Wehrmachts Panzer und Fahrzeuge in alter Tonkaute...

  • Hallo,

    ein paar Kilometer von mir entfernt (Hessen nähe von Marburg) liegen in einer ehemaligen Tonkaute noch immer einige Panzer, Fahrzeuge und etwas Ausrüstung der Wehrmacht vergraben, evtl auch Zeug von den Amis. Nach einer kleineren Auseinandersetzung am Kriegsende wurde der Schrott anscheinend laut alter Dorfbewohner dort entsorgt und zugeschüttet. Angeblich sollen auch noch alte Ölfässer dort vergraben sein.

    Würde es sich eventuell lohnen wenn man das kleine Grundstück erwerben könnte?!?

    Oder hätte man mehr Ärger und Kosten mit dem "Schrott" als die ganze Sache Wert ist?!? Laut alter Dorfbewohner wurden Panzer, Fahrzeuge, Ausrüstung, und diverse Geschütze am Wald und im Feld zurückgelassen, was davon in der Tonkaute gelandet ist kann niemand mehr sagen?!?

    :/:/:/

  • Hallo Mauser,

    das ist jetzt nicht dein Ernst bezüglich nach deiner Anfrage zum Erwerb eines Grundstückes,

    wo sich eventuell Munition usw. befindet ??

    Dann solltest du auch schon wissen, das du als zukünftiger Eigentümer auch verantwortlich bist,

    was so alles im Boden schlummert.


    Lg Andre

    Erst wer den Dreck des Lebens gegessen hat, weiß wie schön dieses ist !!!

  • Es ist mir bewusst das wenn da jemand graben würde, dann würde das jeder mitbekommen.... Da es direkt an einer Kreuzung liegt. Mir persönlich ist die

    Munition auch egal, bzw ich interessiere mich nicht für Munition.... War nur eine Frage wegen der ganzen Fahrzeuge...

  • Also, dann lieber Finger davon lassen......

  • Hallo Mauser,

    deine frage habe ich schon verstanden !!

    Nur wenn du dieses Grundstück kaufen solltest, auf dem vermeintlich sogenannte Altlasten aus dem 2.Weltkrieg, liegen,

    hast du automatisch auch die Verantwortung über diese.

    Mal so eben einen Panzer ausgraben und sich diesen in den Garten stellen wird nicht funktionieren.

    Ganz zu schweigen von der eventuell noch vorhandenen Muni.


    Lg Andre

    Erst wer den Dreck des Lebens gegessen hat, weiß wie schön dieses ist !!!

  • Hallo Mauser,

    streiche den Gedanken lieber aus deinem, noch lebenden Hirn.

    Du weißt doch gar nicht, was sich alles eventuell dort in dem Boden befindet.

    Mal abgesehen davon, das solche Muni auch schon explodieren kann,

    wenn eine Maus abends zu viel Knofi gegessen hat.


    Lg Andre

    Erst wer den Dreck des Lebens gegessen hat, weiß wie schön dieses ist !!!

  • Hallo,

    als ich hier den ersten Beitrag las, musste ich lachen.

    Als ich noch im Siegerland wohnte, wurden mir auch solche Geschichten erzählt, wie Bauer hat Panzer IV in der Scheune unter Stroh stehen, oder in irgendeinem See liegt ein Tiger I.

    Gruss

    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo,


    Quote


    liegen in einer ehemaligen Tonkaute noch immer einige Panzer, Fahrzeuge und etwas Ausrüstung der Wehrmacht vergraben, evtl auch Zeug von den Amis.

    solche Geschichten kenne ich auch zu genüge, gefunden wurde dann nur Müll, der kostenpflichtig entsorgt werden mußte.


    Grüße

    Thilo

    Suche alles zur Lehrtruppe Fallingbostel und zum Einsatz des NSKK in der Ukraine 1941

  • Hallo zusammen,


    als ich in der 3. Klasse in der Grundschule war, erzählte ein damaliger Klassenamerad, dass in der Scheune seines Opas ein Panzer vergraben sei. Wir haben tagelang gelacht. ;)


    Viele Grüße

    Nicco

  • Hallo Mauser 98,


    die abzuklärenden Fragen, bevor überhaupt etwas vorangeht

    :

    Wer kann was wie wo persönlich und glaubhaft bestätigen?

    Wer hat die Tonkaute zugeschüttet/Müll darauf abgelagert? Zeugen!

    Ist das Gelände sondiert und mit welchem Ergebnis?

    Gibt es erste Probegrabungen und wie tief und wie ist das Ergebnis?

    Verkauft der Eigentümer überhaupt?

    Hättest Du auch das Geld zum Erwerb des Grundstücks?

    Was sagt der Bürgermeister/ Ortsvorsteher, Gemeinderat dazu, wenn Du eine Tonkaute aufmachst?

    Diese Tonkauten werden gerne geflutet und als Naherholungsgebiete ausgegeben.

    Hättest Du auch das Geld für die Grabungsarbeiten und die Bergung - falls etwas gefunden wird?

    Ist das Grundstück evtl. denkmalgeschützt bzw. Grabungsschutzgebiet.?

    Wie sieht es mit den dort wachsenden Pflanzen und lebenden Tieren aus?

    Ist das Grundstück evtl. "belastet", das heißt, hat dort jemand Überfahrrechte, bestehen "alte" Rechte?

    Darf man dort überhaupt etwas verändern/graben?

    Es geht ja nicht darum den Boden zu beackern, sondern das wird dann ja eine richtig große Grube.

    Hättest Du auch das zusätzliche Geld für die Entsorgung des Sondermülls und ggf. die Entschärfungen/Entmilitarisierungen zu bezahlen?


    Wenn das alles geklärt dann kannst Du Dir mal Gedanken über den Standort und die Lagerung der evtl. gefundenen Sachen machen, soweit du diese behalten darfst.


    Gruß Karl

  • Moin,

    der erste Beitrag wurde vor 12 Stunden verfasst, da hatten wir noch den 1.April.

    Ich würde das daher eher als Aprilscherz sehen. ;)

    ich wünsche einen schönen Tag

    Jürgen

  • Hallo zusammen,


    Der Gedanke ein paar schöne Stücke zu finden ist natürlich ganz schön aber mit dem Spaten da zu graben und dann auf eine schöne kiste 88mm zu hauen ist nicht ungefährlich. Da kann man sein Bein oder sein Leben bei verlieren. Wenn du das Land kaufst (wovon ich ja eigentlich abrate) besorge dir einen Metalldetektor oder jemanden der sich mit solchen auskennt sonst lesen wir nächsten Monat von dir in der Zeitung. Kann gutes und schlechtes bedeuten…..


    Bedenkende Grüße

    LG Luis

  • Hallo zusammen,


    Quote

    ich würde das daher eher als Aprilscherz sehen.;)

    wir lachen gerne aber das ist nicht witzig.


    Einer der Schlüsselbegriffe ist Zustandsstörer,


    Zustandsstörer ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Sachherrschaft über

    eine Sache besitzt, von der eine Gefahr ausgeht (vgl. § 7 PolG). Es kommt

    grundsätzlich nicht darauf an, aus welchem Grund der gefährdende Zustand einer

    Sache verursacht wurde.


    Und das heist das alle Gefahren die von der Sache ausgehen dem "Besitzer" zuzurechnen sind auch

    wenn er keine Kenntnis davon hat !


    Quote

    Kann gutes und schlechtes bedeuten…..


    nein nur schlechtes denn wenn etwas gefunden wird


    Auszug KrWaffKontrG


    IV. Kampffahrzeuge

    24.Kampfpanzer
    25.sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge
    26.Spezialfahrzeuge aller Art, die ausschließlich für den Einsatz der Waffen der Nummern 1 bis 6 entwickelt sind
    27.Fahrgestelle für die Waffen der Nummern 24 und 25
    28.Türme für Kampfpanzer

    V. Rohrwaffen

    29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
    b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

    30.Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
    31.Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art
    32.Maschinenkanonen
    33.gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32
    34.Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
    35.Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
    36.Trommeln für Maschinenkanonen


    ....und das zum Eigetum,



    § 13 - Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen


    (1) Die Überwachungsbehörden und die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden oder Dienststellen können Kriegswaffen sicherstellen,

    1. wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Inhaber der tatsächlichen Gewalt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, insbesondere die Kriegswaffen an einen Nichtberechtigten weitergeben oder sie unbefugt verwenden wird, oder

    2. wenn dies erforderlich ist, um Staatsgeheimnisse zu schützen.

    (2) Die Überwachungsbehörden können die sichergestellten Kriegswaffen einziehen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen.

    (3) Werden Kriegswaffen eingezogen, so geht mit der Unanfechtbarkeit der Einziehungsverfügung das Eigentum an ihnen auf den Staat über. Rechte Dritter an den Kriegswaffen erlöschen. Der Eigentümer oder ein dinglich Berechtigter wird vom Bund unter Berücksichtigung des Verkehrswerts angemessen in Geld entschädigt. Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn der Eigentümer oder dinglich Berechtigte wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, daß die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstanden ist. In diesem Falle kann eine Entschädigung gewährt werden, soweit es eine unbillige Härte wäre, sie zu versagen.

    (4) Bei Gefahr im Verzuge kann auch die Bundeswehr unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen Kriegswaffen sicherstellen.



    Was ist aus einem möglichen Erwerb zu ziehen,


    Ärger,Stress und ein Auftritt bei Explosiv und Bild-TV =OMahlzeit 8o

    Gruss Dieter

  • Hallo Dieter,


    könnte auch gutes bedeuten mal angenommen er findet bspw. einen Kübelwagen (ist zwar unrealistisch ist aber nur ein Beispiel). Ich fände das sehr cool auch wenn er ihn natürlich nicht behalten könnte. Ich wäre ja froh über jeden Fund solange er ungefährlich ist und er gut behandelt wird also restauriert und ihn ins Museum packt.


    LG Luis

  • Hallo,

    ... Nach einer kleineren Auseinandersetzung am Kriegsende wurde der Schrott anscheinend laut alter Dorfbewohner dort entsorgt und zugeschüttet. Angeblich sollen auch noch alte Ölfässer dort vergraben sein ...

    die rechtlichen Hinweise im Umgang mit Kriegswaffen hat Dieter oben schon genannt, hier noch etwas rechtliches aus dem Bundesland Hessen zum Umwelt-/Bodenschutz und den Anzeige-, Mitwirkungs- und Genehmigungspflichten: https://rp-giessen.hessen.de/u…ungs-und-anzeigepflichten

    Quelle: Regierungspräsidium Gießen


    Gruß, J.H.

  • Hallo zusammen,


    ein paar Kilometer von mir entfernt (Hessen nähe von Marburg) liegen in einer ehemaligen Tonkaute


    bei der Unteren Naturschutzbehörde der zuständigen Kreisverwaltung, hier vermutlich des Kreises Marburg-Biedenkopf, könnte man anfragen, ob für diese Grundstück eine Altlast eingetragen ist.


    Altlasten sind in der Regel in dem, bei dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), geführten zentralen Informationssystem für Altflächen dem Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG) eingetragen. Darin sind grundsätzlich alle für Hessen bekannten Altstandorte, Altablagerungen, altlastenverdächtige Flächen, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle registriert.


    Für eine Anfrage werden Angaben zur Stadt / Gemeinde, dem Stadtteil / Ortsteil / Gemarkung, der Straße und Hausnummer und der Flur- und Flurstücksnummer benötigt.


    Grundsätzlich besteht Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Bei Offenlegung von personenbezogene Daten ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Übermittlung der Daten erforderlich.


    Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt je ¼ Stunde Zeitaufwand 25,00 €, jedoch höchstens 600,00 €.


    Viele Grüße

    Nicco