Vorausschicken von Gefangenen bei Minengefahr

  • Hallo an die Experten,

    war es ein legitimes Mittel der Kriegsführung (aller Mächte, also auch der Wehrmacht),

    Gefangene und / oder Zivilisten bei Minengefahr vorauszuschicken um eigene Soldaten zu schonen?

    Sei es für eine Marschkollonne oder eine Fahrzeugkolonne.

    Was meint Ihr dazu?

    Grüße,ZAG

  • Tag allerseits,

    auch nach Kriegsende wurden deutsche Kriegsgefangene z.B. in Frankreich und Dänemark zum Minenräumen eingesetzt.

    Die WELT bezeichnet diese Vorgehensweise in einem Artikel "kriegsrechtswidrig". Diese Ansicht erscheint mir stimmig. Es war also kein "legitimes Mittel der Kriegsführung" - während des Krieges und danach gegenüber Kriegsgefangenen.

    Dazu

    https://www.welt.de/geschichte/zwe…nach-Minen.html

    Grüße

    Bert

  • Grüß Dich ZAG,

    a) zu dem Thema gab es schon mal einen Gesprächsstrang:

    Menschliche Minenräumer - Minensuchgerät 42? -

    b) In Art. 44 der "Haager Landkriegsordnung" von 1907 heißt es:

    https://www.admin.ch/opc/de/classif…0009/index.html

    "Es ist verboten, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zur Teilnahme an den Kriegsunternehmungen gegen ihr eigenes Land zu zwingen."

    c) In Art. 6 der "Haager Landkriegsordnung" von 1907 heißt es:

    "Der Staat ist befugt, die Kriegsgefangenen nach ihrem Dienstgrad und nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter zu verwenden. Diese Arbeiten dürfen nicht übermässig sein und in keiner Beziehung zu den Kriegsunternehmungen stehen. ..."

    d) https://www.spiegel.de/einestages/zwa…r-a-949586.html

    Viele Grüße

    Bernhard

  • Hallo zus,

    vielen Dank für Eure Beiträge, tatsächlich, das Thema ist bereits ausführlich debattiert worden.

    Ist mir irgendwie entgangen.

    Mir geht es nicht um "geplante" Minenräumungen,

    sondern um die Situation vor Ort, wenn z.B. ein Einheitsführer plötzlich vor die Wahl gestellt wird,

    einen Weg, ein Feld usw. mit seinem Männern zu beschreiten das definitiv oder vermeintlich vermint war

    und er die Möglichkeit hätte Gefangene vorauszuschicken, anstatt sich und eigene Männer zu gefährden.

    Nach all dem was ich in den Beiträgen gelesen habe, wäre das Unrecht !

    Allerdings, diejenigen die das Kriegsrecht einmal verfasst haben, waren zu diesem Zeitpunkt weit weg

    und nicht in Gefahr zerrissen zu werden - der Leutnant mit seinen Männern sehr wohl !


    Könnte man so einen Einheitsführer für seine Handlung unter den beschriebener Situation belangen?

    Oder auch "nur" moralisch verurteilen?

    Grüße, ZAG

  • Hallo ZAG,

    das wäre nach den von Bernhard aufgeführten Bestimmungen auch völkerrechtswidrig, Dein Einheitsführer sollte sich was anderes einfallen lassen, eine Viehherde da durch treiben z. B.

    Gruß Wolfgang

    P.S. Bringt da ein Artilleriegeländebeschuß was?

  • Hallo Bert,

    na ja gut, aber Schukow hatte bei seinen Leuten als Schlächter seinen Ruf weg und hinter russischen Angriffswellen standen MGs mit dem Auftrag auf zurücklaufende eigene Leute zu schießen.

    Gruß Wolfgang

  • Hallo Leute,

    ein schwieriges und heikles Thema, wurde schon mal angeschnitten und diskutiert. Stefan Reuter hat den Thread dazu bereits verlinkt, s. o..

    Die Konstruktion von möglichen Fällen bleibt eine rein theoretische Erörterung ohne wirklichen Erkenntnisgewinn. Einzelne Beispiele pauschal zu verallgemeinern verbietet sich bei seriöser Betrachtung.


    Gruß

    Paul


    G-W-G'