Dienstgradabzeichen/ Laufbahn

  • Guten Abend Zusammen,

    ich habe einige Fragen zu der Laufbahn bzw. den Dienstgradabzeichen eines Soldaten. Zum Werdegang:

    Eintritt in die Reichswehr 1934, Verpflichtung für 1,5 Jahre

    Okt. 1935 Beförderung Gefreiter

    Nov. 1935 Unterführer, Ernennung (auf 12 Jahre)

    Mai 1936 Uffz.

    So lese ich zumindest die Personalakte:

    ernennung_beförderung.jpg

    Meine Fragen gelten den Dienstrangabzeichen gemäß LDW:

    Gefreiter (vor 1936) doppelter Armwinkel (untere Grafik: Nr.2)

    Unterführer finde ich beim LDW nicht (Ich dachte es wäre Feldwebel o.ä. - Der ist aber höher als Uffz.)

    Unteroffizier (Grafik: Nr4)

    Weil ich den Unterführer zwischen Gefreiter und Uffz. einordne, würde ich auf Obergefreiter tippen (Grafik 2 oder 3, ist genau die Mitte von 1936)

    Aus dem Bauch wäre ich nach der Reihenfolge gegangen: Gefreiter (Grafik 1), Obergefreiter (Grafik 2 oder 3), Uffz. Grafik 4

    Screenshot 2020-11-12 214244.jpg

    Wo ist mein (Denk)Fehler? Oder habe ich in der Personalakte etwas falsch entziffert/ entziffern lassen?

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Grüß Gott Christian,

    ein Unterführer dürfte kein Dienstgradabzeichen/Unterführer getragen haben, sowas kenne ich nicht, aber ich lasse mich gerne belehren....

    Grafik 3 ist ein OG mit mehr als 6 Jahren Dienstzeit

    Bei der Bundeswehr gab/gibt es den Hilfsausbilder, hatte z.B. die Funktion wie ein Unteroffizier, war aber keiner,sondern Mannschaftsdienstgrad

    Servus Eumex

    Vivat Bavaria

  • Hallo Eumex,

    daß Nr.3 ein OG mit mehr als 6 Jahren ist, verstehe ich anders (siege Anhang).

    Screenshot 2020-11-13 115627.jpg

    Wenn der Unterführer kein eigenes Rangabzeichen hatte - Liege ich richtig damit?:

    Gefreiter (vor 1936) Nr2

    Unterführer ebenfalls Nr2 (Aufgabenbereich Hilfsausbilder)

    Unteroffizier Nr4

    Um Uffz. werden zu können mußte ein Unterführerlehrgang besucht werden. Für den Zeitraum war man Unteroffiziersanwärter. Richtig?

    Demnach wäre folgendes passend:

    357453.jpg

    Nach erfolgreicher Unterführer Ausbildung trug man als Uffz. die Nr4.

    Habe ich das soweit richtig verstanden?

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Guten Abend,

    es gab nie einen Dienstgrad Unterführer bei der Wehrmacht,

    der Herr wird seinen Status als Unteroffiziersanwärter im Nov. 1935 erhalten haben,

    und ein Schreibtischmokel vermerkt diesen Umstand eben als Unterführer....für mich immer noch Gefreiter, allerdings dann UA.

    Quote

    Unterführer finde ich beim LDW nicht

    wie auch, wenn es das nie gab?

    Quote

    Weil ich den Unterführer zwischen Gefreiter und Uffz. einordne, würde ich auf Obergefreiter tippen

    Dann würde dort auch Obergefreiter stehen...oder?

    Quote

    Aus dem Bauch wäre ich nach der Reihenfolge gegangen: Gefreiter (Grafik 1), Obergefreiter (Grafik 2 oder 3), Uffz. Grafik 4

    Das ist der normale Beförderungsweg,

    bis zum OG ging es ohne weitere Qualifikation, zum Unteroffizier brauchte es eben den Lehrgang.

    Quote

    Nach erfolgreicher Unterführer Ausbildung trug man als Uffz. die Nr4.

    Jo, wenn man denn auch befördert wurde...

    Grüße Thomas

  • Hallo Forumsfreunde,

    "Unterführer" bezeichnet keinen Dienstrang, sondern eine Dienststellung. Ebenso gab es kein Rangabzeichen "Unterführer".


    Als Unterführer werden im militärischen Sprachgebrauch der Wehrmacht alle Unteroffiziers - Dienstränge bezeichnet.

    Aufsteigend also: Mannschaften (Soldat, Gefreiter), Unterführer (Unteroffizier, Feldwebel etc.) Führer (Leutnant, Major etc.)

    Eigentlich sprechen wir ja heute von "Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren".

    Aber im damaligen Sprachgebrauch war ein "....was auch immer....Führer " eben offensichtlich unabdingbar.

    vgl. "Betriebsführer" oder "Arbeitsführer" u. ä.

    Viele Grüße Frank

  • Hallo Zusammen,

    Danke für die äußerst geduldigen(!) Erklärungen! Ich fasse mein aktuelles Verständnis nochmal zusammen:

    Der Dienstgrad ist Gefreiter. Mannschaften haben keine Befehlsgewalt (vgl.VorgV §4 (heute)). Die Unteroffiziers- bzw. Unterführerlaufbahn stand bevor (z.B. durch Verpflichtung auf 12 Jahre). Durch die Tätigkeit als z.B. Hilfausbilder mußte man Befehle erteilen (können). Deshalb die Ernennung gemäß (heute) VorgV §5. Jetzt immer noch Gefreiter aber mit Befehlsgewalt gegenüber z.B. den Rekruten. Daher der Unteroffiziers-Anwärter-Status bis Unteroffizierslehrgang bestanden bzw. bis zur Beförderung zum Uffz.
    Spätestens ab dann "reguläre" Befehlsgewalt und nicht mehr Hilfsausbilder sondern Ausbilder?

    Ich hoffe es halbwegs verstanden zu haben...

    Sollte das so einigermaßen hinkommen, stellt sich mir wieder die Frage nach den Dienstgradabzeichen.

    Der Gefreite ist die Nr2. Der UffzA. wäre der wie im Anhang. Wurden beide zusammen getragen?

  • Guten Abend,

    ich glaube, daß ich mich wieder korregieren muß.

    Wurden beide zusammen getragen?

    Ich glaube nicht.

    Uffz.-Anwärter war man erst nach Bestehen des Unteroffizierslehrganges bis zur Beförderung zum Uffz. In dem Zeitraum (nach Lehrgang bis Beförderung) trug man in #6 angehängtes Schulterstück. Richtig?

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Hallo Zusammen,

    besteht die Möglichkeit, das jemand unmittelbar (wenige Tage) nach der Beförderung zum Gefreiten den Unteroffizierslehrgang besuchte und nach bestandener Prüfung (bis zur Beförderung zum Uffz.) zum Unterführer ernannt wurde?

    Gefreiter, kurz drauf Lehrgang, nach der Prüfung Ernennung zum Unterführer, Beförderung Uffz.

    Gruß Christian

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