• Hallo Zusammen,

    ich habe einige grundsätzliche Fragen zur Soldatenkarriere. Im Anhang ist ein Ausschnitt einer mir vorliegenden Personalakte. Hier gibt es verschiedene Einträge, daß der Soldat befördert wurde. Ein Eintrag nennt eine Ernennung. Hieraus ergeben sich für mich mehrere Fragen:

    • Wo ist der Unterschied zwischen Ernennung und Beförderung? Ich hab schon einiges gelesen, verstehe es aber immer noch nicht.

    Ernennung ist ein rechtlicher Oberbegriff, der auch die Beförderung einschließt.

    Ernannt wird z.B. ein Offiziersanwärter nach bestandenem Lehrgang zum Offizier. Innerhalb einer bestehenden Hierarchie (Militär, Polizei) erfolgt eine Beförderung in die nächsthöhere Ebene der Hierarchie, also z.B. vom Major zum Oberstleutnant.

    • Wenn die Ernennung die Beförderung einschließt - Warum wurde dann nicht ausschließlich ernannt?
    • Wenn unterschieden wurde - Warum "fehlen" bei den dokumentierten Beförderungen die entsprechenden Ernennungen und bei der Ernennung umgekehrt?

    Ich hoffte, daß meine Fragen aus entsprechender Literatur beantwortbar wären. Leider habe ich nichts gefunden. Die H. Dv. 29a finde ich gar nicht (weder original noch digitalisiert). Bei anderen Büchern fehlt mir ein grundsätzlicher Überblick.

    Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr weiterhelfen könntet.

  • Hallo Christian,

    im Taschenbuch für Wehrausbildung Heer, 64. Auflage, steht im Abschnitt C 01 "Das Dienstrecht der Wehrpflichtigen":

    Alles klar ?

    Mir nicht.

    Da muss wohl mal ein Jurist ran und das den Unwissenden verklickern.

    Gruss jostdieter.

  • Hallo Christian,

    wenn ich mich recht erinnere, lag damals der Unterschied zwischen Beförderung und Ernennung in der "Rechtswirkung auf den Beförderungsablauf".

    Die "Beförderung" brachte die gleichzeitige Festsetzung des "Rangdienstalters" mit sich. Das war wichtig für die zeitliche Reihenfolge der Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad.

    Bei einer "Ernennung" wurde zwar der (neue) Dienstgrad "verliehen", aber noch kein Rangdienstalter festgesetzt. Bis zur Festsetzung des RDA rangierte ein "Ernannter" immer am Ende der Dienstaltersliste im jeweiligen Dienstgrad, auch wenn er dort Jahre verbringen musste.

    Soweit die Theorie; inwieweit das in der Wehrmacht wirklich praktische Auswirkungen besaß, bleibt offen.

    Beste Grüße

    Ingo

  • Hallo zusammen,

    ich möchte einmal Laienhaft zusammenfassen, wie ich es aktuell "verstehe" (auch aus anderen Threads):

    Im Grund ist beides (aus Sicht der Soldaten) das gleiche: nächster Dienstgrad, ggf. andere Aufgaben, mehr "Autorität"/ "Befehlsgewalt".

    Der Unterschied scheint erher hintergründig/ verwalterisch zu liegen: Anderer Verwaltungsweg im Vorfeld bezogen auf die Durchführung des Verwaltungsaktes (improvisierte- bzw. formlose Karriereschritte. Auswirkung auf RDA und somit auf zukünftige Karriereschritte. Ggf. Auswirkung auf Rente, ...

    soweit so gut (hoffe ich).

    Nichts desto trotz gingen in Friedenszeiten (hier 1935/36) Ausbildungen voraus. Wo kann ich finden wie lange die Lehrgänge dauerten, wo sie statt fanden und (grob) welche Lehrinhalte behandelt wurden (ggf. auch Schwerpunkte). Mir geht es um einen Pionier, der vom Gefreiten über Unterführer, Unteroffizier bis zum Feldwebel (1934-1939) befördert wurde.

    Ich danke Euch Allen! ... und hätte nicht gedacht, daß dieses Thema so kompliziert ist.

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Hallo Bert,

    vielen Dank für den Link. Jetzt wird mir (hoffentlich) einiges klarer. Ich probiere es nochmal um sicher zu gehen:

    Eine Beförderung ist der Schritt zum höheren Dienstgrad so, wie man sich das so vorstellt.

    Die Ernennung ändert das Dienstverhältnis z.B. vom Wehrdienstler zum Berufssoldaten. In meinem Fall: Vom freiwilligen 2-Jährigen (Verpflichtungsdauer) zum 12-jährigen Berufssoldaten.

    Vermutlich ging die Ernennung häufig mit einer Beförderung einher. Das erklärt auch, daß nur eine einzige Ernennung unter den Karriereschritten dokumentiert ist. Das war der dienstrechtliche Wechsel zum Berufssoldaten. Weil das (in meinem Fall) nur einmal möglich war sind alle anderen Dienstgradwechsel (nach oben) Beförderungen.

    Mir ist ein anderer Fall bekannt, wo der Soldat nach dem Krieg bei der Bundeswehr anfing ... demnach wurde er 2 Mal ernannt weil er nach Beendigung dre Dienstzeit bei der Wehrmacht in der BRD wieder zum Berufssoldaten ernannt werden mußte.

    Hab ich das halbwegs richtig verstanden???

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Grüß Dich Christian,

    nochmals ein Beispiel: Ein Realschüler legt die Prüfung für den mittl. Verwaltungsdienst mit Erfolg ab. Sein Dienstherr, die Stadt M, ernennt ihn dann unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum

    Verwaltungssekretär z.A.

    Ähnlich verläuft es bei der Bundeswehr: Ein Soldat wird als Zeitsoldat übernommen. Das kann häufig auch mit einer Beförderung verbunden werden.

    Die Ernennungen und spätere Beförderungen werden immer mit Urkunden dokumentiert.

    Du hast alles richtig aufgefasst! Und gar so schwierig ist dieser Behördenkram ohnehin nicht.

    Grüße

    Bert

  • Hallo Bert,

    "gar nicht so schwierig" ... das ist relativ! Nicht nur das Thema ist entscheident, sondern auch die Möglichkeiten dessen, der es zu verstehen versucht... und die des Erklärers (Das ist ein Kompliment an Dich). Aber glücklicherweise bin ich nicht der Einzige, der seine liebe Not damit hatte. Hier gibt es Einige Threads mit dem Thema.

    Leider kann ich das Thema "Ernennung" noch nicht ganz abschließen:

    Bei dem Übergang vom 2-jährigen Freiwilligen zum Berufssoldaten gab es doch wieder Befristungen. In meinem Falle 12 Jahre. Gab es noch weitere Verpflichtungsdauern oder wurden 1935 alle Soldaten grundsätzlich für 12 Jahre ernannt?

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Hallo Christian,

    leider kann man hier nur einen Ausschnitt sehen.

    Gehört der Ausschnitt zu den Abschnitten aus dem Thread Anfrage zur Entzifferung?

    Ich lese in Zeile 7 "Unterführer ernannt" und dann in Zeile 9 "Uffz befördert". Deshalb nehme ich an, daß er als "Hilfsausbilder" zum Unterführer ernannt wurde.

    Was steht denn in den Zeilen 4, 5 und 6? Sind da noch Beförderungen zum Gefreiten und Obergefreiten eingetragen?

    Mit rätselnden Grüßen

    Achim

    In Memoriam: Richard Möller *06.06.1907 MIA 16.01.1945 und Wolfgang Möller *04.02.1936 +11.05.2012

  • Hallo Christian,

    Eine Beförderung ist der Schritt zum höheren Dienstgrad so, wie man sich das so vorstellt.

    Die Ernennung ändert das Dienstverhältnis z.B. vom Wehrdienstler zum Berufssoldaten.

    so ist das allerdings nicht richtig!

    Generall versteht man unter Beförderung,die unabhängig von der widerruflichen Beleihung mit einer Dienststelle vorzunehmende Beförderung zu einem höheren Dienstgrad.

    Im Gegensatz dazu versteht man unter Ernennung lediglich nur eine Verleihung einer Dienstgrad-,Dienststellen-, oder Dienstbezeichnung.

    Mit Ernennungen war zudem keine Gebührniserhöhung verbunden.

    Beispielsweise konnte man vom Schützen zum Oberschützen ernannt werden,ohne das dies mit einer Änderung des Dienstverhältnises (Wehrdienstler zum Berufssoldaten) verbunden war.


    Gruss Chris

    (Quellen:H.Dv.29 a vom 1.12.1940)

  • Hallo und Danke Euch beiden!

    Chris: Danke für die Erklärung. In meinem Falle werte ich das als die Änderung des Dienstverhältnisses (freiw. 1,5-jährig zum 12-jährigen Berufssoldaten) mit Koppelung an die Beförderung. Klartext: Hier hat er sich für 12 Jahre verpflichtet. Bei allen anderen Dienstgradänderungen ging es "nur" um einen höheren Dienstgrad.

    achim: Ja, es ist das Dokument. Siehe Anhang.

  • Hallo zusammen,

    Quote

    Ein Konteradmiral wird Inspekteur der Marine, befördert zum Vizeadmiral wird er später.

    genau, weil der Dienstgrad erst mal nicht mit der Dienststellung zu tun hat. Das sind zwei Seiten ein Medaille.

    Weil häufig ist eine Dienststellung mit einem bestimmten Dienstgrad verknüpft ist.

    Beispiel: Ein Beamter steht nach Dienstalter zur Beförderung heran. Sein jetziger Dienstposten geben die Gebürnisse

    des neuen Dienstgrad nicht her (Haushalt). De Mann muss also einen neuen, höher dotierten, Dienstposten einnehmen

    um in den Genuss der Beförderung zu kommen.

    Soweit das Grundprinzip bei dem es wahrscheinlich 10000ende Ausnahmen gibt ;)

    Gruss Dieter

  • Sein jetziger Dienstposten geben die Gebürnisse

    des neuen Dienstgrad nicht her (Haushalt).

    Tag allerseits,

    ein wenig genauer gesagt: Die gegenwärtige Planstelle des Beamten lässt ein Beförderung nicht zu.

    Mit anderen Worten: Ein Polizeiobermeister wird aus einer Planstelle verrechnet, die nur eine Vergütung als Polizeiobermeister zulässt. Eine Beförderung zum Polizeihauptmeister ist nur auf einer höher dotierten

    Planstelle zulässig, auf die er vor der Beförderung versetzt werden kann.

    Grüße

    Bert

  • Tag allerseits,

    etwas zur Erheiterung i. S. Planstelle.

    Da treffen sich die Löwen aus den Tierparks von München und Stuttgart. Der Stuttgarter Löwe sieht etwas mager aus. Der Münchner Löwe fragt ihn, ob es im gut gehe. Na ja, sagte der Stuttgarter Löwe soweit so

    gut, aber leider sitze ich auf der Planstelle eines Affen und deswegen bekomme ich nur Bananen und solches Zeug....

    Grüße

    Bert

    Edited once, last by Jahrgang39 (November 16, 2020 at 3:02 PM).

  • Hallo Bert,

    Quote

    Mit anderen Worten: Ein Polizeiobermeister wird aus einer Planstelle verrechnet, die nur eine Vergütung als Polizeiobermeister zulässt.

    es sein denn dem Beamten steht die Beförderung zu (Regelbeförderung) dann kann der Dienstherr seine Pers. Kosten auch umschichten.

    Dann wäre das Außerplanmäßig.

    Gruss Dieter

  • Grüß Dich Dieter,

    das mit den "Regelbeförderungen" ist so eine Sache, die gibt es in den einschlägigen Beamtengesetzen eigentlich gar nicht. Natürlich "sollen" Beamte nach den Ranglisten und Beurteilungen befördert werden,

    aber vielfach läuft das ganz anders. Wenn man das Beamtenrecht "ernst nimmt", dann gibt es keine Beförderung, beispielsweise zum Studiendirektor, wenn er auf einer Planstelle "sitzt", die nur bis zum

    Oberstudienrat geht. Was man dann in der Praxis macht, man tauscht Stellenbewertungen aus, dann funktioniert es. Solche Fälle gibt es, wenn der jeweilige Vorgesetzte, eine Beförderung eines Beamten

    unter allen Umständen erreichen will. So läuft das mitunter bei den Kommunen. Ranglisten und Beurteilungen werden dann leider manchmal zur Nebensache.

    Herzliche Grüße

    Bert

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank für Eure Hilfe. Ich glaube den Unterschied nun verstanden zu haben ... auch wenn es eine schwere Geburt war. Jetzt interessiert mich die Uffz.-Ausbildung (in einem anderen Thread).

    Herzlichen Dank!

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)