Guten Abend ans Forum und an Herrn oder Frau MKC,
es gab mannigfache Beförderungsrichtlinien. Für das Heer hing das z.B. davon ab, ob man sich bei der fechtenden Truppe beim Feldheer bewährt hatte oder nur beim Feldheer ohne Fronteinsatz oder ohne Bewährung beim Feldheer. Anders nachgefragt: verfügte der zu Befördernde über Kampferfahrung an der Front oder über Einsatzerfahrung im Feindesland ohne Frontbewährung oder wurde er in der Heimat verwendet.
So konnte ein Gefreiter bei der fechtenden Truppe nach 1 Jahr zum Unteroffizier befördert werden, außerhalb der fechtenden Truppe aber erst nach 2 Jahren.
Ein Unteroffizier der fechtenden Truppe konnte nach 1 Unteroffiziers-Dienstjahr Feldwebel werden, ansonsten erst nach 2 Unteroffiziers-Dienstjahren.
Das waren Heeres-Standard-Möglichkeiten der Beförderung.
Was den angefragten Verwandten betrifft, so fehlen hier wichtige Angaben des Bundesarchivs zu Beförderungen. Die beigefügten Fotos kann man zwar durch Analyse, z.B. der Uniformen, zeitlich bestimmen, aber was soll das zur Beantwortung der offenen Fragen bringen?
Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie
Peter