Moin Jockel,
Hans Münch, SS-Untersturmführer, stellv. Leiter der Hygienisch-Bakteriologischen Untersuchungsanstalt der Waffen-SS und Polizei Süd-Ost, Auschwitz wurde im Krakauer Auschwitzprozess am 22.12.1947 freigesprochen.
Völlig richtig, Münch hatte ich völlig unterschlagen. Bin dabei, mir das Urteil zu übersetzen - vielleicht am Wochenende mehr dazu
Die Siegermächte hatten hinsichtlich der Nazi- und Kriegsverbrechen die Unschuldsvermutung explizit abgeschafft.
DIeses mag richtig sein sofern es die Internierung und auch die Entnazifierungsverfahren betraf. Aber in der Internierung wurde auch schon zwischen "Automatic Arrest" und "War Criminal" unterschieden. Für die Nachkriegsprozesse der Allierten und auch den Prozessen in den ehemals besetzten Länder vermag ich diese Ansicht so pauschal nicht zu bestätigen, dann hätte es angesichts der großen Anzahl der Internierten wesentlich mehr Prozesse geben müssen.
Viele Grüße
Frank