Hinweisschilder und Richtungsweiser für die Dienststellen der Ordnungspolizei

  • Hallo zusammen,


    hier

    Polizei in Dnepropetrowsk (Ukraine) 1941-1943

    hatte Daniel ein Foto von einem „Schilderwald“ mit Hinweisschilder auf Dienststellen der Polizei eingestellt,


    in diesem Zusammenhang mal folgende Angaben,

    in der deutschen Polizei waren auch diese Schilder reglementiert… leider lagen Abbildungen von den im Text genannten Schablonen nicht vor….


    Vielleicht mal interessant…


    Herzliche Grüße Roland


    Der Befehlshaber der Ordnungspolizei für die Ukraine – Ia 72.00/43, Kiew, den 1.September 1943

    Betr.: Beschilderung der Dienststellen und Hinweisschilder


    Bei der Beschilderung sind 4 verschiedene Punkte zu unterscheiden:

    a) Hinweisschilder und Richtungsweiser in allen mit Polizei belegten Ortschaften,

    b) Richtungsweiser in größeren Städten mit mehreren deutschen Polizeidienststellen,

    c) Schilder an den Dienstgebäude, Liegenschaften usw. der Ordnungspolizei,

    d) Schilder an Dienstgebäuden der Schutzmannschaften


    Zu a):

    Für die Anbringung von Hinweisschildern an Ortseingängen und von Richtungsweisern gilt der Erlass des RFSS vom 12.3.43 – O-VuR U. Allg. 21 Nr. 3/42, der abschriftlich beigefügt ist. Dort ist eingehend angeordnet, wie Hinweisschilder und Richtungsweiser aussehen müssen (Größe, Beschriftung usw.) und wie sie angebracht werden müssen.

    Mit meinem Erlass vom 9.7.1943 habe ich angeordnet, erneut zu überprüfen, ob ein müheloses Auffinden der Polizeidienststellen im Ort möglich ist. Ich bringe dies erneut in Erinnerung.

    Ergänzend zu dem angeführten Erlass des RFSS bestimme ich, dass mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in der Ukraine die Hinweisschilder und Richtungsweiser nicht mit schwarzer Farbe auf weiß auszuführen sind, sondern mit der Farbe der Polizei, also hellgrün (Hervorhebung im Original) auf weiß. Soweit bisher schwarze Beschriftungen erfolgt ist, bleibt es bis zur nächsten notwendigen Erneuerung der Schilder dabei.


    Zu b)

    Die Richtungsweiser zu a) führen zu der wichtigsten Polizei-Dienststelle des Einzeldienstes am Ort. Sind in einem Ort (Stadt) mehrere Polizeidienststellen, so sind an den Hauptanfahrtsstraßen, wichtigsten Straßenkreuzungen und Plätzen weitere Richtungsweiser anzubringen, die für den Bereich der Ordnungspolizei gleichfalls grün auf weiß zu beschriften sind. Die äußere Form und Größe dieser Richtungsweiser ist die gleiche wie unter a), jedoch ohne Polizei-Hoheitszeichen. Die Anbringung hat so zu erfolgen, dass ein Ortsunkundiger einwandfrei zur gewünschten Dienststelle findet. Beispiele siehe Anlage 1

    Die Beschriftung für die Dienststelle der SS- und Polizeiführer erfolgt schwarz auf weiß.


    Zu c):

    Als Schilder an den Dienstgebäuden, Liegenschaften usw. der Ordnungspolizei sind, da eine Beschaffung der in einem Vorkriegserlass des RFSS vorgesehenen Emaille-, Pressstoff- usw. Schilder nicht möglich ist, bemalte Holzschilder anzubringen. Die Schrift (Buchstaben Antiquaschrift) ist bei der Ordnungspolizei grün auf weiß, oben nach Möglichkeit und Zweckmäßigkeit mit Polizeihoheitszeichen versehen. Die Schilder tragen einen entsprechend breiten grünen Rand. Verbände der Schutzmannschaft, die unter deutscher Führung stehen, sind in grüner Farbe zu beschildern ohne Hoheitszeichen. Gebiets- und Ortsnamen sind nur bei Kommandeuren (Kommandeur der Ordnungspolizei, Kommandeur der Gendarmerie, Kommandeur der Schutzpolizei) und Schutzpolizei-Dienstabteilungen anzubringen. Die Größe aller Schilder richtet sich nach dem zu bezeichnenden Objekt. Die Beschilderung muss augenfällig und auf weite Entfernung zu lesen sein, die Schilder dürfen also nicht zu klein sein.

    Beispiele siehe Anlage 1

    Bisher nach anderen Mustern durchgeführte Beschilderungen sind bei sich ergebender Notwendigkeit einer Erneuerung entsprechend abzuändern. Ich ersuche, der einheitlichen Beschilderung ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.


    Zu d):

    Grundsätzlich ist die Farbe bei der Beschilderung von Schutzmannschafts-Dienststellen weiß auf schwarz mit Hoheitszeichen der Schutzmannschaft. Die Gendarmerie-Posten unter deutscher Führung zählen zu den Dienststellen der deutschen Polizei, führen also grüne Schilder. Weiß = schwarze Schilder erhalten also alle Dienststellen des Schutzmannschafts-Einzeldienstes, Schutzmannschafts-Posten, Reviere, Wachen, auch wenn die Aufsicht (Hervorhebung im Original) durch deutsche Polizeibeamte ausgeübt wird.

    Beispiele siehe Anlage 1

    Größe der Schilder etwa 700 x 500 mm


    Zum 1.11.1943 melden die Kommandeure der Ordnungspolizei, dass die Beschilderung durchgeführt ist oder welche Hindernisse noch zu überwinden sind. Über auftauchende Zweifel in der Beschilderung ist jeweils sofort meine Entscheidung einzuholen. Farben können in beschränktem Umfange hier angefordert werden.

    - 2 Anlagen –


    Für die Richtigkeit gez. von Bomhard

    (gez.) Neeks, Oberleutnant d.Sch. Generalleutnant d. Polizei und SS-Gruppenführer


    Verteiler:

    Außenverteiler II (ohne nachrichtlich),

    einschl. Einsatzstab Gieseke

    Innerverteiler

    (Bestand 500 Findbuch 12493 Akte 41 Unterlagen BdO für die Ukraine, Bl. 287- 289)


    Der RFSSuChdDtPoliRMdI – O-VuR U. Allg. 21 Nr. 3/42, Berlin, den 12.März 1943


    Hinweisschilder und Richtungsweiser für die Dienststellen der Ordnungspolizei


    An

    a) die Höheren SS- und Polizeiführer in Prag, Krakau, Wien, Den Haag, Oslo, Russland-Mitte, Ostland, Ukraine und z.b.V (mit je 5 Überdrucken für die Bef. d. Ordn.Pol. bzw. Insp. d. Ordn.Pol.)

    b) die übrigen SS- und Polizeiführer (mit je 1 Überdruck für die Bef. d. Ordn.Pol. bzw. Insp. d. Ordn.Pol.)

    c) die höheren Verwaltungsbehörden (einschl. staatl. Pol. Verw. usw.)

    d) den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren,

    den Generalgouverneur in Krakau,

    die Chefs der Zivilverwaltung in der Untersteiermark, Kärnten und Krain,

    die Reichskommissare für die besetzten Gebiete in Holland und Norwegen (nachrichtlich)


    (1) Um es Ortsfremden zu ermöglichen, schnell die Dienststellen der deutschen Ordnungspolizei im Protektorat, im Generalgouvernement, in den besetzten Gebieten von Südsteiermark, Oberkrain, Holland und Norwegen sowie im neuen Ostraum zu finden, sind in Orten an den dem Durchgangsverkehr (Hervorhebung im Original, auch im Folgenden) dienenden Straßen Hinweisschilder und Richtungsweiser aufzustellen und zwar

    a) in allen Orten bis zu 20 000 Einwohnern mit Dienststellen der Ordnungspolizei, die regelmäßig Pol.-Vollzugsdienst versehen (Gend. und Schutzpol.)

    b) in Orten mit mehr als 20 000 Einwohnern, soweit ein Bedürfnis vorhanden ist.

    Gend.-Kreisführer und -Abteilungsführer rechnen im Sinne dieses Erlasses nicht zum Pol.-Vollzugsdienst.


    (2) Die Hinweisschilder sind am Ortseingang der dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen (möglichst einige Meter hinter der Ortstafel) vorzusehen. Liegt die Pol.-Dienststelle nicht an einer solchen Straße, so ist der weitere Weg zu ihr durch Richtungsweiser kenntlich zu machen. Die Hinweisschilder tragen ohne Rücksicht darauf, ob Dienststellen der Gend. oder Schutzpol. in Frage kommen, auf der der Ortschaft abgekehrten Seite unter dem Hoheitszeichen der Polizei die Aufschrift „Polizeidienststelle“ und darunter die Bezeichnung der Straße, in der die nächste Pol.-Dienststelle liegt, sowie die Entfernung bis zu dieser. Die Richtungsweiser zeigen, soweit sie freistehend errichtet werden, auf beiden Seiten das Hoheitszeichen der Polizei und daneben die Aufschrift „Polizei“. Die Hinweisschilder sind nach der Musterzeichnung A und die Richtungsweiser nach der Musterzeichnung B aus Holz anzufertigen. Grundfarbe der Schilder weiß, Hoheitszeichen und Aufschriften schwarz. Es ist Normalschrift (Antiquaschrift) zu verwenden. Das Hoheitszeichen der Polizei und die Aufschriften „Polizeidienststellen“ und „Polizei“ werden nach Mustern (Schablonen) aufgetragen. Die Schrift der sonstigen Zusätze ist diesen Mustern anzupassen.


    (3) Die Höheren SS- und Polizeiführer (Bef. d. Ordn.Pol. bzw. Insp. d. Ordn.Pol.) in den genannten Gebieten veranlassen die erforderlichen Maßnahmen, deren Durchführung weitgehend den örtlichen Dienststellen überlassen werden soll. Musterzeichnungen A (Hinweisschild) und B (Richtungsweiser) sowie Musterzeichnungen für die Anfertigung der Schablonen des Hoheitszeichens der Polizei und der Aufschriften „Polizeidienststelle“ und „Polizei“ gehen ersteren von hier besonders zu. Die Kosten der Anfertigung und Aufstellung der Schilder sind, soweit die Kosten der Polizeidienststellen aus dem ordentl. Reichshaushalt bestritten werden (Protektorat, Generalgouvernement, Südsteiermark und Oberkrain) aus den Mitteln zu bestreiten, die für Bauunterhaltungsmaßnahmen der Ordnungspolizei zur Verfügung stehen oder in Anspruch genommen werden können- Besondere Mittel und Rohstoffkontingente können von mir nicht bereitgestellt werden. In den Niederlanden, in Norwegen und in neu besetzten Ostgebieten sind die Ausgaben in der Monatsabrechnung nach der PDV 33 ohne Anforderung von Mitteln bei Tit. 15 Unterteil 3 zu buchen.

    Es ist darauf zu achten, dass die Kosten niedrig gehalten werden. Hierzu wird wesentlich beitragen, dass die Pol.-Dienststellen die erforderlichen Arbeiten, soweit zweckmäßig, durch eigene Kräfte ausführen. Auch können, falls nach den örtlichen Verhältnissen möglich und erforderlich, das NSKK und die HJ-Feuerwehrscharen um Hilfeleistung bei der Aufstellung der Schilder gebeten werden. Das Nähere hierüber ist zwischen den örtlichen Dienststellen zu vereinbaren. Die Korpsführung des NSKK und die Reichsjugendführung haben sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt.


    (4) Im Reichsgebiet (einschl. Gaue Wien, Oberdonau, Niederdonau, Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol, Sudetengau, eingegliederte Ostgebiete, Eupen-Malmedy, Luxemburg, Lothringen und Elsass) ist von der Aufstellung von Hinweisschildern und Richtungsweisern abzusehen. Die erforderlichen Angaben über die Lage der Pol.-Dienststellen in diesen Bezirken können jederzeit, soweit nicht die Bewohner Auskunft zu geben vermögen, über die Rufstellen des NSKK-Verkehrshilfsdienstes eingeholt werden. Dieser hat im Reichsgebiet (ohne Warthegau und Lothringen) auf allen Reichsstraßen und z. T. auf den Landstraßen 1. Ordnung in einem Abstand von 5 – 6 km Rufstellen eingerichtet und durch Tafeln kenntlich gemacht. Der Ausbau auf den Landstraßen 1. Ordnung wird fortgeführt. Im Warthegau und in Lothringen ist der NSKK-Verkehrshilfsdienst in der Aufstellung begriffen.


    (5) Vorhandene Hinweisschilder und Richtungsweiser, die vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, sind zu entfernen, im Warthegau und in Lothringen jedoch erst nach Einrichtung der Rufstellen des NSKK-Verkehrshilfsdienstes


    (6) Die in der Angelegenheit vorgelegten Berichte sind hierdurch erledigt.


    Für die Richtigkeit Im Auftrage gez, Bracht

    Gez. Neeks, Obltn. d.Sch. Beglaubigt (Siegel) Unterschrift Regierungssekretär

    (Bestand 500 Findbuch 12493 Akte 41 Unterlagen BdO für die Ukraine, Bl. 290-292)


    Der RFSSuChdDtPoliRMdI – O-VuR U. Allg. 21 Nr. 3/42, Berlin, den 12.März 1943

    An die Höheren SS- und Polizeiführer – Befehlshaber (Inspekteure) der Ordnungspolizei in Prag, Krakau, Wien, Den Haag, Oslo, Russland-Mitte, Ostland, Ukraine und z.b.V


    Unter Bezugnahme auf den im Abdruck beigefügten RdErl. vom 12.3.1942 O-VuR U Allg. 21 Nr. 3/42 betr. Hinweisschilder und Richtungsweiser für Dienststellen der Ordnungspolizei, übersende ich in der Anlage je 20 Musterzeichnungen A (Hinweisschild) und B (Richtungsweiser) sowie je 5 Musterzeichnungen für die Anfertigung der Schablonen des Hoheitszeichens der Polizei und der Aufschriften „Polizeidienststelle“ und „Polizei“ (liegen leider nicht vor, der Verfasser) zur weiteren Veranlassung. Die Schablonen werden aus Schablonenpapier herzustellen sein. Für die Lieferung kommen, soweit im dortigen Bezirk geeignete Unternehmen nicht vorhanden sind, nach der Mitteilung der Fachgruppe papierverarbeitende Industrie in Berlin W 30, Nollendorfplatz 1, folgende Firmen in Frage:

    Alexander Eibl, Schablonenfabrik, Asch/Sud.

    Wilhelm Fleißner, Asch/Sud.

    Karl Höhn, Asch/Sud.,

    Joh. Hermann Hoffmann, Asch/Sud.

    Emil Jäger, Asch/Sud.

    Im Auftrage gez, Bracht

    . Beglaubigt (Siegel) Unterschrift Regierungssekretär

    (Bestand 500 Findbuch 12493 Akte 41 Unterlagen BdO für die Ukraine, Bl. 293)

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump

  • Hallo,

    irgendwo im Forum hatten wir vor längerer Zeit auch schon mal einen Thread mit Beiträgen zur Beschilderung bzw. Kenntlichmachung von Dienststellen der Verwaltung und der Polizei im Reichsgebiet durch entsprechende Amtsschilder, darin hatte ich die angehängten Texte und die Musterbilder zu dem entspr. Erlass auch eingestellt - leider finde ich den Thread nicht wieder.

    Quelle: Reichsgesetzblatt, Teil 1 von 1939

    Gruß, J.H.

  • Hallo J.H.,


    vielen Dank für diese Dokumente :thumbup:

    Da sie das Reichsgebiet behandeln, also eine klasse Ergänzung zu den Angaben in den "besetzten Gebieten"...

    Herzliche Grüße Dein Roland

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump

  • Guten Abend,

    Quote

    leider finde ich den Thread nicht wieder.

    Johann Heinrich, da kann ich vielleicht weiterhelfen ... --> Hier ist er.

    Beste Grüße

    Diana

    Die Frau ist die einzige Beute, die ihrem Jäger auflauert (Ingelore Ebberfeld)

  • Hallo zusammen,

    sollten wir beide Themen "zusammenlegen", zwecks besserer Übersicht? Wäre nur so eine Idee...


    Hallo Max,

    gute Frage, ich muss sagen, mit dem "Hoheitszeichen der Schuma" habe ich mich noch nicht beschäftigt...

    Herzliche Grüße Euer Roland

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump