Hallo,
weiß jemand darüber Bescheid, zu welchem Zeitpunkt oder bei welcher Gelegenheit üblicherweise die im Wehrpass festgehaltene "Belehrung über Spionage, Spionageabwehr, Landesverrat, Wahrung des Dienstgeheimnisses und Wehrüberwachung" erfolgte? Bei meinem Großvater, der sich seit Herbst 1940 im Generalgovernment aufhielt, erfolgte die Eintragung interessanterweise erst 10 Tage vor seinem Tod am 17. Oktober 1941. Könnte das evt. nachdatiert worden sein, damit der Familie ein "vollständiger" Wehrpass zugesandt werden konnte? Wie war hier die übliche Vorgehensweise? Gab es ein Datum, ab dem diese Belehrungen eingefordert wurden? Es würde mich interessieren, hier mehr zu erfahren.
Viele Grüße,
Soelba