Posts by siegbertjosef

    Hallo FredT,
    Sie haben wenig Ahnung von den damaligen Vorgängen, denn es haben keine deutschfreundlichen Regierungen in diesen Ländern die Kapitulation unterzeichnet, sondern die schon vor Kriegsbeginn vom Volk offiziell autorisierten Vertreter.

    Mehr braucht man dazu nicht sagen - oder vielleicht doch:
    "Den ersten Beitrag und meine weitere Erklärung lesen und mit einem bisschen Hirnschmalz kapieren um was es in meinem Beitrag geht"

    Aber ich sehe schon, dass ist für manche in diesem Forum eine zu große Hürde.

    MfG siegbertjosef

    Hallo siegfried8419,

    Betreffend die 7. SS-Division "Prinz Eugen", welche von 1942-1945 in Jugoslawien eingesetzt war ist folgendes bekannt:

    Die Division setzte sich aus ca. 8,5% Reichsdeutschen und 91,5% Volksdeutschen zusammen.

    Divisionsstärke Dezember 1944: ca. 20.000 Mann
    Divisionsstärke April 1945: ca. 15.000 Mann

    Nach der Kapitulation im Mai 1945 wurden im Raum Slowenien von den Titopartisanen ca. 12.000 Mann der 7. SS-Division gefangengenommen.
    Diese wurden in den folgenden nächsten Wochen von den Partisanen ausnahmslos erschossen und in Massengräbern verscharrt.

    Es gelang nach der Kapitulation nur ca. 3000 Mann die Flucht nach Österreich und zwar in die Steiermark sowie Kärnten (darunter auch mein Vater).
    Die SS-Soldaten welche nach Kärnten entkamen und sich den Engländern ergaben hatten Pech, sie wurden von den Engländern an Tito ausgeliefert und ebenfalls erschossen.

    Es soll, wie mir mein Vater erzählte, nur ca. 2000 Überlebende der 7. SS- Division gegeben haben die dann über ganz Österreich und Deutschland verteilt gelebt haben.
    Viele davon sind im Raum Baden-Würthenberg untergekommen.

    Gruß siegbertjosef

    Guten Abend wilhelm83,

    Sie haben leider gar nichts verstanden und darum nachstehend eine Erklärung
    für diejenigen welche nicht lesen können oder wollen.

    Ich wollte mit meinem Beitrag im Forum der Wehrmacht eine emotionslose
    Diskussion über die kriegsrechtliche Seite der Erschießung von Partisanen
    durch Soldaten der Wehrmacht und Waffen - SS und die rechtswidrige Hinrichtung
    dafür, von Soldaten nach dem Krieg durch Alliierte anregen.

    Ich führe zum besseren Verständnis weiter aus:

    In Polen, Frankreich, Jugoslawien und Griechenland haben die Regierungen
    nach der Eroberung durch die Truppen des deutschen Reichs offiziell kapituliert,
    und damit die Einstellung von kriegerischen Akten erklärt sowie die Besatzungs-
    macht als solche anerkannt.

    Damit waren weitere kriegerische Handlungen von bewaffneten Privatpersonen
    gegen die Besatzungsmacht nach der Haager Landkriegverordnung bzw. dem
    Kriegsrecht nicht erlaubt und solche Personen konnten nach ihrer Verhaftung
    oder Gefangennahme standrechtlich erschossen werden.

    Mit Russland lag die Sache anders, da sich hier ja das ganze Land weiter in
    kriegerischer Auseinandersetzung mit dem Deutschen Reich befand.
    Bei den russischen Partisanen kann man nur anführen, das sie ohne Uniform nicht
    als reguläre Armeeeinheit erkannt werden konnten und versteckt Waffen trugen, was
    sie nach dem Kriegsrecht ebenfalls dem Standrecht unterstellte und somit der
    Erschießung freigab.

    Wie weit diese Erschießungen von Partisanen, Freischärlern oder so genannten
    Widerstandskämpfern menschenrechtlich zu vertreten war, sei dahingestellt.

    Nicht dem Kriegsrecht entsprach auf jeden Fall die Erschießung von Geiseln bzw.
    von Zivilisten welche keine kriegerischen Aktionen gegen die Besatzungsmacht
    durchführten und so sind nur diese Fälle als Kriegsverbrechen zu sehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    siegbertjosef

    Hallo Basil,

    Partisanen oder Freischärler standen außerhalb des Kriegsrechts und waren keine Zivilisten - somit wurden von der Wehrmacht mit gefangenen Partisanen auch keine Zivilisten erschossen!
    Die Problematik geht dahin, dass deutsche Soldaten deshalb hingerichtet wurden, obwohl eine standrechtliche Erschießung von
    bewaffneten "Privatpersonen" welche gegen eine Besatzungsmacht kämpen, in der Haager Landkriegsordung gedeckt ist.
    Das geht aus meinem Blog ja klar hervor und ich wundere mich über Deine Fragestellung.

    Gruß siegbertjosef

    Hallo, wie seht Ihr das!

    Viele Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS wurden nach
    dem Krieg wegen der Tötung gefangener Partisanen verurteilt und
    hingerichtet, obwohl diese Partisanen nicht durch das Kriegsrecht
    geschützt waren.

    Das waren doch ganz einfach „Rachemorde“ der Sieger an
    deutschen Soldaten!

    Die Partisanen hatten meiner Meinung keinen Anspruch, als
    Kriegführende betrachtet zu werden, denn sie erfüllten keine der
    Forderungen, welche die Haager Landkriegsordnung an die
    Kriegführenden stellt:

    Sie trugen weder Uniformen noch aus der Ferne erkennbare Abzeichen.
    Sie führten die Waffen nicht offen und beachteten die Gesetze und
    Gebräuche des Krieges nicht (wie die grausame Ermordung bzw.
    grundsätzliche Erschießung von deutschen Soldaten gezeigt hat).
    Sie waren schließlich keiner "Für ihre Untergebenen verantwortlichen Person"
    unterstellt.

    Die Verantwortlichkeit einer Person ist völkerrechtlich relevant, wenn
    sie ihre Autorität entweder unmittelbar in einem Gesetz hat oder in
    einem Willensakt einer hierzu berufenen Person oder Instutition, deren
    Autorität sich ebenfalls auf ein Gesetz zurückführen lässt, dazu berufen
    wird. Eine Autorisierung einer Person durch eine selbsternannte Exilregierung
    ist nicht zulässig.

    Es kann sich darum nicht ein beliebiger Mann zum Führer aufwerfen
    und sagen: "Ich bin für meine Untergebenen und Anhänger verantwortlich,
    und deshalb ist in dieser Hinsicht ihr Kampf ein legaler."

    Die Partisanen waren daher Privatpersonen, die einen rechtswidrigen
    Kampf führten.

    Viele gefangene Partisanen antworteten auf die Frage, warum sie alle
    gefangenen deutschen Soldaten erschießen, "Weil sie kein Hinterland
    hätten, wohin sie die Gefangenen bringen könnten".

    Das ist doch gerade ein wesentlicher Grund, weshalb man im
    Völkerrecht den unautorisierten Aufstand gegen eine Besatzungsmacht
    untersagte.

    Aber wie das Kriegsrecht auf alliierter Seite ausgelegt wurde, sagt
    nachstehende Begebenheit aus:
    Im englischen Oberhaus stellte 1942 ein Abgeordneter die Frage an
    die Regierung, was unter einem Kriegsverbrecher zu verstehen sei.

    Die Antwort durch einen Staatssekretär der britischen Regierung:

    "Ein Kriegsverbrecher ist jener, der gegen das Kriegsrecht oder die
    Gesetze der Menschlichkeit verstößt, es sei denn, seine Handlungen
    wären gegen Deutsche gerichtet."

    Mit freundlichen Grüßen
    siegbertjosef

    Hallo basil,

    mein Vater war soviel ich weiß, ab 1940 bei der Waffen-SS "Reich" und als 1942 diese Division die Aufstellung und Ausbildung der 7. Waffen-SS Div. übernommen hatte, verblieb ein kleiner Kader von der "Reich" bei der 7. Waffen-SS Div. "Prinz Eugen".
    Damals und bis 1957 dürfte er schon sehr "linientreu" gewesen sein, aber ab diesen Gerichtsverfahren (das offizielle Jugolawien hatte Anklage erhoben, warum weis ich nicht) hielt er sich sehr bedeckt.
    Das einzige was mir aus meiner Jugend noch in Erinnerung ist, sind die Divisionstreffen zu denen er fuhr.

    Gruß Siegbert

    Hallo, für mich gibt es keine verbotene Lieder! - alle diese Lieder aus dem 3. Reich sind ja Soldatenlieder, welche in ähnlicher Weise in allen Armeen der Welt gesungen werden - nur in Deutschland und Österreich schei.... sich die Politiker in die Hose.
    Man glaubt, mit einem Verbot das Hitlerregime nicht in die Köpfe der unzufriedenen Menschen zu rufen, welche schön langsam auf die herrschende "Politikerkaste" und das Unvermögen, welches sie uns jeden Tag aufs Neue präsentieren, sauer werden.
    Beim österreichischen Bundesherr lernten und sangen wir 1965 noch "Oh, du schöner Westerwald", "Es stand ein Soldat am Wolgastrand", "Panzer rollen gegen Engeland" sowie "Auf Kreta bei Sturm und Bei Regen" etc. und niemand fand etwas daran.

    Hallo, mein Vater war von 1942 bis 1945 bei der 7. Waffen-SS Division und ist nun mit 92 Jahren verstorbenen. Ich sichte alte Dokumente meines, Vaters und habe unerklärliche Geldüberweisungen in den Jahren 1956-1957 von einem gewissen „OD“ gefunden. Die Überweisungen, es waren insgesamt 45.000 Schilling (damals viel Geld) wurden seltsamerweise von einer Züricher Bank überwiesen. Mein Vater hatte damals bei Gericht anhängige Sachen aus seiner Zeit bei der Waffen-SS in Jugoslawien. War das eine Unterstützung für die Anwaltskosten? – und wer kann das bezahlt oder woher kann dieses Geld gekommen sein? Im Übrigen möchte ich betonen, dass diese Verfahren 1957 alle eingestellt wurden.

    Hallo, ich habe von meinem Vater gehört, dass sie beim 13. Geb. Jäger Reg. der 7. SS-Waffendivision in Jugoslawien folgenden Leitspruch in einem Tagesbefehl hatten:
    "Unser schwarzer Haufen wird Titos Banditen niederraufen - und wenn sie liegen dann am Boden, so schneiden wir die Hoden"

    Wir wir ja wissen kam es dann jedoch genau umgekehrt - aber ist es möglich, dass solch ein Leitspruch in einem Tagesbefehl hinaus ging?