Hallo OB,
also in der Liste der digitalisierten Bestände ist der Bestand B 578 auf der Bundesarchivseite vermerkt. In Invenio habe ich im Bestand auch gerade im Bereich des Ersten Weltkrieg einige Vermerke mit Verweise auf Digitalisate gefunden. Jetzt bekomme ich aber eine Fehlermeldung bei der mobilen Ansichten. Mal am PC noch mal versuchen, dann kann ich auch einen Screenshot machen. Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Bücher digitalisiert sind. Bei der Masse an Unterlagen (ja ich kenne die Bestände) natürlich auch nicht möglich. Aber angefangen hat man wohl damit. Und die bisherigen Scans sahen alle professionell gescannt aus. Glaube nicht dass das noch aus KBL Zeiten stammt. Und da andere Archive wie Stuttgart und München ihre umfangreichen Kriegstammrollenunterlagen (Gebundene Bücher) auch komplett verscannen konnte, wird das das Bundesarchiv auch irgendwann schaffen.
Und nein, meine letzten Auskünfte waren nicht aus den Kriegsgefangenen-Lazarettunterlagen. Und auch zu eigenen Angehörigen. Aber wenn du mir nicht glauben magst, kann ich auch nichts mehr machen als Hannes den obigen Weg empfehlen. Auf das Ergebnis bin ich gespannt. Ich habe ja sicherlich keine Sonderstellung dort. Vom KBL gab es übrigens früher auch Fotokopien aus den Büchern.
Gruß Alex
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Moin,
ich werde beim zuständigen Referatsleiter mal anfragen, was es damit auf sich hat. Wenn dies aber im nennenswerten Umfang für den Zweiten Weltkrieg der Fall wäre, dann wäre dies sicherlich im Austausch mit dem Referat mal zur Sprache gekommen. Was ich mir vorstellen kann und aus Staatsarchiven kenne, dass man bei Anfragen just die Bücher/Akten/Bilder, etc. scannt, die angefragt werden um im Verlauf sukzessive Digitalisate aufzubauen um die Akten bei vermehrtem Interesse zu schonen.
Ich habe nicht gesagt, dass die SCANS aus KBL-Zeiten stammen, sondern die Inventarlisten (die möglicherweise als Scancs vorliegen), auf denen vermerkt ist welche Bücher existieren. Diese Listen gibt es.
Welche Maßstäbe Staatsarchive an ihre Unteralgen zur Freigabe als Digitalisate nach den Landesarchivgesetzen anlegen, steht auf einem anderen Blatt. Kenne ich nicht. Jedenfalls wird es, was ja die Unzugänglichkeit online zeigt, die Sache mit den Schutzfristen noch eine Zeit lang aktuell bleiben, bis eben noch mehr Zeit ins Land gegangen ist. Die für den 1. Weltkrieg vorliegenden Bücher sind kein Problem mehr was die Briten angeht.
Ich glaube Dir das für Deinen Fall unbedingt. Ich kenne diese Praxis bisher lediglich nicht. Ich habe da übrigens auch keine Sonderstellung, sondern einfach bisher nur viel Zeit und Arbeit (auch vor Ort in der Abteilung PA in Berlin) investiert, mich in die Logik des KBLs einzuarbeiten, bzw. die Logik der Krankenunterlagen-Dokumentation, die im Wehrmachtssanitätswesen üblich war, zu verstehen. Die Lazarettkrankenbücher sind da nur die Spitze des Eisberges.
Fotokopien wurden natürlich für die WAST ihrerzeit angefertigt. Vor allen Dingen bei Versorgungsanfragen. Der interne Prozess zur Abwicklung einer solchen Anfrage ist ganz interessant. Auch wie die Kommunikation zwischen KBL und WAST lief.
Nichts für ungut! 
Beste Grüße
OB