Posts by Karl Grohmann

    Hallo Kawasaki,


    bei dieser, von dir eingestellten Buchseite 97, handelt es sich offensichtlich um eine Nachkriegs - Auswertung über die Funktion und Wirkungsweise von (Panzer-) Hindernissen.

    Kannst du bitte etwas zu diesem Buch und den Berichten schreiben? Würde mich, vielleicht auch andere Leser, interessieren.


    Grüsse in die schöne "Schweiz".


    Gruß Karl

    Hallo Arnd,


    die Kabelrollen hatten eine Halterung. Wenn der Bügel dazu diente, dann lediglich zur Befestigung/Montage der Kabelrollenhalterung.

    Die Kabelrollenhalterung war so ausgelegt, dass man diese mit entsprechendem Zusatzgerät sowohl auf dem Rücken des Soldaten, des Pferdes, des Kettenkrades, als auch auf Fahrzeugen und Anhängern und einem zweirädrigen Karren mit Speichenfelgen tragen/ befestigen konnte. Es war sogar möglich eine Handkurbel mit Übersetzung anzubringen um schneller auf - und abwickeln zu können.

    Das war alles durchdacht und nach den Erfahrungen des I. WK verbessert worden; wie alles Nachrichtengerät. Die Bedeutung der Nachrichtenübermittlung war klar erkannt worden.

    Wir sprechen hier von Telefonkabeln, da es jede Menge verschiedene Nachrichtenkabel gab.


    Gruß Karl

    Hallo,


    rückblickend auf den Beitrag von Bert:


    In der damaligen Bismarckkaserne in Schwäbisch Gmünd wohnte bis zum Kriegsbeginn ( Vielleicht auch etwa später, je nach damaligem Raumbedarf der Aufrüstung) der Bataillonskommandeur mit Familie in dem Gebäude links vom Einganstor ( Es gab noch einen Nebeneingang, speziell wenn im Offizierskasino Feierlichkeiten waren fü die Damen, damit diese nicht 1.000 Augen ausgesetzt waren),

    Dort hat der Kommandeur dann vom Balkon aus den Ausbildungsbetrieb ( vermutlich auch mit Fernglas, wie es sich für einen "Feldherrn" gehört) überwacht. Mann muss ja wissen, wen man tadeln muss.

    Siehe Gebäude links vom Eingang; früher Wache.


    Bismarck Kaserne Schwäbisch Gmünd - Bilder von Standorten heute - Forum der Wehrmacht (forum-der-wehrmacht.de)


    Gruß Karl

    Lieber Bert,


    nur so als Anmerkung:


    Besuch einer Familie eines Kompaniefeldwebels, der mit Frau und Kind in der Kaserne wohnte.

    In diesem Falle wäre die angeführte Durchsuchung auf Anordnung des Truppenrichters unrechtmäßig. Wohnungen mit Frau, Familie fallen nicht unter den Begriff Gemeinschaftsunterkunft.


    Gruß Karl

    Hallo,


    zunächst einmal zur Organisation des Jungsvolks:


    - Jungensschaft ( etwa15 Jungen)

    - Jungzug (etwa 3 Jungschaften)

    - Fähnlein (etwa 3 Jungzüge)

    - Stamm ( etwa 4 Fähnlein)

    - Jungstamm (etwa 6 Stämme)

    - Selbständig, jedoch im Gebiet dem Gebietsjungvolkführer und dieser unterstand dem HJ Gebietsführer.


    Man sieht hier schon den militärisch/hierarchischen Ansatz im Organisationsschema deutlich.

    Klar erkennbar ist das Ziel die Jugend von Anfang an im Sinne der Partei und des Militärs zu erfassen und zu erziehen.


    Zu den Ausbildungsinhalten dürfen sich andere TN äußern.


    Gruß Karl

    Hallo,


    diese Vogelnamen, wie Habicht und Adler passen doch ganz gut zu einer Aufklärungseinheit, wie ich annehme. Das sind Vögel mit besonders guten Augen und scharfem Blick, sowie ausgezeichnete Jäger.


    Gruß Karl

    Hallo


    für die 12,8 cm Kanone 81/1 und 81/2 waren vom OKH, GenStb d H, Gen. der Art.


    Richtlinien für den Einsatz der 12,8 cm Kanonen Batterie

    erlassen worden

    e) Munition;

    1 Munitionsausstattung = 110 Schuß je Rohr ( 83 Spreng, 11 Doppelz, 16 Panzergranaten) kann nur mit wenigen Schuß auf den vorhandenen Zkw. und Lkw mitgeführt werden.


    f) Schußweite: (m) Sprg. L4/5 Sprg.L 5

    26 kg 28 kg

    gr.Ladung . 21.000 24.300

    mittl. Ladung. 16.600 17.250

    Srenggranate L 5 und Wurfladung in der Entwicklung. (1)


    Daraus schließe ich auf getrennte Ladung, ( Wie Thilo auch).


    Gruß Karl


    (1) WaffenLexikon, 1708-100-4, Waffen Revue 50

    (Tabelle wurde leider verschoben.)

    Hallo Niko,

    Durften Familienangehörige den Soldaten in den Kasernen bzw. auf dem Truppenübungsplatz besuchen (also auch innerhalb der Einrichtung)? Oder war das eine Tabu-Zone?

    Ja, wenn der Soldat weder Dienst noch Bereitschaft hatte. Dieser musste zuvor einen Besucherschein ausfüllen und über die Kompanie an die Wache einreichen.

    Ob eine aktemäßige Überprüfung der Besucher übder die Feldgendarmerie oder den Ic des Bataillons erfolgte war Ermessenssache. Meistens nicht.

    Nach passieren der Wache und ggf. Kontrolle der Personen durften diese in die Mannschaftskantine( Soldat) oder in einen speziellen Besucherraum. War "Alarm" angesagt, dann mussten sie die Kaserne verlassen.


    Durften Soldaten z.B. nach Dienstschluss oder am Wochenende/Feiertagen (also kein offizieller Heimaturlaub) in die Heimat fahren und die Familie besuchen? Wieviele Kilometer durfte man sich entfernen um nicht als fahnenflüchtig zu gelten? Bzw. konnte man auch eine Art Antrag dafür stellen?

    Grundsätzlich war alles genau geregelt und bedurfte jeweils der Genehmigung.

    Niko, diese Frage ist so vielschichtig, dass man sie nicht so einfach beantworten kann.

    Natürlich gab es eine Dienstortgrenze, die man nicht verlassen durfte, ohne Heimaturlaubsschein. Dies war Grundsätzlich verschieden. So weit mir bekannt im Frieden 30 km. ( Ohne Gewähr).

    Bedenke, da der Soldat üblicherweise kein Auto hatte, benötigte er auch einen dienstliche Bahnfahrschein bzw. eine Ermäßigungsbescheinigung. Da kenne ich mich aber nicht aus.


    Gruß Karl

    Fortsetzung


    Hallo,


    "§ 3


    (1) Verschiedene Hinweise


    (a) In Anbetracht des großen Bedarfs an Bewerbern für die Uffz.- Laufbahn können auf geistigem und sportlichen Gebiet nicht mehr die gleichen hohen Anforderungen wie bisher, besonders vor dem Krieg, gestellt werden.*

    Dieser Tatsache ist bei der Auswahl der zur zur Annahme geeigneten Prüflinge Rechnung zu tragen.

    Ausschlaggebend ist der Persönlichkeitswert der Prüflinge und ob der Prüfling verspricht , bei weiterer Schulung und Ausbildung auf der Schule vorhandene Lücken und bestehende Mängel auzugleichen.

    Die Wünsche der Bewerber für eine bestimmt Waffengattung sind gemäß der Ersatzverteilung der Wehrkreiskommandos zu steuern."


    (Aus meiner Sicht sind weitere Ausführungen wie Prüfungsbogen, Bearbeitungsblatt, organisatorisches usw. hier nicht von grundsätzlicher Bedeutung und bleiben deshalb ohne weitere Erwähnung.)


    * Anmerkungen meinerseits:

    Die Auswahl und Ausbildung der Unteroffiziere hat, bedingt durch den großen Personalbedarf der Wehrmacht, zwangsläufig nicht mehr den hohen Anforderungen wie der Vorkriegszeit entsprochen, wie wir der Prüfungsordnung entnehmen können.

    Dazu ist aber anzumerken, dass bedingt durch die nach dem I. Weltkrieg (Vertrag von Versailles) 12 jährige Dienstzeit, Offiziere 25 Jahre, in der Reichswehr ( 100.000 Mann), natürlich ein ganz anderen Raum in der Ausbildung der Unteroffiziere eingeräumt werden konnte. Diese zwangsläufige, aber gründliche Ausbildung in der Reichswehr, ermöglichte es eine Kadertruppe aufzustellen um bei einer späteren Vergrößerung der Reichswehr, dann Wehrmacht, viele, aber nicht genügend Ausbilder zur Verfügung zu haben.

    Bereits in den "Genfer Fünfmächteverhandlungen vom 11.12.1932" war eine Lockerung der Auflagen für die Reichswehr spübar.

    So begann man 1932 mit einer Verdoppelung des Führer und Unterführerkorps. Auch die außerhalb des Reiches erfolgten, illegalen Rüstungs - und Ausbildungsaktivitäten, z. B. in Rußland

    (Kasan, Tomka und Lipezk), seien am Rande angemerkt. Auch dort waren Unteroffiziere zur Ausbildung und zum Unterhalt des Betriebes erforderlich.


    Dieses Unteroffizierkorps reichte trotzdem zur weitere Entwicklung der Wehrmacht ab dem 30.1.1933 nicht aus. Deshalb auch die Lockerung der Prüfungsordnung.


    Gruß Karl



    .

    Hallo,


    Vorspann:


    "Sämtliche Bewerber für die Uffz. - Laufbahn werden vor ihrer Einstellung in das Heer einer wehrmachtärztlichen Nachuntersuchung und einer Eignungsprüfung unterzogen.

    Bei der Eignungsprüfung ist besonderer Wert auf das Erkennen der Charaktereigenschaften zu legen.

    Es kommt darauf an, den anständigen, aufgeschlossenen, bildungs - und schulungsfähigen Bewerber, der die körperlichen Entwicklungsmöglichkeiten besitzt, auszuwählen."


    Die §§ 1 und 2 befassen sich mit den Vorbereitung und der Durchführung der wehrmachtärztlichen Nachuntersuchung und der Eignugsprüfung.


    Weiter mit:


    (6) Die Eignungsprüfung umfasst


    a) die schulische Eignungsprüfung


    (b) die sportliche Leistungsprüfung


    (c) die Schlussaussprache



    (7) Die schulische Eignungsprüfung besteht aus:


    a) den schriftlichen Arbeiten:


    Nachschrift


    Niederschrift aus dem Gedächtnis


    Schriftliche Rechenarbeit



    (b) der mündlichen Prüfung


    Es ist jeder Prüfling einzeln etwa 10 Minuten zu prüfen.


    Bei den Bewerbern, die nach den schriftlichen Arbeiten zur Annahme geeignet sind, kann die mündliche Prüfung ganz unterbleiben.“



    (Es folgt nun die organisatorische Festlegung zur Abwicklung der Eignungsprüfung)



    (8) Die sportliche Leistungsprüfung besteht aus folgenden Übungen:


    600 m Lauf,


    Kimmzieher ( Ristgriff) oder Tauklettern


    Handgranatenweitwurd


    Standweitsprung


    Die Sportliche Leistungsprüfung führt der Sportoffizier durch.


    Die Prüfungsübungen sind zur Vervollständigung seines Urteils duch


    Bewegungs- und Kampfspiele, sowie Hindernisstaffeln und anderen Mutprüfungen zu ergänzen.


    (Es folgen nun die einzelnen Altersgrupen mit unterschiedlichen Anforderungen, 16/17 Jahre zusätzlich Kugelstoßen, 17/18 Jahre zusätzlich Hochsprung).


    .............................


    (9) Nach Abschluß der schulischen und sportlichen Prüfungen sprechen sich Prüfungsoffiziere, Heereslehrer und Sportoffizier über jeden Bewerber, besonders über Grenzfälle aus.


    (Es folgen organisatorissche Regelungen)


    In jedem Fall hat sich der Prüfungsoffizier zu entscheiden, ob der Bewerber


    gut geeignet

    Geeignet oder

    nicht geeignet


    für die Uffz- Laufbahn ist.


    § 3


    (1) Verschiedene Hinweise


    (a)



    Gruß Karl


    Fortsetzung folgt!