Von der Wehrmacht konfiszierte Privatfahrzeuge

  • Hallo zusammen!

    Bei welcher Stelle / Behörde könnte ich Auskunft darüber bekommen, wo konfiszierte Privatfahrzeuge ihre Verwendung fanden, oder zumindest welche Dienststelle solche Konfiszierungen / Beschlagnhame angeordnet und durchgeführt hat.

    Grüße Tom

  • Hallo Tom,

    schon in Friedenszeiten war festgelegt, welche Einheiten zivile Fahrzeuge als
    sogenannte materielle Mobilmachungs-Ergänzung im Kriegsfalle zu erhalten
    hatten.
    Für die Festlegung und Einziehung dieser Fahrzeuge waren - wie auch beim
    Personal-Ersatz - die örtlichen Wehrersatz-Behörden zuständig.
    Heute wirst Du darüber vermutlich (bis auf irgendwelche Zufallsfunde) kaum
    Unterlagen finden.

    Davon zu unterscheiden sind (zivile) Fahrzeuge, die die Truppe während
    des Krieges v.a. auch außerhalb des Deutschen Reiches ad hoc wegen
    dringenden Bedarfs requirierte/konfiszierte. Diese wurden entweder durch
    Heeres-Verwaltungsbeamten sofort vor Ort entschädigt, oder es wurde eine
    Quittung ausgestellt.

    Maßgebend war das Reichs-Leistungsgesetz vom 01. September 1939.

    Gruß
    Rudolf (KINZINGER)

  • Guten Tag ans Forum und an den Anfragenden,

    zum Thema möchte ich folgendes Buch empfehlen:

    -Reinhard FRANK: Personenkraftwagen der Wehrmacht - Kübelwagen, Einheits-PKW, eingezogene und erbeutete Personenwagen im Einsatz,
    Erlangen: K. Müller, 1999.
    Die ISBN lautet: 3-86070-858-9. Es ist die genehmigte Lizenzausgabe vom Podzun-Pallas-Verlag für den Karl Müller Verlag.
    Bei ZVAB.com sind genug Exemplare eingestellt.

    Was die heutigen Recherche-Resultate von der Wehrmacht eingezogener Fahrzeuge betrifft,es kommen ja auch noch LKW, Busse pp. hinzu,
    so schließe ich mich Dr. Rudolf an.

    Mit freundlichen Grüßen ans der Normandie

    Peter

    (PH)

  • Hallo
    Mal ein Beispiel für ein in Tunesien von meinem Vater bei der Bauleitung der Luftwaffe Djedeida gefahrenes ex Privatfahrzeug,die private tunesische Zulassung steht auch als WL 2938 TU-3 im Fahrbefehl.
    mfg karat
    img393.jpgScan66.jpg

  • Hallo Rudolf!

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
    Bei geschäftlichen Fahrzeugen ist mir das klar. Ich bin selbst Soldat gewesen und wir hatten in unseren Unterlagen die Y-Kennzeichen mit FzgPapieren für die dann requirierten Fzg.
    Speziell bei meiner Anfrage handelt es sich um einen Mercedes-Benz W 143 aus Privatbesitz.
    Ich werde mich mal an das Archiv der Stadt wenden, vielleicht komme ich dort weiter.

    Grüße
    Tom

  • Hallo zusammen,

    haben die zivilen Besitzer der Fahrzeuge, die von der Wehrmacht eingezogen worden sind, eine Entschädigung bekommen?

    Oder wenigstens eine Art Quittung, dass sie ein Fahrzeug zur Wehrmacht abstellen mussten?

    So einen Vordruck, auch noch ausgefüllt, habe ich noch nie gesehen.
    Das muss es doch gegeben haben.

    Grüße, ZAG

  • haben die zivilen Besitzer der Fahrzeuge, die von der Wehrmacht eingezogen worden sind, eine Entschädigung bekommen?

    Hallo ZAG,

    auch das war in dem von mir zitierten Reichs-Leistungsgesetz vom 01. September 1939 geregelt;
    für die Entschädigung waren die (Heeres-)Verwaltungsdienststellen zuständig.
    Was den konkreten Ablauf anging, war sicherlich auch die Kriegslage entscheidend. Beim Einzug im
    Rahmen der Mobilmachung konnte der Eigentümer sicherlich zeitnah mit der Entschädigung rechnen,
    gegen Ende des Krieges bekam er eher lediglich eine Quittung von der Truppe, mit der Maßgabe, dass
    nach Kriegsende gezahlt würde . . .

    Gruß
    Rudolf (KINZINGER)

  • ...
    welche Dienststelle solche Konfiszierungen / Beschlagnhame angeordnet und durchgeführt hat.

    Hallo,

    zuständig für die Einziehung war die Wehrersatzinspektion, die die Fahrzeuge dann zur Umrüstung/Umlackierung usw. an die Heimatkraftfahrparks weitersteuerte. Zum Ablauf hatten wir im Forum schon mal etwas zusammengesucht, siehe hier:
    https://www.forum-der-wehrmacht.de/index.php/Thre…uppen/?pageNo=2

    Gruß, J.H.

  • Hallo,
    danke für Euere Beiträge, das Bild vom Artikel von der Kfz-Musterung und Einziehung ist toll !
    Aber, wie schon gesagt, ich habe noch nie ein Dokument von einer solchen Kfz-Einziehung gesehen.
    Und es wurde für alle und jedes ein Schreiben verfasst...

    Auch habe ich irgendwo mal gelesen (bitte nicht nach der Quelle fragen) dass sogar die Besitzer
    und Fahrer von Krädern samit ihrem eigenen Krad eingezogen worden sind, was ja praktisch war.
    Der Besitzer hatte bereits den Führerschein, konnte fahren, und kannte auch seine Maschine
    die er bestimmt pfleglich behandelte !

    Grüße, ZAG

  • Tag allerseits,

    noch etwas zur Ergänzung: Von der Einziehung von Fahrzeugen zur Wehrmacht blieben solche mit Zweitaktmotor verschont. Das waren damals vor allem die DKW-Modelle.
    Die Wehrmacht wollte damit eine Typisierung bei den Betriebsstoffen bewerkstelligen. Die "Freude der DKW-Mobilisten" war wahrscheinlich von kurzer Dauer, denn mangels
    Benzinzuteilung mussten die meisten DKW-Besitzer ihre Fahrzeuge bis nach dem Krieg stilllegen.

    Gruß
    Bert

  • Hallo,

    man muss insgesamt auch Unterschiede bei der Einziehung von Kraftfahrzeugen durch die Wehrmacht machen, es gab wohl mindestens zwei Verfahren. Entweder zog die Wehrmacht ein Fahrzeug dauerhaft ein, dann erfolgte dies nach dem im Beitrag oben genannten Verfahrensweg - die Fahrzeuge wurden durch den Besitzer vorgeführt, nach Zustand bewertet, dann durch die Wehrersatzinspektionen zu dem mit dem Besitzer ausgehandelten Preis angekauft und anschließend an die Kraftfahrparks zur Umrüstung/Umlackierung abgegeben. Oder ein Fahrzeug wurde nur befristet (auf Kriegsdauer?) durch die Wehrmacht eingezogen, dann blieb das Fahrzeug Eigentum des vorherigen Besitzers und dieser erhielt einen entsprechenden Nachweis und eine Nutzungs-/Ausfallentschädigung. Allerdings musste der Fahrzeugbesitzer in diesem Fall weiterhin die KFZ-Steuern und Versicherungskosten tragen.
    Unter letzteren Fall dürften wohl die meisten der oftmals auf Bildern zu erkennenden zivilen Fahrzeuge fallen, die sich im Einsatz bei der Wehrmacht befanden - darunter eben auch viele Lastkraftwagen von Fuhrunternehmen, weil die Wehrmacht schnell eine große Anzahl von Transportfahrzeugen benötigte, die dann nach Ende der Kampfhandlungen unter Zahlung einer entsprechenden Entschädigung für die Nutzung und eventuelle Schäden zurück gegeben werden sollten.

    Weiterhin hatten zivile Fahrzeugbesitzer ihr Fahrzeug (auch stillgelegte und nicht zugelassene PKW und Motorräder!) und viele der zugehörigen Fahrzeugteile und Zubehör wie z.B. Anzahl und Art der Bereifung, Autobatterien, Schneeketten, Seitenwagen usw. nach Aufforderung in den Tageszeitungen an die zuständigen Behörden zu melden und im Bedarfsfall an die Wehrmacht abzugeben.

    Entsprechende Rahmenverträge über die Bereitstellung von zivilen Fahrzeugen (LKW und PKW) zum kurzfristigen Einsatz in der Landesverteidigung gab oder gibt es übrigens auch bei der Bundeswehr!

    Gruß, J.H.

  • :cursing: Hallo zusammen,

    Oder ein Fahrzeug wurde nur befristet (auf Kriegsdauer?) durch die Wehrmacht eingezogen, dann blieb das Fahrzeug Eigentum des vorherigen Besitzers und dieser erhielt einen entsprechenden Nachweis und eine Nutzungs-/Ausfallentschädigung. Allerdings musste der Fahrzeugbesitzer in diesem Fall weiterhin die KFZ-Steuern und Versicherungskosten tragen.

    Das habe ich noch nicht gehört, und wäre mal Interessant als Dokument zu sehen, z.B. = "....entliehen für die Dauer des Krieges bis zum siegreichen Ende...." !?

    Man leiht der Wehrmacht seinen mühsam zusammengesparten Opel, muss dafür noch weiter Steuern+Versicherung zahlen,
    und darf sich dann womöglich das ausgeschlachtete Wrack aus dem Straßengraben vor Smolensk abholen......

    Dank und Grüße, ZAG


  • Das habe ich noch nicht gehört, und wäre mal Interessant als Dokument zu sehen, z.B. = "....entliehen für die Dauer des Krieges bis zum siegreichen Ende...." !?

    Hallo,

    klingt vielleicht unglaubwürdig, war aber tatsächlich so. Leider liegt mir kein "offizielles" Dokument dazu vor, sicherlich lässt sich im damaligen Amtsblatt des RMF der entsprechende Erlass dazu finden. Bei der "Einberufung" von zivilen Kraftzeugen durch die Wehrmacht unterschied man zwischen der "Verfügung" und der "Benutzung".
    Bei der Benutzung blieb das Fahrzeug trotz Abgabe an die Wehrmacht im Besitz des ursprünglichen Eigentümers, dieser musste weiterhin die Kfz-Steuer abführen, erhielt aber gleichzeitig einen "Vergütungssatz" als Nutzungsentschädigung. In diesem Vergütungssatz war auch die Kfz-Steuer einberechnet, d.h. dem Fahrzeugbesitzer entstanden nach der Abgabe seines Fahrzeugs trotz jährlicher Weiterzahlung derselben praktisch keine Kfz-Steuern mehr.
    Quelle: Salzburger Volksblatt, Folge 226 vom 29.September 1939, Seite 4 ff.


    Man leiht der Wehrmacht seinen mühsam zusammengesparten Opel, muss dafür noch weiter Steuern+Versicherung zahlen,
    und darf sich dann womöglich das ausgeschlachtete Wrack aus dem Straßengraben vor Smolensk abholen

    Die Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen unterlag nach Kriegsbeginn ohnehin einer strengen Beschränkung. Mit fortschreitender Kriegsdauer gab es dann immer mehr Regulierungen wie z.B. Begrenzung der Fahrstrecken und -Länge, Nachtfahrverbote (wegen Luftschutz), kein Fahren ohne vorherigem, vorgeschriebenen Anbau von Zubehör wie z.B. Tarnscheinwerfern an jedem Fahrzeug usw. - vom streng rationierten und daher fehlenden Kraftstoff, Öl und Verschleiß- und Ersatzteilen mal ganz abgesehen. In der Stadt Wien wurden im Krieg sogar die Taxis (Kraftdroschken genannt) mit den Zahlen von 1 bis 6 durchnummeriert, die dann nur noch an fünf bestimmten Wochentagen fahren durften - man nannte das die 5 + 1 Regel = fünf Tage fahren, einen Tag stehen.
    Schließlich mussten sogar die fehlenden Lieferfahrzeuge (Lkw), die durch die Wehrmacht eingezogen waren, behelfsweise durch Pkw ersetzt werden. Diese Pkw durften dann auch nur zu Lieferzwecken/Warentransport eingesetzt und mussten durch entsprechende Zeichen äußerlich kenntlich gemacht werden. Außerdem konnte die meisten privaten Fahrzeugbesitzer ihre Autos zuhause gar nicht "bombensicher" unterstellen - also war die Wahrscheinlichkeit einer Zerstörung ihres mühsam zusammengesparten Opel´s :D durch Luftangriffe ebenfalls sehr hoch...
    Vertröstet wurden die Autobesitzer dann mit der ewigen Leier vom baldigen Endsieg und Phrasen wie "nach dem Krieg wird wieder alles besser", "der Einzelne muß jetzt zurückstehen, nur die Volksgemeinschaft zählt" usw.

    Gruß, J.H.

  • Hallo,

    ich habe schon bei Nachforschungen in Staatsarchiven bei Militärangelegenheiten der Landkreise, Dokumente zum Aufruf sogenannter Fahrzeugmusterungen für den Einsatz in der Wehrmacht gesehen. Also am besten einfach mal in das zuständige Staats-/Landesarchiv gehen, sollte die Sache einen regionalen Bezug haben. Da du aus Hessen bist und falls Darmstadt zuständig sein sollte, wirst du dort auf jeden Fall fündig werden.

    Beste Grüße

    OB

  • Guten Morgen,

    danke Euch für Euere Beiträge, man lernt nie aus !

    Dies Akte 167 muss ich mir mal genauer anschauen....
    Muss jetzt aber los.

    Grüße, ZAG