Guten Tag in die Runde,
ich bin auf der Suche nach Urteilen bei Totenscheidungen im 2. Weltkrieg, weil mich die Scheidungsgründe interessieren. Den Wikipedia-Artikel dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches…eiten_Weltkrieg und den Wortlaut des Ehegesetzes vom 18.3.1943 (RGBl. I S. 145) http://alex.onb.ac.at/cgi-content/al…00000145&zoom=2, mit dem Totenscheidungen geregelt wurden, kenne ich.
Gerne würde ich aber die theoretischen Ausführungen des Gesetzestext durch einen echten Fall belegt haben. Kennt jemand einen solchen Fall bzw. ist jemand von Ihnen auf das Digitalisat eines solchen Falles gestoßen und könnte es mir zur Verfügung stellen? Ich würde mich sehr darüber freuen.
Hintergrund meines Interesses ist, dass meine Urgroßmutter im Jahr 1943 nach ihrem Tode von ihrem Ehemann geschieden wurde. (Das Wenige, was ich im Netz zu Totenscheidungen aus der Zeit gefunden habe, bezieht sich auf Fälle, in denen der Verstorbene der Mann ist). - Es würde mich auch interessieren, ob es solche Totenscheidungen häufig gab (egal, ob der Verstorbene die Frau oder der Mann war) und was für Gründe es außer der Soldatenehre noch gab.
Schöne Grüße