Hallo zusammen,
ich stieß auf folgendes Dokument "Rheinwiesenlager", das einige der diesbezüglichen Kriegsverbrechen der Amerikaner beschreibt. Ein Auszug:
QuoteDisplay More2. Zustände der Rheinwiesenlager
Die Zustände in den Lagern waren möglicherweise gezielt geplant, um den Tod einer sehr großen Anzahl Gefangener zu verursachen. Die Lager verstießen gegen die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention von 1929.
Diese sehen vor, daß Kriegsgefangene in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf dem selben Fuße zu behandeln sind wie die siegreichen Truppen. Gefangene, die nicht verpflegt werden können, müssen nach der Genfer Konvention freigelassen werden.
Außerdem dürfen nach der Genfer Konvention keine Kriegsgefangenen an eine andere Nation überstellt werden.Die Amerikaner schufen unter dem Befehlshaber Eisenhower für die deutschen Soldaten, die nach der Kapitulation gefangen genommen wurden, einen Status, den sie DEF-Status (Disarmed Enemy Forces - entwaffnete Feindkräfte) nannten. Dieser völkerrechtswidrige Status beinhaltete, daß die Gefangenen nicht wie Kriegsgefangene behandelt
werden durften:
- Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz durfte keinen Zugang zu diesen Lagern bekommen.
- Die Gefangenen durften keine Verbindung zur Außenwelt haben und keine Post empfangen.
- Die Verpflegung mußte unter das Existenzminimum reduziert werden.
- Die hygienischen und sanitären Bedingungen waren miserabel und führten schnell zu tödlichen Krankheiten.
- Die Gefangenen waren auf freiem Feld in Stacheldrahtumzäunungen unterzubringen.
- Die Einrichtung von Unterkünfte wurde verboten.
- Am 9.5.1945 wurde verboten, unter der Bevölkerung Lebensmittel für die Gefangenen zu sammeln.
- Zahlreiche der überlebenden Kriegsgefangenen wurden Frankreich zur Zwangsarbeit überstellt.
Insbesondere ist für mich äußerst empörend, daß deutsche Behörden noch zwischen 1986 und 1989 nachhaltig und wirksam verhindern konnten, daß durch sachgemäß geplante Grabungen bspw. in Bretzenheim Vermißtenschicksale und damit amerikanische Kriegsverbrechen aufgeklärt werden konnten:
QuoteDisplay More4. Das Lager Bretzenheim
Symptomatisch für die Rheinwiesenlager war das US-Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, das auch unter dem Namen "Feld des Jammers" einen traurigen Ruhm erlangte.
5. Die Untersuchung des Kriegsgefangenenlagers Bretzenheim
Der Bauer Tullius, dem das Ackerland gehört, auf dem dieses Lager sich befand, förderte beim Pflügen immer wieder Knochen und Schädel zutage und beauftragte daraufhin den Grabungsexperten Schmitt, die sterblichen Überreste zu bergen, damit sie an würdiger Stätte beigesetzt und viele Vermißtenschicksale aufgeklärt werden könnten, was anhand der Erkennungsmarken auch heute noch möglich ist. In Bretzenheim hatten der Landwirt Tullius und der Grabungsexperte Schmitt in den Jahren 1985/86 aus freien Stücken damit begonnen, Bergungsgrabungen durchzuführen, aus Pietät und um Vermißtenschicksale aufzuklären.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat unter dem Aktenzeichen 363-II/18-0 mit Schreiben vom 28.1.1986 und 6.3.87 alle weiteren Grabungsversuche untersagte. Man schickte am 16.7.87 noch einen Verfügungsbescheid hinterher. Bei Zuwiderhandlung wurde eine Geldbuße bis zu DM 250.000,- angedroht. Ausgefertigt und unterschrieben wurden diese Aktenstücke von den Verwaltungsmitarbeitern Bergs und Paulus. Folgende Begründung wurde u.a. angegeben:
"Nach §3 des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Kulturdenkmäler Gegenstände aus vergangener Zeit die
a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,
b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind.
Funde im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind (§ 16 Denkmalschutz- und -pflegegesetz)."Einige leitende Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und des Kreis-Rechtsausschusses, sowie einige Richter am Verwaltungsgericht in Koblenz waren sich vermutlich darin einig, Bergungsgrabungen zu unterbinden. Allem Anschein nach war der Leiter der Archäologischen Denkmalpflege in Mainz hierbei federführend gewesen, denn die Akten lassen darauf schließen, daß er sowohl in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach wie auch vor dem Verwaltungsgericht Koblenz seinen Einfluß in diesem Sinne geltend machte.
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Alle bisher bekanntgewordenen Begründungen der Grabungsverbote verstärken den Verdacht, daß hier alliierte Kriegsverbrechen verheimlicht werden sollen.
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