Guten Abend zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich des zu leistenden Wehrdienstes im WK 2 mit Bezug auf einen Austritt aus der Wehrmacht nach einer gewissen Dienstzeit währen ddes Krieges..
Ein Verwandter (Jahrgang 1897) konnte nach Aussage der Familie nach dem Polenfeldzug (also 1939, mit 42 Jahren) "aufgrund eines alten Gesetztes" aus der Wehrmacht ausscheiden. Angeblich hätte ihn das Heer gerne als Unteroffizier behalten, das lehnte er jedoch ab und schied aus. Im Mai 1942 wurde er dann vom Arbeitsamt zur Organsiation Todt vermittelt und blieb dort bis zum Ende des Krieges. In der Familie ist keine Verwundung oder ähnliches bekannt, aufgrund dessen er aus der Wehrmacht ausscheiden gekonnt hätte.
Auf der Personalkarte der Oragnisation Todt ist der letzte Tauglichkeitsgrad mit "Landwehr I, K.v. Gefreiter" angegeben.
War das denn tatsächlich einfach so möglich nach einer gewissen Dienstzeit aus der Wehrmacht auszutretten? Leider ist der Wikipediaartikel hierzu wenig aufschlussreich.
Beste Grüße
Dedelaos