Todesurteile an Angehörige der Wehrmacht (Fahnenflucht usw.)

  • Hallo,

    anbei ein Schreiben zu 2 vollstreckten Todesurteilen in der Endphase der Kämpfe um die Festung Sewastopol im April - Mai 1944.

    - Die Daten eines der beiden Erschossenen (Stabsfeldwebel Grundmann) habe ich beim Volksbund gefunden.

    - Für einen Gefreiten Kulisch mit Todesdatum 14.04.1944 habe auf die Schnelle keinen Eintrag gefunden. Der hatte sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Allerdings gibt es einen Franz Kalisch. Der gilt seit 1.4.1944 auf der Krim als vermisst.

    Euch allen ein gutes und gesundes Jahr 2019!

    Bernhard

  • Hallo,

    hier ein weiteres Urteil von germandocsinrussia.org (Bestand 500 Findbuch 12480 Akte 305):

    San.-Fw. Karl Klöckner, San.kp. (t mot) 1 (L)

    Urteil v. 23.8.1943, bestätigt 16.9.1943, Urteil vollstreckt am 21.10.1943 in Pleskau

    Ich habe Karl Klöckner nicht eindeutig beim Volksbund finden können.

    Grüße

    Uli

  • Hallo,

    habe mit Interesse die Antworten in diesem Thread gelesen. Was mir bisher unbekannt geblieben ist, ob es auch Todesurteile wegen Fahnenflucht, Feigheit vor dem Feind oder Wehrkraftzersetzung bei der 12. Armee unter Wenck gegeben hat und in welchem Umfang. Aus der mir zur Verfügung stehenden Literatur konnte ich dergleichen nicht entnehmen und mich interessiert natürlich dieses Thema. Gerade auch, weil die ,,12." sozusagen eine Armee der ,,letzten Stunde" war. Vieleicht können mir andere Forumsteilnehmer da weiter helfen.

    MfG Wirbelwind

  • Servus,

    ich fand da im Internet ein Foto von Soldatengräbern, deren Grabzeichen aber nicht zu entziffern sind. Das ist jedoch häufig so.

    Aber auf der Rückseite steht der Satz: "Gräber von Soldaten, die etwas auf dem Kerbholz hatten".

    So, jetzt kann man spekulieren. Nach Umgangssprache heißt "etwas auf dem Kerbholz haben", dass die Person etwas angestellt hat, etwas Unerlaubtes gemacht hat, mit den Gesetz in Kopnflikt gekommen ist. Bei Soldaten kann das nur sein, dass sie gegen die Dienstvorschriften der Wehrmacht verstoßen haben.

    Im schlimmsten Falle wurde das bekanntermaßen mit dem Tod bestraft.

    Können wir jetzt daraus schließen, dass diese Soldaten durch die Todesstrafe ums Leben kamen?

    Wenn das so war, dann ist der Grabschmuck auf 2 Gräbern doch ungewöhnlich! Von Wehrmachtsseite war das sicherlich nicht zulässig!

    Leider weiß ich nicht, wo die Gräber waren und wie die Toten hießen!

    Was ist eure Meinung dazu?

    Gruß aus dem Bayernland

    Hans

  • Guten Morgen Hans,

    da kann man vieles hinein interpretieren.....

    Soldaten einer Strafeinheit, oder Soldaten einer Kompanie , die etwas gut zu machen hatten und bei einem Himmelfahrtskommando Ihr Leben ließen....

    Also ,es muß nicht gleich ,, Tod durch Erschießung " sein....

    Servus Eumex

    Vivat Bavaria

  • Hallo zusammen,

    Servus,

    ich fand da im Internet ein Foto von Soldatengräbern, deren Grabzeichen aber nicht zu entziffern sind. Das ist jedoch häufig so.

    Aber auf der Rückseite steht der Satz: "Gräber von Soldaten, die etwas auf dem Kerbholz hatten".

    So, jetzt kann man spekulieren. Nach Umgangssprache heißt "etwas auf dem Kerbholz haben", dass die Person etwas angestellt hat, etwas Unerlaubtes gemacht hat, mit den Gesetz in Kopnflikt gekommen ist. Bei Soldaten kann das nur sein, dass sie gegen die Dienstvorschriften der Wehrmacht verstoßen haben.

    Mein Vater hat aus der Kriegszeit an der Ostfront immer von zwei verschiedenen Gruppen "Strafsoldaten" erzählt.

    Die eine, besonders leidende Gruppe waren die zu einer Strafkompanie verurteilten Soldaten.

    Von ihnen versuchten viele, zu desertieren und zu den Partisanen zu gelangen. Das hat er einmal am Stadtrand von Minsk selbst beobachtet. Die begleitenden Wachen sollen dabei absichtlich vorbeigeschossen haben.

    Die zweite Gruppe waren die von Eumex genannten Soldaten aus Bewährungseinheiten.

    Bei den Gräbern auf dem Foto müßte es sich um sogenannte "Bewährungsmänner" handeln,

    deren Dienst als "Ehrendienst wie jeder andere Wehrdienst" gewertet wurde.

    Im Lexikon der Wehrmacht ist deren Aufstellung und Einsatz anschaulich beschrieben:

    Zitat:

    "Im Laufe des Krieges wurden die Voraussetzungen für die Bewährung in einer Bewährungseinheit immer weiter herabgesetzt. Schließlich mußte ein Soldat nur noch körperlich und geistig für den infanteristischen Einsatz geeignet sein. Bewährungstruppen waren somit weder Erziehungs- noch Strafeinrichtungen. Im Gegensatz zu verurteilten Soldaten im Strafvollzug (also in Straf- und Verwahrungsanstalten, Feldstrafgefangenenabteilungen, Strafvollstreckungszügen´, Straf- bzw. Feldstraflagern) waren die sog. "Bewährungsmänner" verurteilte Soldaten, bei denen durch Richterspruch bzw. Gerichtsbeschluss als Gnadennachweis die Strafvollstreckung ausgesetzt war.

    Als erste Bewährungseinheit wurde am 1. April 1941 durch das Wehrkreiskommando IX in Meiningen das Infanterie-Bataillon z.b.V. 500 aufgestellt. Die Angehörigen des Bataillons trugen die weißen Kragenspiegel der Infanterie.

    In der grundlegenden Führung vom 21. Dezember 1940 war ausdrücklich festgestellt worden, dass der Dienst in der Bewährungstruppe "Ehrendienst wie jeder andere Wehrdienst" sei. Die Einheit habe " in keiner Weise den Charakter einer Straftruppe"."

    http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/B…/Gliederung.htm

    Die Soldaten dieser Bewährungsbataillone hatten oft noch höhere Verluste als andere Einheiten,

    da sie über keinerlei Fronterfahrung verfügten und sogar von U-Booten oder rückwärtigen Dienststellen an die Front kamen.

    Diesen gefährlichen Einsatz zeigt z. B. das Kriegstagebuch des Gefreiten Kurt Klusmeier von der 28. Jägerdivision,

    der zeitweise zur Unterstützung des Bewährungsbataillons 561 am Wolchow eingesetzt war:

    Also bei den von Klusmeier erwähnten "ehemalige U-Boot-Leute, Ganoven und Männer aus dem Wehrmachtszuchthaus Torgau" würde man im Wehrmachtsjargon durchaus von "Kameraden, die etwas auf dem Kerbholz hatten" sprechen.

    Grüße,

    Bodo

    „Was wir im deutschen Widerstand während des Krieges nicht wirklich begreifen wollten, haben wir nachträglich vollends gelernt: Daß der Krieg schließlich nicht gegen Hitler, sondern gegen Deutschland geführt wurde.“ (Eugen Gerstenmaier)

  • Hallo allerseits!

    Anbei ein Befehl hinsichtlich der standrechtlichen Erschießung eines Soldaten der 7./Fallsch.Jg.Rgt. "von Hoffmann" vom LXXXVIII.A.K. (röm. 88). Die genaue Quelle kann ich bei Bedarf noch heraussuchen, den Soldaten konnte ich bis dato nicht beim Volksbund finden.

    Grüße

    Sven

  • Hallo zusammen,

    war die Mitnahme von Beutegut, also im Einsatz ergatterte US-Güter, wie Lebensmittel und warme Unterwäsche, nebst Zigaretten, auch strafbar? Und wie war das, wenn Soldaten davon etwas für die Familie aufhoben und nach Hause schickten? Wenn ja, wie sahen dafür die möglichen Strafen aus?

    Gab es einen Unterschied zu "Mitnahmen" aus zivilen Beständen, z.Bsp. in besetzten Ländern? Das galt sicher als Plündern... Ab wann, wieviel wurde das tatsächlich geahndet?

    Ich frage, weil mein Großveter im Brief Beutegüter von den Amerikanern erwähnte.

    Grüße von Kathrin


    Nachtrag:

    Bin vielleicht etwas vom Thema weg, bzw. evtl. sollte ich doch mal einen neuen Thread zum Thema machen, ist wohl komplexer, als zunächst beabsichtigt. Vermutlich stelle ich meine Fragen dann etwas konkreter und sortierter.

    Grüße von Kathrin

    Edited once, last by Hettner 5 (January 14, 2019 at 7:34 AM).

  • Guten Tag ans Forum und an die Anfragende,

    Sachverhalte strafrechtlich zu bewerten, ist nie pauschal oder allgemein möglich. Man muss jeden Sachverhalt als Einzelfallentscheidung betrachten.

    Die Kriminalisten stellen in diesem Zusammenhang die "7-W-Fragen", nämlich wer, was wann, wo, wie, womit, warum.

    Die Juristen müssen u.a. Fragen beantworten ob das Tun rechtswidrig war oder nicht, ob tatbestandsmäßig gehandelt wurde oder nicht, ob schuldhaft gehandelt wurde oder nicht,

    ob man ggf. ein Tun rechtfertigen kann oder nicht, ob Schuldausschließungsgründe vorliegen oder nicht.

    Kathrin, Sie müssten nun die Informationen, die Sie dem Forum bisher zu Ihrem Großvater gegeben haben, unter die genannten kriminalistischen und juristischen Kategorien subsumieren.

    Und dann käme es noch wesentlich auf Ihr Rollenverständnis an. Würden Sie ihren Großvater wie ein Rechtsanwalt verteidigen oder wie ein Staatsanwalt anklagen wollen?

    Wären Aufgaben in einem Studiengang für Kriminalistik und Strafrecht.

    Auf viele Fragen gibt es halt keine einfachen Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Hallo zusammen,

    Das ist ja mal eine der seltenen differenzierten Ansichten zu einem solch spaltenden Thema! Aber, wenn z. B. 1942 eine Fahnenflucht ein todeswürdiges Vergehen gewesen sein soll, ist das Urteil und seine Vollstreckung dann sagen wir 1948 oder 2019 ein (Kriegs-) Verbrechen?

    Ist es nicht so, dass Straftaten nur nach dem jeweils geltendem Recht bewertet werden?

    Ich verstehe nicht viel davon.

    Gruß, Thomas

    "Lirum-larum Löffelstiel, wer nichts sagt, der weiß nicht viel - larum-lirum Gabelstiel, wer nichts weiß, muss schweigen viel!"

  • Hallo Thomas,

    Ist es nicht so, dass Straftaten nur nach dem jeweils geltendem Recht bewertet werden?

    so ist es, amtlich vom Bundestag bestätigt und nirgendwo auf der Welt angezweifelt.

    Damals geltendes und jedem bekanntes NS-Recht wird daher nur als NS-Unrecht eingestuft (=pauschal symbolische Aufhebung von Unrechtsurteilen ohne Ansprüche).

    Es gibt keine Kriegsverbrechen gegen eigene Soldaten, sonst begibt man sich auf eine gefährlich verfälschenden Moralschiene, die letztendlich alles verwässert

    und jeder Geschichtsschreibung spottet.

    MfG

    Tac

    Edited once, last by Vergessen 9 (January 14, 2019 at 10:10 PM).

  • Hallo Peter und alle anderen Leser!

    Es ging mir nur um die sachliche Fragestellung zu den offiziellen Bestimmungen und deren tatsächlicher Durchführung bezogen auf - in diesem Fall - Beutegüter. Das war etwas vom Thema weg, ich hatte aber nach der Entwickling des Threads in dem Moment den Eindruck, dass das trotzdem passen könnte. Dabei sah ich das Thema nicht als Aspekt der Kriegsverbrechen an. Später schrieb ich dann ja den Nachtrag, (übersehen?) indem ich zurückruderte, da ich mir dann doch Sorgen machte, ob späterer Reaktionen. Mit Recht, wie man sieht.

    Mich interessieren ganz unterschiedliche Belange der Wehrmacht und des ll. Wk, unabhängig von meinen vorherigen Nachforschungen nach meinem seit 1945 vermissten Grossvater!

    Mir ist nicht bekannt, ob er irgendwelche Schwierigkeiten im Bereich Beutegut hatte. Weißt Du da etwa mehr? (rein rhetorische Frage)

    Eines möchte ich klarstellen:

    Wann, wie, ob und warum ich was werten möchte, bleibt meine persönliche Angelegenheit.

    Und Großväter, Väter u.s.w. hatten wir Alle.

    Ich werde weiter sachliche Fragen stellen und auf hilfreiche, sachliche Antworten hoffen. Dazu ist meiner Meinung nach das Forum da!

    So, ich hoffe das war deutlich genug.

    Grüße von Kathrin


  • Guten Abend,

    hier noch ein Tipp. Es gibt die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.: http://upgr.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/

    Ich hatte diese vor geraumer Zeit angeschrieben. Meine Hoffnung war, dass hier so etwas wie eine Datenbank vorhanden ist. Dem ist leider nicht so. Aber die Anfragen werden bei Bedarf an Wissenschaftler weitergeleitet, die am Thema arbeiten. Evtl. kann sich aus so etwas eine Antwort zur gesuchten Person ergeben.

    Grüße

    Uli

    *** Suche alles zum 22. SS-Panzergrenadier-Regiment (10. SS-Panzerdivision "Frundsberg") und R.A.D. 2/214 Oedt. Danke! ***

  • Hallo Dieter,

    vielen Dank für das Einstellen dieses sehr interessanten Dokuments.

    Weiß vielleicht jemand, was der Unterschied zwischen

    - Ungehorsam (§ 92) und

    - Gehorsamsverweigerung (§ 94)

    war?

    Mit freundlichen Grüßen

    Bernhard

  • Servus Manfred,

    danke für das Einstellen des interessanten Dokuments.

    Es wäre für mich als "Querleserin" bei solchen Schriftstücken sehr hilfreich,

    wenn zusätzlich zum Ort auch das Datum und eine knappe Inhaltsangabe vom Einstellenden ergänzt würde.

    Vielen Dank

    Christa

  • Hallo Christa,

    wie geschrieben aus der Festung Breslau und darunter der link so kommst du direkt zum original.

    servus

    Manfred

    Keine Macht den doofen!