Hallo,
Im nachfolgenden Beitrag sind ein paar gefundene Dokumente (Schriftwechsel) aus dem KTB des LXXI.AK erwähnt,
welche sich mit der Standortsuche zum geplanten Aufbau einer Fernfunk-Feueranlage im Jahr 1943 in Norwegen beschäftigen.
An: Kdo. Flughafenbereich 25/III, Moen
von: Befehlshaber im Polarbereich Ia Nr. 373/43 g.Kdos., K.H.Qu., den 30.9.43
Betr.: Fernfunkfeueranlage „Elektra-Sonne“, Insel Andöy
Bezug: Terr.Abschn.Befh.Narvik Ia Nr. 580/43 g.K. v. 25.9.43 (anl.)
Anliegender Vorgang über den geplanten Bau des Fernfunkfeuer „Elektra-Sonne“ auf der Nordspitze der Insel ANDÖY, wird mit der Bitte um Stellungnahme und Rückgabe übersandt.
Die geltend gemachten Bedenken des Terr.Abschn.Befh.Narvik werden geteilt. Es wird gebeten, zu überprüfen, ob der Einbau des Fernfunkfeuers nicht weiter landeinwärts möglich ist.
An: Befehlshaber im Polarbereich Rundhaug (dort eingegangen am 7.10.43)
von: Kommando Flughafenbereich 25/III, Narvik – Sitz Moen, Ib Nr. 1011/43 g.Kdos., St.Qu., den 4.10.43
Betr.: Fernfunkfeueranlage „Elektra-Sonne“, Insel Andöy
Bezug: Befh.i.Polarbereich Ia Nr. 373/43 g.Kdos. v. 30.9.43
mit folgendem Auszug aus dem Erkundungsbericht des Luftwaffen-Nachrichten-Ausbaustabes zurückgereicht:
„Als technische Voraussetzung für den Aufbau einer derartigen Anlage muss als Baugelände zwischen den räumlich etwa 4km entfernt liegenden 50m hohen Masten ebenes Gelände vorhanden sein. Ausserdem dürfen Berge oder sonstige Bauten vom
Fusspunkt der Masten den Erhebungswinkel von 5-6 Grad nicht übersteigen. Als einziger Aufstellungspunkt im Raum Nordnorwegen kommt aus diesen Gründen nur der erkundete Platz auf dem Nordteil von Andöy in Frage. Eine Versetzung der Anlage nach dem Inneren der
Insel ist nicht möglich, da der Erhebungswinkel vom Mittelmast zu den südlich liegenden Bergspitzen bereits zwischen 5,3 und 5,8 Grad liegt. Das Gelände in der Mitte der Insel westlich Dverberg ist gleichfalls nicht geeignet, da das Zusammenarbeiten dieser Anlage mit
der „Elektra-Sonne“ Svanik eine Richtung der Mastanlage von 45 Grad gegen Norden erfordert. Bei dieser Lage der Masten würde im Mittelteil der Insel der geforderte Erhebungswinkel nicht erreicht werden.“
Daher ist der Einbau des Fernfunkfeuersweiter landeinwärts nicht möglich.
An: Territorial-Abschnitt-Befehlshaber Narvik
von: Befehlshaber im Polarbereich Ia Nr. 373/43 g.Kdos., K.H.Qu., den 8.10.43
Betr.: Fernfunk-Feueranlage „Elektra-Sonne“, Insel Andöy
Bezug: Terr.Abschn.Befh.Narvik Ia Nr. 580/43 g.Kdos., v. 25.9.43 (anl.)
Anliegend wird der Vorgang über den geplanten Bau des Fernfunk-Feuers „Elektra-Sonne“ auf der Nordspitze der Insel Andöy nach Kenntnisnahme und Überprüfung zurückgesandt.
Zwar werden die geltend gemachten Bedenken des Terr.Abschn.Befh.Narvik geteilt, jedoch ist der Einbau des Fernfunkfeuers weiter landeinwärts nicht möglich. Als technische Voraussetzung für den Bau einer Fernfunk-Feueranlage muss
das Gelände zwischen den räumlich etwa 4km entfernt liegenden 50m hohen Masten völlig eben sein. Berge und Bauten dürfen einem vom Fusspunkt gemessenen Erhöhungswinkel von 5 bis 6 Grad nicht übersteigen. Aus diesen Gründen kommt für die Fernfunk-Feueranlage
als einziger Aufstellungsort im Polarbereich nur der erkundete Platz in Frage.
( Quelle: NARA T314 R1561 )
Gruß
Roy