Fragen zum Kriegsverdienstkreuz

  • Hallo,

    eigentlich setzt doch das KVK I vorraus das zuvor das KVK II verliehen wurde.

    Nun habe ich jedoch bei den Karteikarten des öfteren gesehen das nur das KVK I aufgeführt ist.

    Mussten die niederigere Stufe unbedingt verliehen werden oder konnte das auch umgangen werden?

    Oder heißt das eventuell das beide Stufen an einem Tag verliehen wurden?

    servus

    uwys

    Keine Macht den doofen!

  • Hallo uwys

    Die letzte Änderung der Verleihungsbedingungen

    § 2

    Die Verleihung der einzelnen Klassen richtet sich lediglich nach den Verdiensten und ist nicht gebunden an Dienstgrad und Dienststellung. Die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse ohne vorherige Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes 2. Klasse soll auf besonders hervorragende Verdienste beschränkt werden. In diesen Ausnahmefällen wird die 2. Klasse zugleich mit der 1. Klasse verliehen.

    Quelle http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/kvk.html

    Es gibt im Forum Beispiele dafür dass KVK 1 und 2 am gleichen Tag verliehen wurden!

    Vielleicht hat der Schreiber der Karteikarte die zweite Klasse einfach fallen lassen.

    Wer die erste Klasse hat hat ja automatisch die zweite Klasse!

    Gruß Arnd

  • Hallo Arnd,

    danke für deine Ausführungen.

    Ich habe bereits mehrmals gesehen das beide Stufen am selben Tag verliehen wurden.

    Aber nun habe ich eben wie gesagt mehrmals gesehen das nur das KVK I eingetragen ist.

    Ich häng mal ein Beispiel an

    KVK I.jpg

    Bei der Verleihung von beiden KVK Stufen steht das in der Regel dann auch dabei.

    Deshalb meine Frage.

    servus

    uwys

    Keine Macht den doofen!

  • Hallo,

    wie sah die Sache mit dem Ritterkreuz zum KVK aus?

    Ich habe hier einen Beliehenen der nur das Ritterkreuz zum KVK erhalten hat.

    Mussten vorher die beiden anderen Stufen verliehen werden oder reichten dazu

    beide Stufen des EK ?

    servus

    uwys

    Keine Macht den doofen!

  • Hallo zusammen,

    anbei ein weitere Informationen zum Thema:

    Die meisten existierenden Ritterkreuze zum Kriegsverdienstkreuz stammen aus dem Bestand der Ordenskanzlei, die 1945 nach Schloss Kleßheim bei Salzburg ausgelagert und von den US Soldaten erbeutet wurden. Bei diesem Stück handelt es sich tatsächlich um eines der wenigen verliehenen und getragenen Originale. Es wurden nur 174 Stück verliehen.

    Quelle:

    https://www.weitze.net/militaria/47/R…rn__382947.html

    https://www.weitze.net/militaria/72/G…rn__388072.html

    https://www.ehrenzeichen-orden.de/zweiter-weltkr…schwertern.html

  • Hallo,

    ich hab hier einen Zeitungsausschnitt bei dem die ersten ursprüngliche Verleihungskriterien beschrieben sind.

    Kriegsverdienstkreuz 26.10.1939.jpg

    Quelle: Echo des Riesengebirge vom 26.10.1939

    Das steht bei Artikel 4 Zitat:

    Die Verleihung des Eisernen Kreuzes (1939) oder der Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges schließt die Verleihung der entsprechenden Klasse des Kriegsverdienstkreuzes aus.

    Wird das Eiserne Kreuz oder die Spange zum Eisernen kreuz des Weltkrieges nach erfolgter Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes verliehen, so ist die entsprechende Klasse des

    Kriegsverdienstkreuzes abzulegen.

    Das bedeutet also wer das EK oder die Spange zum EK bereits hat kann kein KVK mehr bekommen.

    Das wurde aber so wohl nicht eingehalten.

    Ich habe hier einen Beliehenen der beide Spange bereits 1939 erhalten hat, und beide

    Stufen des KVK jedoch erst 1942.

    0094.jpg  0095.jpg

    Ab wann wurden die Verleihungs Bestimmungen geändert?

    servus

    uwys

    Keine Macht den doofen!

  • Zeitungsausschnitt bei dem die ersten ursprüngliche Verleihungskriterien beschrieben sind.

    Hallo zusammen,

    Uwys hat auf die ursprüngliche VO hingewiesen!

    diese VO wurde mehrfach geändert., so z. B. am 19.8.1940 RGBl.I.S. 1178, zuletzt am 15.7.1944 RGBl. I S. 172.

    Im "Doehle" , Ausgabe 1945 ist die o. a. Passage aber nicht mehr erwähnt.

    Siehe hier und beachte vorletzten Absatz:

    http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/kvk.html

    Gruß Karl

    Edited once, last by Karl Grohmann (February 6, 2021 at 3:53 PM).

  • Hallo Karl,

    ich kann die Passage nicht finden wo die Änderung steht das es nach einer EK Verleihung

    kein KVK mehr geben kann.

    servus

    uwys

    Keine Macht den doofen!

  • Hallo,

    nein, Artikel 4 stimmt nicht.

    Siehe hier:

    "Nach Mitteilung des O.K.W. hat der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht angeordnet, daß das Kriegsverdienstkreuz bei späteren Verleihungen des Eisernen Kreuzes nicht abzulegen sei, sondern weitergetragen werden könne."

    Lt. Göring

    Gruß Karl