bei dieser Seite muss man vorsichtig sein:
viel vorbehaltlos Abgetipptes (auch aus diesem Forum) und - noch schlimmer - in der Regel leider ohne Quellenangabe.
Also in den meisten Fällen nicht verwendbar (siehe auch die von Bert kopierte Karte der Gefangenenlager).
Zum Thema:die Todeserklärung von Kammler ist ein reiner Verwaltungsakt
Tag allerseits,
es ist abwegig, die Karte der Gefangenenlager als "nicht verwendbar" zu bezeichnen, die stammt nämlich vom Roten Kreuz der USA!
Warum man bei der angesprochenen Site "vorsichtig sein muss", ist für mich nicht nachvollziehbar. Vielleicht kann der Moderator seine Vorbehalte näher erläutern.
Der Beschluss des Gerichtes zur Todeserklärung ist ein Justizverwaltungsakt, der fürs Erste Bestand hat. Dass sich Gerichte irren können, kann nicht dazu führen jeden diesbezüglichen Justizverwaltungsakt anzuzweifeln.
Grüße
Bert