Feldjägerkorps

  • hallo, ich grüsse Sie alle .

    ich weiss nicht, ob ich da am richtigen Platz bin .

    1/es ist so, dass ich mich mit dem Feldjägerkorps beschäftige und habe gelesen, dass es von einem General kommandiert wurde , der dem OKHcdirekt untergeordnet war .

    Stimmt das ?

    Und wer war dieser general ? ich finde nicht

    2/ Ist es korrekt zu sagen, das die Feldjäger die Feldgendarmerie ersetzt haben,

    oder war es so, dass sie nebeneinander eingesetzt wuden ..

    Mit bestem dank und freundlichem Gruß

  • Hallo,


    ich berufe mich auf das Buch "Halt, Feldgendarmerie! Die Ordnungstruppen der deutschen Wehrmacht" von Björn Gerhard Roth.


    Dort wird das Feldjägerkorps auf den S. 147 - 151 behandelt.


    Nach diesem wurde das Feldjägerkorps mit Genehmigung Hitlers Ende 1943 aufgebaut und war im Februar 1944 einsatzbereit.


    Es unterstand direkt dem OKW und diente wohl der Bekämpfung der "Drückebergerei" in der Truppe.


    Gebildet wurden drei Feldjägerkommandos, jeweils unter Führung eines Generals und rund je 1.000 Mann.


    Es dürfte in der Kriegsendphase für eine große Anzahl von Hinrichtungen u. ä. von Soldaten der Wehrmacht

    verantwortlich gewesen sein.


    Gruß aus München

    Marcus

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    "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin)

  • Hallo Johannes Maria,


    ergänzend zu dem Beitrag von Marcus möchte ich noch hinzufügen, dass die Feldjäger-Kommandos gemäß einem Führererlass den Auftrag hatten, Dienststellen und Einheiten des Heeres, der Kriegsmarine, der Luftwaffe und der Waffen-SS zu überprüfen und auszukämmen.


    Hier der Eintrag zu dem Feldjägerkorps der Wehrmacht aus dem LdW:


    https://www.lexikon-der-wehrma…en/Ordnungstruppen/FJ.htm.


    Die Feldjäger-Kommandos ersetzten die Feldgendamerie nicht und waren zusätzlich zu den anderen Ordungstruppen tätig:


    https://www.lexikon-der-wehrma…ngen/Ordnungtruppen-R.htm.


    Viele Grüße

    Nicco

  • Hallo,

    ... Und wer war dieser general ? ich finde nicht ...

    ... Gebildet wurden drei Feldjägerkommandos, jeweils unter Führung eines Generals und rund je 1.000 Mann ...

    der kommandierende General im Feldjägerkommando III war ab März 1945 der General der Flieger Wilhelm Speidel, im BA/MA in Freiburg liegt eine Denkschrift zu seiner Tätigkeit dort, die Speidel 1948 verfasste. Sein Vorgänger in dieser Funktion war der General der Infanterie Martin Grase.

    Quelle: LdW u. Bundesarchiv/Invenio


    Gruß, J.H.


    RH 48/52

    Meine Aufgaben und Tätigkeit als Befehlshaber des Feldjägerkommando III von Mitte März 1945 - Ende Juni 1945.

    Denkschrift von General der Flieger Speidel (Kopie, Nachkriegsaufzeichnung)

    Laufzeit: 15.Okt. 1948

    Unterlagenart: Sachakte

    Alte Signatur: III W (A) 7; RH 25/37

    Benutzungsort: Freiburg


    Edit: Zum Thema Aufstellung, Organisation, Unterstellung und Befugnisse der Feldjäger-Kommandos ist vielleicht noch eine Dienstanweisung aus dem OKW vom Januar 1944 von Interesse, nachfolgend eine (gekürzte) Abschrift:

    Quelle: Bundesarchiv/Invenio


    Der Chef

    des Oberkommandos der Wehrmacht

    WFSt/Org (I) Nr. 22/44 geh.

    F.H.Qu., 9.1.1944

    Bezug: …


    Betr.: Aufgaben, Befugnisse, Einsatz der Feldjäger-Kommandos.

    I.

    Die Befehlshaber der Feldjäger-Kommandos sind berufen, gestützt auf ausgewählte Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, nach den durch den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht ergehenden Befehlen des Führers kurzfristig und vollständig die Ordnung in den zugewiesenen Gebieten herzustellen und hierdurch möglichst viel Kräfte für den Einsatz als Kämpfer freizumachen.

    Sie handeln im Auftrage des Führers.

    II.

    1.) Die Feldjäger-Kommandos haben folgende Aufgaben:


    a) Überprüfen und Auskämmen rückwärtiger Einrichtungen, Dienststellen und Einheiten des Heeres, der Kriegsmarine, Luftwaffe und Waffen-SS.


    Hierbei dürfen eingesetzte Einrichtungen des Nachrichten- und Transportwesens, Versorgungstruppen der Wehrmachtteile und Waffen-SS, die zur unmittelbaren Unterstützung der kämpfenden Truppe eingesetzt sind, nach erfolgter Überprüfung nur im Benehmen mit den zuständigen höheren Befehlshabern ausgekämmt oder abgeschoben werden.

    In Zweifelsfällen ist Entscheidung bei Chef OKW herbeizuführen.


    b) Rücksichtsloses Beseitigen aller Etappen-Erscheinungen.


    Bei der Durchführung der Aufgaben zu a) und b) sind insbesondere die im Führerbefehl vom 27.11. (Abschnitt. A, Ziff. 1,2,4,7) befohlenen Massnahmen zu prüfen. Ortschaften, Strassen- und Bahnverkehr in dem zugewiesenen Gebiet sind einer scharfen Kontrolle zu unterziehen.

    Grobe Verstöße sind dem Chef OKW zu melden.


    2.) a) Die Befehlshaber sind in der Durchführung ihrer Aufgaben nur dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht verantwortlich. Ihr Auftrag ist im engen Benehmen mit den territorialen Befehlshabern durchzuführen.


    b) Kontrollkommissionen, Sonderstäbe und Streifendienste stehen den Feldjäger-Kommandos zur Verfügung.


    3.) Offiziere, Beamte, Unteroffiziere, Mannschaften und Sonderführer sowie Einheiten, Einrichtungen, Kommandos und Abwicklungsstellen der Wehrmachtteile und der Waffen-SS, die von Feldjäger-Kommandos ohne erkennbaren Zweck oder hinreichend begründeten Auftrag angetroffen werden, sind zu erfassen und (einschl. Hilfswilliger und Kriegsgefangener, Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge) unter Bewachung den von den territorialen Befehlshabern bestimmten Sammelpunkten zuzuführen.

    Die territorialen Befehlshaber veranlassen umgehend Weiterleitung in das Heimatkriegsgebiet.


    4.) Die im Rahmen der Wehrmacht eingesetzten Organisationen sind im Benehmen mit den territorial zuständigen höheren Befehlsstellen dieser Organisationen zu überprüfen. Entbehrliche Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen sind abzuschieben, angetroffene Mißstände zu beseitigen.

    In Zweifelsfällen ist Entscheidung des Chefs OKW herbeizuführen.

    III.

    Befugnisse:


    1.) Der Befehlshaber eines Feldjäger-Kommandos hat in Ausführung seines Auftrages die Befugnisse eines Armee-Oberbefehlshabers sowie entsprechende Strafgewalt (gemäss §18 W.D.St.G.) – auch gegenüber allen Angehörigen der Wehrmachtteile und Waffen-SS, die bei der Durchführung seiner Aufgaben straffällig werden.


    2.) Offiziere bzw. SS-Führer der Feldjäger-Batl. sind befugt, Offiziere und Beamte der Wehrmachtteile und Führer der Waffen-SS (ausgenommen Offiziere und Beamte im Generalsrang) vorläufig festzunehmen und dem nächsten Wehrmachtgericht zuzuführen.

    Unteroffiziere und Mannschaften der Feldjäger-Batl. haben dieses Recht nur gegenüber Unteroffizieren und Mannschafts-Dienstgraden der Wehrmachtteile und Waffen-SS.

    Bei Widerstand sind alle Angehörigen der Feldjäger-Batl. befugt, von der Waffe Gebrauch zu machen.


    IV.

    1.) Es kommen zum Einsatz:

    Feldjäger-Kommando III mit unterstelltem Feldjäger-Batl. 3 im Bereich des Befehlshabers der deutschen Truppen in Transnistrien.

    Feldjäger-Kommando II mit unterstelltem Feldjäger-Batl. 2 im Bereich des Wehrmacht-Befehlshabers Ukraine.

    Feldjäger-Kommando I mit unterstelltem Feldjäger-Batl. 1 im Bereich des Wehrmachts-Befehlshabers Ostland, zunächst im Gebiet Weissruthenien.

    Die Wehrmacht-Befehlshaber haben in jeder Hinsicht die Feldjäger-Kommandos mit unterstellten Feldjäger-Batl. bevorzugt zu versorgen.


    2.) Abtransport der Feldjäger-Kommandos regelt auf Grund der Anträge der Befehlshaber der Chef H Rüst u. BdE mit GenStdH/Chef Transportwesen.


    V.


    Die Befehlshaber der Feldjäger-Kommandos melden zum 5. jeden Monats das Ergebnis der ihnen übertragenen Aufgaben im vergangenen Monat. Dabei sind die in das Heimatkriegsgebiet abgeschobenen Dienststellen im einzelnen aufzuführen und nach Kopfstärken zu melden.

    Im Auftrage des Führers

    gez. Keitel

    Generalfeldmarschall

    ...

  • Hallo,


    dazu passt:


    R. G. Foerster: "Seelower Höhen 1945", Band 17, Hrsg.: MGFA Verlag Mittler & Sohn GmbH,, Ausgabe 1998,ISBN3 8132 0592 4, S. 10/11:


    .........."Hinter den Heeresgruppen wurden Sperrlinien eingerichtet und Feldjägerkommandos des OKW mit standgerichtlichen Befugnissen ausgestattet.

    Sie sollten von den Divisionsgefechtsständen ab nach rückwärts Etappenerscheinungen wie 1918 verhindern und damit eine wichtige Voraussetzung

    für die Fortführung des "Schicksalkampfes" schaffen. (36)

    So meldete z. B. das hinter der HGr. Mitte ( Generaloberst Schörner) eingesetzte Feldjägerkommando II im Febr. 45 knapp 136. 000 "Erfasste", von denen weit über die Hälfte sofort wieder deer kämpfenden Truppe zugeführt wurden. Das Gericht dieses Verbandes sprach 32 Todesurteile aus, von denen 24 vollstreckt wurden. Darüber hinaus wurden 32 Männer ohne gerichtliches Verfahren erschossen. ......


    Gruß Karl


    36. Vgl. entspr. Befehle des OKW Fm. Keitel vom 23.9.44,in BA- MA, RW4/ v. 494, abgedruckt in "der II. WK" ( Dok. 116)

  • Hallo zusammen,


    größere Ausführungen zum "OKW-Feldjägerkorps" finden sich auch in der Ausarbeitung des damaligen Oberleutnant Malte Bardt [OTL i.G. a.D. 29.9.1936-2.1.2018] : "Geschichte der Feldjägertruppe" des ATV-Stabs der Feldjägerschule (Bw) Sonthofen aus dem November 1964, Seite 17 - 25.


    Einige Auszüge aus der ATV-Schrift:

    Die Truppe war durch das Mißverhältnis zwischen Front und Etappe geschwächt. Bisherige Maßnahmen hatten nicht den gewünschten Erfolg. Neue Vorschläge des WFSt führten zu einer Koordinierung durch den "General der Wehrmachtsordnungstruppen". (S. 17) Was fehlte, war eine von örtlichen Befehlshabern unabhängige, nur dem OKW unterstehende Truppe.

    Der 1. Befehl zur Aufstellung wurde am 13.1143 dem Chef WFSt vorgelegt. Nach mehrmaliger Überarbeitung wurde er am 27.11.43 als Führerbefehl von Hitler unterschrieben.(S. 18) Man erhoffte sich den zusätzlichen Gewinn von mindestens 1 Million Mann für die Front. Ob diese Erwartungen erfüllt wurden, kann bezweifelt werden.

    Die Aufstellung der ersten Einheiten wurden nach den Stammtafeln (heute im BA-MA) zum 24.12.43 gemeldet. Die Gesamtaufstellung der 3 Kommandos war vermutlich bis zum Februar 44 abgeschlossen.


    Gliederung: 3 Feldjägerkommandos mit je einem Feldjägerregiment [sic! So wahrscheinlich der Kenntnisstand von 1964] unter einem Regimentskommandeur [sic!]. Je Regt 5 Feldjägerabteilungen. Die Abteilungen verfügten für den Einsatz über je 50-55 voll motorisierte Kommandos (Streifen) mit je 1 Offizier (Hptm. oder Major) und 2-3 Uffz (meist Feldwebel).

    Als Führungsgehilfen standen jedem Befehlshaber der Kdos I-III ein Stab mit einem Chef des Stabes, ca. 25-30 Offz und Beamte, eine Chefrichter mit Unterstab sowie Kfz- und Instandsetzungsstaffel sowie eine Flugbereitschaft zur Verfügung (S. 19)


    Aufgliederung der Aufgaben u Befugnisse des Befehlshaber FJKdo III (S. 20-21)


    Kennzeichnung der Feldjäger durch Ringkragen, rote Armbinde und Sonderausweis (S. 21)


    Der Einsatz erfolgte vorwiegend - der Auffangtätigkeit durch eine Auffangorganisation, in die alle anderen Ordnungstruppen (Feldgend. Wehrmachtsstreifendienst usw.) eingebaut wurden.

    Hierzu wurde 15-25 km hinter der vordersten Infanterielinie eine Auffanglinie festgelegt, die an Straßen, Bahnen usw. durch Streifen besetzt wurde. HIer lag das Schwergewicht der Auffangtätigkeit. Dahinter erstreckte sich in einer Breite von 30-40 km die Auffangzone. In ihr waren die wichtigsten Straßen-u. Bahnknotenpunkte permanent durch Streifen besetzt.

    Die Auffangzone wurde nach rückwärts durch die nur noch schwach besetzte Sperrlinie begrenzt.

    In der Auffangzone wurden Sammellager eingerichtet, in denen neben Unterkünften, Verpflegung u Bewaffnung eine Führerreserve(!!) bereitgehalten wurde. (S. 21)

    Senkrecht zur Front wurden Abschnitte eingeteilt. Mehrere Abschnitte wurden unter höheren Führer (meist Generalmajor) zusammengefasst. (S. 22)

    Weitere Aufgaben waren Verkehrsregelung, Verkehrsführung sowie Hilfeleistung in belegten Ortschaften nach Beschuß und Bombenabwurf. (S. 22). Die Führung der FJKdos bei einer Breite von 700 km bis 1000 km war sehr schwierig.


    Als letzte deutsche (bewaffnete) Truppe gab das FJKdo III am 23.6.45 seine Waffen ab un löste sich auf(S. 23).

    Den Personalnachwuchs stellten die 3 Wehrmachtsteile und die Waffen SS. Für das Führer- u Unterführerkorps war Fronterfahrung und Auszeichnung "Einstellungsvoraussetzung". Bei Uffz. mindestens das EK II. (S. 25)


    Beste Grüße

    Ingo

    Edited once, last by Atlantis ().

  • Augustdieter

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