Strafeinheiten der Polizei

  • Hallo Daniel

    Vielen Dank für deine Infos

    Wieder einmal muß ich feststellen, eine abartige Zeit, mit zum Teil abartigen Menschen!

    Unbegreiflich wie sich Menschen in solche Bestien verwandeln können!

    Da kann ich mich Andreas nur anschließen!

    Mit nachdenklichen Gruß Arnd

  • Hallo Daniel,

    herzlichen Dank für die Einstellung der verschiedenen Veröffentlichungen zu Hornig.

    Die Diskussion hat sich jedoch nur noch in Richtung Befehlsnotstand entwickelt. Mein Thema war aber die Suche nach "Strafeinheiten der Polizei".

    Es wäre schön, wenn der Focus der Beiträge sich wieder mehr darauf beziehen würde.

    Herzlichen Gruß

    Dieter

  • Guten Tag ans Forum und an Dieter,

    habe meine Literatur noch einmal durchgesehen und dabei festgestellt, dass zwar über Bestrafungen (respektive Nichtbestrafungen) von Einheitsangehörigen geschrieben wurde, aber nicht über Straf-/Bewährungseinheiten der Polizei. Man kann sich zwar zum Beispiel über Danzig-Matzkau informieren, was allerdings ein Straflager war und keine Strafeinheit.

    Dieter, wie belegst Du Deine Gewissheit, dass es solche Einheiten bei der Polizei gab?

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Hallo Dieter,

    kein Problem, war auch nicht meine Absicht.

    Ich fand in Rolands Archiv noch folgende Hinweise auf Strafeinheiten der OrPo.

    Nach einer Meuterei der Bochumer Schutzpolizei-Hundertschaft in Klattau am 23.07.1939. erging z.B. folgendes Urteil:

    Der RFSS Himmler entschied am 14. August 1939 über die Strafmaßnahmen. Dabei ging er weit über die von Kamptz vorgeschlagenen Strafen hinaus und verschärfte sie. Danach sollte auch Hauptmann Kettlitz für ein Jahr in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Dazu sollte er wegen Ungeeignetheit aus dem Dienst entlassen werden. Hier folgte Himmler dem Vorschlag Kamptz ebenso wie im Fall von Leutnant Hörtner. Himmler ordnete die Entlassung von Revieroberwachtmeister Pies, Wachtmeister Meißner und Wachtmeister Wiemann an. Alle drei sollten ins KZ. Entlassen werden sollte auch Polizeimeister Jentzsch. Er sollte dem Strafkommando zugeteilt werden. Hauptwachtmeister Borek erhielt 14 Tage strengen Arrest, anschließend sollte er in den Heimatstandort zurückkehren. 28 Wachtmeister wurden einem Strafkommando zugeteilt. Sie mussten ihre Rangabzeichen ablegen und einen Arbeitsanzug anstatt Uniform tragen. Sechs Wochen lang sollten sie 12 Stunden täglich schwer arbeiten. Der Rest der Hundertschaft sollte nach Bochum zurückkehren. Dann sollte sie aufgelöst werden. Alle Wachtmeister sollten einen Eintrag in den Personalakten über die Vorfälle in Klattau erhalten. Frühestens nach einem Jahr sollte dieser Vermerk auf Vorschlag des neuen Dienstvorgesetzten entfernt werden dürfen.

    (Quelle: Stefan Klemp, Daluege geht sehr energisch vor - Das Massaker von Lidice ..., S.70-77)

    Es scheint sich also nur um ein zeitlich begrenztes Polizei-Strafkommando gehandelt zu haben, speziell für die Bochumer Polizisten.

    Auch der Fall des ehemaligen Kommandeur des Pol.-Batl. 315, Hauptmann d.SchP. Klaus könnte für dich interessant sein.

    Der damalige Kommandeur des Pol.Btl. 315, Hauptmann F. Klaus, berichtete nach dem Kriege: „ … Ende Februar 1942 wurde ich mit dem Bataillon zu einem Bandeneinsatz in den Pripjetsümpfen befohlen, hierbei der örtlichen slowakischen Sicherungsdivision unterstellt, wobei mir der Verbindungsoffizier bei dieser Division, ein deutscher Oberstleutnant der Wehrmacht, eröffnete, dass es sich bei den Banden um vor den Massenexekutionen geflüchtete Juden handele, die ich zu verfolgen und zu vernichten habe. Dem Befehl zuwider führte ich das Pol.Btl. 315 in den Einsatzraum, brachte es jedoch nicht zum Einsatz und wurde deswegen am 15.3.1942 mit sofortiger Wirkung von der Führung des Bataillons abgelöst bei gleichzeitiger Einleitung eines Verfahrens gegen mich vor dem SS- und Polizeigericht in Kiew wegen vorsätzlicher Dienstverpflichtung (Dienstpflichtverletzung?) Bis zur Verhandlung am 26.1.1943 blieb ich vom Dienst enthoben und wurde unter angegebener Beschuldigung dann verurteilt zu 5 Jahren Gefängnis. Der Strafvollzug wurde ausgesetzt bei gleichzeitiger Anordnung der Frontbewährung in einer Strafeinheit, die ich als Grenadier ab Januar 1944 abzuleisten hatte. In Verfolg mehrfacher Bewährungsberichte wurde ich mit Datum vom 28.1.1945 rehabilitiert und kam nach Lazarettentlassung im April 1945 in amerikanische Kriegsgefangenschaft. …“

     Ob es sich dabei um eine Pol.-Strafeinheit handelte, kann ich momentan leider nicht sagen, wäre aber möglich.

    Beim folgenden Beispiel könnten deutsche Polizisten das Rahmenpersonal bzw. die Aufsicht gestellt haben, wie so oft bei fremdländischen Schuma-Einheiten. Ob es zum Thema passen könnte, musst du entscheiden.

    00.07.1944

    Abwehrkämpfe beim Rückzug auf Daugavpils.

    Bei der Kampfgruppe Jeckeln, Gruppe Krukenberg, war auch ein Bataillon zbV, Strafeinheit für lettische Mannschaften, zur Verteidigung Rigas Ende Juli 1944 eingesetzt.

    (Quelle: Silgalis, Lat.Legion, S. 233)


    Liebe Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo Daniel,

    vielen Dank für die interessanten Informationen zur Meuterei einer ganzen SchuPo-Hundertschaft aus Rolands Archiv.

    "Nach einer Meuterei der Bochumer Schutzpolizei-Hundertschaft in Klattau am 23.07.1939. erging z.B. folgendes Urteil:"

    Ist etwas über den Grund der Meuterei in Klattau bekannt?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Bernhard

  • Hallo Bernhard,

    hier nur kurz angerissen bzw. grob zusammengefasst.

    In der Nacht zum 23. Juli 1939 hatte die 5. Hundertschaft des II./Polizeiregiment 1 (Böhmen) aus Bochum in einer Gaststätte gefeiert, als eine Streife der 4. Hundertschaft aus Sachsen auftauchte. Die Streife sollte sicherstellen, dass deutsche Polizisten keine verbotenen Lokale besuchten und sich in den erlaubten Lokalen angemessen verhielten. Bei der Überprüfung der Polizisten kam es dann zu Behinderungen, Ausschreitungen und Verhaftungen. Das ganze passierte natürlich alles unter dem Einfluss von reichlich Alkohol und schlug hohe Wellen.

    Die Bochumer Hundertschaft, die eigentlich am 28. Juli 1939 ins Ruhrgebiet hätte zurückkehren sollen, wurde daraufhin in Klattau festgehalten. 36 Wachtmeister und zwei Offiziere wurden in Prag eingesperrt und in Bochum entstand dadurch sogar ein personeller Engpass.


    Beste Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo zusammen,

    eine kleine Anmerkung zu Daniels Ausführungen:

    "Der Strafvollzug wurde ausgesetzt bei gleichzeitiger Anordnung der Frontbewährung in einer Strafeinheit, die ich als Grenadier ab Januar 1944 abzuleisten hatte."

    Spricht in diesem Kontext die Dienstgradbezeichnung des Grenadiers anstatt der entsprechenden Polizei-Dienstgrades (Anwärter ?) nicht für eine "reguläre" Strafeinheit der Wehrmacht oder SS?

    Gruß

    Yannik

    Suche sämtliche Bilder und Schriftstücke zum Infanterie-/Grenadier-Regiment 6

  • Hallo Yannik,

    möglich ist alles, leider fehlen mir dazu weitere konkrete Angaben.

    Himmler erteilte z.B. am 28.01.1945 folgenden Gnadenerweis:

    "1. Im Gnadenwege mildere ich die erkannte Gefängnisstrafe auf 11 Monate Gefängnis.

    2. Im Gnadenwege erlasse ich die Reststrafe."

    Die Milderung der Gefängnisstrafe auf 11 Monate soll erfolgt sein, um die Entlassung von Klaus aus der Polizei rückgängig zu machen und ihm seine Wiedereinstellung mit altem Dienstgrad zu ermöglichen. Das bedeutet für mich letztendlich, dass er aus der Polizei entlassen wurde und durchaus in einer Wehrmachtseinheit seinen "Bewährungseinsatz" ableistete. Aber 100% bestätigen kann ich es nicht.

    (Quelle: u.a. ersichtlich aus SS-Personalakte Klaus)

    Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo Yannik,

    ein Münchner Hauptmann der Schutzpolizei, der bestraft, entlassen und ins Straflager nach Danzig-Matzkau kam (1940) wurde 1943 zur Frontbewährung als

    Rottwachtmeister der Reserve "gegnadigt".

    Das war also relativ früh und Verwendung dann in einer Polizei-Einheit.

    Gruß aus München

    Marcus

    Suche ALLES zu Polizei-Bataillonen aus dem Wehrkreis VII und dem Einsatz in Slowenien sowie zur PV. Litzmannstadt
    "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin)

  • Guten Abend ans Forum,

    in Klattau kam es 1939 zu einer alkoholbedingten Auseinandersetzung zwischen einer Schutzpolizei-Hunderschaft, deren Angehörige von der Polizeiverwaltung Bochum stammten und einer Hundertschaft mit Polizeiangehörigen aus Sachsen, wohl von den Bochumern als "Kümmelsachsen" bezeichnet. Die Bochumer Beteiligten zeigten sich alkoholbedingt einschreitenden Kollegen gegenüber offensichtlich nicht "kooperationsbereit", wie man heutzutage zu sagen pflegt. Da sich der Bochumer Polizeipräsident aber bei Himmler mit Gnadengesuchen für seine Polizisten einsetzte, sowie wegen des Kriegsausbruchs, entschied sich Himmler letztlich für Strafversetzungen und Arrest für die betroffenen Polizisten aus Bochum. Soweit mir bekannt ist, bedeutete Strafversetzung keine solche in eine polizeiliche Strafeinheit und Arrest keine Überstellungen in Konzentrations- oder Straflager. Im Staatsarchiv Münster sind im Bestand des Regierungsbezirks Arnsberg entsprechende Unterlagen zu dem Sachverhalt vorhanden.

    Auch bei den weiteren Beispielen zu Bestrafungen von Polizisten erkenne ich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Polizei-Strafeinheiten.

    Das von Dieter begonnene Thema wartet also immer noch auf einsprechend belegte Textbeiträge.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Hallo,

    was ist ein Bewährungskompanie?

    "Bewährungskompanie:

    Die Sonderzüge des SS-Pol.Rgt. 13 und des SS-Pol.Rgt 14 werden zu einer Bewährungskompanie zusammengefasst. Als Kompanieführer wird der vom SS-Führungshauptamt abgeordnete SS-Hauptsturmführer Herbert Einbrodt eingesetzt. SS-Hauptsturmführer Einbrodt wird zunächst zur Einführung und Ausbildung im Gebirgskampf bis 28. Februar 1945 der Pol.Geb.Jäg.Komp. Alpenland zugeteilt.

    Die Zusammenlegung der Sonderzüge zur Bewährungskompanie ist am 1.März 1945 durchzuführen. Vollzugsmeldung durch den Kompanieführer an Abteilung Ia."

    (Quelle: HSSPF XVII Führungsstab Bandenbekämpfung, Tagesbefehl Nr. 2/45, 09.01.1945)

    Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo zusammen,

    es ist ja wieder ganz schön Bewegung in dieses Thema gekommen.

    @ Daniel, überhaupt kein Grund zur Entschuldigung. Der Exkurs in den "Befehlsnotstand" bedeutet ja auch Erkenntnisgewinn. Ich wollte nur wieder zum eigentlichen Thema hinführen. Dazu hat auch Dein neuer Beitrag zur Bochumer Hundertschaft beigetragen.

    Interessant ist aber der Fall des Batl.-Kdr Klaus. Auffallend dabei ist, dass zwischen dem Vorfall, welcher zur Ablösung führte und seinem Einsatz in einer Strafeinheit zur Bewährung fast zwei Jahre vergangen sind.

    Ich gehe, ebenso wie Yannik davon aus, dass es eine Strafeinheit der Wehrmacht war, da er als einfacher "Grenadier" eingesetzt wurde..

    Hast Du eigentlich zu diesem Offizier nähere Angaben?

    Bei dem Hinweis auf das "Batl. zbV" für lettische Einheiten der Kampfgruppe Jeckel dürfte es sich wahrscheinlich auch nicht um eine lettische Polizeieinheit gehandelt haben.

    Bei den "Sonderzügen", die zu einer "Bewährungskompanie" zusammengefasst wurden, dürfte erstmals eine weitere polizeiliche Strafeinheit ermittelt worden sein.

    Mit dem Zusatz "Bewährung" wurden auch Einheiten der Wehrmacht gekennzeichnet. Im Rahmen der Frontbewährung mussten in diesen Einheiten Eingesetzte neben der Degradierung für ihr Fehlverhalten büßen und konnten sich evtl. auch wieder rehabilitieren. Oft wurden aber solche Einheiten in schwierigen Froneinsätzen "verheizt".

    Was heißt eigentlich in diesem Zusammenhang "Sonderzüge"? Waren dies auf Regimentsebene bestehende spezielle Einheiten, in welchen Straftäter, Befehlsverweigerer oder sonst durch Fehlverhalten auffällig gewordene Polizeibeamte dann zu der Bewährungskompanie zusammengefasst wurden?

    Auffallend ist, dass es sich wieder um eine Strafeinheit handelt, die im weitesten Sinne räumlich zu den von mir eingangs erwähnten Strafeinheiten passt.

    @ Marcus, auch Dein Beitrag des Münchner Hauptmanns ist interessant. Was wurde ihm eigentlich vorgeworfen? War er vorher im "auswärtigen Einsatz" oder in München tätig? Die "Frontbewährung in einer Polizeieinheit" als Rottwachtmeister lässt den Schluss zu, dass es sich nicht um eine "Bewährungseinheit" handelt, denn die wäre sicherlich als solche auch bezeichnet worden.

    Ist bekannt, ob der Hauptmann/Rottwachtmeister die "Begnadigung" überlebt hat?

    Peter, die "Gewissheit", dass es solche Einheiten gab, habe ich durch die von mir eingangs erwähnten Dienststellenbezeichnungen. Diese habe ich in handschriftlichen Notizen von mir gefunden, ohne jetzt noch nachvollziehen zu können, wo ich dies gelesen habe. Es war mir jedoch als Besonderheit so auffallend und unbekannt, dass ich es notiert habe (leider ohne Quellenangabe - Anfängerfehler :().


    Als Zwischenfazit der bisherigen Beiträge halte ich fest:

    - Wegen Befehlsverweigerung und sonstigen Vorwürfen gab es Verurteilungen, Degradierungen und Einsatz in Bewährungseinheiten an der Front.

    - Todesurteile wegen Befehlsverweigerung bei der Erschießung von Juden sind bisher nicht bekannt geworden.

    - Es gibt bisher kaum fundierte Hinweise auf Strafeinheiten der Polizei.

    - Eine einheitliche Regelung (Erlass, Befehl o.ä.) für die gesamte Polizei ist bisher nicht bekannt.

    - Entsprechende Dienststellen sind z.Zt. nur im südöstlichen Einsatzgebiet nachweisbar.


    Herzliche Grüße und Dank für die rege Beteiligung

    Dieter

  • Hallo zusammen,

    ich kann folgende Informationen beitragen.

    die im Start zu diesem Thema von Dieter aufgeführte 2. Pol.-Strafkomp. Agram, hieß wohl richtig 2. Pol.-Strafgefangenen-Kompanie "Agram".

    Gemeldet wird sie mit Stand Okt. 1944 im Bereich des BdO Wien (Übersicht über Kräfte der Ordnungspolizei und ihr Einsatz, 20. Okt 44).

    Bleibt zu klären: War das jetzt eine Kompanie aus Polizei-Strafgefangenen oder eine Strafgefangenen-Kompanie unter Führung der Polizei?

    Und: Gab es auch eine 1. Polizei-Strafgefangenen Kompanie?

    Die gleiche Quelle nennt zeitgleich auch eine 2. Polizei-Arbeits-Kompanie mit Standort Agram.

    Bleibt zu klären: Was ist eine Arbeits-Kompanie und wo war die 1. Polizei-Arbeits-Kompanie?

    Ebenfalls nennt die Quelle eine "Sonderkompanie (1/64)" im Bereich des BdO Belgrad. Diese befindet sich auch schon im Juli 1944 dort.

    1/64 ist wahrscheinlich die Stärke der Einheit.

    Die von Daniel zitierte Quelle der Zusammenlegung der Sonderzüge der Pol.Rgter. 13 und 14 zu einer Bewährungskompanie lässt vermuten, dass diese

    Sonderzüge auch Bewährungseinheiten waren. Bewähren muss man sich nach einer oder mehrerer Verfehlungen.

    Bleibt zu kären: Wer hatte sich in diesen Einheiten zu bewähren? Polizisten, Zivilisten, Soldaten, ...?

    Den Sonderzug beim Pol.Rgt. 14 ("Sonderzug/14") kann ich bestätigen ab der 1. Jahreshälfte 1944. Sonderzug-Führer war hier ein Obltn. d.Sch. Lojewski.

    Eine Bewährungskompanie gab es auch mindestens ab Mitte 1944 beim Pol.Freiw.Rgt. I "Kroatien". Hier war ein Ltn. Seifert der Kompanie-Führer.

    Es gab einen Leutnant d.Gend. Gustav Seifert, geb. 24.02.1912 (Ltn. m.W.v. 1.8.42; Obltn. m.W.v. 01.11.44). Ob es der ist, wäre zu klären.

    Ich kenne keine Abordnung/Versetzung/Einweisung eines Polizeisten nach Verurteilung in eine Sonder- oder Bewährungseinheit der Polizei.

    Gesehen habe ich sehr wenige Urteile, erinnere mich aber an "Aussetzung der Umsetzung des Urteils bis zum Ende des Krieges" und "Einweisung zur Strafverbüssung nach Danzig-Matzkau" und

    von dort die Möglichkeit zur Bewährung bzw. Rehabilitation nach Dienst in einer "normalen" Polizei-Einheit.

    Sorry für die vielen Angaben ohne einen Beitrag zur Kärung zu haben.


    Beste Grüße

    Werner

  • Hallo Dieter,

    speziell zum Fall des geschassten Bataillonskommandeurs Hauptmann d.SchP. Klaus FRANZ und deiner Frage.

    FRANZ, Klaus (PV Halle)

    28.05.1900 geboren in Berlin

    19.06.1918 Einberufung zum Pionier-Ersatz-Bataillon 18, Königsberg

    00.07.1919 – 00.12.1919 freiwilliger Teilnehmer an den Kämpfen im Baltikum (Freikorps)

    14.01.1920 – 10.04.1920 Freiwilliger im Brigadestab von Dassel, Ostpreussen, anschließend bis zum Eintritt in die Schutzpolizei dem Reichswehr-Infanterie-Regiment 115 angehört

    15.10.1920 Eintritt in die Schutzpolizei Berlin, Hundertschaft z.b.V., als Polizei-Hilfswachtmeister

    00.00.1921 Polizei-Unterwachtmeister

    00.00.1923 Polizei-Wachtmeister

    00.00.1925 Polizei-Oberwachtmeister

    28.05.1926 Heirat mit Lucie Klaus, geborene Schubert

    21.01.1933 Eintritt in die NSDAP, Mitgliedsnr. 1.479.577

    11.08.1929 Polizei-Leutnant

    30.11.1932 Polizei-Oberleutnant

    00.00.1933 wegen politischer Unzuverlässigkeit aus der Schutzpolizei entlassen

    00.00.1935 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen und wieder bei der Schutzpolizei eingestellt

    00.11.1935 von der Schutzpolizei Berlin zur Schutzpolizei Halle/Saale versetzt

    20.04.1936 zum Hauptmann der Schutzpolizei ernannt

    00.00.1936 Teilnahme am Olympia-Einsatz

    00.00.1938 Einsatz zur Befreiung der Ostmark

    00.00.1939 Einsatz zur Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren

    00.04.1940 – 15.03.1942 Kommandeur des Polizei-Bataillon 315 (Heimatstandort: Halle/Saale), mit dem Bataillon in Jugoslawien und Russland eingesetzt

    18.02.1942 zum Major der Schutzpolizei befördert (RDA 30.01.1942)

    15.03.1942 als Bataillonskommandeur abberufen und zur Berichterstattung befohlen, Vorwurf: strafbare Handlungen gelegentlich der Bandenbekämpfung im März 1942 im Raum zwischen Gomel und Minsk, meldete sich trotz chronischen Magenleidens und damit verbundenen verminderten Tauglichkeit zum Osteinsatz, trotzdem der Arzt abriet

    Der damalige Kommandeur des Pol.Btl. 315, Hauptmann F. Klaus, berichtete nach dem Kriege: „ … Ende Februar 1942 wurde ich mit dem Bataillon zu einem Bandeneinsatz in den Pripjetsümpfen befohlen, hierbei der örtlichen slowakischen Sicherungsdivision unterstellt, wobei mir der Verbindungsoffizier bei dieser Division, ein deutscher Oberstleutnant der Wehrmacht, eröffnete, dass es sich bei den Banden um vor den Massenexekutionen geflüchtete Juden handele, die ich zu verfolgen und zu vernichten habe. Dem Befehl zuwider führte ich das Pol.Btl. 315 in den Einsatzraum, brachte es jedoch nicht zum Einsatz und wurde deswegen am 15.3.1942 mit sofortiger Wirkung von der Führung des Bataillons abgelöst bei gleichzeitiger Einleitung eines Verfahrens gegen mich vor dem SS- und Polizeigericht in Kiew wegen vorsätzlicher Dienstverpflichtung (Dienstpflichtverletzung?) Bis zur Verhandlung am 26.1.1943 blieb ich vom Dienst enthoben und wurde unter angegebener Beschuldigung dann verurteilt zu 5 Jahren Gefängnis. Der Strafvollzug wurde ausgesetzt bei gleichzeitiger Anordnung der Frontbewährung in einer Strafeinheit, die ich als Grenadier ab Januar 1944 abzuleisten hatte. In Verfolg mehrfacher Bewährungsberichte wurde ich mit Datum vom 28.1.1945 rehabilitiert und kam nach Lazarettentlassung im April 1945 in amerikanische Kriegsgefangenschaft. …“

    (Quelle: F.K. v. 2.8.1960 StA Frankfurt Main in Schäfer, Mitgeschossen, S. 189)

    26.01.1943 wegen Verletzung der Dienstpflichten, welche fahrlässig Unternehmungen des Feindes gefördert und eigenen Truppen Nachteile bereitet haben, zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt

    28.01.1945 Gnadenerweis, siehe Inhalt im Beitrag weiter oben

    Zu den Anschuldigungen gegen KLAUS und den Einsätzen des Polizei-Bataillon 315 habe ich noch mehr Unterlagen vorliegen, würde hier aber den Rahmen sprengen dies alles einzustellen. Irgendwann wollte ich dazu mal etwas ausarbeiten, aber wie gesagt, was man nicht schon alles machen wollte. Das Problem wirst du ja auch kennen. ;) Das ganze Material liegt jetzt erstmal auf dem unbearbeiteten Haufen, wie so vieles. ||

    Liebe Grüße

    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

    Edited 4 times, last by Policeman (January 13, 2020 at 8:12 PM).

  • Hallo zusammen,

    kurze Ergänzung, die mir bei anderweitigen Recherchen über den Weg gelaufen ist:

    Bewährungseinheit des HSSPF Laibach (FPN 33985) aus DRK VBL PB 231.

    VG
    THWler

    Files

    Auf der Suche nach Informationen und Relikten der Technischen Nothilfe (TN), den Technischen Truppen (Technische Abteilungen und Bataillone) und dem Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD)-/Luftschutz (LS)-Abteilungen/Luftschutzpolizei.

  • Bewährungseinheit des HSSPF Laibach (FPN 33985) aus DRK VBL PB 231.

    Hallo,

    ich lese Labiau (Ostpreußen), aber trotzdem Dankeschön.

    Gruß aus München

    Marcus

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  • Guten Tag ans Forum und an Marcus,

    mit Laibach (FPN 33985) und Bewährungs-Kompanie des HSSPF Laibach ist der Eintrag unterhalb von Labiau gemeint.

    Hätte ich auch fast übersehen.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Hallo Peter,

    danke, ich glaube ich brauch' eine Brille.

    THWler: ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Ich durchsuche meine Unterlagen zum HSSPF Alpenland noch einmal, bisher hatte ich da nichts auf dem Schirm.

    Gruß aus München

    Marcus

    Suche ALLES zu Polizei-Bataillonen aus dem Wehrkreis VII und dem Einsatz in Slowenien sowie zur PV. Litzmannstadt
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  • Hallo zusammen,

    Werner, danke für diese Zusammenstellung, die neue Informationen und Ansätze bietet.

    THWler, auch Dein Hinweis ist wieder ein Mosaikstein.

    Auffallend bleibt, dass bisher alle genannten Einheiten einer bestimmten Region zuzuordnen sind, während der Ostraum, welcher die meisten Pol.-Einheiten aufwies, bisher nicht auftaucht.

    Es grüßt Euch

    Dieter

  • Hallo zusammen,

    also ich habe mich mit "Strafeinheiten" der Polizei ebenfalls noch nicht beschäftigt, mir kam aber beim Lesen dieses Themas der Gedanke, dass es vielleicht zunächst Einheiten für die "fremdvölkischen Angehörigen" der Ordnungspolizei im besagten Einsatzraum waren, z.B. in Agram, während die "Reichsdeutschen" je nach Höhe der Strafe in Danzig-Matzkau, in einem Konzentrationslager und/oder bei der Einheit "Dirlewanger" landeten, bei der ich zumindest ein paar ehemalige Offiziere der Ordnungspolizei nachweisen kann... aber nach meinen Erinnerungen waren die Wege dieser Männer eher individuell, ich habe bisher kein "Muster" erkennen können...

    Der Dienstgrad "Grenadier" beim ehemaligen Polizei-Hauptmann Klaus würde z.B. für "Dirlewanger" sprechen!!

    Wie dass dann 1944 z.B. mit der Einheit beim SS-Pol.Rgt 14 aussah, kann ich auch nicht beurteilen, evtl. kam es auch auf den Einsatzraum an und die "Verbindung" mit der Justiz aus dem Altreich.

    Ein Urteil konnte man auf dem Post- oder Nachrichtenweg zusenden, aber der Transport in entsprechende Strafeinrichtungen sah ab einem bestimmten Zeitpunkt ja etwas schwieriger aus...

    Wie gesagt, das sind nur Gedanken, eine nähere Untersuchung würde da noch ausstehen..

    Herzliche Grüße Roland

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump