Fotoarchiv des "Stern" verschenkt

  • Hallo,

    der Verlag Gruner + Jahr hat gestern die Mitteilung veröffentlicht, dass er sein Fotoarchiv des Magazins "Stern" an die Bayrische Landesbibliothek zur dortigen Archivierung und Konservierung übergeben wird. Eine Auflage dieser Schenkung ist anscheinend, dass die gesammelten ca. 15 Millionen Bilddokumente des Sterns aus den Jahren von 1948 bis 1997 digital aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Man darf wohl gespannt sein, wie dies umgesetzt werden wird:

    https://www.stern.de/panorama/stern…rt-8561286.html

    Gruß, J.H.

  • Hallo J.H.

    so entsorgt man Altlasten und spart Lager- und Konservierungskosten! Die trägt jetzt der Steuerzahler. Wahrscheinlich ist eine weitere Bedingung, daß der Stern hochaufgelöste Scans von den Vorlagen bekommt, da spart er dann nochmal heftig an den Digitalisierungskosten und kann die Rechte an den Bildern weiter vermarkten.

    Gruß,

    JR

  • ... so entsorgt man Altlasten und spart Lager- und Konservierungskosten! ...


    Hallo,

    das war auch mein erster Gedanke beim lesen der Meldung. Der Zeitraum dieser umfangreichen Bildersammlung ist natürlich sehr attraktiv, die Nachkriegsjahre und der "kalte Krieg" hatten ja genügend Schlagzeilen mit entsprechenden Bildern, Stichwort Kuba-Krise, Vietnam, Apollo 11, Brandts Warschauer Kniefall, Mauerbau und -Fall usw.

    Mich würde aber mal interessieren, wie viele Archive - dankend aber bestimmt - abgelehnt haben, als Gruner + Jahr "an die Tür geklopft" haben - bis man dann schließlich an die Bayrische Landesbibliothek durchgereicht wurde...

    Immerhin haben die Bayern ja mit ihrem IFZ und dem ZD.B eine gewisse Kompetenz in Sachen Zeitgeschichte und Digitalisierung.

    Gruß, J.H.

  • Halo Johann Heinrich,

    der STERN bzw. G+J sind ja nicht allein mit dem Problem. Gerade in HH mit den vielen Verlagen: Springer, Spiegel, Bauer, Zeit, um nur einige zu nennen, die vor dem selben Problem stehen / standen. Man hätte sich ja zB auch zusammentun können, um ein gemeinsames Archiv-und Auswertungskonzept zu entwickeln. So geht jetzt jeder anders mit den "Altlasten" um. Der Spiegel ging übrigens ähnliche Wege wie der Stern (Kooperation mit den Deichtorhallen HH /Haus d. Photographie).

    JR

  • Hallo zusammen,

    auch ich bin auf die "Umsetzung" gespannt. auf diese Weise bleibt das Archiv komplett an einem Standort vorhanden. Ich denke dann immer an die "Aufräumaktion" der (DDR)Reichsbahn und Bundesbahn in den frühen 90ziger Jahren zurück, als "Alles" gleich in der Schuttmulde landete...

    In diesem Sinn, ein schönes Wochenende, Thomas

  • Hallo,

    inzwischen gibt es wieder interessante Neuigkeiten, diesmal zur bisherigen "Stasibehörde". Der Bundestag hat gestern beschlossen, dass die Unterlagen/Akten der derzeitigen BStU in das Bundesarchiv zur zukünftigen Archivierung überführt werden sollen. Ein zeitlicher Rahmen wurde dazu anscheinend noch nicht genannt, der Beschluss aus der gestrigen Bundestagssitzung ist wohl auch noch nicht veröffentlicht worden. Bleibt zu hoffen, dass die Zugriffsmöglichkeiten und -Beschränkungen für den Interessentenkreis damit vereinfacht werden, die Meldung in der Tagesschau:

    https://www.tagesschau.de/inland/stasi-unterlagen-107.html

    Gruß, J.H.

  • Hi J.H.,

    danke für diese Info, wenn's auch nicht mit unseren Themen zu tun hat;

    doch eines fiel mir sofort ein, und das betrifft auch uns bzw. unsere Bereiche:

    die Fa. Selke ist sowohl für Freiburg als auch für Berlin "zuständig" für Kopien.

    1 Kopie = 50 Cent, Farbkopien, die z.B. bei Euthanasieakten notwendig sind,

    weil auf s/w-Kopien die Bearbeitung durch verschiedenste, an der Euthanasie

    beteiligte Stellen, nicht mehr zu erkennen sind, sind praktisch unbezahlbar;

    war genau damit Anfang des Jahres konfrontiert.

    Empfand + empfinde dies als eine Art von Zugangsbeschränkung.

    Bekommt nun auch hier Selke den Zuschlag?

    Fatal, finde ich - wir hätten niemals unsere Akten + die zu unseren Angehörigen

    bekommen können, weil das unbezahlbar gewesen wäre.

    Wir werden es erfahren.

    Grüße, Kordula

    Slava Ukraini! In Memoriam A.N.!

  • Hallo Kordula,

    ...wenn's auch nicht mit unseren Themen zu tun hat ...

    Leider habe ich noch keine originalen Akten aus den Stasiunterlagen/BStU gesehen, ich könnte mir aber schon vorstellen, dass dort z.B. bei Vorgängen über ehemalige Wehrmachtsangehörige/Kriegsteilnehmer oder Parteimitglieder der NSDAP etwas zu finden ist? Zumal ja die Stasi auch ihr eigenes, hier im Forum schon besprochenes NS-Archiv unterhielt?

    ... Fatal, finde ich - wir hätten niemals unsere Akten + die zu unseren Angehörigen bekommen können, weil das unbezahlbar gewesen wäre ...

    In der Berichterstattung zur Abgabe der Unterlagen war gestern die Rede davon, dass es sich um Aktenbestände im Umfang von ca. 100 km Länge handelt, die in Zusammenarbeit von BStU und BA u.a. auch digitalisiert werden sollen. Das erleichtert dann zwar einen möglichen Versand, die Reproduktion und die Einsichtnahme (z.B. am PC im Lesesaal vor Ort mit Zugriff über eine zentrale Datenbank), bis zum Abschluss dieser Arbeit wird aber sicherlich noch sehr viel Zeit ins Land gehen...

    Gruß, J.H.

  • Moin zusammen,

    hier weitere Infos direkt von der Seite BStU


    Wird sich der Zugang zu den Akten verändern?

    Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) bleibt bestehen und wird auch in Zukunft die rechtliche Basis des Aktenzugangs sein. Eine Parallelität von Stasi-Unterlagen-Gesetz und Bundesarchiv-Gesetz (BArchG) ist rechtlich möglich. Das Bundesarchiv als obere Bundesbehörde hat dann den Zugang zu den Akten, so wie im StUG geregelt, zu gewährleisten. Dafür sind entsprechende Anpassungen im StUG und BArchG notwendig.

    Welche Vorteile hat eine Umsetzung des Zukunftskonzepts für die Nutzerinnen und Nutzer?

    Die Akten werden erhalten und nach und nach durch die so gesicherte Investition durch verbesserte Digitalisierung einfacher zur Verfügung gestellt werden können. Arbeits- und Serviceleistung, insbesondere bei der Aktenerschließung, der archivgerechten Lagerung und Digitalisierung werden weiter verbessert. Das wirkt sich auch auf die Erledigung der Anträge auf persönliche Einsicht in die Stasi-Akten aus. Als Teil des Bundesarchivs werden die Stasi-Unterlagen noch stärker als bisher eingebunden in die Strukturen zur Bewahrung des nationalen Schriftgutes. Damit können wissenschaftliche und sonstige Nutzerinnen und Nutzer sich einfacher mit der Dokumentation zur SED-Diktatur auseinandersetzen, weil die Stasi-Akten effizienter eingebettet sind in den Überlieferungskontext der gesamten DDR-Geschichte.

    Ich habe vor zwei Jahren die Stasi-Unterlagen zu meinem Großvater bekommen. Dort sind etliche Angaben zum militärischen und vormilitärischem Verlauf angegeben. Hat sich für mich jedenfalls sehr gelohnt.

    Akteneinsicht für nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen

    Für die Beantragung der "Stasi-Akte" müssen Sie sich eine tolle Begründung einfallen lassen, sonst bekommen Sie keine Auskunft. Familienforschung stellt leider kein berechtigtes Interesse und somit kein Anspruch auf Auskunft und Erteilung der Unterlagen dar.

    Die Akten vermisster oder verstorbener Personen sind in der Regel nicht zugänglich. Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Nahe Angehörige sind Ehegatten, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister; unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch adoptierte Kinder und deren leibliche Eltern dazu. Sind keine nahen Angehörigen mehr vorhanden, können auch Verwandte bis zum dritten Grad (also Großeltern, Urenkel, Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen) Anträge stellen.

    Die genannten nahen Angehörigen müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schlüssig darlegen, dass sie mit Hilfe eventuell vorhandener Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehende Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten möchten.

    Die Angehörigen bis zum dritten Grad können, sofern keine nahen Angehörigen vorhanden sind, Akteneinsicht beantragen, wenn es ausschließlich um

    • Fragen der Rehabilitierung,
    • den Schutz des Persönlichkeitsrechts, insbesondere zur Klärung einer Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst,
    • die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person geht.

    Der Nachweis, dass der oder die Angehörige vermisst oder verstorben ist und der Nachweis des Verwandtschafts­verhältnisses sind dem Antrag beizufügen. Angehörige bis zum dritten Grad müssen zudem den Nachweis erbringen, dass keine nahen Angehörigen vorhanden sind.

    Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen des glaubhaft gemachten berechtigten Interesses bzw. glaubhaft gemachten Zwecks zur Verfügung gestellt werden und soweit keine überwiegend schutzwürdigen Interessen des Vermissten oder Verstorbenen oder anderer Personen (z.B. anderer Angehöriger) beeinträchtigt werden.