Auftragstaktik - Schlüssel zum Erfolg ?

  • . . . Wenn die BW jetzt - im Gegensatz zur Wehrmacht - den Befehl als Auftrag bezeichnet, so bleibt das im Endeffekt das selbe.

    Hallo Karl,

    das stimmt einfach nicht, weder für die Bundeswehr noch für die Wehrmacht (um die es hier wohl geht) !
    Zwischen "Auftrag" und "Befehl" ist ein substantieller Unterschied.
    Um bei meinem Beispiel zu bleiben:
    Der Kommandeur Infanterie-Regiment 100 bekommt den Auftrag mit den beschriebenen Auflagen im
    angegebenen Raum zu verteidigen. Wie er diesen Auftrag ausführt, drei Bataillone nebeneinander,
    aus Stützpunkten oder aus einer Verteidigungslinie, welche Gegenstöße er vorbereitet, was er als
    seine Reserve bestimmt und wo er sie bereithält usw. ist alles seiner Beurteilung der Lage und seinem
    Entschluss überlassen.
    Diese Verteidigung wird dann natürlich in einem (schriftlichen) "Befehl zur Verteidigung" gefasst,
    aber auch darin steht ein Auftrag an die nachgeordneten Truppenteile. Aber auch viele Einzelbefehle,
    denn vieles lässt sich nicht mit "Auftragstaktik" regeln. "Führung und Fernmeldewesden" (z.B.
    Funkfrequenzen, Kennwörter, Platz für Gefechtsstände u.ä.) muss befohlen werden, Versorgung
    muss befohlen werden usw.
    Diesen Regiments-Befehl zur Verteidigung bekommt die vorgesetzte Division quasi als Meldung.
    Da hat sie i.d.R. auch nicht mehr einzugreifen, ausgenommen der Befehl würde die Erfüllung des
    erteilten Auftrags gefährden. Das hat auch nichts mit Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit der
    übergeordneten Führung zu tun.

    Sicherlich gebe ich Dir recht, dass die Vision vom immer erreichbaren, vernetzten Soldaten
    die Gefahr in sich birgt, dass der befehlsmäßige "Durchgriff" bis zum letzten Soldaten ggf. über
    mehrere Führungsebenen hinweg erfolgt und damit die Vorstellung von der Auftragsrtaktik ad
    absurdum geführt wird. Für die Wehrmacht bestand diese Gefahr (z.B. mangels Funk- und
    Fernmelde-Ausstattung) m.E. jedoch eher nicht !

    Gruß
    Rudolf (KINZINGER)

  • Hallo Rudolf,

    natürlich gibt es bei der BW Befehle. Ich hatte das Lax formuliert, denn ich meinte damit, dass so ein Auftrag, wie von Dir vorstehend angeführt, bei der Wehrmacht bereits eines Befehls bedurft hätte und wäre er auch nur mündlich ergangen. ( Hierzu befehle ich:.....) Sh. unten, wie Du selbst schreibst.
    Der Auftrag bezeichnet das zu erreichende Ziel, welcher mit der Lagebeurteilung zum Befehl führt. Der Befehl setzt es in die Tat um
    (Hier von mir nur sehr kurz und schemenhaft skizziert).

    Der große Vorteil der "Auftragstaktik" ist - kurz beschrieben - , dass jeder Untergebene
    gefordert wird, im Sinne der jeweils übergeordneten Führung mitzudenken und deren
    Zielvorgaben zu verinnerlichen. Damit wird er befähigt, bei plötzlichen Lageänderungen
    weiterhin im Sinne der übergeordneten Führung zu handeln. (In der "Befehlstaktik" würden
    in einer derartigen Situation neue oder zumindest geänderte Befehle benötigt.)

    Wenn wir die Auftragstaktik in einen höheren Rahmen setzen, so geht es doch hierbei darum durch Eigenintiative "das Gesetz des Handelns" - egal auf welcher Ebene - zu behalten oder zu erlangen.

    Ich zitiere Moltke aus Deutsche Militärgeschichte 1648 - 1939 Hrsg. MGFA.S. 384:
    " Sei der Truppenführer im Zweifel darüber ob er in einen Kamopf eingreifen solle oder seinem ursprünglichen, anderslautenden Auftrag zu folgen, so empfehle ich in den meisten Fällen das Erstere, denn die Aussicht auf den taktischen Erfolg verdränge alle anderen Rücksichten."

    Hier sehen wair, dass Auftragstaktik i. W. Sinne hart an der Grenze zur - vorsichtig ausgedrückt - Auftrags- bzw. Befehlsabänderung in Eigenintiative erfolgen kann.
    Creveld " Kampfkraft" S. 42 Führungskriterien:" Bereits 1906 hieß es im Exerzierreglement Nr. 2 " Im besonderen verlangt das Gefecht denkende, zur Selbständigkeit erzogene Führer und selbsthandelnde Schützen".

    Gerade das selbständige Handeln konnte erhebliche Konsequenzen seitens des/der Vorgesetzten nach sich ziehen... je nach Betrachtungsweise dessen oder nach Erfolg beurteilt.

    Nun denke ich, umgesetzt in die Zeit des II. WK, dass dieses "selbsthandeln" letztlich immer mehr eingeschränkt wurde - insbesondere auf der Führungsebene -, eben durch z. B. den "Haltebefehl" Hitlers, aber es immer noch den kleineren Einheiten und dem Schützen möglich war, die Initiativezu ergreifen und ggf. die Truppe voranzubringen.
    Wie wir wissen, drohte den Offizieren im Generalsrang bis hinab zu den Stabsoffizieren bei Nichtbefolgung ggf. oder mindestens die Versetzung zur Führerreserve. Nicht selten eine Gewissensfrage: Eigenintiative Ja oder Nein!. Doch hier weiter nachzufassen würde zu weit gehen.

    Gruß Karl

  • Gerade das selbständige Handeln konnte erhebliche Konsequenzen seitens des/der Vorgesetzten nach sich ziehen... je nach Betrachtungsweise dessen oder nach Erfolg beurteilt.

    Hallo Karl,

    das ist aber kein Phänomen, das zwingend mit dem" Führen mit Aufträgen" zu tun hat,
    sondern allgemeingültig für das Abweichen von einer bestehenden Befehlslage:
    Bei Erfolg --> Ritterkreuz; bei Misserfolg --> Kriegsgericht !

    Gruß
    Rudolf (KINZINGER)

  • Hallo Rudolf,

    das ist aber kein Phänomen, das zwingend mit dem" Führen mit Aufträgen" zu tun hat,

    Zwingend nicht, da aber besonders die Auftragstaktik ein Zugeständnis des Vorgesetzten ist,( das dieser durch kleinliche Befehlsgebung leicht unterbinden kann), besteht sehr schnell die Gefahr, dass die gezeigte Eigenintitaive nicht im Sinne des Vorgesetzten war.
    Auch wird es immer ein Problem bleiben, wenn auf unterer, taktisch nicht ausreichend geschulter Ebene, die Auftragstaktik all zu großzügig ausgeübt wird.
    Insofern ist dies ein erhöhtes Risiko für den Selbsthandelnden.

    Das hat auch nichts mit Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit der
    übergeordneten Führung zu tun.

    Sehr wohl, denn bei Erreichbarkeit des Einheitsführers bedarf jede Selbsthandlung/Eigeninitiative dessen Zustimmung.
    Er besitzt die Befehlsgewalt/Befehlstaktik und wird diese auch ausüben, wenn er erreichbar ist. (Führungsprinzip).
    Motto:" Es tanzt mir keiner aus der "Reihe"...altbekannter Soldatenspruch!"
    Auch wird in dem Buch von Sigg deutlich aufgezeigt, dass die Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit des Führers wesentlich die Auftragstaktik bestimmt.
    Auftragstaktik ist kein Freibrief für jede selbständige Handlung, sondern eine Aushilfe bei fehlender oder die Lage nicht erfassender Befehlsgebung. Die Maßnahmen im Rahmen der Auftragstaktik müssen der Absicht des Führers entsprechen und dies wird im Gefecht nicht unproblematisch sein.
    Auftragstaktik beinhaltet, wie von Dir erwähnt, auch die Bereitstellung von Mitteln, enthebt aber bei fehlenden Mitteln den Einzelnen nicht von der Verantwortung zur Eigenintiative.

    Gruß Karl

  • Hallo zusammen,

    in der H.Dv.300 "Truppenführung" gibt ausserdem noch ein paar interessante Punkte ueber das selbststaendige Handeln.
    Dort heisst es u.A.:

    9.Jeder Fuehrer soll in allen Lagen ohne Scheu vor Verantwortung seine ganze Persoenlichkeit einsetzen.Verantwortungsfreudigkeit ist die vornehmste Fuehrereigenschaft.Sie darf jedoch nicht darin gesucht werden,eigenmaechtige Entschluesse
    ohne Ruecksicht auf das Ganze zu fassen oder Befehle nicht peinlich zu befolgen und ein Besserwissen an Stelle des Gehorsams treten zu lassen.Selbststaendigkeit darf nicht zur Willkuer werden.Selbsttaetigkeit die sich in richtigen Grenzen geltend macht,
    ist dagegen die Grundlage grosser Erfolge.

    So bleibt entschlossenes Handeln das erste Erfordernis im Kriege.Ein jeder,der hoechste Fuehrer wie der juengste Soldat,muss sich stets bewusst sein,
    das Unterlassen und Versaeumnis ihn schwerer belasten als Fehlgreifen in der Wahl der Mittel.


    Allerdings sollte man bei der ganzen Diskussion um die Auftragstaktik beruecksichtigen ,dass je nach Ermessen der Lage natuerlich auch die gewissen Handlungsfreiheiten jederzeit wegfielen konnten , wie beispielsweise auch der folgende Punkt der H.Dv.300 verdeutlicht.
    Der Fuehrer muss den Unterfuehrern Freiheit des Handelns lassen,soweit dies nicht seine Absicht gefaehrdet.


    Gruss Chris

  • Der Fuehrer muss den Unterfuehrern Freiheit des Handelns lassen,soweit dies nicht seine Absicht gefaehrdet.

    Hallo Chris,

    das ist die absolute Grenze der Auftragstaktik !
    Der Untergebene kann immer nur im Rahmen des ihm erteilten Auftrags handeln;
    und in diesem Auftrag drückt sich eindeutig der Wille/die Absicht des übergeordneten
    Führers aus. (Wenn das nicht der Fall ist, ist es ein schlechter Auftrag!)
    Daneben kann aber ein Auftrag auch Auflagen enthalten, die dann absolut bindend
    sind. Auch da gibt es - trotz Auftragstaktik - kein Abweichen.

    Gruß
    Rudolf (KINZINGER)

  • Hallo,

    falls man sich noch weiter zum im Ausgangspost erwähnten Generalfeldmarschall von Moltke
    belesen möchte ist folgendes Buch zu empfehlen:

    Roland G. Foerster (Hrsg.), "Generalfeldmarschall von Moltke - Bedeutung und Wirkung", R. Oldenbourg Verlag

    Eine interessante Artikelsammlung verschiedener Autoren, erschienen als Band 33 der "Beiträge zur Militärgeschichte" des MGFA.

    Wenn auch die Frage strittig ist ob er Schöpfer der Auftragstaktik war, so spielte er doch eine
    entscheidende Rolle für die deutschen Armeen der letzten 130 Jahre.

    Gruß
    Tobias

    "Die Furcht trennt die, die folgen, von denen, welche selber führen."
    Kristian Eivind Espedal

    Edited 2 times, last by Tobias Giebel (March 1, 2016 at 7:31 PM).

  • Hallo,

    ich zitiere: ASMZ Band 127,(1961) Heft 2, S. 63 Autor: Ernsthausen, Adolf von " Artilleristische Erfahrungen im Gebirgseinsatz":

    "...im Gefecht ist ein "Auftrag" besser als ein Befehl, besonders unter den schwierigen Verhältnissen des Gebirgskampfes. Wenn schon ein Befehl gegeben wird, kommt es weniger auf dessen wortgetreue, als auf seine "sinngemäße" Ausführung an.
    Diese Grundsätze verbürgen die besten Erfolge, vorausgesetzt, dass man die geeigneten Leute mit der Ausführung bestimmter Aufgaben betraut. Unter den Offizieren und Unteroffizieren der Artillerie gibt es doch immer nur eine beschränkte Anzahl, die in hohem Grade das besitzt, was wir den "artilleristischen Nerv" nannten.Gemeint ist die Summe jender speziellen geistigen Eigenschaften, über die der Artillerist verfügen muss,wenn er allen schwierigen Aufgaben, wie sie sich besonders im Gebirgseinsatz stellen, gewachsen sein soll. Die richtige Personalwahl spielt hier oft die entscheidende Rolle.

    Ich denke der Autor hat es mit einfachen, aber deutlichen und treffenden Worten ohne Wenn und Aber auf den Punkt gebracht!

    Gruß Karl

  • Hallo

    Ich hab eine etwas andere Sichtweise wie hier diskutiert wurde.
    Auch im deutschen Kaiserheer, in der Reichswehr und im Heeres des 3.Reich galt das grundlegende Prinzip "Befehl und Gehorsam". Das Führungsverfahren "Führen mit Auftrag wurde ins Leben gerufen um das "Chaos des Krieges" etwas beherrschbarer zu machen.
    Wie weit ein Vorgesetzer dieses Führungsverfahren nutzte lag alleine seiner Verantwortung, kein Untergebener konnte sich darauf berufen und sozusagen "einklagen".

    Das wird auch bei den Ausführungen von Marco Sigg "Der Unterführer als Feldherr im Taschenformat" sehr deutlich. Marco Sigg wählte, um die Praxis untersuchen zu können, 3 deutsche Divisionen aus um das Führungsverhalten der Divionschefs miteinander vergleichen zu können.

    >Die 385. Infanteriedivision, als Beispiel einer während des Kriegs mit (nicht falsch verstehen) zweitklassigem Personal. Zum Zeitpunkt der Untersuchung praktisch neu aufgestellt.

    >Die 10.ID mot - vor dem Krieg aufgestellt, während des Krieges, gerade vor dem Untersuchungszeitraum erhebliche Verluste.

    >Division "Großdeutschland - eine Eliteformation mit ausgesuchtem Personal. Vor Beginn der Untersuchung voll aufgefüllt bzw. vom Regiment zur Division erweitert.

    Ganz kurz die Ergebnisse seiner Untersuchung.
    Der Divisionskommandeurvon GD nutzte sehr weitgehend das Führungsverfahren "Auftragstaktik", die Regiments- und Btl-führer hatten weitgehende Freiheiten.

    10.ID mot - Die Division war in der Verteidigung eingesetzt. Die Unterführer hatten kaum Entscheidungsspielräume.

    385.ID - Die Unterführer hatten noch weniger Entscheidungsspielräume als bei der 10.ID mot. Sie standen in sehr häufigem Kontakt zum Divisionskommandeur, dieser führte sehr sehr eng. Sigg gibt nur einen Fall an bei dem ein Unterführer im Sinne der Auftragstaktik handelte. Dabei waren aber die Nachrichtenverbindungen zu diesem Truppenverband abgerissen. Der Unterführer wurde, trotz erfolgreicher Handlung im Sinne der Führung, vor ein Kriegsgericht gestellt.

    Laut Sigg waren bei dieser Untersuchung die ausgezeichneten Heeres-Nachrichtenverbindungen sehr auffällig, ebenso auffällig das Führungsverhalten der höheren Führer (Korps- Armee) welche, ähnlich den Div.Kdr, sher häufig an den Brennpunkten der Kämpfe auftauchen, sich informierten und die Handlungen aufeinander abstimmten.
    Ebenso wird deutlich das die Offiziere eines Verbandes, wie auch der Verband selbst, ein gewisses Maß an Können mitbringen mußten sonst war die Auftragstaktik schlichtweg nicht möglich.

    Dazu - Unterführer mußten ihre Planungen von den Vorgesetzten genehmigen lassen. Welchen Bezug hat das aber also zur "Auftragstaktik"? Im Thread wird es so dargestellt das der Untergebene einen Auftrag bekommt und erst die "Vollendung" bzw. Unmöglichkeit-der-Vollendung-des-Auftrags "nötigt" zur Meldung an den Vorgesetzten. Aber diese Sichtweise ist falsch. Der Untergebene entwickelte nach Erhalt seines Auftrags und Klärung der Lage seine Planung - legte diese seinem Vorgesetzten vor und dieser akzeptierte ihn oder wies Änderungen an.

    Gibt es Nachteile der Auftragstaktik? Ja die gab und gibt es.

    zb. wird mit ihr die schnelle Bildung von Schwerpunkten etwas erschwert
    Die Führungsebene muß miteinander vertraut sein, diese Herzustellen benötigt Zeit.
    und letztlich konnte sich der Vorgesetzte nie völlig darauf verlassen das der Untergebene im Sinne seines Auftrags handeln würde. Bestes Beispiel Rommel (Der Krieg in Afrika)


    Noch zwei Anmerkungen:

    Quote

    Dabei kann er im Sinne des Ganzen selbständig handeln.

    Wenn der Untergebene will kann er also im Sinne des Auftrags handeln, wenn er nicht will macht er was anderes? Nö

    Quote

    Der Befehlende hat die Mittel zur Erreichung des Auftrags zur Verfügung zu stellen!

    Im Sinne des Ziels hat er die Mittel zur Erreichung zV zu stellen, natürlich. Der Auftrag eine von einem feindl.Btl besetzte Höhe mit einem Zug kampfunerfahrener Nachschubsoldaten wird kaum gelingen.

    Wenn er sie aber nicht hat? Beispiel - Nordafrika 1943. Auftrag - Halten des Raumes Tunesien.
    Ergo ist obiger Satz entweder selbstverständlich oder nur Theorie.

  • Hallo Stefan,

    10.ID mot - Die Division war in der Verteidigung eingesetzt. Die Unterführer hatten kaum Entscheidungsspielräume.

    Das liegt aber in der " Natur der Sache", dass die eigentliche/grundsätzliche Verteidigung keine oder nur wenig Möglichkeiten der Entscheidungsspielräume bietet, da die Truppe praktisch auf die Stellung fixiert ist. Ich finde also, dass das Beispiel vom Autor nicht gut gewählt ist.

    " Das Gelände in welchem sich die Truppe verteidigt, ist ihre "Stellung".
    Der wichtigste Teil jeder Stellung ist das Hauptkampffeld. Es wird bis zum letzten gehalten."
    Quelle: H.Dv.300/1 (TF) " Ziff. 438 Verteidigung".

    Da bleibt nicht viel Spielraum, wenn wir einmal von der (begrenzt möglichen) Vorwärtsverteidigung absehen. Selbst dann gilt gem Ziff. 441: " Tritt der Verteidiger dem Angreifer vorwärts der Stellung entgegen, so darf er dadurch die Sicherheit der Stellung und ihre Ausbau nicht gefährden und seine Kräfte icht zersplittern."
    Mir ist bekannt, dass es auch die flexible Verteidigung gibt, die hier aber nicht gemeint ist. Letztere erfordert von der Truppe eine hohe Mobilität.

    Gruß Karl

  • Hallo Karl

    Marco Sigg wollte anscheinend beide Hauptkampfarten abdecken denn die 385.ID wurde in dieser Zeit in beiden Kampfarten eingesetzt, die 10.ID mot nur in Verteidigung und die GD nur im Angriff. Wenn er nur Angriffsoperationen gewählt hätte wäre das einseitig gewesen denn dies hätte suggeriert das "Auftragstaktik" nur bei Angriffen in Frage kam.

    Sigg gibt nur einen Fall an bei dem ein Unterführer im Sinne der Auftragstaktik handelte. Dabei waren aber die Nachrichtenverbindungen zu diesem Truppenverband abgerissen. Der Unterführer wurde, trotz erfolgreicher Handlung im Sinne der Führung, vor ein Kriegsgericht gestellt.
    Interessanterweise fand genau dieser Vorgang in der Verteidigung statt.

    Und ich muß dir widersprechen. Auch in der Verteidigung konnten Nachrichtenverbindungen abreißen, dies ist ja auch oft genug dokumentiert.
    Ebenso bei Flexible Verteidigung denn diese fand im Hauptkampffeld statt (siehe Stachelbeck: "Militärische Effektivität").

    Inzwischen finde ich etwas surreal wenn Taktiken des 2.Weltkriegs fast nur noch durch die Brille von Vorschriften bewertet werden.

  • Hallo Stefan,

    Inzwischen finde ich etwas surreal wenn Taktiken des 2.Weltkriegs fast nur noch durch die Brille von Vorschriften bewertet werden.

    Stimmt genau, aber will man einer endlosen Dikussion entgegen wirken, so ist dies eine effektive Argumentation. Ich werde mich aber bessern und eine entspr. eigene StN dazu fertigen, wenn dies möglich und nötig ist.

    Gruß Karl

    Jetzt muss ich doch noch einmal nachfassen.

    Allein der Begriff Auftragastaktik ist m. E. nicht klar umrissen. Wo beginnt und wo endet er?

    Ist der Entschluss eines Feldwebels seinen Späh - oder Stoßtrupp über die angesetzte Zeit hinaus um eine wichtige Erkenntnis zu gewinnen, z. B. Truppenansammlung in einer weiter entfernten Balka nun schon die Wahrnehmung der Auftragstaktik oder nicht?

    Ist der Entschluss eines Soldaten, den Graben/Stellung/Schützenloch zu verlassen um den davor festgefahrenen Panzer zu vernichten Auftragstaktik oder ein Einzelenentschluss, der im Erfolgsfalle evtl. zu einer Auszeichnung führt.
    Letztlich ist die Frage: Sind viele zu den Ritterkreuzen führenden Taten keine keine selbständigen Handlungen i. S. der Auftragstaktik?
    Gehe ich da zu weit oder nicht? ?(
    Wenn dies bejaht wird, dann gibt es sehr viele Beispiele.

    Gruß Karl

    Edited 2 times, last by Karl Grohmann (October 14, 2016 at 3:40 PM).

  • Hallo Karl

    Nicht aufregen. :huh: warst ja nur am Rande gemeint.

    Quote

    Allein der Begriff Auftragastaktik ist m. E. nicht klar umrissen. Wo beginnt und wo endet er?

    Eben, ist er nicht. Er wirt, nmA, vom Vorgesetzten gewährt und kann nicht "eingeklagt" werden egal was Vorschriften so sagen.
    Dort war nur festgelegt was sich bewährt hat und "man meint" auch in Zukunft bewähren wird.

    Quote

    Letztlich ist die Frage: Sind viele zu den Ritterkreuzen führenden Taten keine keine selbständigen Handlungen i. S. der Auftragstaktik?

    Dann hätten auch die USA, Sowjetunion, GB ... die Auftragstaktik verfolgt denn auch dort kämpften, auf der untersten Ebene, die Soldaten nicht nur im Befehl.

  • Hallo zusammen,

    Hallo klext,

    Das Führungsverfahren "Führen mit Auftrag wurde ins Leben gerufen um das "Chaos des Krieges" etwas beherrschbarer zu machen.
    Wie weit ein Vorgesetzer dieses Führungsverfahren nutzte lag alleine seiner Verantwortung, kein Untergebener konnte sich darauf berufen und sozusagen "einklagen".

    Allein der Begriff Auftragastaktik ist m. E. nicht klar umrissen. Wo beginnt und wo endet er?

    Eben, ist er nicht. Er wirt, nmA, vom Vorgesetzten gewährt und kann nicht "eingeklagt" werden egal was Vorschriften so sagen.


    In welcher Vorschrift wird denn ueberhaupt von einem Recht eines Untergebenen auf die "Auftagstaktik" gesprochen?

    Wie bereits erwaehnt heisst es in der H.D.v. 300 ja beispielsweise auch:
    ,,Der Fuehrer muss den Unterfuehrern Freiheit des Handelns lassen,soweit dies nicht seine Absicht gefaehrdet."

    Demnach liegt es da also schon am Ermessen des Fuehrers wie viel Handlungsspielraum er den Unterfuehrern ueberhaupt gibt.

    Im Anhang habe ich zudem einmal ein Schreiben des Generalkommandos (mot) XXIV.A.K. ueber das von den Fuehrern einzelner Kampfgruppen geforderte selbststaendige Handeln. (Quelle:germandocsinrussia.org)

    Gruss Chris

  • Hallo

    Was bedeuten wohl die Anführungszeichen?

    Ein schönes Beispiel wie Sätze aus dem Kontext gerissen werden und dann interpretiert werden wie´s gerade passend erscheint. Aber eigentlich sollte klar sein worauf sich mein Satz bezieht. Zb auf Sätze wie folgende:

    Quote


    ''Führungsverfahren, in dem der Unterstellte im Rahmen der Absicht des
    Befehlenden weitgehend Freiheit in der Ausführung seines Auftrages hat.

    Dabei kann er im Sinne des Ganzen selbständig handeln.

    Die Aufträge sollen nur die Bindungen enthalten, die für das
    Zusammenwirken mit anderen unerläßlich sind und müssen mit den Kräften,
    Mitteln und Befugnissen des Unterstellten erfüllbar sein.

    Der Befehlende hat die Mittel zur Erreichung des Auftrags zur Verfügung zu stellen!
    ...''


    Quote

    Demnach liegt es da also schon am Ermessen des Fuehrers wie viel Handlungsspielraum er den Unterfuehrern ueberhaupt gibt.


    Nichts anderes hab ich geschrieben.

    Seltsam ist allerdings
    Auf Sätze wie folgende hast du nicht reagiert, obwohl dein obiges Zitat diesen Aussagen sehr deutlich widersprechen.

    Dabei kann er im Sinne des Ganzen selbständig handeln.

    Der Befehlende hat die Mittel zur Erreichung des Auftrags zur Verfügung zu stellen!

    Prinzipien der Auftragstaktik die Grundlage entzogen hat, indem er immer stringenter in den untergebenen Bereich eingegriffen hat ("Führer-Befehl")

    Diesen Regiments-Befehl zur Verteidigung bekommt die vorgesetzte Division quasi als Meldung.Da hat sie i.d.R. auch nicht mehr einzugreifen, ausgenommen der Befehl würde die Erfüllung des erteilten Auftrags gefährden. Das hat auch nichts mit Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit der übergeordneten Führung zu tun.

    ...

  • Hallo klext,

    Seltsam ist allerdings
    Auf Sätze wie folgende hast du nicht reagiert, obwohl dein obiges Zitat diesen Aussagen sehr deutlich widersprechen.

    Ich stoere mich im Gegensatz zu dir nicht an der Ausdrucksweise anderer Mitglieder!

    Wenn man allein bei dem Satz : "Da hat sie i.d.R. auch nicht mehr einzugreifen" alleine das hat durch muss oder braucht ersetzen wuerde ,klingt es doch dann wohl etwas verstaendlicher?! - Gemeint wird wohl das Gleiche sein...

    Du stoerst dich auch an Nemere's Satz

    Dabei kann er im Sinne des Ganzen selbständig handeln.


    an dem Wort kann und antwortest darauf mit:

    Wenn der Untergebene will kann er also im Sinne des Auftrags handeln, wenn er nicht will macht er was anderes? Nö

    So wie du es dort darstellst hat es Nemere auch nie behauptet!
    Ich vertsehe daher nicht wieso du anderen Mitgliedern unterstellst Sätze aus dem Kontext zu reissen wenn du doch der jenige bist der dies macht?

    Du hattest zudem ja schliesslich geschrieben:

    Er wirt, nmA, vom Vorgesetzten gewährt und kann nicht "eingeklagt" werden egal was Vorschriften so sagen.

    Darauf bezog sich auch meine Frage in welcher Vorschrift denn ueberhaupt von einem "Recht" eines Untergebenen auf die "Auftagstaktik" gesprochen wird?
    Leider gehst du aber nicht auf diese Frage ein...


    Gruss Chris

  • Hallo zusammen,

    passend zum Thema moechte ich einmal auf ein paar Auswertungen des GenstdH/Ausb.Abt. des OKH bezueglich der taktischen Erfahrungen eingehen.

    So schriebt beispielsweise das OKH in der Schrift "Taktische Erfahrungen im Westfeldzug" vom 20.11.1940 das:
    ,,Die Erfahrungsberichte lassen uebereinstimmend das Urteil zu,dass sich die Fuehrungsgrundsaetze,wie sie in den Vorschriften aller Waffen und den dazu gehoerenden Ergaenzungen niedergelegt sind,erneut bewaehrt haben."

    Bezueglich der Fuehrung und Befehlsgebung heisst es dort ausserdem:
    ,,Klar umrissene Kampfauftraege - bei der Verfolgung solche mit weitgestecktem Ziel - geben dem Unterfuehrer die Moeglichkeit zu selbststaendigem Handeln im Rahmen der gestellten Aufgabe.
    Persoenliche Eingriffe in die Gefechtsfuehrung unterstellter Verbaende sind nur dort gerechtfertigt,wo die Lage oder ein Versagen der unteren Fuehrung sie erforderlich machen.Waehrend des Gefechts genuegen
    meist Einzelbefehle.Wird zu oft befohlen,so beeintraechtigt das die Einheitlichkeit der Gefechtsfuehrung und das Vertrauen in ihre Stetigkeit."


    In den Auswertungen des OKH ueber die Kampferwahrungen waehrend des Ostfeldzuges vom 10.6.1942 heisst es zudem:
    ,,Die Grundsaetze unserer Vorschriften haben sich auch im Ostfeldzug bewaehrt. ................
    Der deutsche Grundsatz ,Gefechtsauftraege zu erteilen,bleibt bestehen.Die Fuehrung darf sich aber nicht scheuen,ruecksichtslos durch Befehl einzugreifen,wenn die Art der Ausfuehrung die Erfuellung des Auftrages gefaehrdet."


    Gruss Chris

  • Hallo,

    ....zurück zu den Anfängen:
    "Exerzier - Reglement für die Infanterie 1906:

    In der gesamten Ausbildung ist auf Selbständigkeit der Führer und des einzelnen Schützen hinzuarbeiten....."

    Quelle: Graf von Schweinitz: " Die Sprache des deutschen Heeres"

    Gruß Karl