Ergänzungsvorschlag für das Lexikon

  • Moin moin, alle zusammen,

    ich hatte ja schon des öfteren Dolumentenabeschriften (für die Volltextrecherche) im FdW eingestellt, z.B. zum Winterkrieg, zum I. AK oder zur 281. Sich.Div. Aber ich bin nach wie vor der Meinung dass diese Beiträge als Dolumente ins LdW gehören, unter einem Punkt "Dokumente".

    Ich geb's zu: Eine gute Aufbereitung und Systematik ist nicht trivial, soilte sich aber lösen lassen.

    Zur Inspiration hier im folgenden ein paar Dokumente "Führerbefehle" aus den Akten der H.Gr. Nord Ia

    Die Form geht bei Einsetzen hier etwas verloren, dafür sind sie aber Volltext recherchierbar. Die genauere Optik ist dem beigefügten .pdf. zu entnehmen.


    Abschrift !

    Erlass

    des Führers und Reichskanzlers über die Überleitung der Verwaltung im Generalgouvernement auf den Generalgouverneur.

    Vom 19.10.1939

    Nachdem die besetzten polnischen Gebiete militärisch sichergestellt sind, ordne ich folgendes an:

    I.

    Die Militärverwaltung im Generalgouvernement endet mit dem 25.10. 1939 24.oo Uhr. Mein Erlass über die Organisation der Militärverwaltung in den besetzten ehemals polnischen Gebieten vom 25.9.1939 tritt für den Bereich des Generalgouvernements mit dem gleichen Tage ausser Kraft.

    II.

    Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt mein Erlass über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete vom 12.Oktober 1939 in Kraft.

    III.

    Die militärische Führung im Generalgouvernement hat der Oberbefehlshaber Ost (Oberost) mit Rang und Befugnissen eines Oberbefehlshabers einer Heeresgruppe.

    Unter dem Oberbefehlshaber Ost werden Grenzabschnitte unter Oberbefehlshabern mit Rang und Befugnissen von Armeeoberbefehlshabern gebildet.

    IV.

    Die Truppenbelegungen im Generalgouvernement (einschliesslich Befestigungsanlagen, Bodenorganisationen der Luftwaffe usw.) regeln die Oberbefehlshaber der Wehrmachtteile.

    Ueber den Einsatz von Truppen (auch bei inneren Unruhen) entscheidet ausschliesslich der Oberbefehlshaber Ost. Bei gemeinsamem Einsatz mit nichtmilitärischen Verbänden führen die Truppenkommandeure der Wehrmacht den Befehl.

    V.

    Der Oberbefehlshaber Ost übt die militärischen Hoheitsrechte aus. Er hat das Recht, im Generalgouvernemant alle Massnahmen anzuordnen oder zu treffen, die im Interesse der Reichsverteidigung notwendig sind.

    Insbesondere hat er alle Rechte und Befugnisse gemäss Reichsverteidigungsgesetz vom 4.9.1938 § 2 (4) bei überraschender militärischer Bedrohung des Generalgouvernements.

    Ferner kann er über das gesamte Fernmeldewesen und Verkehrswesen verfügen.

    Er hat anstelle des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht bis auf weiteres die diesem nach dem Schutzbereichgesetz vom 24.1.1935 zustehenden Befugnisse.

    Er kann den der Wehrmacht obliegenden Abwehrdienst einrichten und über alle für die Rüstung brauchbaren Betriebe und Einrichtungen verfügen.

    Die vorstehenden Befugnisse kann der Oberbefehlshaber Ost auf die Oberbefehlshaber der Grenzabschnitte übertragen.

    Die Ausführung dieser Anordnungen des Oberbefehlshabers Ost und der Oberbefehlshaber der Grenzabschnitte gehen allen anderen Obliegenheiten und den Weisungen übergeordneter Stellen vor.


    gez. A d o l f H i t l e r

    F.d.R.d.A.

    Unterschrift

    Leutnant

  • Abschrift !

    Oberkommando der Wehrmacht Berlin, den 21.10.1939

    WFA Nr. 2842/39 L (IV a)

    Betr.: Operationsgebiet Ost

    An

    Stellvertreter des Führers

    Oberste Reichsbehörden

    Wehrmachtteile

    Dienststellen des OKW.

    Beiliegend werden Abschriften des Erlasses des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht vom 21.10.39 übersandt.

    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    I.A.

    gez. Unterschrift

    Verteiler:

    pp.

    Der Führer und Oberste Befehlshaber Berlin, den 21.Oktober 1939

    der Wehrmacht

    -----------------------------------------------


    1) Die Befugnisse des Oberbefehlshabers des Heeres zur Ausübung vollziehender Gewalt in dem gesamten Ostgebiet endet mit dem 25.Oktober 1939 24.oo Uhr.

    2) Der Oberbefehlshaber des Heeres erhält die im Abschnitt V meines Erlasses vom 19.10.1939 über die Oberleitung der Verwaltung im Generalgouvernement auf den Generalgouverneur festgelegten Befugnisse mit dem 26. Oktober 1939 0.oo Uhr auch für das Gebiet der Provinz Ostpreussen (einschl. Reg.Bez. Zichenau, ausschl. Reg. Bez. Marienwerder).

    gez. A d o l f H i t l e r

    F.d.R.d.A.

    Unterschrift

    Leutnant

  • Oberkommando des Heeres H.Qu. OKH, den 22.10.40.

    Generalstab des Heeres

    Generalquartiermeister

    Abt.K.Verw. (Qu 4/Org.)

    Nr. II/ 89 /40 g.


    Anliegende Verfügung des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht wird bekanntgegeben.

    Der Generalquartiermeister

    Verteiler:

    Alle H.Gr. je 5

    " A O K je 5

    Mil.Bef. in Belgien

    u. Nordfrankreich 10

    Mil.Bef. in Frankreich 10

    " " im Gen.Gouv. 10

    Wehrmachtbef. in

    Norwegen 10

    Befehlshaber d.dtsch.

    Truppen des Heeres 5

    in den Niederlanden

    Befehlshaber der

    dtsch. Truppen 5

    in Dänemark

    Chef H Rüst u.BdE

    mit N.A. für die W.K. 40

    Adj. Ob d H

    Adj. Chef GenSt.

    O Qu I

    Op.Abt.

    Org.Abt.

    Ausb.Abt.

    O Qu IV

    O Qu V

    Gen.d.Luftw. b. Ob d H

    Gen.d.Pi. u. Fest. "

    Gen. z.b.V. "

    Gr. Rechtswesen

    Gen Qu

    Abt.H.Vers.

    Abt.K.Verw./Qu 4/0rg.

    /V

    /Ktb.

    Abschrift

    Der Führer und Oberste Befehlshaber Berlin, den 12.10.40

    der Wehrmacht

    OKW/WFSt/Abt.L Nr. 0586/40 g.

    Ich ordner an, dass zur Beseitigung von Bomben, Blindgänger, Langzeitzünder) - soweit damit Gefahr für die Räumungstrupps verbunden ist nach Möglichkeit Insassen von Konzentrationslagern und Strafgefangene aller Art herangezogen werden. Kriegsgefangene und Wehrmacht-Strafgefangene sind nicht einzusetzen.

    gez. Adolf Hitler

    Verteiler:

    Ob.d.H., Genst.1.Abtlg.

    Ob.d.M., Skl.

    Ob.d.L., Luftwaffen Fü-St.Ia Robinson

    Ob.d.L. (Z.L.)

    Generalbevollmächtigter

    f.d.Reichsverwaltung,

    z.Hd. Herrn Staatssekr. Dr. Stukart

    mit N.A.f.Reichsinnenministerium,

    Reichsführer SS u.Chef d.Dt.Polizei,

    Reichsjustizministerium

    Reichsverkehrsministerium

    a) z.Hd. Herrn Min.Rat Ebeling

    b) z.Hd. Herrn Min.Dirig.Baur

    OKW/Aus l/Abw

    W Pr

    W R

    AWA

    Chef WFSt

    Chef L

    L I H

    L I K

    L I L

    Ktb.

  • Oberkommando des Heeres H.Qu. OKH, den 21. März 1941

    Gen St d H/Gen Qu

    Abt.K.Verw. (Qu 4/Org.)

    Nr. II/3068/ 41


    Anliegend wird Abschrift des Führererlasses vom 21.3.41 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

    i.A.

    Unterschrift


    Verteiler:

    alle Heeresgruppen

    alle AOK‘s

    alle. Panzergruppen

    Mil.Bef. im Gen.Gouv.

    Adj. Ob d H

    Adj. Chef Gen St

    Op.-Abt.

    Org.-Abt.

    Chef HNW

    Feldtransport-Abt.

    Gen Qu:

    Heeresversorgung

    IV a

    IV b

    IV c

    HFPM

    HNF

    Rechtswesen


    Abschrift.

    Oberkommando der Wehrmacht F.H.Qu., den 17.3.1941 WFSt/Abt. L (IV/Q.U)

    ---------------------------

    Nr. 107/ 41

    Bezug: 1.) OKW/WFA Nr. 2813/39 L IV a v. 19.10.1939

    2.) OKW/WFA Nr. 2842/39 L (IVa) v. 21.10.1939

    Anliegend wird eine Abschrift des Führererlasses vom 13. März 1941 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Weiterleitung des Erlasses an den Reichsminister des Innern und den Generalgouverneur erfolgt durch den Chef der Reichskanzlei.


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    I. A.

    gez. Warlimont

    Verteiler:

    OKH - Gen Qu 3

    Chef Trspw. 2

    Chef H Rüst u BdE 5

    OKM - A II 1

    Ob d L/Luftw.Führ.St. 1

    Ob d L . Gen Qu 3

    OKW/A Ausl/Abw 1

    AWA 3

    Wi Rü Amt 1

    WR 1

    WH 1

    WNV 1

    WPr 1

    Chef L 1

    L IV 1

    Reserve 9

    --

    35


    Für die Richtigkeit d.A.:

    Unterschrift

    Hauptmann.


    Abschrift von Abschrift.


    Der Führer Berchtesgaden, den 13. März 1941

    und Oberste Befehlshaber der

    Wehrmacht


    Die dem Oberbefehlshaber des Heeres durch meine Erlasse vom 19. und 21. Oktober 1939 im Generalgouvernement und der Provinz Ostpreussen übertragenen Rechte und Befugnisse bleiben auch weiterhin in Kraft.

    Insbesondere kann der Oberbefehlshaber des Heeres in diesen Gebieten alle Massnahmen anordnen, die zur Durchführung der ihm von mir erteilten Aufträge und zur Sicherung der Truppe notwendig sind. Die Ausführung dieser Anordnungen geht allen anderen Obliegenheiten und den Weisungen übergeordneter Stellen vor.

    Der Oberbefehlshaber des Heeres ist ermächtigt, diese ihm übertragenen Rechte und Befugnisse auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen weiter zu übertragen.

    gez. Adolf Hitler

    An

    den Reichsminister des Innern

    den Generalgouverneur

    den Oberbefehlshaber des Heeres

    F.d.R.d.A.:

    gez. Unterschrift

    Hauptmann d.G.


    Für die Richtigkeit:

    Unterschrift

    Hauptmann.

  • Oberkommando des Heeres H.Qu. OKH, den 29. März 1941

    Gen St d H/Gen Qu

    Abt. K. Verw. (Qu 4/Org.)

    ---------------------------------

    Nr. II / 3068/41


    An

    Heeresgruppe B

    Bezug: OKH/GenStdH/Gen Qu Abt.K.Verw. (Qu 4/Org.) Nr. II/3068/41

    v. 21.3.41 und

    Ferngespräch Major i.G. Gericke H.Gr. B - Hptm. i.G.

    von Rosenstiel OKH/Gen Qu

    Der Herr Oberbefehlshaber des Heeres hat entschieden, daß er die ihm auf Grund des Führererlasses vom 13.3.41 bestätigten, beziehungsweise neu übertragenen Rechte und Befugnisse im Generalgouvernement und in der Provinz Ostpreussen zunächst selbst ausüben wird.

    I.A.

    Unterschrift

    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v. Moltke 1800-1891)

  • Fernschreibstelle A. St. Ostpr.

    Fernschreibname HAOX

    laufende Nummer 807

    Datum: 31.5.1941

    Um: 1210

    von: HZTH

    durch: Lang


    +++ -- SSD — HZPH 020881 31.5.41 1015 ==

    - G E H E I M -

    AN ABSCHNITTSSTAB OSTPREUSZEN

    = GLDT : A.O.K. 12.- ABSCHN. STAB OSTPREUSZEN.-

    ABSCHNITTSSTAB WINTER.- DEUTSCHES AFRIKAKORPS .-


    DER FUEHRER WEIST ERNEUT AUSDRUECKLICH DARAUF HIN, DASS BEI SEETRANSPORTEN UND LUFTTRANSPORTEN UEBER SEE SOWEIT VERFUEGBAR SCHWIMMWESTEN ANZULEGEN SIND.

    = OKH GEN.ST.D.H/ OP. ABT.( ROEM. DREI) NR. 8128/41 GEH ++

    ++++1210 EINS LA HAOX++-

  • Abschrift.

    Oberkommando der Wehrmacht F.H.Qu., den 31.5.1941.

    Nr. 1279/41 g.Kdos. WFSt/Abt. L (II Org)

    Geheime Kommandosache

    Betr.: Luftschutzanlagen in den Ostgebieten.


    Der Führer hat gelegentlich seiner Reise im Osten darauf aufmerksam gemacht, daß in Ermangelung von Bunkerbauten einfache Luftschutzmaßnahmen für alle Anlagen einschließlich Fabriken und für die Bevölkerung erforderlich sind (Deckungsgräben usw.).

    Der Führer hat angeordnet, daß hierzu auch die in der Nähe solcher Anlagen untergebrachten Truppen des Feldheeres herangezogen werden können.

    OKH wird gebeten, Anweisung zu geben, daß den entsprechenden Anforderungen der Luftgaukommandos I, II und VIII in Rahmen des Möglichen entsprochen wird.


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    gez. Keitel.

    An

    OKH - GenStdH -


    -----------------------

    Oberkomando des Heeres H.Qu.OKH. den 9. Juni 1941.

    Gen St d H Op.Abt. (I)

    Nr. 31496/41 g.Kdos.


    4 Ausfertigungen,

    3. Ausfertigung.


    An

    Abschnittsstab Winter = 1. Ausf.

    H.Gr.Kdo. B = 2. "

    Abschnittsstab Ostpreußen = 3. "


    Vorstehende Abschrift zur Kenntnis.

    Op.Abt.(IM)

    (Entwurf) = 4. Ausf.

  • Fernschreibstelle H. Gr. Nord

    Fernschreibname HFMXF

    laufende Nummer 7858

    Datum: 19.12.1941

    Um: 2300

    von: ANNA

    durch: Haas


    K R — ANNA 31889 19/12 2245

    AH H GR NORD =


    GLTD H GR SUED, H GR MITTE, H GR NORD .-

    NACHSTEHENDER BEFEHL DES FUEHRERS UND OBERSTEM BEFEHLSHABERS DER WEHRMACHT IST BEKANNTZUGEBEN:

    DER FUEHRER UND OBERSTE BEFEHLSHABER DER WEHRMACHT .-

    SOLDATEN DES HEERES UMD DER WAFFEN SS AUSRUFUNGSZEICHEN.-

    DER FREIHEITSKAMPF UNSERES VOLKES GEHT SEINEM HOEHEPUNKT ENTGEGEN.

    ENTSCHEIDUNGEN WELTWEITER BEDEUTUNG STEHEN BEVOR,

    DER ERSTE TRAEGER DES KAMPFES IST DAS HEER.

    ICH HABE DAHER MIT DEM HEUTIGEM TAGE DIE FUEHRUNG DES HEERES SELBST ÜBERNOMMEN.

    ALS SOLDAT VIELER WELTKRIEGSSCHLACHTEN BIN ICH MIT EUCH AUF DAS ENGSTE VERBUNDEN IM WILLEN ZUM SIEG.

    FUEHRERHAUPTQUARTIER, DEN 19. DEZEMBER 1941

    GEZ. ADOLF HITLER

    OKH GENSTDH OP ABT (ElNS) +

    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v. Moltke 1800-1891)

  • Hi Sinclair,

    wäre es denn möglich, nicht nur die Quelle (s. Abschriften in den PDFs),

    sondern auch die Originale der Befehle selbst einzustellen?

    Für die Übernahme in's Lexikon sollten die Originale vorliegen,

    jedenfalls - soweit ich weiß - mind. hier im Thema, denn:

    in den Abschriften gibt es Fehler, von denen ich mir nicht vorstellen kann,

    daß die in den Originalen stehen.

    Grüße, Kordula

    PS: Kann derzeit keine PNs schreiben oder erhalten:

    muß erst mein Postfach von allem alten befreien <X .

    Slava Ukraini! In Memoriam A.N.!

  • Hallo

    was sagt denn Andreas zu dieser Idee, das LdW mit Hitler-Dokumenten (Erlasse, Befehle, Weisungen, Notizen aller Art über Gespräche offiziell oder zu Tisch etc.) zu erweitern?

    Schon mal Gedanken um den Umfang gemacht und ob es dies (mindestens in weiten Teilen) nicht schon gedruckt gibt?

    Beispiele: das Buch über die Führer-Erlasse 1939 - 1945 (Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung) hat 560 Seiten.

    Hitlers Weisungen für die Kreigsführung (ca. 300 Seiten)

    Ist nur ein Denkanstoß, jeder soll in seiner Forschungsrichtung glücklich werden und viel Erfolg!

    Uwe