Gehälter von hauptamtlichen SS-Führern

  • Servus Achim,
    meiner Meinung nach bringst Du etwas durcheinander : Dienststellung und Dienstgrad. Reichsführer bzw. Standartenführer waren Dienststellungen und Dienstgrade, wobei Heinrich Himmler als RFSS nicht immer den Dienstgrad RFSS besaß. Die Dienststellung Ostubaf. gab es nicht. Ich vermute, daß die Gehälter der hauptamtlichen SS-Führer an die Dienststellung gekoppelt waren. Der Dienstgrad entsprach dann vom Rang diesen Stellen.
    Zum Thema Stärkenachweise würde ich in Anlehnung an die KStN des Heeres suchen.

    Gruß, westermann

  • Hallo Westermann,
    Vielen Dank für deine Antwort und den Hinweis. Der Unterschied zwischen Dienstgrad und Dienststellung ist mir bewusst, das mit dem Obersturmbannfuehrer war natürlich ein Schuss in die Tonne. Wieder mal beim Schreiben nicht nachgedacht.
    Danke für den Hinweis für den Stärkenachweis,vielleicht besteht da ja wirklich ein Zusammenhang.

    Mit freundlichen Grüßen Achim

  • Guten Morgen zusammen,

    Quote

    Ich vermute, daß die Gehälter der hauptamtlichen SS-Führer an die Dienststellung gekoppelt waren.


    ich sehe es auch so, dass jeder hauptamtliche SS-Angehörige aufgrund seiner Dienststellung, welche auch immer, entlohnt wurde.
    Der Dienstgrad selbst wird keine Rolle gespielt haben, aber, ob nun ein Obersturmbannführer als F.Sta. das gleiche Gehalt wie ein Standartenführer als F.Sta. bekommen hat, das weiß ich nicht.

    Quote

    Der Dienstgrad entsprach dann vom Rang diesen Stellen.


    Das allerdings ist nicht ganz so, die Dienststellung eines Führers einer Standarte ging nicht immer mit dem Dienstgrad Standartenführer einher,
    wie man sehr gut dem von Achim genannten Dokument entnehmen kann, selbst die Dienststellung des Führers eines Sturmbanns wird hier von einem Hauptsturmführer bekleidet.

    Grüße Thomas

  • Guten Tag,
    im Anhang ein Nachweis für die Besoldung eines hauptamtlichen SS-Führers mit dem Dienstgrad SS-Stubaf. für den 1.7.1943. Dieser wurde in die Besoldungsgruppe B5c eingestuft. Die Dienststellung war die eines Verwaltungs-bzw. Stabsführers bei einem Oberabschnitt. Thomas hat hier ein ähnliches Beispiel eingestellt. Dort aber die Besoldungsgruppe B4c.
    Das Grundgehalt betrug 570,- RM..
    Quelle : BArchB SSO

  • Guten Tag zusammen,

    habe hier die "Lohnabrechnung" eines Obersturmbannführers, war m.d.F.einer Standarte beauftragt,
    die erste von September 1943, 670 RM, ohne Zulagen wie Haushaltszulage oder Kindergeld. ( B3c)

    01170.jpg

    Dann eine von März 1944, jetzt 750 RM. (B3b)

    01167.jpg

    Verschiedene Besoldungsgruppen, kann jemand etwas Erhellendes dazu beitragen, zu den Besoldungsgruppen?
    Ich habe bisher nichts dazu gefunden.

    Grüße Thomas

    Quelle: SSO-Akt Dern, Friedrich

  • Hallo,
    Ob's erhellt weiß ich nicht:
    Auffällig ist, dass Dern, trotz 80 RM höherem Grundgehalt, 1944 8 RM weniger brutto verdiente, als 1943.
    Ist die " kalte Progression" keine Erfindung der Bundesrepublik??
    Beste Grüsse
    Ingo

  • Hallo zusammen,

    sehr interessante Dokumente und eine gute Beobachtung: Der totale Krieg forderte offensichtlich über Steuererhöhungen (Höhepunkt der Rüstungskosten, Bombenschäden, etc.) auch in der privaten Schatulle seine "Opfer".

    Gruß,

    Joseph

    Suche Informationen zum Füs.Bat. 170 im Zeitraum Juli 1944 und zur 269.I.D im Zeitraum Januar bis März 1945 (Festung Breslau)

  • Hallo Thomas,
    die Besoldungsgruppen dürften die der Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst gewesen sein, die waren immer einheitlich für alle Bediensteten mit dem betreffenden Dienstgrad. Ist im wesentlichen ja heute noch so, die Gruppenbezeichnungen haben sich geändert.
    Herzliche Grüße
    Eberhard

    Suche alles über die 101. Jägerdivision.

  • Hallo Ingo,

    Quote

    Auffällig ist, dass Dern, trotz 80 RM höherem Grundgehalt, 1944 8 RM weniger brutto verdiente, als 1943.Ist die " kalte Progression" keine Erfindung der Bundesrepublik??

    Das einzig richtige an Deiner Aussage ist, dass es sich um Bruttobeträge handelt! Die eingestellten Dokumente sind Besoldungsfeststellungsbescheide und keine Gehaltsabrechnungen. Wie kommst Du auf kalte Progression wenn kein Steuerabzug erfolgt?
    Es ist auch nicht richtig, dass er 8 RM weniger verdiente, vielmehr hat er 92,80 RM mehr verdient. Dass der Auszahlungsbetrag vom Verwaltungsamt geringer festgesetzt wurde liegt nur daran, dass sein Pensionsanspruch höher gestiegen ist als das Grundgehalt und der Ortszuschlag.

    Hallo Thomas,
    die Besoldungsgruppe B3c bzw. B3b sind in der Besdoldungsordnung A aufgeführt. Anlage zum Reichsbesoldungsgesetz (RGBl I S. 189 vom 30.03.1943. Es gab eine Besoldungsordnung der SS vom 01.April 1936 und eine neue Besoldungsordnung für die Allgemeine SS vom 26.Mai 1942.

    Gruß aus Freiburg
    Andreas

  • Guten Tag Andreas,

    dolle Sache, Besoldungsordnung für die SS, ist das ein Schlüssel zur Aufdröselung der verschiedenen Buchstaben / Zahlen, die immer wieder genannt werden?
    Wird wohl....unterschied die sich, von den Zahlungen her, von Besoldungsordnungen für andere?
    Gibt es etwas dazu im Netz oder muss man wieder Geld investieren, um das vom Bundesarchiv zu bekommen? (Falls es dort vorhanden ist)

    Grüße Thomas

  • Hallo Thomas,

    im Netz habe ich nichts erhellendes gefunden. Im Bundesarchiv sind die Akten erhalten. Ich habe die Bestandsnummer gerade nicht parat.
    Nach den von Dir gezeigten Unterlage gehe ich davon aus, dass es sich an die Besoldungsordnung A für Beamte ausrichtet, aber ohne die Besoldungsordnung für die Allgemeine SS ist eine Zuordnung der einzelnen Dienstgrade/-stellungen in die Besoldungsgruppen nicht möglich.

    Gruß aus Freiburg
    Andreas

  • Guten Tag Andreas,

    falls du mal über die Bestandsnummer "stolperst", immer her damit. :thumbup:

    Ich gebe gerne zu, diese Findbücher, ob NARA oder BA, ein Greuel für mich, ich bin wohl zu alt für die Gedankengänge der Leute, die sich sowas einfallen lassen.

    Lass von dir hören,

    Grüße Thomas

  • Hallo Leute,

    Für den Zeitraum November 1944 bis Ende wurde die Besoldung der SS (und Polizei) an den Wehrmachtssold angeglichen.
    Am 1.11.44 wurde das EWGG (Einsatz-Wehrmachtgebührnisgesetz) für die SS übernommen (für die Polizei Ende November).
    Hier ein paar Beispiele für höhere SS-Dienstgrade:

    Besoldungsklasse Rang netto ledig netto verh. netto 1 Kind
    W2 Oberstgruppenführer 1.162,- 1.206,- 1.656,-
    W3 Obergruppenführer 1.076,- 1.109,- 1.514,-
    W4 Gruppenführer 875,- 916,- 1.238,-
    W5 Brigadeführer 743,- 781,- 1.054,-
    W6 Ober- u. Standartenf. 607,- 646,- 868,-


    Die Lohnsteuer sank mit jedem Kind weiter. Musste aber (im Gegensatz zu niederen Rängen, ab 6. Kind Steuerfrei) auch noch beim 10. Kind Steuern abführen. Allerdings erhöhte sich mit jedem Kind auch der Sold.

    Einführung des EWGG und Besoldungsgruppen in: Befehlsblatt des Chefs der Ordnungspolizei, 1944, Nr. 47, S.419ff.

    Gruß
    Matthias

  • Hallo Thomas,

    die Archivalsignatur ist BArch, NS 3/1565.

    Hallo Matthias,

    das EWGG ist m.E. für die Allgemeine SS nicht anzuwenden. Kannst Du den einführenden Wortlaut aus dem Befehlsblatt hier einstellen?

    Gruß aus Freiburg
    Andreas

  • Hallo Andreas,

    ich habe die Sonderausgabe des Befehlsblatts nochmal, aufgrund deines Einwands, vorhin durchgesehen (auch die parallel erschienene im Befehlsblatt des Chef d.SD u. Sipo). Tatsächlich findet sich dort kein expliziter Hinweis auf Angehörige der allgemeinen SS. (Es ist von allen, welche ein SS-Soldbuch führen die Rede. Da das SS-Soldbuch zeitgleich zur EWGG-Einführung für die Polizei eingeführt wurde.)
    Das würde dafür sprechen, dass das EWGG nicht für die allgemeine SS Anwendung fand.
    Hatte gehofft, dass die Einführungsbestimmung zwischen z.b. Waffen-SS und SS unterscheidet. Es findet sich nichts. Die Dienstränge in den Besoldungsgruppen sind auch nicht differenziert aufgeführt. Da ist nur "SS-Sturmführer", "SS-Scharführer" usw. ausgeführt.

    Tatsächlich können die Befehlsblätter (Orpo u. SD/Sipo) nicht belegen, dass das EWGG auch für die allgemeine SS angewendet wurde.

    Insofern ist deine Anmerkung völlig korrekt. (Lassen wir meine Tabelle im Sinne des Diskussionszusammenhangs aber einfach mal stehen, auch wenn´s wohl doch eine Sackgasse ist. Es gilt wieder mal: SS ist nicht SS, und auf keinen Fall mit der SS zu verwechseln.)

    Gruß
    Matthias