Wehrstrafgesetzbuch (?) "Schädigung des Ansehens der Deutschen Wehrmacht" ?

  • Hallo ihr Lieben,

    kurze Frage, weiß zufällig jemand, nach welchem §§ ein Wehrmachtsangehöriger verurteilt wurde wenn er angeblich wegen "Schädigung des Ansehens der Deutschen Wehrmacht" verurteilt wurde?

    Bei Google finde ich den Passus zwar häufiger aber nie mit Nennung eines §§ oder genauen Gesetzestext -.-

    Vielleicht weiß ja jemand unter welchem §§ welchem Gesetzes ich den genauen Wortlaut hierzu finden kann,

    vielen Dank und beste Grüße

    Alexander

  • Hallo Alexander,

    die "Schädigung des Ansehens der Deutschen Wehrmacht" trat immer zusammen mit einem Delikt auf, das konnte von Diebstahl bis Befehlsverweigerung gehen. Die Schädigung wirkte in dem Fall strafverschärfend, so wie z.B. besondere Schwere der Schuld.

    Grüße

    Thilo

    Suche alles zur Lehrtruppe Fallingbostel und zum Einsatz des NSKK in der Ukraine 1941

  • Hallo Thilo,

    ok, also kein gesonderter Straftatbestand verstehe , danke :)

    dennoch muß das ja irgendwo kodifiziert gewesen sein oder reines "Richterrecht"?

    Beste Grüße

    Alexander

  • Guten Tag,

    war da nicht noch die Wehrmachtdisziplinarstrafordnung oder Kriegsstrafverfahrensordnung vorgeschaltet?

    Gruß

    Elrik

    Mit frdl. Gruß,

    Elrik

  • Hallo,

    ... weiß zufällig jemand, nach welchem §§ ein Wehrmachtsangehöriger verurteilt wurde wenn er angeblich wegen "Schädigung des Ansehens der Deutschen Wehrmacht" verurteilt wurde? ...

    ist bekannt, von welchem Gericht (Militär- oder Zivilgericht, z.B. Sondergericht) der Angeklagte verurteilt wurde? In Frage kämen vielleicht auch eine Verurteilung aufgrund der "Heimtückeverordnung" oder der "Volksschädlingverordnung"?

    Gruß, J.H.

  • Hallo Zusammen,

    zwar kann ich zum Thema selbst nichts beitragen weil ich mich noch nie mit der damaligen Justiz beschäftigt habe. Aber hier gibt es eine Dissertation, die sicher einige Zusammenhänge erläutern kann.

    Ich hoffe es hilft und viel Spaß beim Lesen.

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • weiß zufällig jemand, nach welchem §§ ein Wehrmachtsangehöriger verurteilt wurde wenn er angeblich wegen "Schädigung des Ansehens der Deutschen Wehrmacht" verurteilt wurde?

    Nach dem Wehrstrafrecht konnte das jedes Delikt sein, besonders nach Einführung der KSSVO (Kriegsstrafensonderverordnung). Hier taucht auf der Begriff des Wehrmachtsschädlings auf sowie der Verstoß gegen die Manneszucht, beides wirkte strafverschärfend und nicht selten zu Todesurteilen. Zuständig waren bei Angehörigen der Wehrmacht das zuständige Truppengericht, in Fällen von Fahnenflucht von mehr als 3 Monaten, war generell das Gericht der Wehrmachtskommandatur Berlin zuständig. Bei Zivilisten gab es diesen Tatbestand natürlich auch, wenn z. B. der Sieg der Wehrmacht in Frage gestellt wurde. Die Verfahren wurden vor dem Volksgerichtshof durchgeführt, aus Hannover sind zumindest 3 Todesurteile bekannt.

  • Guten Morgen,

    an dieser Stelle einen wichtigen Hinweis für den User „KlausFalk“:

    In unserem Forum pflegen wir Grußformeln am Anfang und Ende der Beiträge. Dies basiert auf guten Erfahrungen und vor allem obligatorischen Regeln. Ich bitte das zukünftig zu beachten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Justus

  • Tag allerseits,

    mit dem Begriff "Schädigung des Ansehens der Deutschen Wehrmacht" konnte im NS-Staat richterlich alles Mögliche eingeordnet und Soldaten sogar mit dem Tode bestraft werden,

    wie das nachstehende Beispiel unter Beweis stellt:

    Rathausausstellung_2013_Wehrmachtjustiz_30.pdf (offenes-archiv.de)

    Der NS-Staat war letztendlich kein Rechtsstaat mehr, deshalb wurde mit pauschalen und unklaren Straftatbeständen buchstäblich die Voraussetzungen für Fehlurteile geschaffen. Wie jede Diktatur wollte der NS-Staat mit einer derartigen Rechtsprechung

    generelle Ängste in der Bevölkerung erzeugen und damit kritische Äußerungen unterbinden.

    Grüße

    Bert