Feldpost Ersatz und Ausbildungs Abteilung

  • Guten Tag!

    Ergänzung und Korrektur zu

    Link: FeldpostErsAbt

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    Stellv. Gen.Kdo.XIII A.K.

    (Wehrkreiskommando XIII)

    Ib/N Nr.6862/43 geh.

    Nürnberg, den 7.4.43

    Ruf: 2941/328

    Betr.: Aufstellung der Feldpost-Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad

    Vert.: siehe am Schluß

    Anlage: -1-fest.

    A. Allgemeines

    ===========

    1.Zufolge Chef H Rüst u BdE/AHA Ia VII Nr.13081/43 geh.v.4.4.43 ist durch W.Kdo.XIII im Barackenlager I in Meierhöfen bei Karlsbad die

    Feldpost-Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad bis 1.5.43 aufzustellen.

    2.Gliederung und Stärke:

    Stab: K.St.N. 6620 v.1.4.43

    1 Feldpost-Ers.u.Ausb.Kp.: K.St.N. 6633 v.1.4.43

    1 Feldpost-Genesenden-u.

    1 Feldpost-Marsch-Kp.: K.St.N. 5080 v.1.9.42

    3.Bis zum Eintreffen des Kommandeurs ist durch Div.Nr.173 ein in Aufstellung, erfahrener Offizier, der sodann wieder zu seinem Truppenteil zurückkehrt, mit der Aufstellung zu beauftragen. Die Leitung und Überwachung der Aufstellung obliegt der Div.Nr.173.

    4.Die F.P.Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad wird der Div.Nr.173 unterstellt.

    5.Der Kommandeur erhält die Befugnisse eines selbstständigen Abt.Kdrs. Zuständig Waffen-Abt. beim OKH für die F.P.Ers.u.Ausb.Abt. ist In 8.

    6.Dienstanweisungen und Ausbildungspläne für die F.P.Ers.u.Ausb.Abt. ergehen gesondert durch Chef H Rüst u BdE/AHA/In 8 im Einvernehmen mit GenStdH/Gen Qu/HPM.

    7.Der Heeresfeldpostmeister hat das Recht, im Einvernehmen mit dem stellvertretenden kommandierenden General den Fachdienst der Abteilung beizuwohnen. Seine Wahrnehmungen teilt er dem stellv. kommandierenden General und Chef H Rüst u BdE/AHA/In 8 mit.

    B. Durchführungsbestimmungen

    =========================

    I. P e r s o n e l l e B e s t i m m u n g e n

    1.Offiziere

    Der Abt.Kdr. wird durch Chef H Rüst u BdE/HPA auf Vorschlag von In 8 ernannt.

    Die Offz. Stellenbesetzung der übrigen Truppenoffiziere wird durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IIa/N gesondert befohlen.

    2.Beamte

    a)Die Zahlmeisterstellenbesetzung erfolgt durch Sonderverfügung des Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IVa.

    b)Die Fp.Beamten werden durch GenStdH/Gen Qu/HPM aus dem im Fp.Dienst geschulten und für die fachtechn. Ausbildung besonders geeigneten GvH.-Personal der Geb.Jahrgge.01 und jünger, oder aus Personal der Geb.Jahrgge.1900 und älter jeden Tauglichkeitsgrades zugewiesen.

    3.Stammpersonal (Uffze. u. Mannsch.)

    GvH., Geb.Jahrg. 05 und älter. Aufbringung und Zuführung siehe Anlage.

    4.Feldpostfachpersonal (Ers.Pers.)

    Das gegenwärtig bei den bisherigen Ers.Abt. der Fp.Einheiten befindliche oder noch anfallende Fp.Fachpersonal (Genesene, Bereitgestellte usw.) ist durch die einzelnen W.Kdos. zur Fp.Ers.u.Ausb.Abt. Karlsbad zu versetzten. Die W.Kdos. werden gebeten, dieses Personal zum 5.5.43 in Sammeltransporten nach Karlsbad/Meierhöfen und etwa später noch anfallendes Personal in Einzeltransporten zuführen zu lassen. In gleicher Weise hat Krf.Ers.Abt.13 und Gren.Ers.Btl.342 zu verfahren.

    Die spätere Auffüllung der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. mit Ersatzmannschaften wird jeweils durch Sonderbefehl geregelt.

    5.Die san.dienstliche Betreuung der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. wird durch St.O.Arzt Karlsbad geregelt.

    II. M a t e r i e l l e B e s t i m m u n g e n

    1.Waffen und Gerät

    Über Ausstattung mit Waffen und Gerät folgt Sonderverfügung durch http://Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ib/mat sobald der OKH-Erlass eingegangen ist. Es kann jedoch nur mit Zuweisung des 50 %igen Waffensolls gerechnet werden.

    2.Kraftfahrzeuge

    Schulfahrzeuge stellt, soweit möglich der RPM. Die Ausrüstung mit kraftfahrtechn. Modellen und Lehrgeräten erfolgt ebenfalls durch den RPM. Vom OKH/GendMot/In 12 über Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.H/mot werden 1 Pkw. und 1 le.Krad ohne Anforderung zugewiesen. Nach Eingang der Kfz. ist dem Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.H/mot eine Kfz.Stellenbesetzung gem. W.V.Bl.41, Ziff.854 in Verbindung mit W.V.Bl.42, Ziff.563 vorzulegen.

    3.Pferde

    Zuweisung der Pferde (Wirtschaftspferde) erfolgt durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IVc mit Sonderverfügung.

    4.Bekleidung und Ausrüstung

    Die zur Fp.Ers.u.Ausb.Abt. übertretenden Uffze. u. Mannschaften sind im Marschanzug nach Ziff.23 "Bkl.Ers." in Marsch zu setzten.

    Über Bekleidung und Ausrüstung der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. als selbständiger Wirtschafstruppenteil folgt Sonderverfügung von Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.IVa E II.

    5.K.St.N. und K.A.N.

    werden ohne Anforderung nach Lieferung von OKH, Druckvorschriften sofort durch http://Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ib/VVSt übersandt.

    6.Verordnungsblätter

    Der Bedarf an H.V.Bl., H.M., R.B.B. und W.V.Bl. ist gem. Beilage zum W.V.Bl.1943, Bl.9, Ausschr.209 zu Abschn.III beim W.St.O.Ält. Karlsbad anzumelden.

    Die für die Aufstellung der Abteilung wichtigsten Verfg.u.Merkbl. liegen hier für Div.Nr.173 bei.

    7.Die nach K.A.N. zuständigen Schreibmaschinen, Dienststempel und Dienstsiegel sind bei der W.V.XIII - D IV - anzufordern.

    Der laufende Bedarf an Geschäftszimmerbedürfnissen ist gem. W.V.Bl. 42, Ausschr. 1044 bei der W.V.XIII - C II - (Ruf 2941/786) anzumelden.

    8.Geldversorgung und Abrechnung

    Hinsichtlich der Geldversorgung (bar und unbar) wird die Fp.Ers.u.Ausb.Abt. auf die H.St.O.-Kasse Karlsbad angewiesen. Die Abrechnung erfolgt mit der Abrechnungsintendantur der W.V.XIII unter der Abrechnungsnummer 1093.

    9.Verpflegung

    Zuständiger Verpflegungssatz gem. H.V.Bl.42, B, Ziff. und W.V.Bl. 1943, Ausschr.160. Auf Beachtung der neuen Portionssätze für Fleisch, Brot und Fett nach Verfg. W.V.XIII v. 27.3.43 Az. 62a 14 - CI, 3 - (185) wird besonders hingewiesen. Zuständige E.Verpfl.Dienststelle ist H.St.O.V.- Abt.Verpfl.- Karlsbad.

    10.Seifenversorgung

    Die laufende Versorgung mit Seife und Reinigungsmitteln erfolgt nach H.V.Bl.42, C, Nr.334 und 712.

    11.Unterkunft

    Die Übergabe des Barackenlagers I Meierhöfen erfolgt durch die H.St.O.V.Karlsbad. (Die Vorbereitung zur Übergabe der Unterkunft wurde bereits mit Verfg.Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ia/O Nr.6203/43 geh. v.30.3.43 befohlen). Das Lager ist im einwandfreien, belegungsfähigen Zustand zu übergeben.

    C. Schlußbestimmungen

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    1.Ersatzgestellung

    Die Fp.Ers.u.Ausb.Abt. ist mit Wirkung vom 15.5.43 zuständiger Ersatztruppenteil für die gesamten Feldposteinheiten des Feldheeres. Diese fordern ab diesem Zeitpunkt ihr Fachpersonal über HPM (mit Nebenabdruck für In8) bei der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. an. (Veröffentlichung dieser Regelung erfolgt in den AHM).

    Die W.Kdos. werden gebeten, der Fp.Ers.u.Ausb.Abt., die Feldposteinheiten mit Feldpostnummer mitzuteilen, für die sie ab 15.5.43 zuständiger Ersatztruppenteil ist. Fp.Ers.u.Ausb.Abt. ist ab 15.5.43 für nachstehend aufgeführte Feldposteinheiten des W.Kr.XIII zuständiger Ersatztruppenteil:

    Feldpostamt / F.P.Nr. / Ersatztruppenteil ALT

    17 / 16141 / Krf.Ers.Abt.13

    46 / 36260 / "

    10 / 06428 / "

    84 / 37311 / "

    99 / 47130 / "

    113 / 42110 / "

    173 / 13968 / "

    188 / 39963 / "

    198 / 09806 / "

    219 / 27970 / "

    231 / 22462 / "

    334 / 48115 / "

    343 / 43422 / Gren.Ers.Btl.342

    413 / 06341 / Krf.Ers.Abt.13

    442 / 15682 / "

    573 / 13518 / "

    ABfSt.570 / 39866 / "

    FpLSt.577 / 07475 / "

    2.Zum 1.6.43 sind von den bisherigen Ers.Abt. der Fp.Einheiten alle in ihrem Besitz befindlichen Akten und Unterlagen von Fp. Feldeinheiten der Fp.Ers.u.Ausb.Abt. Karlsbad/Meierhöfen, Barackenlager I zu überweisen.

    3.Stammtafel

    Die zufolge AHM v.7.11.40, Ausschr.1113 durch die Fp.Ers.u.Ausb.Abt. Karlsbad zu führende Stammtafel wurde durch Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K. erstellt. Zweitschrift liegt hier für Div.Nr.173 zur Abgabe an die Abteilung bei.

    4. Meldungen

    Div.Nr.173 meldet an Stellv.Gen.Kdo.XIII.A.K.Ib/N:

    a)zum 25.4.43 über den Stand der Aufstellung,

    b)zum 30.4.43 Beendigung der Aufstellung.

    Für das Stellv.Gen.Kommando

    Der Chef des Generalstabes

    Unterschrift

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    MfG

    Feldpostmeister_at

    Feldpostmeister_at

  • Guten Tag!

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    Stellv.Gen.Kdo.XVII.A.K.

    (Wehrkreiskommando XVII)

    Ib/Org.Nr.7082/43 geh.

    Wien, den 23.4.43

    G e h e i m !

    Bezug:

    1)OKH Chef H Rüst u. BdE/AHA Ia VI

    Nr.15133/43 geh.v.19.4.43

    2)OKH Chef H Rüst u. BdE/AHA Ia VII

    Nr.13081/43 geh.v.4.4.43

    Betr.:Aufstellung der Feldpost-Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad

    Gemäß o.a. Bezugsverfügungen wird ab 15.5.1943 das deutsche Personal des Feldpostamtes (kroat.) 369 und das Feldpostamt (kroat.) 373 auf die Feldpost-Ers.u.Ausb.Abt.Karlsbad, angewiesen.

    Für das Stellv.Generalkommando

    Der Chef des Generalstabes

    I.A.

    Unterschrift

    Oberst

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    Quelle: NARA T79 R90

    MfG

    Feldpostmeister_at

    Feldpostmeister_at