Hallo zusammen,
hier
https://forum.axishistory.com/viewtopic.php?p=2339756#p2339756
hat unser Forenmitglied Albert einen Auszug aus einem interessanten Dokument über die Zusammensetzung des „Führungsstabes für Bandenbekämpfung“ beim Höheren SS- und Polizeiführer Russland-Süd und für die Ukraine eingestellt…
Der Höhere SS- und Polizeiführer Russland-Süd Tgb.Nr. 8/43 (g) , Kiew, den 25.Januar 1943
Geheim
Betr.: Führung in der Bandenbekämpfung
I. Die Bandenbekämpfung ist nach der Führer-Weisung Nr. 46 und der Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten vom 11.11.42 eine Führungsangelegenheit.
Vom RFSS bin ich mit ihrer verantwortlichen Durchführung im Reichskommissariat Ukraine beauftragt.
II. Die bisherige erfolgreiche Bandenbekämpfung muss durch eine weitere Intensivierung in der raschen Auswertung des gesamten Verhaltens und der Gewohnheiten des Feindes, sowie durch eine weitere Konzentration aller Führungsmittel und -Möglichkeiten noch gesteigert werden.
III. Hierzu bestimme ich:
Für die zentrale führungsmäßige Bearbeitung der Bandenbekämpfung (Erfassung von Meldungen, Auswertungen, Truppenansatz, Befehlsführung, Zusammenarbeit mit Wehrmacht, Zivilverwaltung, Post, Bahn und sonstiger deutscher Dienststellen) und sich aus der Bandenbekämpfung ergebende oder damit zusammenhängende Fragen des Einsatzes der Polizei ist ausschließlich der Führungsstab für Bandenbekämpfung zuständig.
Die Dienststellen der Befehlshaber der Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei haben ihn mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.
IV. Der Führungsstab für Bandenbekämpfung wird zur Erfüllung seiner Führungsaufgaben verstärkt. Er setzt sich zusammen aus:
1. Oberstleutnant Engelhaupt als Chef des Führungsstabes
2. Hauptmann Schaufler als Ia
3. SS-Obersturmführer Schmitz als Ic
4. Hauptmann Schweizer als NO
5. 1 Offz. des W.Befh. U. als VO
6. Ltn. d.Res. Dubronner als Ordonnanz- und VO zum HSSPF Nordost
7. Rev. Ltn. Boy als Ia Hilfsoffizier
8. Major Pomme (abgeordnet zum Reichskommissar)
9. Hauptmann Moll als VO zum W.Befh. U.
10. Major Cremer als VO zum HSSPF Russland-Mitte.
V. Die Zuteilung von Hilfspersonal wird durch besonderen Befehl geregelt
VI. Die Arbeitsgebiete Ib, IIa/b, K, IVb, IVc und V werden weiter beim BdO bzw. – soweit Sicherheitspolizei berührt ist – beim BdS verantwortlich bearbeitet.
…
Leider nur S. 1, aber interessant sind die Namen der Offiziere der Ordnungspolizei, für die aus den Unterlagen des BdO für die Ukraine noch ein paar Ergänzungen möglich sein dürften…
Wie immer, sind ergänzende Angaben immer gesehen…
Herzliche Grüße Roland