Luftschutzverordnung

  • Hallo zusammen,
    hat jemand Erkenntnisse über eine Luftschutzverordnung aus Zeiten des 2. WK? Dort müssten u.a. Fluchtwege in Innens5tädten, z.B. durchgehende Keller udn Speicher, geregelt sein.

    Danke schon mal.

    Gruß Bernd S.
    Nicht der Glanz des Erfolges, sondern die Lauterkeit des Strebens entscheidet über den Wert des Menschen.
    (GenO Erich Hoepner)

  • Hallo Bernd,

    Grundlage dürfte das Reichsluftschutzgesetz vom 26.Juni 1935 sein, zu dem es zahlreiche Durchführungsbestimmungen und -Verordnungen gab, die im Verlauf des Krieges zigmal geändert und erweitert wurden.
    Das Gesetz wurde im Reichsgesetzblatt Nr. 69 vom 4.Juli 1935 veröffentlicht und ist mit einigen der dazu erlassenen Verordnungen über die inhaltliche Suche in der Datenbank der Österreichischen Nationalbibliothek zu finden:

    http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex-iv.pl

    Gruß, J.H.

  • Hallo Bernd,

    was Du suchst, ist in den Durchführungsverordnungen zum Luftschutzgesetz geregelt.

    Zweite Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz -Bestimmungen über Mauerdurchbrüche in bestehenden, unmittelbar benachbarten Gebäuden vom 12. März 1940 (RGBl. I S. 486)

    Auf Grund des §1 Abs. 2 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 17. August 1938 (Reichsgesetzbl. I S.1391) wird bestimmt:

    Allgemeines

    Um die Möglichkeit, aus den Luftschutz­räumen in das Freie zu gelangen, weiter zu erhöhen und um eine Hilfeleistung von außen oder von Haus zu Haus zu erleichtern, müssen zwischen unmittelbar benachbarten Gebäuden Durchgangs­möglichkeiten geschaffen werden.
    Im Kellergeschoß bestehender, aneinander anstoßender Gebäude sind daher durch Mauerdurchbrüche in den zusammen­stoßenden Umfassungswänden – soweit notwendig, auch in öffnungslosen Zwischenwänden des Gebäudes selbst – Verbindungsöffnungen herzustellen.
    Nr. 7 Abs. 4 der Ersten Ausführungsbestimmungen zum § 1 der Neunten Durchführungs­verordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfs­mäßige Herrichtung von Luftschutz­räumen in bestehenden Gebäuden) vom 17. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S.1393) wird hiermit aufgehoben.

    Lage, Größe und Ausbildung der Öffnungen

    Die Lage der Durchbruchstelle ist so zu wählen, daß die Verbindungsöffnung von beiden Seiten leicht zu finden und schnell erreichbar ist und Schornsteine, Kabel=, Gas=, Heizungs=, Wasserleitungs= oder Entwässerungs­rohre bei der Ausführung des Durchbruchs nicht verletzt werden.
    Die Verbindungsöffnung muß mindestens so groß sein, daß Menschen hindurchsteigen oder ohne große Mühe hindurchkriechen können. Die Öffnung braucht aber im allgemeinen eine Breite von 0,75 m und eine Höhe von 1,00 m nicht zu überschreiten. Größere Breiten sind in der Regel unzweckmäßig, weil sie größere Bauarbeiten zur Aufnahme der Belastung über der Öffnung notwendig machen.
    Mit dem unteren Rand der Öffnung ist vom Fußboden ein Abstand von etwa 40 bis 50 cm einzuhalten. Bei verschiedener Fußbodenhöhe der benachbarten Keller­geschosse muß die Höhe des unteren Randes der Öffnung in Berücksichtigung des Unterschiedes der Fußbodenhöhe gewählt werden. Über der Öffnung ist ein Struz stehen zu lassen, dessen Höhe bis Unterkante Decke mindestens 30 cm betragen muß.
    An der Oberseite der Öffnung ist durch Einziehen eines Bogens oder durch ähnliche Maßnahmen (z. B. bei Ziegel­mauerwerk durch schräge Abtreppungen der einzelnen Schichten) für die Aufnahme der Belastung über der Öffnung zu sorgen, wenn dies nach der Beschaffenheit der zu durchbrechenden Mauern und nach der Stärke der Belastung notwendig ist.

    Abschlußwände

    (1) Die Öffnungen sich mit Abschlußwänden beiderseitig so abzuschließen, der Abschluß leicht geöffnet oder mit den Selbstschutzgeräten durchschlagen werden kann.
    (2) Als Abschlußwand ist je eine Ziegelsteinwand von 6,5 cm, höchstens 12 cm Dicke auf beiden Seiten in die Öffnung zu stellen. Für diese Abschluß­wände sind möglichst die aus dem Brandmauer­durchbruch gewonnenen Ziegelsteine zu verwenden. Die Abschluß­wände sind zu vermauern und zu verfugen. Ihr Anschluß an die Brandmauer ist ebenfalls zu verfugen, jedoch nicht mit der Brandmauer zu verzahnen.

    Kenntlichmachung

    Die Verbindungsöffnung und ihre Zugangswege sind von beiden Seiten kenntlich zu machen und ständig frei zu halten.
    Anwendungsbereich und Ausnahmen

    (1) Die Pflicht, Verbindungsöffnungen herzustellen, besteht für Gebäude, die in geschlossener Bauweise errichtet sind, ohne Ausnahme und für Gebäude, die in halboffener Bauweise errichtet sind, wenn die Häusergruppen, mehr als zwei Vollgeschosse besitzen oder die Länge der Häusergruppen 75 m überschreitet.2
    (2) Verbindungsöffnungen sind nicht erforderlich, wenn ein Kellergeschoß nicht vorhanden ist oder wenn die Ausführung der Öffnungen aus anderen Gründen unmöglich ist (z.B. durch zu große Höhen­unterschiede der Keller­geschosse bei ansteigenden Straßen, bei unverhältnis­mäßig hohen Kosten oder sonstigen absehbaren Schwierigkeiten).

    Verfahren und Durchführung

    (1) Die Herstellung der Mauerdurchbrüche wird auf Antrag des örtlichen Luftschutzleiters von der Baugenehmigungs­behörde angeordnet.
    (2) Die Baugenehmigungsbehörde ordnet jeden einzelnen Mauerdurchbruch besonders an. Der Anordnung hat eine örtliche Besichtigung voranzugehen, bei der die Baugenehmigungs­behörde die nach § 2 Abs. 1 der Neunten Durchführungs­verordnung zum Luftschutzgesetz Verantwortlichen zu beteiligen hat.
    (3) In der Anordnung werden die Durchbruchstellen nach Lage, Größe und Ausbildung bezeichnet. Die Anordnung ist den im Abs. 2 genannten Verantwortlichen und abschriftlich dem örtlichen Luftschutzleiter zuzustellen.
    (4) Die Anordnung der Baugenehmigungsbehörde ersetzt die baupolizeiliche Genehmigung.
    Die Herstellung der Durchbruchsöffnungen überwacht der Ortspolizeiverwalter gemäß § 6 Abs. 1 der Neunten Durchführungs­verordnung zum Luftschutzgesetz im Einvernehmen mit der Baugenehmigungs­behörde.


    http://www.amaot.de/bunker/9dfgvo_3.htm

    Grüße
    Thilo

    Suche alles zur Lehrtruppe Fallingbostel und zum Einsatz des NSKK in der Ukraine 1941

  • Hallo Karl,

    der Schwerpunkt lag in der Bekämpfung von Entstehungsbränden, größere Brände lassen sich mit solchem Gerät nicht löschen.

    [media]https://www.youtube.com/watch?v=UG8oU4f-_NQ[/media]

    Selbst im Lehrfilm sieht man sehr schön, daß bei größeren Bränden im Prinzip nur "kontrolliertes Abbrennen" möglich war.

    [media]https://www.youtube.com/watch?v=eIQFBfiy7cs[/media]

    Grüße
    Thilo

    Suche alles zur Lehrtruppe Fallingbostel und zum Einsatz des NSKK in der Ukraine 1941


  • interessant...Axt und Eireißhaken ! Ging also LS vor Eigensicherung. Sicher auch richtig so!

    Hallo Karl,

    dabei muß man sicherlich auch berücksichtigen, daß es den Verantwortlichen beim Brandschutz wohl hauptsächlich um den Erhalt von Sachwerten ging und der Schutz und die Rettung der Kriegsgefangenen bei Luftangriffen wohl sicherlich nachrangig gewesen sein dürfte. Ich kann mir auch nur schwerlich vorstellen, daß in einer Gefangenenbaracke eine Axt offen zugängig war - angesichts der dürftigen Verpflegung hätte damit sicherlich so manches Blutbad unter den Gefangenen im Überlebenskampf seinen Anfang genommen. Und eine Anstell-Leiter würde ja geradezu zu einem Fluchtversuch über den Lagerzaun einladen...

    Gruß, J.H.

  • Hi allseits,

    habe einen interessanten Artikel des Berliner Mietervereins zum Thema gefunden:

    Dir, Karl, danke für das vorzügliche, komplett online gestellte Buch.
    Hatte gelesen: Bauwesen und Luftschutz

    Aber auch der Anhang, heißt: Tafeln 1bis 34, besonders interessant:
    Bilder z.B. von Durchbrüchen auf Dachböden oder zugemauerten Fenstern,
    die vom Feuer einfach durchschlagen wurden, weil sie nicht die Stärke
    der Brandschutzmauern haben; Seite 13 ein Bild, wie die Flammen
    aus den Fenstern schlagen ...

    Spannend die Ausführungen, wie Städte und Siedlungen damals i.w.
    gebaut waren und wie anders zu bauen wäre, um bei Bränden die Gefahr
    des Übergreifens zu verhindern bzw. zu verringern. Also nichts nur
    "Rückwärtsgewandtes", sondern für Städte- / Bauplanungen genau so
    aktuell.

    Genug blabla - lest selbst :)

    Sonntagsgruß, Kordula

    Edit zum Anhang, der so nicht heißt 8o

    Slava Ukraini! In Memoriam A.N.!

  • Hallo,

    man beachte auch die Fotos der getarnten Binnenalster in Hamburg.

    Grüße
    Thilo

    Suche alles zur Lehrtruppe Fallingbostel und zum Einsatz des NSKK in der Ukraine 1941

  • man beachte auch die Fotos der getarnten Binnenalster in Hamburg.

    Hallo,

    das ist ein weiterer, wenig beachteter Aspekt des präventiven Luftschutzes: Die Anlegung und Errichtung von Tarnbauten, um den feindlichen Aufklärern die Zielerkennung und -Aufklärung zu erschweren. In Bremen wurde dazu z.B. über das Dach des Hauptbahnhofes hinüber eine Straßenattrappe mit Hilfe einer Holzkonstruktion errichtet, um das Stadtbild aus der Draufsicht zu verändern. Im Hafengebiet gab es weiterhin Vernebelungseinrichtungen und -Einheiten, mit deren Hilfe bei Luftangriffen der Hafen aus der Luft unkenntlich gemacht werden sollte. Genützt hat diese Maßnahme kaum etwas, die Bebauung des Hafens wurde bis Kriegsende zu ca. 90% zerstört.

    Gruß, J.H.

  • Hallo Johann,

    tatsächlich gb es wegen der Tarnmaßnahmen am Anfang des Krieges noch Fehlwürfe. So z. B. in einem Falle außerhalb von Stuttgart auf eine Scheinanlage. Das Thema Scheinanlagen wurde hier schon mal behandelt; nur zur allg. Info.

    Gruß Karl

  • Hallo,

    in einer TV-Doku am vergangenen Wochenende wurde darüber berichtet, dass der Schluchsee in der gleichnamigen Gemeinde im Schwarzwald zu Tarnzwecken während des Krieges mit Torf abgedeckt wurde, um ihn als Ziel für Luftangriffe auf die Staumauer des Sees unkenntlich zu machen. Mit den Jahren ist der Torf auf den Grund des Sees abgesunken und verleiht dem Wasser seither seine Bernsteinfarbe.

    Gruß, J.H.

  • Hallo,

    anbei ein Merkblatt des Luftgaukommando VII zur Herrichtung von Luftschutzbauten.
    Quelle: Bludenzer Anzeiger Nr. 37 vom 16.September 1939, Seite 6

    Gruß, J.H.

    Edit: Leider bekomme ich die Datei nicht ohne erheblichen Qualitätsverlust auf forumstaugliche 400kb verkleinert, deshalb muß ich auf das einstellen hier verzichten. Danke auch an die zahlreichen Hinweise auf die fehlende Datei, ich werde mich bemühen in Zukunft allen gerecht zu werden!

  • anbei ein Merkblatt des Luftgaukommando VII zur Herrichtung von Luftschutzbauten.

    Hallo J.H.,

    über das Einstellen Deines Beitrages freue ich mich sehr. Doch wie Du es vielleicht schon bemerkt hast funktioniert der Link nicht...

    Danke für das gelegentliche Überlisten der tückischen Technik.. :)

    Gruß
    MunaLisa

    An Informationen zur Heeres-Neben-Muna Kupfer, Muna Siegelsbach, Muna Urlau, Muna Ulm und zur Aggregat 4 - speziell Logistik für den Verschuß und den Eisenbahntransport- interessiert.