Polizei-Sanitäts-Ersatzabteilung Berlin

  • Hallo,

    Ich bin bei meinen Recherchen über diese Einheit "Polizei-Sanitäts-Ersatzabteilung Berlin" gestolpert, konnte aber dazu noch nicht viel in Erfahrung bringen.

    Aus den Personalakten meines Großvaters habe ich den Eindruck gewonnen, dass es möglicherweise eine zweite Befehlsstruktur innerhalb der Polizei gab. Mein Großvater war bei der Polizeiverwaltung Frankfurt als Zugwachtmeister bei der 1. Sanitäts-Abteilung. Seine Abordnungen wurden alle bis auf eine von der Polizeiverwaltung Frankfurt (Kommando der Schutzpolizei) ausgestellt. Das heißt also er war bei der 1. Sanitäts-Abteilung der PV Frankfurt und wurde dann zu den Einheiten 252, I./28, III./17, Gal. SS 5 abgeordnet. Es taucht dann aber Ende 1943 auch die Polizei-Sanitäts-Ersatzabteilung Berlin in den Akten auf, die Personal für den BDO Agram in Marsch gesetzt hat. Eine zugegeben etwas seltsame Konstruktion.

    Ich kann mir das jetzt nur so erklären, dass man als Sanitäter sowohl der PV zugeordnet war als auch der Sanitätsabteilung. Von Interesse hierbei dürften die folgenden 2 Dokumente sein, die ich aber nicht habe:

    Fernschreiben des BdO Kroatien Nr. 452 vom 8.11.1943
    RdErl.d.RFSSuChdDtPol. im RMdI vom 5.1.1943 – O.Kdo. III jan. 28a Nr. 64/42 (MBliV S.59)

    Gibt es Berichte, wie der Sanitätsdienst bei der Polizei war? Anhand seiner Uniform lässt sich nicht auf einen Sanitäter schließen. Auch hatten die Sanitäter einen K98 und eine P08.
    Ich würde gerne verstehen, wie das ganze organisiert war. Auch um weitere Akten aus den Archiven zu heben.

    Viele Grüße
    Kai

  • Hallo Kai,

    fangen wir einmal mit dem ersten Teil Deines Threads an.

    Polizeibeamte und auch Polizei-Reservisten gehörten immer einer Polizei-Dienststelle an, die auch etaisiert war.
    Das gilt für alle, also Schutzpolizisten, Gendarme, Kriminalpolizisten, Gestapo-Beamte, Polizeiverwaltungsbeamte usw. usf.
    Irgendwo muss der Beamte ja sitzen, um eine Stelle inne zu haben, für die er Geld bekommt.

    Von der Heimatdienststelle (bei Schutzpolizisten eine Polizeiverwaltung, Schutzpolizei-Dienstkommando, bei Gendarmen der Regierungsbezirk meistens) aus wurden sie dann zum Einsatz abgeordnet, das heißt sie blieben immer noch ihrer Heimatdienststelle zugehörig, egal wo sie waren.

    Etwas spezieller wird es während des Krieges.

    Da wurden die Leute so ca. ab 1942 über Ersatz-Abteilungen oder Polizei-Waffen-Schulen in den Einsatz geschickt.
    Das bedeutet, die Heimatdienststelle setzte die Leute dorthin in Marsch und nicht mehr direkt zu einem Truppenverband (Ausnahmen bestätigen aber die Regel).

    Ein Sanitäter ist Angehöriger eines Sonderdienstes der Schutzpolizei, wie auch das Nachrichtenwesen, Kraftfahrwesen, Luftschutz, Wasserschutz.
    Da wird das immer so gegangen sein.

    Die Einsatzverbände haben dann über das Hauptamt Ordnungspolizei angefordert, das dann prüfte und schließlich die Ersatz-Abteilung anwies, jemanden in Marsch zu setzen.
    Damit hatten die Heimatdienststellen auch kaum mehr Einfluss darauf, wer wohin kam, sie wurden nur noch unterrichtet, dass die Leute in Marsch gesetzt wurden.

    So, Teil zwei.
    Die Abordnungen erscheinen insofern eigentlich logisch, da er ja eigentlich in der gleichen Einheit blieb und den Weg mit ihr machte.
    Später kommt dann der Weg über die Ersatz-Abteilung als die dann gebildet wurde.
    Fiel jemand im Einsatz längerfristig aus wegen Erkrankung oder Verwundung, wurde er ersetzt. Nach dem Lazarett-Aufenthalt gab es meistens Heimaturlaub (zur Genesung und evtl. angelaufener Alturlaub) und dann wieder in den Einsatz,. wo dann die inzwischen gebildete Ersatz-Abteilung ins Spiel kam.
    Für mich eigentlich keine seltsame Konstruktion, sondern in sich logisch.

    Teil 3 - die zwei Dokumente:
    beim ersten kann ich nicht helfen, das MBliV muss ich schauen, kann sein, dass ich darauf Zugriff bekomme hier in München müssten sie vorhanden sein, ich habe sie glaube ich mal gesehen.

    Teil 4 - Sanitätsdienst
    Sanitäter waren bei der Polizei - wie bei der Wehrmacht - zum Eigenschutz und zur Verteidigung der Verwundeten bewaffnet und sollten normalerweise die Rotkreuz-Binde tragen......

    Zur Organisation der Ordnungspolizei siehe auch bitte noch hier Grundsätzliches zu Aufbau und Organisation der OrPo

    Gruß aus München
    Marcus

    Suche ALLES zu Polizei-Bataillonen aus dem Wehrkreis VII und dem Einsatz in Slowenien sowie zur PV. Litzmannstadt
    "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin)

  • Hallo Marcus,

    Danke für deine ausführliche Antwort!


    fangen wir einmal mit dem ersten Teil Deines Threads an.
    Da wurden die Leute so ca. ab 1942 über Ersatz-Abteilungen oder Polizei-Waffen-Schulen in den Einsatz geschickt.
    Das bedeutet, die Heimatdienststelle setzte die Leute dorthin in Marsch und nicht mehr direkt zu einem Truppenverband (Ausnahmen bestätigen aber die Regel).
    Die Einsatzverbände haben dann über das Hauptamt Ordnungspolizei angefordert, das dann prüfte und schließlich die Ersatz-Abteilung anwies, jemanden in Marsch zu setzen.

    Ja, so habe ich das auch verstanden.


    So, Teil zwei.
    Die Abordnungen erscheinen insofern eigentlich logisch, da er ja eigentlich in der gleichen Einheit blieb und den Weg mit ihr machte.
    Später kommt dann der Weg über die Ersatz-Abteilung als die dann gebildet wurde.
    Für mich eigentlich keine seltsame Konstruktion, sondern in sich logisch.

    Ja und nein. Logisch und nachvollziehbar waren auf jeden Fall die Versetzungen bis 1941 und später dann die Abordnungen zu den Einzelnen Einheiten. Es ist schon erstaunlich, wenn man sich das Verzeichnis der Abordnungen ansieht, was damals für ein Durcheinander geherrcht haben muss. Größtenteils waren es ja nur Abordnungen auf dem Papier und Zuweisungen neuer Heimatdienststellen. Verwaltung konnte sich schon damals gut mit sich selbst beschäftigen :)

    Mir unklar ist, warum erst die Abordnung im November 43 durch die Ersatzabteilung ausgesprochen wurde, wenige Wochen zuvor war er noch zum 5. Gal. SS Freiwilligen Regiment abgeordnet worden. Er war also meinen Informationen nach nicht im "Ersatz" sondern diente in einer Einheit. Aber ob die Unterlagen vollständig sind, wer weiß.


    Teil 3 - die zwei Dokumente:
    beim ersten kann ich nicht helfen, das MBliV muss ich schauen, kann sein, dass ich darauf Zugriff bekomme hier in München müssten sie vorhanden sein, ich habe sie glaube ich mal gesehen.

    Das wäre super. Ich habe hier nämlich keinen Zugriff drauf. Es muss ja etwas mit der Aufstellung der Ordnungspolizei in Kroatien zu tun haben, auf das das Fernschreiben des BdO verweist. So macht man es ja heute auch noch.


    Teil 4 - Sanitätsdienst
    Sanitäter waren bei der Polizei - wie bei der Wehrmacht - zum Eigenschutz und zur Verteidigung der Verwundeten bewaffnet und sollten normalerweise die Rotkreuz-Binde tragen......

    Genau so kenne ich das auch, ich habe aber kein einziges Foto, auf dem er oder seine Kammeraden eine Binde tragen. Immer nur in normaler Polizei-Uniform. Daher habe ich mir die Frage gestellt, waren es Polizisten mit spezieller Sanitätsausbildung oder Sanitäter bei der Polizei. Ich tendiere im Moment eher zu ersterem.

    Ist bekannt, ob noch Archivmaterial der Ersatzabteilung existiert? Ich habe bis jetzt hierzu noch nichts gefunden.

    Grundsätzlich interessiere ich mich ja mehr für den Einsatz der Ordnungspolizei in Kroatien, aber manchmal muss man auch mal Umwege laufen.

    Gruß
    Kai

    Edited once, last by Freiburger: Frage ergänzt (August 1, 2017 at 8:42 AM).

  • Hallo Kai,

    es war bestimmt nicht einfach zum Beispiel von München aus ca. 5.000 Mann in ganz Europa zu verwalten....
    Alleine 4 komplette Bataillone usw. Irgendwie muss das jemand machen, sie waren aber in der Lage, innerhalb von Stunden einige Leute mit Spezialausbildung zu finden und zu verteilen.
    Heute ist das mit der EDV nicht einfacher geworden, früher mit der Kartei waren das ein paar farbige Reiter und ab ging's.

    Ich habe auch noch keine Leute mit Rotkreuz-Armbinde auf Bildern gesehen, grundsätzlich waren das gelernte Berufspolizisten mit Sanitätsausbildung, es sei denn man hat Leute entsprechend eingezogen zur Polizei-Reserve, um die werden sich aber noch mehr gestritten haben.

    Das MBliV ist bei meiner Behörde nicht vorhanden wurde mir mitgeteilt, das Bayerische Hauptstaatsarchiv hat aber alle Jahrgänge im Lesesaal wie es ausschaut, ich kümmere mich, kann aber dauern wegen Arbeit und Urlaub.

    edit: zur Frage nach Archivmaterial. Bundesarchiv hat nichts? Ansonsten wird das weg sein denke ich. Die Ersatzabteilungen werden dem RMdI gehört haben....

    Gruß aus München
    Marcus

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    Edited once, last by Lockenheld (August 1, 2017 at 8:59 AM).

  • Hallo Marcus,

    Ich habe jedenfalls bei meiner online Recherche nur einen Hinweis auf den Aktenbank NS 19 "Persönlicher Stab Reichsführer SS" gefunden, alles andere geht ins militärische.

    Vielleicht könnten auch noch in der Akte R 19/316 "Erlasse des Sanitätsamtes und der Gruppe Sanitätswesen sowie einzelner Erlasse des Veterinäramtes, des Amtes Körperschulung, Reit- und Fahrwesen und der Gruppe Sport" Hinweise enthalten sein. Aber der Großteil des Aktenbstandes R19 "hauptamt Ordnungspolizei" gilt ja als verloren. daher mache ich mir wenig Hoffnung und suche hier und da nach einzelnen Dokumenten, damit es irgendwie ein Gesamtbild ergibt.

    Gruß
    Kai

  • Hallo Marcus & Kai


    ...
    Fernschreiben des BdO Kroatien Nr. 452 vom 8.11.1943
    RdErl.d.RFSSuChdDtPol. im RMdI vom 5.1.1943 – O.Kdo. III jan. 28a Nr. 64/42 (MBliV S.59)
    ...

    Hallo Kai,
    ...
    Teil 3 - die zwei Dokumente:
    beim ersten kann ich nicht helfen, das MBliV muss ich schauen, kann sein, dass ich darauf Zugriff bekomme hier in München müssten sie vorhanden sein, ich habe sie glaube ich mal gesehen.
    ...

    Das MBliV liegt mir komplett von 1932-1945 vor. Ich habe auch den gesuchten Erlaß vom 05.01.1943 gefunden. Dort geht es um die Aufstellung einer Polizei-Sanitäts-Ersatzabteilung bei der PV Berlin. Kommandeur der Abteilung war Oberfeldarzt Dr. Bruß (PV Berlin).

    Ich weiß nur noch nicht, wie ich den Erlaß hier ins Forum bekomme, ich arbeite dran.

    Grüße
    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Hallo Freunde,

    hier nun der gesuchte Erlass. Noch als kleiner Hinweis. Durch das Herauskopieren aus einer Adobe Reader Datei können Schreibfehler entstehen.

    "MBliV. 1943 Nr. 2

    Ärztliche Angelegenheiten

    Pol.-Sanitäls-Ersatzabteilung
    RdErl. d. RFSSuChdDtPol. im RMdI. v. 5. 1. 1943 - O - Kdo III San 28a Nr. 64/42

    1. (1) Bei der Pol.-Verwaltung Berlin (Pol.- Unterkunft Ost) ist eine Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung aufgestellt worden.
    Kommandeur der Abteilung: Oberfeldarzt Dr. Bruß, Pol.-Verwaltung Berlin,
    Dienstaufsicht: Pol.-Präs. Berlin — Leitender Pol.-Sanitäts-Offizier — zuständige Wirtschaftsstelle: Wirtschaftsstelle Ost, Berlin SO 36, Wrangelstraße 97/99.

    (2) Die Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung stellt ab 15. 2. 1943 die jeweils erforderlichen Pol.-Sanitäts- Dienstgrade — Unterführer und Männer der Schutzpol. und der Pol.-Reserve — für alle bestehenden oder neu aufzustellenden geschlossenen Einheiten für den Fronteinsatz und den Einzeldienst in den besetzten Gebieten (ausschl. Gend.). Die Abordnung der für den auswärtigen Einsatz vorgesehenen Kräfte zur Pol.- Sanitäts-Ersatzabteilung erfolgt jeweils durch mich.

    (3) Die fachtechnischen Richtlinien erhält die Pol.- Sanitäts-Ersatzabteilung durch den Generalinspekteur für das Pol.-Sanitätswesen.

    (4) Sollten Unterführer und Männer der Schutzpol. sowie der »Pol.-Reserve von der Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung für den Pol.-Sanitätsdienst als „fachlich ungeeignet“ bezeichnet und aus diesem Grunde zu ihren Heimatdienststellen zurückgeschickt werden, so sind sie nicht mehr in diesem Dienstzweig zu verwenden.

    (5) Die Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung führt Dienstsiegel
    und Dienststempel mit der Umschrift: „Der Polizeipräsident in Berlin — Polizei-Sanitäts-Ersatzabteilung —“.

    (6) Pol.-Sanitäts-Dienstgrade sind von allen bestehenden oder neu aufzustellenden geschlossenen Einheiten und dem Einzeldienst in den besetzten Gebieten durch den zuständigen Leitenden Pol.-Sanitäts-Offizier grundsätzlich unmittelbar bei der Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung anzufordern (Anschrift: Pol.-Sanitäts- Ersatzabteilung, Berlin SO 30, Wrangelstraße 97/99; Fernruf: 689061). Die Sanitätskräfte werden von der Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung unmittelbar zu den Verwendungsstellen in Marsch gesetzt. Bei den Anforderungen von Kräften ist die beabsichtigte Verwendung der Unterführer und Männer im Pol.-Sanitätsdienst anzugeben, z. B. bei den Kompanien, Bataillonen, im Einzeldienst oder als geschäftsführender Pol.-Sanitätsdienstgrad. Ferner ist anzugeben, ob die Inmarset- setzung mit persönlicher Pol.-Sanitätsausrüstung erfolgen soll oder ob diese vorhanden ist.

    (7) Die Inmarschsetzung von Pol.-Sanitätskräften in die besetzten Ostgebiete hat nach den Richtlinien des RdErl. v. 18. 11. 1942 (MBliV. S. 2172) zu erfolgen.

    2. Für die Abordnung der für den auswärtigen Einsatz vorgesehenen Kräfte zur Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung gilt, wenn nichts anderes augeordnet wird, grundsätzlich folgendes:
    (1) Die Unterführer und Männer der Schutzpol. und der Pol.-Reserve sind grundsätzlich vor der Abordnung
    zur Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung auf ihre körperliche Tauglichkeit gemäß RdErl. v. 24. 9. 1942 j (MBliV. S. 1894) zu untersuchen. In den Einberufungserlassen wird von mir der erforderliche Tauglichkeitsgrad festgelegt.

    (2) Für die Ausstattung der Unterführer und Männer mit Dienstkleidung gilt der RdErl. v. 12. 7. 1941 (MBliV. S. 1303), berichtigt durch den RdErl. v. 5. 8. 1942 (MBliV. S. 1644). An Wafien und Ausrüstungsstücken sind mitzubringen: 1 Pistole 08 oder 7,65 mm mit je 64 bzw. 50 Patronen, 1 Seitengewehr 84/98, 1 S-Maske mit Reservefilter, 1 vollständige persönliche Sanitätsausrüstung bestehend aus: 1 Paar Sanitätstaschen, 1 Sanitäts Verbandzeug, 1 Labelflasche, 1 Taschenlampe, 1 Rote Kreuz-Binde.

    (3) Die Dienstvorgesetzten haben die Vollzähligkeit und den ordnungsmäßigen Zustand der Bekleidungs und Ausrüstungsstücke vor der Inmarschsetzung zur Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung zu überprüfen. Die Unterführer und Männer der Schutzpol. und der Pol.- Reserve müssen im Besitz von Dienstausweisen, Pol.- Dienst- und Wehrpässen (soweit vorhanden) sein. Auf die Beachtung der Wehrmeldepflicht sind sie besonders hinzuweisen.

    (4) Die Angehörigen der Pol.-Sanitäts-Ersatzabteilung gelten als Einsatzkräfte, sie werden grundsätzlich amtlich unentgeltlich untergebracht und haben an der gemeinsamen Verpflegung teilzunehmen. Die laufenden Diensteinkommensbezüge zahlen die Heimatbehördenweiter. Die Pol.-Verwaltung Berlin trägt die Kosten der Abordnung. Von den Heimatbehörden gezahlte Abschläge buchen diese endgültig. Während der Abordnung ist für Ledige ohne eigenen Hausstand Berlin ihr dienstlicher Wohnsitz. Den Beamten ist. zu empfehlen, sogleich bei ihrer Abordnung zur Pol.- Sanitäts-Ersatzabteilung Antrag .auf Heimatzahlung in Anwendung des Abschn. XIV der PDV. 33 bei ihrer Heimatdienststelle zu stellen.

    (5) Die Abfindung der Pol.-Reserve richtet sich nach dem RdErl. v. 1. 3. 1941 — O-Kdo I RV Nr. 300/41 (nicht veröffentl.).

    (6) Für die Hinreise haben sich die Unterführer und Männer der Schutzpol. und der Pol.-Reserve, soweit erforderlich, mit Reisemarken zu versehen und außerdem die Reichsseifenkarte mitzubringen. Diejenigen, die bisher Bedarfsnachweise erhalten haben, müssen ihre sämtlichen Lebensmittelbezugskarten und sonstigen LebensmittclbeJarfsnachweise bei dem für sie zuständigen Ernährungsamt (Kartenstelle) abgeben. Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung „G“ in zweifacher
    Ausfertigung, die bei der Pol.-Sanitäts-Ersatz - abteilung abzugeben ist. Teilnehmer an der Gemeinschaftsverpflegung im Heimatstandort usw. haben eine Bescheinigung ihrer Dienststelle mitzubringen, bis zu welchem Tage sie an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen haben und für welchen Zeitraum sie mit Wasch- und Rasierseife versorgt, ferner ob und für welche Tage sie mit Urlauberkarten bzw. Marschverpflegung abgefunden worden sind. Im übrigen ist der RdErl. v. 10. 7. 1942 (MBliV. S. 1446) zu beachten.

    (7) Urlaub ist nach den allgemein geltenden Urlaubsbestimmungen zu erteilen. Zuständig für die Erteilung von Urlaub ist der Kommandeur der Pol.- Sanitäts-Ersatzabteilung Berlin. An die höheren Verw.-Behörden, die staatl. Pol -Verw., die Höheren und Pol.-Führer, die Inspekteure (Befehlshaber) der Ordnungspol., die Pol.-Schulen und -Anstalten. An die Höheren SS- und Pol.-Führer Rußland Nord, -Mitte, -Süd und Kaukasien, die Inspekteure (Befehlshaber) der Ordnungspol. im Ostland und in der Ukraine, die Feuerschutzpol.-Regimenter durch Abdruck."

    Edit: Fehler korrigiert

    Grüße
    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

    Edited 4 times, last by Policeman (August 2, 2017 at 8:13 AM).

  • Hallo Daniel,

    Vielen Dank für dieses Dokument. Es ist für mich überaus wichtig. Erst jetzt verstehe ich tatsächlich die Abordnungen in der Personalakte. Ich hatte so etwas vermutet aber ich hatte keinen Beleg dafür.

    Dami erklärt sich jetzt auch, warum auf einmal Ärzte Abordnungen ausgesprochen haben und nicht mehr die Polizeiverwaltung selbst.

    Auch wenn ich vielleicht in Kürze wieder gegen eine Wand laufe, weil die Akten verschollen sind, so ergint sich doch aus den einzelnen Puzzlestücken so langsam ein deutlicheres Bild der Vorgänge Ende 1943 und 1944.

    Danke
    Kai