Totenscheidungen im 2. Weltkrieg - Suche nach Gerichtsurteilen und Präzedenzfällen

  • Guten Tag in die Runde,

    ich bin auf der Suche nach Urteilen bei Totenscheidungen im 2. Weltkrieg, weil mich die Scheidungsgründe interessieren. Den Wikipedia-Artikel dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches…eiten_Weltkrieg und den Wortlaut des Ehegesetzes vom 18.3.1943 (RGBl. I S. 145) http://alex.onb.ac.at/cgi-content/al…00000145&zoom=2, mit dem Totenscheidungen geregelt wurden, kenne ich.

    Gerne würde ich aber die theoretischen Ausführungen des Gesetzestext durch einen echten Fall belegt haben. Kennt jemand einen solchen Fall bzw. ist jemand von Ihnen auf das Digitalisat eines solchen Falles gestoßen und könnte es mir zur Verfügung stellen? Ich würde mich sehr darüber freuen.

    Hintergrund meines Interesses ist, dass meine Urgroßmutter im Jahr 1943 nach ihrem Tode von ihrem Ehemann geschieden wurde. (Das Wenige, was ich im Netz zu Totenscheidungen aus der Zeit gefunden habe, bezieht sich auf Fälle, in denen der Verstorbene der Mann ist). - Es würde mich auch interessieren, ob es solche Totenscheidungen häufig gab (egal, ob der Verstorbene die Frau oder der Mann war) und was für Gründe es außer der Soldatenehre noch gab.

    Schöne Grüße



    Edited once, last by 123: Verlinkungen funktionierten nicht, ich hoffe, es klappt jetzt... (October 8, 2019 at 11:46 AM).

  • Tag allerseits,

    Seit dem 6. November 1941 erlaubte ein Geheimbefehl des "Führers" den deutschen Frauen, sich mit gefallenen Soldaten zu verheiraten, und eine Verordnung vom 18. März 1943 schuf die Möglichkeit der Scheidung eines Toten von einer „unwürdigen" Kriegerwitwe.

    Solche "Regelungen" wären in einer Demokratie kaum vorstellbar; in der NS-Diktatur konnte der "Führer" solche Dinge nach Gutdünken selbst regeln!

    Dazu:

    https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1996_2_2_essner.pdf

    Gruß

    Bert

    Edited once, last by Jahrgang39 (October 8, 2019 at 3:56 PM).

  • Lieber Bert,

    herzlichen Dank für den Artikel, den ich mir in aller Ruhe durchlesen werde. Vielleicht stoße ich da ja auf einen neuen Ansatz.

    Im Fall meiner Urgroßmutter war sie die Tote und ihr Ehemann der Überlebende. Jetzt suche ich, leider bislang vergebens, nach Gründen, in denen seine "Schuld" bestanden haben könnte.

    Grüße,

    Katrin

  • Grüß Dich Katrin,

    zu dem damaligen Begriff "unwürdige Kriegerwitwe": Das ist nach heutiger Definition juristisch ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nur eine rechtlich richtige Auslegung zulässt. In der NS-Zeit konnte man in

    diesen Begriff nach Gutdünken hineininterpretieren. Das war ganz typisch für den NS-Staat, der alles andere als ein Rechtsstaat war. "Unwürdig" konnte natürlich ein verstorbener Ehepartner auch sein,

    wenn er z.B. ein sog. Vierteljude im Sinne der Nürnberger Gesetze war. Gerade in solchen Fällen übte man auf den "arischen Ehepartner" Druck aus, die Ehe scheiden zu lassen und dies sogar nach dem

    Tode des Ehepartners.

    Grüße

    Bert

    Edited once, last by Jahrgang39 (October 9, 2019 at 8:51 AM).

  • Lieber Bert,

    danke nochmal für Deine Hilfe.

    Leider kann ich da jetzt über mögliche Ehescheidungsgründe nur spekulieren. Im Bundesarchiv bin ich in den Akten des Reichsjustizministeriums (R 3001) nur auf Allgemeines, nicht aber auf einen Einzelfall gestoßen.

    Schöne Grüße,

    Katrin