"Lesehilfe" - Personenkartei der WASt

  • Hallo zusammen,

    ich habe von der WASt eine Personenkartei meines im Krieg verblieben Großvaters erhalten.

    Ich möchte gern seinen kurzen Werdegang bei der Wehrmacht rekonstruieren, tue mich aber mit den Abkürzungen schwer.

    Manches ist eindeutig, andere Sachen verstehe ich überhaupt nicht

    Beispiel:

    2.06.43 / II / 12.01.43 - mit L Zg.

    Ich habe keine Ahnung was das heißt ...

    Screenshot.JPG

    Hier der Link zur Personenkarteil

    Mag mir jemand helfen, das verstehen zu lernen ?

    Vielen Dank im voraus

    Heiko

  • Guten Abend Heiko,

    12.1.43 mit L Zg , mit Lazarettzug

    15.2.43 w.Beh. BVZ , wegen Behinderung/Behelfs ..? Behelfsmäßige Verwundeten Lazarettzüge

    24.2.43 Res.Laz. Idstein Reserve Lazarett Idstein LKB1094 Laufende Krankenbuchnummer Leicht Kranken Zug ..? 2101

    30.3.43 GvH Garnison Verwendungsmäßig Heimat Gren Ers Btl 122 Guben Grenadier Ersatz Bataillon 122 Guben

    Servus Eumex

    Vivat Bavaria

  • Hallo Kuehling,


    bitte achte auf die Veröffentlichung der Zentralkarte. Das könnte zusätzlich Gebühren geben. Schau einfach mal auf die Benutzungsvereinbarung.


    liebe Grüße

    Wattwurm

  • Hallo Eumex,

    Hallo Kuehling,


    bitte achte auf die Veröffentlichung der Zentralkarte. Das könnte zusätzlich Gebühren geben. Schau einfach mal auf die Benutzungsvereinbarung.


    liebe Grüße

    Wattwurm

    Danke für den Hinweis. Ich kann jedoch nicht erkennen, welchen Punkt der Benutzerordnung damit verletzt worden ist

    http://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Dow…publicationFile

    Kannst du mich da bitte aufklären, dann entferne ich den Inhalt.

    Danke Heiko

  • Hallo Kuehling,


    bitte achte auf die Veröffentlichung der Zentralkarte. Das könnte zusätzlich Gebühren geben. Schau einfach mal auf die Benutzungsvereinbarung.


    liebe Grüße

    Wattwurm

    Hallo,

    dann solltet ihr den Anfragenden halt nicht nur den Knochen (Kopie aus der Personenkartei) hinwerfen und sie mit den vielen Abkürzungen und Einträgen alleine lassen, sondern wie früher Auskünfte mit Informationsgehalt ausstellen. Ich vermute das der überwiegende Teil mit dem ganzen Einträgen auf den Karteikarten kaum etwas anfangen können und sich gerade deshalb auch hier vermehrt nach Hilfe umsehen.

    Wenn man jetzt aber herkommt und auf irgendwelche Urheberrechtsverletzungen usw. verweist ist das m.E. mehr als lächerlich.

    Gruß Alex

  • Moin Alex,

    eigentlich war doch genau das zu erwarten, nachdem klar war, daß die WASt ins BA überführt wird. Den Luxus einer "erklärenden" WASt-Auskunft wird es so wohl nicht mehr geben. Das Archiv ist halt ein Aufbewahrungsort von Akten mit mehr oder weniger guten Suchmöglichkeiten. Es ist jetzt das Gleiche, ob ich bei einem örtlichen Archiv eine Geburtsurkunde von einem Vorfahren anfordere oder beim BA Daten zu einem Soldaten. In beiden Fällen erhalte ich Kopien der Akten und mit dem Rest muß ich allein fertig werden.

    Das Dumme dabei ist, wenn ich im Benutzerantrag "privat" ankreuze, darf ich die Kopien nicht mal in einem Forum veröffentlichen um auftretende Fragen zu klären.

    Bei der immer noch vorherrschenden Flut von Anfragen wird sich die Kopierfirma ... die Hände reiben und es werden sich bestimmt bald "Experten" zeigen, die die Daten - natürlich gegen Gebühr - auswerten werden.

    In meinen Augen eine unglückliche Entwicklung.

    Herzliche Grüße Jürgen

    Suche alles zum Bau-Pionier-Bataillon 119 ab 11/1943

  • bitte achte auf die Veröffentlichung der Zentralkarte. Das könnte zusätzlich Gebühren geben. Schau einfach mal auf die Benutzungsvereinbarung.

    Hallo,

    in einem Archiv, auch im Bundesarchiv, gibt keine Benutzungsvereinbarung. Ein Benutzer füllt nur einen Antrag zur Benutzung des Archivs. Ob diesem Antrag statt gegeben wird und die Benutzung genehmigt wird, entscheidet das jeweiliges Archiv nach der üblichen Überprüfung (ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, ob der Benutzung nichts im Wege steht etc.). Das war bei WASt auch nicht anders.

    Mit einer Veröffentlichung und der damit verbundenen Gebührenerhebung ist die Verwendung des Archivgutes in welcher Form auch immer in einer Publikation oder Filmproduktion u.A. gemeint. Die Kosten werden in der Regel an der Auflagenhöhe oder dem erzielten Gewinn ermittelt. Die einfache "zur Schaustellung" von Reproduktionen setzt lediglich nur die Beachtung des DSG voraus.

    In allen anderen Punkten sorgt sich jedes Archiv um seine Rechtssicherheit, in dem dieses die Verantwortung für die Verwendung von Archivgut an den Benutzer weiter leitet. Sobald ein Benutzer den Antrag unterschrieben hat, trägt er alle Risiken und rechtlicheFolgen einer Verwendung des Materials.

    Aus meiner Sicht hat sich an der Arbeitsweise der WASt gar nichts verändert, ausser einer möglichen Frust und der Demotivation bei den Mitarbeiter, was durchaus verständlich wäre...

    Gruß Viktor

  • Hallo,

    Vielleicht missverstehe ich ja die Kostenverordnung des Bundesarchivs. Vielleicht kann mich ein Wissender aufklären. Im Benutzungsantrag steht etwas von Vervielfälltigung von Reproduktionen?

    Danke.

    Gruß

    Wattwurm

  • Im Benutzungsantrag steht etwas von Vervielfälltigung von Reproduktionen?

    Hallo,

    du darfst die Reproduktionen nur für den von dir angegebenen Zweck verwenden. Wenn du z.B. auf die Idee kommen solltest die Kopien, die du für die Ermittlung des Lebensweges deines Verwandten für Publikationen oder Weiterverkauf zu verwenden, machst du dich strafbar.

    Gruß Viktor

  • hier ist ein Beitrag zu diesem Thema aus dem Jahre 2015. Vielleicht ist er ja hilfreich

    Hallo Nicco,

    durchaus interessanter Link, allein stellt sich mir die Frage, ob die Verwaltungsgerichte der Argumentation von Scholz, Graf und der anderen in einem Blog geäußert Folge leistet, und ob ein "normaler Benutzer" in der Lage und bereit ist die Konsequenzen einer Auseinandersetzung vor Gericht zu tragen. Wenn man rechtlich gut besattelt ist, könnte man es probieren. Dem Archivar ist es ohnehin Wurscht! Dieser hat eine Kostensatzung, schreibt einen Gebührenbescheid mit einem Zahlungsziel, den Rest erledigen die Kasse, Rechtsamt und Vollstreckung...

    Gruß Viktor

  • Hallo Viktor,

    da gebe ich dir vollkommen recht. Ich habe deshalb ja auch vorsichtig formuliert "Vielleicht ist er ja hilfreich". Eine gerichtliche Auseinandersetzung geht mit Sicherheit über mehr als eine Instanz. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Ohne ausreichende Rechtskenntnisse sogar noch mehr, da man diese Kenntnisse ja dann auch noch, in Form von Anwälten, kaufen muss. Es stellt sich dann die Frage, ob sich dass in irgendeiner Weise lohnt. Der Behörde und deren Mitarbeiter ist das, wie du treffend bemerktest, alles so was von egal.

    Viele Grüße

    Nicco

  • Der Behörde und deren Mitarbeiter ist das, wie du treffend bemerktest, alles so was von egal.

    Hallo Nicco,

    das ist so nicht ganz zutreffend. Das sind meistens keine "kann-", sondern "muss-" Bestimmungen, die von Legislative (Kreistag, Landtag, Bundestag) erlassen werden und im Zuge der Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden müssen. Die Gebühren, Beiträge usw. müssen erhoben werden, wenn dieses so vorgesehen ist... Von dieser Seite her gesehen ist es dem Sachbearbeiter völlig egal, wofür und wieviel - alles ist vordefiniert, und ob das eigenen Vater oder den ungeliebten Nachbar trifft, vor dem Gesetz sind alle gleich.

    Gruß Viktor

  • Hallo,

    als Ergänzung: die FPN 06291 C gehörte der 1. Kompanie der Arbeitsbau-Btl. 184 der sowj. Kriegsgefangenen. Zumindest mich brachte dies auch nicht weiter, ausser der Erkenntnis, dass diese sich offenbar in Norwegen befand.

    Gruß Viktor

  • Hallo, Viktor,

    das Kriegsgefangenenlager war in Trummenäset (auf der Karte Trummeneset geschrieben).

    Grüße

    Diana

    Die Frau ist die einzige Beute, die ihrem Jäger auflauert (Ingelore Ebberfeld)

  • Hallo Diana,

    Quote


    das Kriegsgefangenenlager war in Trummenäset

    das liegt in Schweden?

    Grüße

    Thilo

    Suche alles zur Lehrtruppe Fallingbostel und zum Einsatz des NSKK in der Ukraine 1941

  • Hallo, Thilo,

    habe ich ja gesehen, aber geschrieben steht nun mal Trummeneset. Und einen solchen Ort gibt es nicht in Norwegen. Oder doch?

    Grüße

    Diana

    Die Frau ist die einzige Beute, die ihrem Jäger auflauert (Ingelore Ebberfeld)