Hallo,
Am 12.03.43 wurde ein Elsässer durch Granatsplitter an Bein und Arm verwundet. Die Verwundung am Arm führte zu einer Amputation des ganzen rechten Armes.
Am 22.03.1943 wurde ihm in Torpiau von einem Oberfeldarzt das Verwundetenabzeichen, in Schwarz" verliehen, " ...wegen einmaliger Verwundung"
Am 30.03.1943 wurde ihm dann vom selben Oberfeldarzt das Verwundetenabzeichen, in silber, verliehen, "...wegen einmaliger Verwundung".
Und am 22.04.1943 verlieh ihm dann noch ein General der Artillerien, aus Koenigsberg, das EK 2.Klasse
Im LdW lese ich bezüglich der Stiftungsverordnung : "Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen".
Somit geh ich davon aus dass der Verleih des E.K. 2 keine direkte Folge der Amputation war.
Kann mir jemand dies liebenswürdigerweise, "auf die Schnelle", bestätigen ?
Vielen Dank im Voraus,
Gruss