Einberufungsbescheid?!

  • Ich begrüße Sie mal wieder seit langem ;)

    Ich habe folgendes Problem Atzen: Ich war vor nem halben Jahr bei der Musterung, wurde auf T 2 gemußtert.
    Jetzt hab eich aber bis heute weder einen Einberufungsbescheid, noch eine Absage gekriegt. Das Ding ist, ich habe noch keinen Ausbildungsplatz sicher und wäre dem Grundwehrdienst durchaus nicht abgeneigt, sodass ich mir irgendwie mal überlegen sollte, wie ich in Erfahrung bringe, ob die BW mich will...

    Kann mir zufällig jemand aus dem Stehgreif sagen, ob eine der beiden oben genannten Benachrichtigungen auf jeden Fall ins Haus flattern müsste?


    Gruß, kostonfan

    Edited once, last by kostonfan (April 29, 2008 at 5:28 PM).

  • Also ich bekam einen Musterungsbescheid, wurde aber nicht gemustert. Auf jeden Fall, wird so viel ich weiß, nach einem bestimmten Zeitraum zur Mustereung gerufen, manchmal auch erst nach ein paar Jahren, weil die ja jährlich nicht so viele zum Wehrdienst verpflichten können. (ich muss übrigens keinen Wehrdienst oder Zivildienst leisten)

    Mit freundlichen Grüßen

    Spreewaldgurke

  • Wenn du nicht zur Bundeswehr gehen möchtest, kannst du auch Ersatzdienst bei einer Katastrophenschutz Organisation leisten (Feuerwehr, THW, DRK, usw.)

    Der Ersatzdienst dauert 6 Jahre....hat aber den Vorteil, dass du deine angestrebte Karriere früher beginnen kannst (z.B. Ausbildung oder Studium)

    Ich weiß...du hast bereits geschrieben, dass du von der Bundeswehr nicht abgeneigt bist...wollte hier aber dennoch ein wenig Werbung machen. :D

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    Edited once, last by Major Koenig (April 29, 2008 at 5:55 PM).

  • Bei der freiwilligen feuerwehr kann man doch auch Zivildienst machen oder etwa nicht? Ich habe das Glück und muss beides nicht in Betracht ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Spreewaldgurke

  • Quote

    Bei der freiwilligen feuerwehr kann man doch auch Zivildienst machen oder etwa nicht?

    Richtig. Habe ich auch oben bereits beschrieben. Bloß heisst das dann nicht Zivildienst sondern Katastrophenschutzdienst bzw. "Ersatzdienst".

    Ist eigentlich ne lustige Sache. Unser Löschzug ist ein cooler Haufen...und da Feuerwehr in meiner Familie eh Tradition ist und ich diese gerne weiter fortführen möchte bin ich dort gut aufgehoben! ;)

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  • Ist es aber nicht so, dass man doch vorher die einen mustern, überzeugen muss, dass man Zivildienst macht? Da muss man das doch dann Wasserdicht begründen, warum man den Dienst an der Waffe nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Spreewaldgurke

    Edited once, last by Spreewaldgurke (April 29, 2008 at 6:14 PM).

  • Ich bin für Musterungsfragen der falsche Ansprechpartnern. Da für mich nur die Feuerwehr in Frage kam habe ich mich dort direkt zum o.g. Ersatzdienst verpflichtet und wurde nicht gemustert. Vielleicht weil die eh keine Chance darin sahen mich in ihre Fänge zu bekommen :)

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  • @ all,
    Ist das heutzutage nicht so, das die eh kaum noch welche "ziehen", da die Verbände eh nur noch auf, ich glaube 200.000 Mann stark sind?
    Und beim Zivildienst mußt du nicht 6 Jahre abhängen wie beim Ersatzdienst, sondern nur ein paar Monate. Aber, deine Entscheidung. Ich würd mich nicht verrückt machen, und wenn es dir eh Wurscht ist, dann warte einfach ab.
    Gruß, Itti

    Freiheit für die Avatare !!!

  • Ich bedanke mich für eure weiteren Anregungen, aber ich wollte eigentlich nur wissen, hat sich das mit dem Wehrdienst erledigt, wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Einberufungsbescheid ( ich rede nicht von einem Musterungsbescheid;) ) bei mir vorliegt ?

  • zum Thema "Wehrdienstverweigerung"!


    Wer möchte kann eine Astreine Vorlage von mir haben ;)
    Einfach melden! Da muss man nur den Namen umschreiben!

    mfg

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen als man umgeworfen wird (Winston Churchil)

  • Hallo Kostonfan,
    mach einfach dein Ding !Wenn du eine Ausbildung gefunden hast,lassen die dich sowieso in Ruhe!
    Wenn du nicht abgeneigt bist zum Bund zu gehen ,melde dich dort ,du wirst dann einen Eignungstest machen müssen und vielleicht bekommst du von denen eine Ausbildung ,wenn du dich verpflichtest!Mein Sohn hat es so gemacht .
    Liebe Grüße Marlies

  • Quote

    und vielleicht bekommst du von denen eine Ausbildung ,wenn du dich verpflichtest!Mein Sohn hat es so gemach

    Und ich hoffe, dass du dann deine Ausbildung beendest. Denn wenn du sie vorher abbrichst, oder das Studium hinschmeist....darfst du der Bundeswehr dann schön alles zurückzahlen und stehst schnell vor einem riesen Schuldenberg.

    Auch dort wird einem nichts geschenkt ;)

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  • Hallo Kostofan,

    am einfachsten ist es wenn du mit deinen Unterlagen die du bis jetzt hast bei deinem Kreiswehrersatzamt vorbeigehst. ( Persönlich).
    Erkläre deine Situation ( Lehrstelle, bzw. das du gerne zum Bund willst.)
    und du kannst ruhig sagen das du jetzt zum schnellst möglichen Termin
    gezogen werden willst oder nicht mehr.
    Das hat bei den meisten Lehrlingen die ich betreut habe geklappt.
    Nach der Kochlehre wollen viele in die Schweiz zum arbeiten, werden aber nur dann genommen wenn der Wehrdienst schon abgeleistet oder
    freigestellt.
    Wenn du dann dabei bist, kannst du immer noch schauen ob die einen
    Ausbildungsplatz oder Studium für dich haben.

    Grüße vom Rhein

    Markus

  • Hallo kostonfan,

    du bist bis 23 einberufbar (außer du bist darüber hinaus z. B. in einer Ausbildung, dann bis 25, es gibt auch noch ein paar Ausnahmen). Bis dahin kann es dir praktisch jederzeit passieren. Der Einberufungsbescheid muss nicht in einem bestimmten zeitlichen Abstand nach dem Musterungsbescheid kommen. Sobald du eine rechtsverbindliche Zusage für einen Ausbildungsplatz hast, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst (allerdings nur, wenn du dich vor Erhalt des Einberufungsbescheides darum beworben hast). Frag doch einfach mal da nach, wo man dir konkret etwas zu deiner Frage und zur Einberufungsplanung in deinem Fall sagen kann – beim Kreiswehrersatzamt. Das sind die einzigen, die dir wirklich was sagen können, überall anders kommst du über Spekulationen nicht hinaus. Würde einfach mal schriftlich oder telefonisch nachfragen (oder wie bereits vorgeschlagen persönlich vorbeigehen), hätte für dich auch den Vorteil, dass du mit denen über deine Verwendungs-/Stationierungswünsche plaudern und so ein wenig Einfluss auf deine Einberufung nehmen kannst. Alles andere bringt nichts.

    Gruß
    Florian

  • Jo, Danke für eure Hilfe, ich weiß jetzt wenigstens, dass ich mich glaube ich erstmal nicht drum schlagen werde, auch wenn ich nicht abgeneigt bin. Weil fallss ich doch noch einen Ausbildungsplatz finden sollte, wird das ganze halt aufgeschoben. Finde ich keinen Ausbildungsplatz, dann kann man da noch einmal nachhaken. Aber sonst habt ihr Recht, ich habe ja glücklicherweise direkt in meiner Stadt ein Kreiswehrersatzamt.

    Gruß, Koston

  • Quote

    Original von Stoffel
    Hallo kostonfan,

    du bist bis 23 einberufbar (außer du bist darüber hinaus z. B. in einer Ausbildung, dann bis 25, es gibt auch noch ein paar Ausnahmen). Bis dahin kann es dir praktisch jederzeit passieren.

    Nicht ganz richtig..... ;)

    Hab damals noch 26 Jährige von der Alten runter gezogen. :D
    Es sei denn es gab wieder tolle Reformen wo wieder alles runter korrigiert wurde.

    "Die Sehnsucht nach der Heimat wächst mit dem Quadrat der Entfernung."
    (In Memorie of Jürgen Oesten † 05.08.2010)

  • Quote

    Original von Rheinmetall

    Nicht ganz richtig..... ;)

    Hab damals noch 26 Jährige von der Alten runter gezogen. :D
    Es sei denn es gab wieder tolle Reformen wo wieder alles runter korrigiert wurde.

    Doch, nach heutiger Rechtslage 100%-ig richtig. Nachzulesen in § 5 Wehrpflichtgesetz.

    Gruß
    Florian

  • Moin noch einmal,

    Ich werde in letzter Zeit von allen Seiten mit Informationen überschüttet, sodass ich schon selbst nicht mehr ganz klar denken kann X(

    Mir erzählte jemand, dass man könne sich mit etwas Glück auch für das Studium vom Wehrdienst zurückstellen lassen. Soweit ich weiß gilt dies nur für bereits begonnene Studiums und Ausbildungen ( Vorlage des vertrages).

    Meinen Unterlagen zufolge, so habe ich es jedenfalls verstanden, geht das jedoch nicht.

    Weiß jemand etwas eindeutiges ?


    Gruß, kostonfan