Tag allerseits,
es verwundert sehr, wie das Wehrgesetz von 1935 die Wehrmacht politisch neutral ausrichtete:
§ 26. Politik in der Wehrmacht. (1) Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.
(2) Für die Soldaten ruht das Recht zum Wählen oder zur Teilnahme an Abstimmungen im Reich.
(3) Die Soldaten bedürfen der Erlaubnis ihrer Vorgesetzten zum Erwerb der Mitgliedschaft in Vereinigungen jeder Art sowie zur Bildung von Vereinigungen innerhalb und außerhalb der Wehrmacht.
(4) Der Reichskriegsminister kann Wehrmachtbeamte und im Bereich der Wehrmacht angestellte Zivilpersonen, wenn militärische Notwendigkeit dies erfordert, den Vorschriften nach Abs. 1 und 2 unterwerfen.
Nach dem 20.7.1944 änderte sich dies grundlegend. Man schuf den NS-Führungsoffizier und gab dem § 26 ein grundlegend neue Fassung.
Nachstehend das Wehrgesetz mit allen späteren Änderungen:
http://www.verfassungen.de/de33-45/wehr35.htm
Ich frage mich in der Tat, wieso verzichtete Hitler 1935 auf eine politische Ausrichtung der Wehrmacht. Er war damals, nach dem Tode Hindenburgs, schon faktisch der Alleinherrscher.
Das Ganze war irgendwie schon rechtlich seltsam aufgebaut. Bei Soldaten ruhte das Wahlrecht während ihrer Dienstzeit (§ 26 Abs. 2); politische Betätigung war untersagt. Dennoch liefen
manche Generäle mit dem Goldenen Parteiabzeichen durch die damalige Gegend, obwohl sie meist gar nicht Parteimitglied waren.
Des Rätsels Lösung:
Ab 1937 wurde das Goldene Ehrenzeichen auch ehrenhalber verliehen. Zu den beliehenen gehörten Minister und hohe Militärs die nicht unbedingt der NSDAP angehörten.
Grüße
Bert