Gräberkarteikarten gefallener Deutscher Soldaten online !!!

  • Hallo,

    ich habe eine doch sehr spezielle Frage zu den interessanten Dokumenten.

    Gibt es die rechtliche Grundlage überhaupt her, die Originalscans der Gräberkartei hier im Forum einzustellen?

    Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass das im Sinne eines eigenständigen Onlinearchives sein soll. Ich meine nicht eine Abschrift der dort gezeigten Informationen, sondern das Zeigen der originalen Fotos bzw. Scans hier im Forum.

    Liebe Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Moin, muss gerade etwas schmunzeln. Die Quelle muss es schon gut 7-10 Jahre 13 geben. Ich bekam damals von einem Amerikaner die Kopien der Lona Groneman. Da zu gibt es ja einen Beitrag. Und als ich im Impressum Lehi, Utah las hat es bei mir geklingelt.

    Gruß

    Jörg ( Corona bedingt in Deutschland )

  • Hallo an Alle,


    die Quelle gibt es seit Anfang 1990. Das ist die eigentliche Gräberkartei der Wehrmachtauskunftstelle und wurde 1990 im Schloss Dornburg wieder gefunden. Sie wurde dann zur Deutschen Dienststelle gebracht und wird dort seitdem genutzt. Zum Beispiel bei den Übermittlungen der Grablagen an den VDK. Heute gehört sie zum Archivbestand des Bundesarchiv, Abteilung PA. In Berlin.


    Gruss

    Wattwurm

  • Hallo Jörg,

    ich habe aus der Gräberkartei früher auch schon Kopien erhalten, aber die gesamte Kartei wurde definitiv erst nach Übergang zum Bundesarchiv von Ancestry gescannt! Vorher war dies auf Grund der strengen Datenschutzrichtlinien der WASt nicht möglich. Deswegen darf man hier schon von einer wichtigen Quelle für Ahnenforscher usw. sprechen.

    Gruß Alex

  • Hallo Jörg,

    ich habe aus der Gräberkartei früher auch schon Kopien erhalten, aber die gesamte Kartei wurde definitiv erst nach Übergang zum Bundesarchiv von Ancestry gescannt! Vorher war dies auf Grund der strengen Datenschutzrichtlinien der WASt nicht möglich. Deswegen darf man hier schon von einer wichtigen Quelle für Ahnenforscher usw. sprechen.

    Gruß Alex

    Moin,

    die Frage ist doch gegen welche "Gebühr" Ancestry die Akten jetzt in der USA scannen darf und damit deutschen Datenschutz aushebelt. Auch dürften sich professionelle Digger freuen gegen eine kleine Gebühr viele Grablagen serviert zu bekommen.

    Gruß

    Jörg

  • Hallo Jörg,

    habe mir in den letzten Tagen einige hundert Karteikarten angesehen.

    Eine Gefahr für professionelle Sondler und Co, sehe ich jetzt nicht wirklich.

    Da ja meistens der ungefähre Bestattungsort angegeben wurde.

    Als Beispiel: 1,5 Km vor Minsk.

    Selbst bei Umbettungen wurde nur der Ort angegeben.

    Lg Andre

    Erst wer den Dreck des Lebens gegessen hat, weiß wie schön dieses ist !!!

  • Moin,

    die Frage ist doch gegen welche "Gebühr" Ancestry die Akten jetzt in der USA scannen darf und damit deutschen Datenschutz aushebelt. Auch dürften sich professionelle Digger freuen gegen eine kleine Gebühr viele Grablagen serviert zu bekommen.

    Gruß

    Jörg

    Hallo,

    erlischt der Datenschutz nach Personenstands- oder Archivgesetzen nicht 10 bis 30 Jahre nach dem Tod der Person?


    Gruß Dieter

  • Hallo,

    der Datenschutz könnte trotzdem noch ein Problem sein, da z.B. oft die Ehepartner mit Adresse angegeben werden und die meisten davon werden den Krieg überlebt haben.

    Wie ich oben bereits geschrieben habe, sehe ich hier aber eher ein anderes Problem. Mal überspitzt ausgedrückt, klauen wir im Moment munter drauf los Scans einer kostenpflichtigen Internetplattform und stellen sie hier im Forum ein. Dürfen wir das bzw. erlaubt das Ancestry? Quellenangabe hin oder her.

    Liebe Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo an Alle,


    Schutzfristen des Bundesarchiv:

    10 Jahre nach Tod,

    100 Jahre nach Geburt,

    30 Jahre nach Entstehung der Unterlage.


    Da es sich um eine Gräberkartei handelt, besteht keine Schutzfrist mehr. Auch die alten Adressen sind älter als 30 Jahre.

    Archivgut unterliegt in einigen Bereichen nicht dem DSVGO.


    Beste Grüße

    Wattwurm

  • Hallo,

    der Datenschutz könnte trotzdem noch ein Problem sein, da z.B. oft die Ehepartner mit Adresse angegeben werden und die meisten davon werden den Krieg überlebt haben.

    Wie ich oben bereits geschrieben habe, sehe ich hier aber eher ein anderes Problem. Mal überspitzt ausgedrückt, klauen wir im Moment munter drauf los Scans einer kostenpflichtigen Internetplattform und stellen sie hier im Forum ein. Dürfen wir das bzw. erlaubt das Ancestry? Quellenangabe hin oder her.

    Liebe Grüße

    Daniel

    Hallo Daniel,

    die Frage ist doch, ob Ancestry das überhaupt darf. Ich bin von niemandem gefragt worden, ob ich damit einverstanden bin, dass die Daten meiner Familienmitglieder dort eingestellt werden und gegen Geld verkauft werden. Durch den Hinweis von Dirk (Danke dafür) habe ich eben zum ersten Mal bei Ancestry nachgeschaut und wunderschön die Daten meiner Eltern gefunden, die noch nicht so lange tot sind. Wie sieht es da mit dem Datenschutz aus?

    Gruß

    vom Anhalter

  • Hallo Anhalter,

    Ancestry bekommt die Daten aus den Archiven in Deutschland erst nach Ablauf der Sperrfristen nach Datenschutzgesetz.

    Das heißt z. Bsp. für Brandenburg.

    Alle Geburtseinträge bis 1909, alle Heiratseinträge bis 1939 und alle Todeseinträge bis 1989.

    Und dann jedes Jahr eins weiter.

    Vorher läuft da nichts.

    Das kann in anderen Bundesländern natürlich anders geregelt sein.

    Gruß Roland

    Als ich hätte fragen sollen, war ich zu jung.
    Als ich hätte fragen wollen, waren Sie zu alt.

  • Hallo Anhalter,

    ich frage extra, da ich mir ebenfalls unsicher bin wie die Sachlage mit ancestry/wast etc. ist.

    Es ist definitiv eine wunderbare Quelle, ohne Frage, angemeldet habe ich mich dort übrigens auch schon, ist ja kein Verbrechen. Trotzdem habe ich aus unterschiedlichen Gründen Bauchschmerzen hier im Forum eine Veröffentlichungsorgie zu starten, vor allen Dingen bei unklarer Rechtssicherheit. Mal als kleinen Tipp. Sowas kann bei Missbrauch auch ganz schnell wieder offline sein und dann hat niemand mehr etwas davon. Ich hoffe es zwar nicht, aber nach meinen bisherigen bescheidenen Archiverfahrungen in Deutschland und anderen europäischen Nachbarstaaten komme ich zu keinem anderen Schluss. Es würde mich natürlich freuen wenn dem nicht so ist und mich einer eines besseren belehrt.

    Edit:

    Ich sage es nochmal, damit mich keiner missversteht. Die Kartei wurde anscheinend ancestry zur Verfügung gestellt, aber nicht dem FdW. Wir benutzen gerade Scans von einer anderen kostenpflichtigen Internetseite und veröffentlichen sie hier, teilweise sogar ohne Quellenangabe. Ich weiß nicht ob das so korrekt ist? Wenn ja toll, wenn nicht Problem.

    Liebe Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo zusammen,

    Ancestry verdient in erster Linie damit viel Geld, und wir machen Werbung dafür. Möchte nicht wissen, wieviele sich hier durch diesen Hinweis dort kostenpflichtig angemeldet haben.

    Wir stellen seit Jahren hier Dokumente von Ancestry ein, und es gab diesbezüglich noch keine Beschwerden.

  • Moin zusammen!

    Wenn ich mir die Qualität der eingestellten Daten ansehe, wird mir wirklich übel.

    Eigentlich müsste ich für die Überarbeitung der Daten bezahlt werden.^^

    Trotzdem ist und bleibt diese Datenbank eine Bereicherung für mich.

    Gruß

    Christian

    Suche Informationen über die 170. Infanteriedivision

  • Hallo Dirk,

    nur weil das einige hier seit Jahren praktizieren, bedeutet es nicht automatisch, dass das korrekt ist. Diebstahl bleibt Diebstahl, ob dabei erwischt oder nicht. Die Dimension zu dem Vorhaben nach aktuellem Stand, dürfte des weiteren auch eine vollkommen andere sein. Wenn es so weitergeht wie bisher, werden in den nächsten Jahren mit großer Wahrscheinlichkeit hunderte bis tausende Karteikarten der ancestry-Plattform hier im Forum veröffentlicht. Ich möchte daran erinnern, dass ancestry dadurch erst recht kein Geld verdient. Wie gesagt, wenn erlaubt und gewollt absolut super, wenn nicht könnte es Probleme geben.

    Liebe Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo,

    der Hinweis von Daniel sollte vorsichtshalber abgeklärt werden. Auch wenn es mit viel Arbeit verbunden ist, sollten zunächst nur die wichtigsten Hinweise in Abschrift hier erscheinen.

    Name, Vorname, Dienstgrad, gefallen (Datum und Ort), Grablage ... nur als Beispiel.

    Gruß

    Dieter

  • Hallo zusammen,

    ich habe gesehen, dass man die Sammlung auch nach Kästchen durchsuchen kann.

    Allerdings erschließt sich mir noch nicht die Systematik des Archives.

    Innerhalb der Kästchen erfolgt offenbar eine alphabetisch fortlaufende Ordnung.

    Allerdings laufen die Kästchen teilweise parallel, so dass man den selben Namen in verschiedenen Kästchen suchen müsste.

    Gibt es eventuell ein Kartei-Index, nach dem man eine bestimmte Person auffinden konnte?

    Kann jemand bitte erklären, nach welchem Prinzip die die Kartei angelegt wurde?

    Ich weiß, dass ich über die Suchfunktion nach indizierten Einträgen suchen kann, aber offenbar ist die Qualität der Indizierung nicht gut.

    Gruß Frank

    Suche Informationen/Fotos zur 56. Minensuchflottille