Anordnung für ein Verbot des Fronteinsatzes nach den Vorschriften des Heeres-Verordnungsblattes von 1941 Teil B

  • Werte Forumsteilnehmer,

    im Rahmen meiner Recherchen für eine Dokumentation von Kriegsteilnehmern stieß ich auf eine Anmerkung im Wehrpass eines SS Polizeiangehörigen.
    Da steht unter "Verfügungen und Bemerkungen der Wehrersatzdienststellen":
    "Auf Grund des H.V.Bl 41, Teil B, Ziff 768, Abs. 2a wird B.(Name des Soldaten) aus der kämpfenden Truppe zurückgezogen und darf für die Dauer des Krieges nur in einer Einheit des rückwärtigen Dienstes Verwendung finden".
    H.V.Bl. bedeutet Heeres Verordnungsblatt, ist klar. 41 streht für 1941.
    Im Internet konnte ich den Teil B nichtfinden, Teil C steht zur Verfügung.
    Ich nehme an, dass dieser Ausschluss von der kämpfenden Truppe etwas mit einem Vergehen zu tun hat.

    Was steht unter der angegebenen Quelle im Verordnungsblatt drinnen??

    Zur weiteren Info: der Soldat gehörte bis Oktober 1943 zur Nachschubkompanie der SS Polizei Division und anschließend zum SS Polizei Grenadier Regiment 3. Dienstgrad war zuletzt SS Rottenführer.
    Nach dem erwähnten Erlass im Jan 1944 ist keine Einheit mehr bekannt.

    Das ist wohl kein alltägliches Thema im Forum, ich hoffe aber trotzdem auf Eure geschätzte Hilfe! :)
    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß

    Hans

  • Hallo,
    es gab Erlasse, dass letzter Sohn einer Familie, bzw. einziger Sohn eines in WK I gefallenen Soldaten vom direkten Fronteinsatz zu verschonen war. Gegen Kriegsende gab es da aber auch noch Änderungen.
    Gruss
    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo Hans,

    Was steht unter der angegebenen Quelle im Verordnungsblatt drinnen?

    der von dir benannte Absatz der entsprechenden Verordnung regelte,dass bei zwei im Wehrdienst stehenden Soehnen (wobei einer bereits gefallen ist und der Vater lebt),
    der letzte Sohn aus der kaempfenden Truppe zurueckgezogen werden konnte.


    Gruss Chris

  • Hallo,
    zur Ergänzung:

    > Vfg. OKH ( Chef H. Rüst. u. BdE) v. 25.8. 43 nicht mehr gültig für Soldaten die dem nicht würdig erschienen( Z. B. fortgesetzte schlechte Führung, erbbiologische Minderwertigkeit usw.)

    > Auf Befehl Hitler erging Erlass OKW/WFSt. Org. (II) vom 14.09.1943 - Schutzbestimmungen für einzige und letzte Söhne aufgehoben.

    Gruß Karl