Werte Forumsteilnehmer,
im Rahmen meiner Recherchen für eine Dokumentation von Kriegsteilnehmern stieß ich auf eine Anmerkung im Wehrpass eines SS Polizeiangehörigen.
Da steht unter "Verfügungen und Bemerkungen der Wehrersatzdienststellen":
"Auf Grund des H.V.Bl 41, Teil B, Ziff 768, Abs. 2a wird B.(Name des Soldaten) aus der kämpfenden Truppe zurückgezogen und darf für die Dauer des Krieges nur in einer Einheit des rückwärtigen Dienstes Verwendung finden".
H.V.Bl. bedeutet Heeres Verordnungsblatt, ist klar. 41 streht für 1941.
Im Internet konnte ich den Teil B nichtfinden, Teil C steht zur Verfügung.
Ich nehme an, dass dieser Ausschluss von der kämpfenden Truppe etwas mit einem Vergehen zu tun hat.
Was steht unter der angegebenen Quelle im Verordnungsblatt drinnen??
Zur weiteren Info: der Soldat gehörte bis Oktober 1943 zur Nachschubkompanie der SS Polizei Division und anschließend zum SS Polizei Grenadier Regiment 3. Dienstgrad war zuletzt SS Rottenführer.
Nach dem erwähnten Erlass im Jan 1944 ist keine Einheit mehr bekannt.
Das ist wohl kein alltägliches Thema im Forum, ich hoffe aber trotzdem auf Eure geschätzte Hilfe!
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Hans