. . . Wenn die BW jetzt - im Gegensatz zur Wehrmacht - den Befehl als Auftrag bezeichnet, so bleibt das im Endeffekt das selbe.
Hallo Karl,
das stimmt einfach nicht, weder für die Bundeswehr noch für die Wehrmacht (um die es hier wohl geht) !
Zwischen "Auftrag" und "Befehl" ist ein substantieller Unterschied.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben:
Der Kommandeur Infanterie-Regiment 100 bekommt den Auftrag mit den beschriebenen Auflagen im
angegebenen Raum zu verteidigen. Wie er diesen Auftrag ausführt, drei Bataillone nebeneinander,
aus Stützpunkten oder aus einer Verteidigungslinie, welche Gegenstöße er vorbereitet, was er als
seine Reserve bestimmt und wo er sie bereithält usw. ist alles seiner Beurteilung der Lage und seinem
Entschluss überlassen.
Diese Verteidigung wird dann natürlich in einem (schriftlichen) "Befehl zur Verteidigung" gefasst,
aber auch darin steht ein Auftrag an die nachgeordneten Truppenteile. Aber auch viele Einzelbefehle,
denn vieles lässt sich nicht mit "Auftragstaktik" regeln. "Führung und Fernmeldewesden" (z.B.
Funkfrequenzen, Kennwörter, Platz für Gefechtsstände u.ä.) muss befohlen werden, Versorgung
muss befohlen werden usw.
Diesen Regiments-Befehl zur Verteidigung bekommt die vorgesetzte Division quasi als Meldung.
Da hat sie i.d.R. auch nicht mehr einzugreifen, ausgenommen der Befehl würde die Erfüllung des
erteilten Auftrags gefährden. Das hat auch nichts mit Erreichbarkeit oder Nichterreichbarkeit der
übergeordneten Führung zu tun.
Sicherlich gebe ich Dir recht, dass die Vision vom immer erreichbaren, vernetzten Soldaten
die Gefahr in sich birgt, dass der befehlsmäßige "Durchgriff" bis zum letzten Soldaten ggf. über
mehrere Führungsebenen hinweg erfolgt und damit die Vorstellung von der Auftragsrtaktik ad
absurdum geführt wird. Für die Wehrmacht bestand diese Gefahr (z.B. mangels Funk- und
Fernmelde-Ausstattung) m.E. jedoch eher nicht !
Gruß
Rudolf (KINZINGER)