Voraussetzungen für einen Ordensverleiher

  • Hallo zusammen,

    wie wurde entschieden, wer eine Auszeichnung verleiht. Auf den Urkunden steht häufig Generalmajor oder Vizeadmiral. Wie wurde festgelegt wer die Urkunden unterzeichnet?

    Einen besinnlichen zweiten Weihnachtstag

    Emerick

  • Hallo Emerick!

    Dies wurde meiner Meinung nach schon bei der Stiftung der Auszeichnung festgelegt.

    Ab welcher Dienststellung eine Auszeichnung verliehen wurde.

    Also Bataillons-, Regiments- oder Divisionskommandeur.

    Gruß

    Christian

    Suche Informationen über die 170. Infanteriedivision

  • Hallo zusammen,

    wer befugt war, eine Verleihung von Orden/Auszeichnungen

    vorzunehmen, war immer eindeutig in den Verleihungsbestimmungen

    geregelt.

    Bisweilen änderte sich das, z.B. wenn eigentlich nur für einen Bereich

    (Teilstreitkraft) vorgesehene Auszeichnungen im Laufe des Krieges auch

    für andere Bereiche "zugänglich" gemacht wurden; aber auch da bedurfte

    es einer Änderung der Verleihungsbestimmungen.

    Gruß

    Rudolf (KINZINGER)

  • Hallo zusammen,

    es war praktisch ein Dreiklang, der Disziplinarvorgesetze hatte das Vorschlagsrecht, der Vorschlag wurden von der vorgesetzten Kommandobehörde geprüft und befürwortet,

    verliehen wurde dann von dem, der vom Stifter beauftragt war/wurde.

    Gruss Dieter

  • Hallo,

    und das wurde in Verordnungen oder Stiftungsverordnungen des Führers geregelt, ergänzt durch Durchführungsverordnungen vom Chef des OKW, GFM Keitel mit Tragevorschriften und Verleihungsbefugnissen versehen, die in den Durchführungsverordnungen ergänzt und in den Reichs-Gesetz- Blättern, dem Heeres- Verordnungs- Blatt, dem Marine- Verordnungs- Blatt, dem Luftwaffen-Verordnungsblatt und den Allgemeinen- Heeresmitteilungen veröffentlicht.

    Zuständig dafür war Dr. Doehle, Unterstaatssekretär in der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers. Dr Doehle wiederum hatte ein Buch über die Orden und Ehrenzeichen zu erstellen, welches durch Tragevorschriften, Rechts - und Strafvorschriften zu ergänzen und einem vorgesehenen Verteilerkreis zugänglich zu machen war.

    Die Veröffentlichungendazu im Reichsgesetzblatt waren stetts im Namen von A.H. vorzunehmen.

    Grüße von Karl

  • war es ebenfalls möglich bzw kam es vor, am gleichen Tag zwei Auszeichnungen zu erhalten?

    Hallo Emerick,

    ich weiß zwar nicht, was die Zielrichtung Deiner Frage ist, aber - als einfach konstruierter

    Fall - eine Verleihung von Eisernem Kreuz und Verwundetenabzeichen am selben Tag

    wäre beispielsweise möglich, was sollte dagegen sprechen ?

    Gruß

    Rudolf (KINZINGER)

    P.S. Die Verleihung des Ritterkreuzes setzte den Besitz des Eisernen Kreuzes I.Klasse voraus.

    Ich meine mich erinnern zu können, dass es einzelne Fälle gab, wo diese Voraussetzung nicht

    erfüllt war, und man zu dem "Trick" griff, EK I und Ritterkreuz am selben Tag zu verleihen.

    Aber vielleicht wissen die Ordensspezialisten da mehr . . .

  • Hallo Rudolf u. a. a. Leser,

    P.S. Die Verleihung des Ritterkreuzes setzte den Besitz des Eisernen Kreuzes I.Klasse voraus.

    Ich meine mich erinnern zu können, dass es einzelne Fälle gab, wo diese Voraussetzung nicht

    erfüllt war, und man zu dem "Trick" griff, EK I und Ritterkreuz am selben Tag zu verleihen.

    Ja, ich glaube das auch gelesen zu haben. Kann aber momentan keine Quelle benennen.

    Gruß Karl

  • Hallo zusammen,

    wenn mich nicht alles täuscht, erhielten die Fallschirmjägeroffiziere der "Sturmabteilung Koch" für ihren Einsatz beim Fort Eben-Emael am 10.Mai 1940 zeitgleich das EK II, EK I und das Ritterkreuz verliehen.

    Beste Grüsse

    Ingo

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Der Grund meiner Frage trat auf, da in den Dokumenten meines Verwandten stand, dass ihm das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände und das EK II mit Wirkung vom 30.01.1942 verliehen wurde.


    Gruß

    Emerick

  • Hallo Emerick,

    Dein Beispiel ist völlig "unverfänglich" und entspricht in etwa dem, was ich eingangs

    erwähnt habe: EK und Verwundetenabzeichen.

    Das Kriegsabzeichen konnte z.B. auch der Smutje bekommen, wenn sein Boot

    an drei Gefechten teilgenommen hat. Der Erwerb des EK II war für ihn aber

    vergleichsweise schwieriger. Die beiden Orden / Ehrenzeichen hatten eine

    unterschiedliche Qualität und prinzipiell nichts miteinander zu tun, während

    die einzelnen Stufen des EK für vergleichbare Verdienste verliehen wurden,

    und da ist die Verleihung am selben Tag schon eine Ausnahme/Besonderheit.

    Gruß

    Rudolf (KINZINGER)

  • Hallo Emerick

    Das würde ich damit erklären daß die Bedingungen für die beiden Auszeichnungen bei einer Fahrt erfüllt wurde!

    Da wurde der Antrag auf Auszeichnung zusammen eingereicht und vermutlich zusammen entscheiden.

    Die Verleihung erfolgte dann zusammen.

    Gruß Arnd

  • Das würde ich damit erklären daß die Bedingungen für die beiden Auszeichnungen bei einer Fahrt erfüllt wurde!

    Hallo Arnd,

    für das Kriegsabzeichen gab es "Bedingungen". Wenn die erfüllt waren, war die

    Verleihung eine reine Formalität.

    Für das EK gab es keine (konkreten) Bedingungen; man musste vielmehr vom Vorgesetzten

    beurteilt werden, "besondere Tapferkeit vor dem Feind oder ... hervorragende Verdienste in

    der Truppenführung" geleistet zu haben und für die Verleihung des EK vorgeschlagen werden.

    Das ist ein enormer Unterschied.

    Gruß

    Rudolf (KINZINGER)

  • Hallo Rudolf

    Mir ist schon klar dass es zwei verschiedene Sachen sind

    II. Besondere Bedingungen:

    a) Teilnahme an drei Gefechten

    Quelle

    http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/km-msv.html

    Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind

    Eisernes Kreuz 2. Klasse sowie Wiederholungsspange: ca. 2.300.000

    Quelle

    http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/ek12.html

    Diese beiden Bedingungen sind meiner Meinung nach auf einer Fahrt zu erreichen

    Wie schnell die Bürokratie bei der Kriegsmarine gearbeitet hat weiß ich natürlich nicht!

    Gruß Arnd

  • Als das Boot in den Hafen einlief wurden die Anträge gemeinsam abgegeben und gemeinsam bearbeitet, deshalb das gleiche Datum bei der Verleihung.

    Hallo Karl,

    sicherlich könnte es so gewesen sein, aber ich versuchte zu verdeutlichen, dass

    es sich um zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahrenswege (und auch extrem

    unterschiedlicher Länge) handelte:

    Die Kriegsabzeichen (egal welcher Ausprägung) wurden nach einem Blick ins

    Soldbuch verliehen; dazu hatte der Soldat sogar i.d.R. einen Anspruch, wenn

    er die Voraussetzungen erfüllte.

    Orden wie das EK bedurften dagegen eines Vorschlags des zuständigen Disziplinar-

    vorgesetzten, Stellungnahmen der höheren Vorgesetzten, sowie der Verleihung.

    Dann ging das wieder nach unten bis in den Verband/die Einheit und Orden und

    Urkunde wurden mehr oder weniger feierlich ausgehändigt.

    Und im vorliegenden Fall fielen beide Übergaben der Auszeichnung zusammen;

    ich könnte mir vorstellen, dass der übergebende Vorgesetzte das sogar

    beeinflusst hat, denn den Zeitpunkt der Übergabe der Kriegsauszeichnung hatte

    er ja "in der Hand". Im übrigen wurden derartige Auszeichnung oft an mehrere

    Personen in Form eines Appells der gesamten Einheit vor der Front vorgenommen.

    Gruß

    Rudolf (KINZINGER)