War ein Austritt aus der Wehrmacht bei Erreichen eines gewissen Alters möglich?

  • Guten Abend zusammen,

    ich hätte eine Frage bezüglich des zu leistenden Wehrdienstes im WK 2 mit Bezug auf einen Austritt aus der Wehrmacht nach einer gewissen Dienstzeit währen ddes Krieges..

    Ein Verwandter (Jahrgang 1897) konnte nach Aussage der Familie nach dem Polenfeldzug (also 1939, mit 42 Jahren) "aufgrund eines alten Gesetztes" aus der Wehrmacht ausscheiden. Angeblich hätte ihn das Heer gerne als Unteroffizier behalten, das lehnte er jedoch ab und schied aus. Im Mai 1942 wurde er dann vom Arbeitsamt zur Organsiation Todt vermittelt und blieb dort bis zum Ende des Krieges. In der Familie ist keine Verwundung oder ähnliches bekannt, aufgrund dessen er aus der Wehrmacht ausscheiden gekonnt hätte.

    Auf der Personalkarte der Oragnisation Todt ist der letzte Tauglichkeitsgrad mit "Landwehr I, K.v. Gefreiter" angegeben.

    War das denn tatsächlich einfach so möglich nach einer gewissen Dienstzeit aus der Wehrmacht auszutretten? Leider ist der Wikipediaartikel hierzu wenig aufschlussreich.

    Beste Grüße

    Dedelaos

  • Tag allerseits,

    Schützen, Oberschützen oder Gefreite, die 50 Jahre oder älter waren, die konnte man bei regulären Einheiten (z.B. Infanteriedivisionen) kaum noch verwenden.

    Anders wurde es erst 1944/45, da wurden auch 50 und 60 Jahre alte Männer zu regulären Einheiten oder zum Volkssturm eingezogen.

    Grüße

    Bert

  • Hallo Bert,

    okey, dass macht auf jeden Fall schonmal Sinn.
    Aber gab es dazu eine Art Regelwerk oder ein Gesetz welches den Austritt regelte?

    Beste Grüße

    Dedelaos

  • Tag allerseits,

    die damals maßgebenden Vorschriften kenne ich leider nicht.

    Hitler und seine Generalität wollten gewisse Fehler des 1. Weltkriegs nicht wiederholen. Damals kamen Landsturmeinheiten an die Front, die dann nur mäßige Erfolge vorzuweisen hatten.

    Seinerzeit konnte es vorkommen, dass ein blutjunger Unteroffizier einen 50-jährigen Studienrat auf die Frontreife vorbereitete. Nachzulesen "Im Westen nichts Neues".

    Grüße

    Bert

  • Guten Tag ans Forum,

    gesetzliche Grundlage für die Dauer der Wehrpflicht war ursprünglich das Wehrpflichtgesetz vom 21.05.1935. Hierin sagt der § 4 folgendes aus:

    "...bis zu dem auf die Vollendung des 45.Lebensjahres folgenden 31.März."

    Spätestens mit dem Führer-Erlass über die Bildung des deutschen Volkssturms vom 18.10.1944 wurden die 45 Jahre auf 60 Jahre heraufgesetzt.

    Denn die Angehörigen des Volkssturms waren Soldaten im Sinne der Wehrgesetzgebung.

    Eine vorzeitige Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Wehrdienst war auch aus anderen Gründen möglich, so nach ärztlich festgestellter Untauglichkeit

    oder wegen "Wehrunwürdigkeit". Steht auch im Wehrpflichtgesetz, welches übrigens einmal 1936, zweimal 1938, einmal 1939, einmal 1940 und einmal 1944

    geändert wurde. Eine Änderung wegen des Bedarfs an Soldaten während des Krieges war, dass bei "Wehrunwürdigkeit" auf die zwingende Entlassung aus der Wehrmacht

    zu Gunsten der Entscheidung "Rangverlust und Verbleib in der Wehrmacht geht vor Entlassung aus der Wehrmacht" verzichtet werden konnte.

    Soweit mein Beitrag zum angefragten Thema.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Hallo Danuser,

    wenn ich dich richtig verstehe, würde das heißen dass ein Ausscheiden in diesem Fall vermutlich auf die erwähnte Werunwürdigkeit zurückzuführen ist. Das ist interessant.

    Laut mündlicher Überlieferung war es meinem Verwandten möglich aufgrund eines alten Gesetzes aus der Wehrmacht altersbedingt auszuscheiden. Kannst du hierzu evetuell etwas sagen?

    Beste Grüße

    Dedelaos

  • Guten Tag ans Forum und an den Anfragenden,

    mein Textbeitrag ist eine allgemeine Information zu der gestellten Frage und auf keinen Fall ein Hinweis darauf,

    warum der mir unbekannte und auch im Anfragetext nicht namentlich bezeichnete Verwandte aus dem Wehrdienst ausgeschieden ist. Das kann ich nicht sagen. Denn das wäre so wie

    Kaffeesatzlesen.

    Die Wehrpflicht und die damit verbundenen Gesetze der Wehrmacht gab es seit 1935. Was sollen "alte Gesetze" sein? Übergangsregelungen aus der Reichswehrzeit? Übernommene Gesundheitsvorschriften?

    Die Wehrunwürdigkeit gehört übrigens nicht zu "alten Gesetzen", sondern war "neues Gesetz" der Nationalsozialisten. So waren beispielsweise Jesuiten

    wehrunwürdig.

    Ein Ausscheiden aus dem Wehrverhältnis wegen Wehrunwürdigkeit dürfte eher unwahrscheinlich sein. Denn dann wäre der Verwandete nicht gegangen, sondern gegangen worden, nachdem man ihn vorher

    noch zum einfachen Soldaten degradiert hätte. Als Unteroffizier hätte die Wehrmacht ihn als Wehrunwürdigen auf keine Fall gerne behalten und auch nicht weiter als ehemaligen Gefreiten bezeichnet.

    Bitte nicht in die falsche Richtung spekulieren.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Grüß Gott Dedelaos,

    wie wäre es damit, nach dem Frankreich-Feldzug wurden einige Einheiten , wieder aufgelöst/beurlaubt.

    Erst mit dem Unternehmen Barbarossa/Russland wieder aufgestellt,eventuell war dein Verwandter ,da ja schon etwas älter, da etwas hinten angestellt und schließlich dann bei der OT gelandet.

    Servus Eumex

    Vivat Bavaria

  • Hallo ihr beiden,

    vielen Dank für eure Hinweise und Anregungen.

    Mich iritiert der Fakt, dass mein Verwandter im Meldebogen gemäß Gesetz zur Entnazifizierung und Militarisierung bei den Dienstzeiten angegeben hatt, dass er,

    vom 09. Janur 1940 bis zum 16. August 1940 als Gefreiter bei der Wehrmacht,

    und dann vom 03. Mai 1942 bis zum 26. September 1942 bei der OT war.

    Laut Aussagen innerhalb der Familie soll er in Polen gedient haben, was aufgrund des Datums allerdings nicht möglich sein kann. Warscheinlicher erscheint hier der Frankreichfeldzug vom 10. Mai bis 25. Juni 1940.

    Entweder hat er sich dort also verschrieben, oder er hat lediglich einen Teil seiner Dienstzeit angegeben.
    Nachweislich kann ich auf jeden Fall sagen dass er von Mai 1942 bis März 1944 bei der OT in Norwegen, und vermutlich auch noch bis Kriegsende dort war. Somit würde zumindest eine der Selbstauskünfte die er im Meldebogen gemacht hat nicht stimmen.
    Kaffeesatzleserei möchte ich natürlich nicht betreiben, aber als Unwissender ist es hilfreich wenn die Möglichkeiten bekannt sind. Deswegen meine Frage.

    Hat hier jemand noch einen Ansatz oder Gedankenastoß?

    Beste Grüße

    Dedelaos

  • Hallo Dedelaos,

    um die Dienstzeiten bei der Wehrmacht mit größtmöglicher Sicherheit zu klären und auch Licht in die Frage Polen und/oder Frankreich zu bringen, erscheint mir eine Anfrage bei der Wehrmachtsauskunftsstelle in Berlin (WASt.) sinnvoll. Für die Antwort solltest Du allerdings 12-18 Monate Zeit einkalkulieren.

    viele Grüße

    Christian

  • Hallo zusammen,

    inzwichen konnte ich herausfinden das die betreffende Person von Januar bis August 1940 beim Inf. Regt. 650 war.

    Lässt sich hieraus weiteres ableiten?
    Im Lexikon der Wehrmacht habe ich schon gesucht. Es scheint als wäre das IR 650 der ID 372 unterstellt gewesen.

  • Guten Morgen,

    leide habe ich jetzt erst dein Thema entdeckt.

    Es scheint so das deine gesuchte Person zu Kriegsbeginn einem Landeschützenbataillon angehörte, Aufgabe Bewachung von irgend etwas.

    Im Zuge der Vorbereitung auf den Frankreichfeldzug wurde im Januar 1940 die Divisionen der 9 Welle aufgestellt in der hauptsächlich Personal der Landeschützenbataillone verwendet wurden.

    Nach ende des Frankreichfeldzuges mit Verringerung des Heeres wurde die Divisionen der 9 Welle aufgelöst und das ältere Personal wieder in Landeschützenbataillone eingegliedert.

    Das alte Personal, Weltkriegsteilnehmer wurden aus dem Aktiven Dienst entlassen.

    Vielleicht war er ja noch bis 42 im Landeschützenbataillon den dann hatte er ja das 45 Lebensjahr erreicht.

    Anschließend OT da er in der Wirtschaft nicht benötigt wurde.

    Nach dem Polenfeldzug wurde ein Gesetz erlassen wonach gediente aus dem ersten Weltkrieg nicht noch einen Krieg mitmachen sollten und zu entlassen wären.

    Grüße

    Ralf

  • Guten Morgen Dedelaos,

    ich habe mir die Sache noch einmal angesehen dabei bin ich zu folgendem Schluss gekommen.

    Dein Verwandter wurde mit 26 August 1939 zum Heer eingezogen, zu einem Landeschützenbataillon.

    Dann am 9,Jänner wurde dieses Landeschützenbataillon, da es scheinbar ohne konkreten Wachauftrag war, in das Infanterieregiment 640 der 372 Infanteriedivision eingegliedert.

    Diese Division der 9. Welle hat die Aufgabe während des Frankreichfeldzug als Besatzungstruppe in Polen zu Agieren. Deshalb die Aussage deiner Verwandten das er in Polen war.

    Nach den Frankreichfeldzug mit 16. August wurden die Divisionen der 9. Welle wieder aufgelöst und wieder in Landesschützenbataillone umgewandelt.

    Nach erreichen des 45. Lebensjahres wurde er aus dem Heer entlassen und in die OT Überführt.

    Da er bis Kriegsende in Norwegen war blieb ihm der Landsturm bei Kriegsende erspart.

    soweit die Zusammenfassung.

    Liebe Grüße

    Ralf

  • Hallo zusammen,

    die Angaben des Eingangspost sind recht spärlich sodass eine Deutung schwierig ist.

    Quote

    "Landwehr I, K.v. Gefreiter"

    das heist nur das er,

    - generell K.v. (Kriegsverwendungsfähig) ist

    - Landwehr I, Verwendungsfähig für Sicherung und Bewachung was auch die Landesschützen einschließt.

    Das später beim OT gelandet ist ist hierin nicht begründet.

    Austritt aus der Wehrmacht bei Erreichen eines gewissen Alters möglich?

    Quote

    Austritt aus der Wehrmacht bei Erreichen eines gewissen Alters möglich?

    während des Krieges gab es nur ganz geringe Möglichkeiten die Wehrmacht zu verlassen.

    1. Wehruntauglich auf Grund von Alter, Gesundheit vs.Verwundung

    2. UK - Stellung Er war in seiner Stellung oder wg. des Berufes Unabkömmlich.

    3. Wehrunwürdig wg.der bekannte Kriterien (z.B. Straffällig, sexuelle Orientierung Glaube usw.)

    Warum er aus der Wehrmacht entlassen wurde wird sicher mit der OT zu tun haben aber wahrscheinlich nicht alleine

    Gruss Dieter

  • Hallo zusammen,

    ersteinmal vielen Dank für eure Hilfe.

    Um etwas mehr Klarheit zu schaffen möchte ich folgendes ergänzen:

    Im vorliegenden Fragebogen "Erfassung der Heimkehrer des Entlassungsjahres 1945/1946" sind nur die Letzte und die Vorletzte Einheit abgefragt worden.

    Vorletzte Einheit: Januar 1940 bis August 1940; Inf. Regt. 650

    Dienststellung: Gefreiter

    Stammrollennummer XXX

    Letzte Einheit: 1942 bis Ende, OT Einsatz Norwegen

    Von vorherigen Einheiten ist also nicht die Rede.

    Dein Verwandter wurde mit 26 August 1939 zum Heer eingezogen, zu einem Landeschützenbataillon.

    Dann am 9,Jänner wurde dieses Landeschützenbataillon, da es scheinbar ohne konkreten Wachauftrag war, in das Infanterieregiment 640 der 372 Infanteriedivision eingegliedert.

    Diese Division der 9. Welle hat die Aufgabe während des Frankreichfeldzug als Besatzungstruppe in Polen zu Agieren. Deshalb die Aussage deiner Verwandten das er in Polen war.

    Genau, diese Aussagen erscheinen mir aktuell sehr schlüssig. Jedoch möchte ich korrigieren dass es sich um das IR 650 handelte und nicht um das IR 640. Darf ich fragen wie du zu dem sehr präzisen Datum des Einzuges zum Landesschützenbataillon kommst? Das würde mich noch brennend interessieren.

    Nach dem Polenfeldzug wurde ein Gesetz erlassen wonach gediente aus dem ersten Weltkrieg nicht noch einen Krieg mitmachen sollten und zu entlassen wären.

    Das würde passen. Die betreffende Person war tatsächlich bereits Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg und hatte 1940 ein Alter von 43 Jahren erreicht. Kann jemand zufällig sagen um welches Gesetz es sich genau handelt?

    Nach erreichen des 45. Lebensjahres wurde er aus dem Heer entlassen und in die OT Überführt.

    Einzig hier muss ich mit Bezug auf das Geburtsjahr 1897 verneinen. Das passt so hier nicht. Es bleibt eine Lücke von rund zwei Jahren bis zum Einzug zur OT.


    Aber ich finde es klasse hier ein sehr großes Stück weiter gekommen zu sein und möchte mich nochmals für die Hilfe bedanken. Ich hoffe nach wie vor auf eine weitere Konkretisierung durch die Rückmeldung des Bundesarchives zum militärischen Werdegang.

    Beste Grüße

    Dedelaos

  • Guten Tag ans Forum und an den Anfragenden,

    die "Lücke" von zwei Jahren lässt sich möglicherweise mit Nachkriegs-Unterlagen zur Rentenberechnung schließen.

    Dort könnten andere Arbeitszeiten vermerkt sein,zum Beispiel als Beschäftigter in Industrie, Handwerk oder Gewerbe.

    Solche Beschäftigungszeiten wurden auch in zeitgenössischen Arbeitsbüchern eingetragen, die heutzutage noch Teil der

    Familiendokumente sein können.

    Das als Hinweis.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Normandie

    Peter

    (PH)

  • die "Lücke" von zwei Jahren lässt sich möglicherweise mit Nachkriegs-Unterlagen zur Rentenberechnung schließen.

    Dort könnten andere Arbeitszeiten vermerkt sein,zum Beispiel als Beschäftigter in Industrie, Handwerk oder Gewerbe.

    Solche Beschäftigungszeiten wurden auch in zeitgenössischen Arbeitsbüchern eingetragen, die heutzutage noch Teil der

    Familiendokumente sein können.

    Hallo Danuser,

    leider liegen keine überlieferten Dokumente innerhalb der Familie vor. Die gemachten angaben stammen außschließlich aus Recherchen.
    Mit Bezug auf den Vorschlag der Anfrage beim Rentenversicherungsträger muss ich angeben dass mir mitgeteilt wurde das keine Unterlagen vorliegen würden. Allgemein würde gelten dass Rentenunterlagen ein Jahr nach dem Tod der betreffenden Person vernichtet werden würden. Hier also leider ebenfalls fehlanzeige.
    Ich danke Dir jedoch für deinen Hinweis.

    Gruß

    Dedelaos

  • Hallo,

    hier ein kurzer Nachtrag:
    Für 1942 ist nachweisbar dass die betreffende Person dem Wehrbezirkskomando Breslau III unterstand.
    Da Breslau dem Wehrkreis XIII angehörte, dachte ich durch die Aufstellungsorte der Landesschützen Bataillone welche das IR 650 bildeten auf das Landesschützen-Bataillon zu kommen, welches betreffende Person angehört haben muss.

    Leider wurden die Landesschützen-Bataillonen XXVI/XVII,XVI./XII und XIII./IV aber nicht im Wehrkreis Breslau (also Wehrkreis XIII) aufgestellt.

    Ich dachte die Soldaten die den Bataillonen zugeteilt wurden würden auch aus dem entsprechenden Wehrkreis der Aufstellung stammen. Scheint hier aber ja nicht der Fall gewesen zu sein.

    Gruß

    Dedelaos

  • Schönen guten Abend Dedelaos,

    Wie du richtig korrigiertest es war ein Tippfehler.

    Ich gehe mit dem Datum des 26. August 1939 von der Allgemeinen Mobilmachung aus.

    Da wird es keinen Zweifel geben mit diesem Datum wurde alles was greifbar war eingezogen.

    Der Befehl zur Entlassung von Weltkriegsteilnehmer aus den Kampftruppen habe ich aus dem Russischen Archiv es müsste das OKH gewesen sein.

    http://wwii.germandocsinrussia.org/de/nodes/1-bestand-500

    Die Liste wo ich mir die Punkte notiert habe habe ich momentan nicht zur Hand, kommt später.

    -bis 16 August 1940 IR 650

    Ab 17 August Landesschützenbataillon bis 1942 = erreichen des 45 Lebensjahres-

    Dann OT

    Kannst du damit etwas Anfangen?

    Liebe Grüße

    Ralf