Hallo Alle zusammen,
ich habe bis jetzt noch keinen Beitrag zur änderung der Wast gefunden und stelle darum meine Frage in diesem neuen Thema.
Falls es schon einen Beitrag zur Änderung bei der Wast gibt dann belehrt mich bitte.
Meine Frage ist, die Wast ist ab jetzt als Abteilung des Bundesarchivs gelistet. Bedeutet die Gebührenordnung des Bundesarchivs gilt nun auch für die Wast. Hat jemand erfahrungen bei einem Suchantrag ans Bundesarchiv, in welcher höhe der Kosten liegt man hier im Schnitt? Ich habe beim Bundesarchiv selbst noch nie einen Suchantrag gestellt. In der Gebührenverordnung steht unter A/3
Schriftliche Auskünfte oder Ermittlung von Archiv
und Bibliotheksgut je angefan
gener halben Stunde
15,34€
Dies stelle ich mir ab jetzt ziemlich teuer vor. Oder liege ich total daneben?
Hätte gerne Eure Meinung dazu gehabt.
Viele Grüße und ein frohes neues Jahr
Ernst