Hallo zusammen,
wie wurde entschieden, wer eine Auszeichnung verleiht. Auf den Urkunden steht häufig Generalmajor oder Vizeadmiral. Wie wurde festgelegt wer die Urkunden unterzeichnet?
Einen besinnlichen zweiten Weihnachtstag
Emerick
Hallo zusammen,
wie wurde entschieden, wer eine Auszeichnung verleiht. Auf den Urkunden steht häufig Generalmajor oder Vizeadmiral. Wie wurde festgelegt wer die Urkunden unterzeichnet?
Einen besinnlichen zweiten Weihnachtstag
Emerick
Hallo Emerick!
Dies wurde meiner Meinung nach schon bei der Stiftung der Auszeichnung festgelegt.
Ab welcher Dienststellung eine Auszeichnung verliehen wurde.
Also Bataillons-, Regiments- oder Divisionskommandeur.
Gruß
Christian
Hallo,
hier ein Beispiel:
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/ek12.html
Siehe dort:
"Die Verleihung des Großkreuzes behalte ich mir vor für überragende Taten, die den Ablauf des Krieges entscheidend beeinflussen."
Gruß Karl
Hallo zusammen,
wer befugt war, eine Verleihung von Orden/Auszeichnungen
vorzunehmen, war immer eindeutig in den Verleihungsbestimmungen
geregelt.
Bisweilen änderte sich das, z.B. wenn eigentlich nur für einen Bereich
(Teilstreitkraft) vorgesehene Auszeichnungen im Laufe des Krieges auch
für andere Bereiche "zugänglich" gemacht wurden; aber auch da bedurfte
es einer Änderung der Verleihungsbestimmungen.
Gruß
Rudolf (KINZINGER)
Hallo zusammen,
es war praktisch ein Dreiklang, der Disziplinarvorgesetze hatte das Vorschlagsrecht, der Vorschlag wurden von der vorgesetzten Kommandobehörde geprüft und befürwortet,
verliehen wurde dann von dem, der vom Stifter beauftragt war/wurde.
Hallo,
und das wurde in Verordnungen oder Stiftungsverordnungen des Führers geregelt, ergänzt durch Durchführungsverordnungen vom Chef des OKW, GFM Keitel mit Tragevorschriften und Verleihungsbefugnissen versehen, die in den Durchführungsverordnungen ergänzt und in den Reichs-Gesetz- Blättern, dem Heeres- Verordnungs- Blatt, dem Marine- Verordnungs- Blatt, dem Luftwaffen-Verordnungsblatt und den Allgemeinen- Heeresmitteilungen veröffentlicht.
Zuständig dafür war Dr. Doehle, Unterstaatssekretär in der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers. Dr Doehle wiederum hatte ein Buch über die Orden und Ehrenzeichen zu erstellen, welches durch Tragevorschriften, Rechts - und Strafvorschriften zu ergänzen und einem vorgesehenen Verteilerkreis zugänglich zu machen war.
Die Veröffentlichungendazu im Reichsgesetzblatt waren stetts im Namen von A.H. vorzunehmen.
Grüße von Karl
Hallo und Danke für die Informationen,
war es ebenfalls möglich bzw kam es vor, am gleichen Tag zwei Auszeichnungen zu erhalten?
Gruß
Emerick
war es ebenfalls möglich bzw kam es vor, am gleichen Tag zwei Auszeichnungen zu erhalten?
Hallo Emerick,
ich weiß zwar nicht, was die Zielrichtung Deiner Frage ist, aber - als einfach konstruierter
Fall - eine Verleihung von Eisernem Kreuz und Verwundetenabzeichen am selben Tag
wäre beispielsweise möglich, was sollte dagegen sprechen ?
Gruß
Rudolf (KINZINGER)
P.S. Die Verleihung des Ritterkreuzes setzte den Besitz des Eisernen Kreuzes I.Klasse voraus.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es einzelne Fälle gab, wo diese Voraussetzung nicht
erfüllt war, und man zu dem "Trick" griff, EK I und Ritterkreuz am selben Tag zu verleihen.
Aber vielleicht wissen die Ordensspezialisten da mehr . . .
Hallo Rudolf u. a. a. Leser,
P.S. Die Verleihung des Ritterkreuzes setzte den Besitz des Eisernen Kreuzes I.Klasse voraus.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es einzelne Fälle gab, wo diese Voraussetzung nicht
erfüllt war, und man zu dem "Trick" griff, EK I und Ritterkreuz am selben Tag zu verleihen.
Ja, ich glaube das auch gelesen zu haben. Kann aber momentan keine Quelle benennen.
Gruß Karl
Hallo zusammen,
wenn mich nicht alles täuscht, erhielten die Fallschirmjägeroffiziere der "Sturmabteilung Koch" für ihren Einsatz beim Fort Eben-Emael am 10.Mai 1940 zeitgleich das EK II, EK I und das Ritterkreuz verliehen.
Beste Grüsse
Ingo
Hallo Ingo
Zumindest für EK 2, EK 1 und RK gibt es einen Beleg
Und hier die Quelle
https://www.tracesofwar.com/persons/27830/Witzig-Rudolf.htm
Gruß Arnd
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Der Grund meiner Frage trat auf, da in den Dokumenten meines Verwandten stand, dass ihm das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände und das EK II mit Wirkung vom 30.01.1942 verliehen wurde.
Gruß
Emerick
Hallo Emerick,
Dein Beispiel ist völlig "unverfänglich" und entspricht in etwa dem, was ich eingangs
erwähnt habe: EK und Verwundetenabzeichen.
Das Kriegsabzeichen konnte z.B. auch der Smutje bekommen, wenn sein Boot
an drei Gefechten teilgenommen hat. Der Erwerb des EK II war für ihn aber
vergleichsweise schwieriger. Die beiden Orden / Ehrenzeichen hatten eine
unterschiedliche Qualität und prinzipiell nichts miteinander zu tun, während
die einzelnen Stufen des EK für vergleichbare Verdienste verliehen wurden,
und da ist die Verleihung am selben Tag schon eine Ausnahme/Besonderheit.
Gruß
Rudolf (KINZINGER)
Hallo Emerick
Das würde ich damit erklären daß die Bedingungen für die beiden Auszeichnungen bei einer Fahrt erfüllt wurde!
Da wurde der Antrag auf Auszeichnung zusammen eingereicht und vermutlich zusammen entscheiden.
Die Verleihung erfolgte dann zusammen.
Gruß Arnd
Das würde ich damit erklären daß die Bedingungen für die beiden Auszeichnungen bei einer Fahrt erfüllt wurde!
Hallo Arnd,
für das Kriegsabzeichen gab es "Bedingungen". Wenn die erfüllt waren, war die
Verleihung eine reine Formalität.
Für das EK gab es keine (konkreten) Bedingungen; man musste vielmehr vom Vorgesetzten
beurteilt werden, "besondere Tapferkeit vor dem Feind oder ... hervorragende Verdienste in
der Truppenführung" geleistet zu haben und für die Verleihung des EK vorgeschlagen werden.
Das ist ein enormer Unterschied.
Gruß
Rudolf (KINZINGER)
Hallo,
ich she das so: Als das Boot in den Hafen einlief wurden die Anträge gemeinsam abgegeben und gemeinsam bearbeitet, deshalb das gleiche Datum bei der Verleihung.
Gruß Karl
Hallo Rudolf
Mir ist schon klar dass es zwei verschiedene Sachen sind
II. Besondere Bedingungen:
a) Teilnahme an drei Gefechten
Quelle
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/km-msv.html
Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind
Eisernes Kreuz 2. Klasse sowie Wiederholungsspange: ca. 2.300.000
Quelle
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/ek12.html
Diese beiden Bedingungen sind meiner Meinung nach auf einer Fahrt zu erreichen
Wie schnell die Bürokratie bei der Kriegsmarine gearbeitet hat weiß ich natürlich nicht!
Gruß Arnd
Als das Boot in den Hafen einlief wurden die Anträge gemeinsam abgegeben und gemeinsam bearbeitet, deshalb das gleiche Datum bei der Verleihung.
Hallo Karl,
sicherlich könnte es so gewesen sein, aber ich versuchte zu verdeutlichen, dass
es sich um zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahrenswege (und auch extrem
unterschiedlicher Länge) handelte:
Die Kriegsabzeichen (egal welcher Ausprägung) wurden nach einem Blick ins
Soldbuch verliehen; dazu hatte der Soldat sogar i.d.R. einen Anspruch, wenn
er die Voraussetzungen erfüllte.
Orden wie das EK bedurften dagegen eines Vorschlags des zuständigen Disziplinar-
vorgesetzten, Stellungnahmen der höheren Vorgesetzten, sowie der Verleihung.
Dann ging das wieder nach unten bis in den Verband/die Einheit und Orden und
Urkunde wurden mehr oder weniger feierlich ausgehändigt.
Und im vorliegenden Fall fielen beide Übergaben der Auszeichnung zusammen;
ich könnte mir vorstellen, dass der übergebende Vorgesetzte das sogar
beeinflusst hat, denn den Zeitpunkt der Übergabe der Kriegsauszeichnung hatte
er ja "in der Hand". Im übrigen wurden derartige Auszeichnung oft an mehrere
Personen in Form eines Appells der gesamten Einheit vor der Front vorgenommen.
Gruß
Rudolf (KINZINGER)
Hallo Rudolf,
habe Deine Ausführungen auch so verstanden. Alles gut!
Gruß Karl