudolf (KINZINGER)