Polizeibataillon 306, aufgestellt in Frankfurt am Main

  • Ich finde hier im Bereich "Polizeibataillone" keine Informationen zum Polizeibataillon 306. Ich bin neu hier. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich hier die entsprechenden Informationen finden kann?
    Über jeden Hinweis würde ich mich freuen.

    Kurz zu meinem Hintergrund:
    Ich (Jg 1968) suche nach dem Was, Wo und Wie des Werdegangs meines Großvaters väterlicherseits. Ich habe extrem wenige Informationen, nur Bruchstücke aus wenigen Gesprächen in Kindertagen. Keine Feldpostnummer oder dergleichen. Anfrage an WAST habe ich gestellt, wird aber noch Wochen dauern. Bekannt ist: Mein Großvater (Heinrich Link), Jahrgang 1912, geboren in Frankfurt am Main hat vor dem Krieg als Polizist in Frankfurt am Main gearbeitet.
    Die Polizei wurde nach meinen ersten Recherchefunden großenteils in Polizeibataillone überführt. In Frankfurt wurde das Polizeibataillon 306 (in der Gutleutkaserne) aufgestellt. Es sollen aber "nur" wenige hundert Mann gewesen und auch etliche Nicht-Frankfurter dabei gewesen sein. Ein Indiz dafür, dass mein Großvater doch über diesen Weg eingezogen sein könnte, ist sein Geburtsjahrgang, da die Jahrgänge 1909-1912 besonders für das Bataillon berücksichtigt worden sein sollen.

    Das Polizeibatallion 306 soll später umgruppiert und unter II.Polizeiregiment 15 geführt worden sein. GIbt es hier einen Thread zu dem Thema?

    Aus den wenigen Gesprächen über den Krieg weiß ich immer nur von "Partisanenbekämpfungen im Osten". Es gibt keine Erzählung über eine Teilnahme an einer der großen Frontschlachten. "Polizei" und "Partisanen", das gibt Hinweise darauf, dass er in den "rückwärtigen Gebieten" eingesetzt war.

    Ich bin über jede Information zum "Polizeibataillon 306" oder zum II.Polizeiregiment 15 und zur Struktur und Mitgliedschaft der "Ordnungspolizei Frankfurt am Main im 3. Reich" dankbar.

    MfG
    Christoph

    Einheiten von besonderem Interesse: Ordnungspolizei: Polizeibataillon 208 bzw. 311 (Jena), SS-Polizeiregimenter 13 ab Juli 43 (Bialystok) bis Verlegung nach Kärnten; SS-Polizeiregiment 2 ab Juli 1944; 2. SS-Standarte Frankfurt am Main, 83. SS-Standarte Oberhessen

    Mehr Licht.

  • Hallo und Willkommen hier bei der "Polizei" im Forum Christoph.


    Fangen wir einmal an.
    Ja, in Frankfurt am Main wurde das Polizei-Bataillon 306 gebildet, aus dem das II. Batl. des Polizei-Regimentes 15 wurde.
    Dieses war Ende des Jahres 1942 an der südlichen Ostfront an die Kämpfe vor Stalingrad im Rahmen der 2.ungarischen Armee beteiligt, ohne im Kessel gewesen zu sein.
    Zuvor war es, grob gesagt, im Einsatz gegen Partisanen in Süd-Russland.

    Wie und wann er zur Polizei kam, muss man versuchen herauszufinden.
    HierGrundlagen zur Suche habe ich grundsätzliche Tipps diesbezüglich zusammengeschrieben. Einfach durchlesen und Fragen stellen, die sich ergeben.

    Gruß aus München
    Marcus

    edit: Kampf mit dem neuen Forum und Fehlerteufel

    Suche ALLES zu Polizei-Bataillonen aus dem Wehrkreis VII und dem Einsatz in Slowenien sowie zur PV. Litzmannstadt
    "Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." (Benjamin Franklin)

    Edited 3 times, last by Lockenheld (January 7, 2014 at 7:34 PM).

  • Hallo Christoph,

    nachfolgend im Auftrag von Roland/RolandP (oft auch unser "Schriftführer" genannt :D :thumbup: ) die Bataillonsgeschichte.
    Ich werde dann später noch ein paar Bilder und Dokumente ergänzend hinzufügen.

    @ Christoph
    Verstehe ich das richtig, dass dein Großvater ein Angehöriger des Pol.Btl. 306 war, ist nur eine Vermutung?

    Zum Pol.Btl 306 FPNr. 21 241
    (Frankfurt/Main), als Pol.Ausb.Btl. Frankfurt/Main, Bildung Herbst 1940 Lublin, ab 3.Oktober 1940 Lublin, 1941 Generalgouvernement, bis 18.2.1942, Juni 1941(Etat 1941) bei Pol.Rgt Lublin, 2.Kompanie Biala-Podlaska, Juli 1941 Rußland-Nord (?), ab Februar 1942 Fronteinsatz mit Kampfgruppe Jeckeln, AOK 18, Belagerung von Leningrad bis April 1942, April – Juli 1942 Russland-Nord, Abschnitt Poretsche – Woronowo südlich Ladogasee, , wird II./Pol.Rgt 15 (s.d.), Juli – Dezember 1942 Bandenbekämpfung im Raum Pinsk (Ukraine), Vernichtung des Ghettos von Pinsk, Ende Oktober, Anfang november 1942, Fronteinsatz vom Dezember 1942 bis März 1943 im großen Donbogen, März – April 1943 „Böhmen und Mähren“, April bis August 1943 Norwegen, September 1943 bis Kriegsende Italien. (Kdr. Landwehr?) (s.a. Klemp, Nicht ermittelt, S. 436, Tessin, Kannapin, Fronteinsatz, S. 635)

    Eine wissenschaftliche Arbeit zur Organisations- und Sozialstruktur und zur Ereignisgeschichte des Polizeibataillons 306 liegt bisher nicht vor. Neben Dokumenten aus dem Verfahren gegen Kuhr und andere beim Landgericht in Frankfurt am Main werden in diesem Kapitel die Gerichtsakten des Verfahrens gegen den ehemaligen Gerichtsoffizier beim Polizeibataillon 306, Dr. K.H. (Klaus Hornig) beim Landgericht Wiesbaden und die Prozessdokumente des Verfahrens gegen den früheren Kompanieführer Günter Waltz beim Landgericht Augsburg berücksichtigt. Ausgewertet werden auch die in der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht vorliegenden Verlustmeldungen über ehemalige Angehörige des Polizeibataillons 306. (Torsten Schäfer, „Jedenfalls habe ich auch mitgeschossen“. Das NSG-Verfahren gegen Johann Josef Kuhr und andere ehemalige Angehörige des Polizeibataillons 306, der Polizeireiterabteilung 2 und der SD-Dienststelle von Pink beim Landgericht Frankfurt am Main 1962 – 1973. Eine textanalytische Fallstudie zur Mentalitätsgeschichte. Villigst Perspektiven. Dissertationen des Evangelischen Studienwerks e.V. Villigst, Band 11, LIT-Verlag Hamburg, 2007, im Folgenden „Schäfer, NSG-Verfahren, S.“, S.59)
    Der Verbleib des Kriegstagebuchs des Polizeibataillons 306 konnte nicht ermittelt werden. Zumindest in den einschlägigen deutschen Archiven ist es nicht aufbewahrt und einsehbar (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63, Anm. 87)

    Durch den gestiegenen Bedarf an Polizeikräften in den annektierten und neubesetzten Gebieten entstand nach Kriegsbeginn ein Personalmangel, der von Kurt Daluege geleiteten Ordnungspolizei. Seit 1939 waren aus diesem Grund gemäß eines Runderlasses des Reichsführers SS und Chef der deutschen Polizei vom 11.10.1939 im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht 26 000 ungediente Wehrpflichtige und ungediente Angehörige älterer Geburtsjahrgänge als Polizeirekruten geworben worden. Für sie wurden zu Ausbildungszwecken, nach Jahrgängen getrennt, 38 Polizei-Ausbildungsbataillone geschaffen. Die jüngsten Jahrgänge (1918 – 1920) kamen in den sogenannten „Anwärterbataillonen“ 251 – 256 unter, während die älteren Jahrgänge (1909 – 1912) die „Wachtmeisterbataillone“ 301 – 325 bildeten (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 59, nach Wilhelm, Deutsche Polizei, 1999, S. 157)
    Diese Bataillone waren für den Polizeidienst in den besetzten Territorien vorgesehen, ihren Rekruten wurden eine Befreiung von der Wehrpflicht und rasche Aufstiegsmöglichkeiten versprochen. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 59 unten)

    Das Polizei-Bataillon 306 gehörte folglich zu den sogenannten „Wachtmeisterbataillonen“, das sich aus „Freiwilligen“ und Berufspolizisten zusammensetzte.
    Es entstammte dem in der Gutleut-Kaserne in Frankfurt/Main stationierten Ausbildungsbataillon, das im Spätsommer 1940 zusammengestellt worden war.
    Über die Ausbildung in der Gutleut-Kaserne liegen neben den Prozessdokumenten des Verfahrens gegen Kuhr und andere keine Quellen (zumindest keine zugänglichen, so Schäfer) vor. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.60)

    Das Pol.Btl 306 ging aus dem Pol.Ausb.Btl Frankfurt/Main hervor.

    Der Oberleutnant d.Sch. Rudolf Karl Eckert, PV Hamburg, wurde nach Kriegsausbruch zu einem Pol.Ausb.Btl. Itzehoe abgeordnet, gelangte aber bereits im Herbst 139 zum Pol.Ausb.Btl. Frankfurt/Main, wo er die 3.Kompanie übernahm. Dort sei ihm eröffnet worden, „… dass das Bataillon für den Fronteinsatz vorgesehen sei…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 67, Aussage 13.9.1962) Ekcert führte die Kompanie, später auch im Pol.Btl. 306, bis zu seiner Verwundung am 13.1.1943.

    Der SS-Obersturmführer und Oberleutnant d.Sch. Günter Waltz war vom 3.7. bis zum 4.10.1939 zum Inf.Rgt 67 der 23.Inf.Div. abkommandiert worden, in dieser Zeit nahm er als Oberleutnant und MG-Führer am Polenfeldzug teil. Nach der Rückkommandierung zur PV Frankfurt/Main wurde ihm die Führung der 4. MG-Kompanie übertragen (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 69, hier als „dritte Kompanie“ bezeichnet, die führte aber Eckert, und als MG-Fachmann wird Waltz die MG-Kompanie des Bataillons übernommen haben)

    Als einer der Rekrutenoffiziere und Zugführer war der Leutnant d.Sch. Johann Josef Kuhr vom 18.11.1939 bis zum 30.9.1940 beim Pol.Ausb.Btl. in Frankfurt am Main tätig. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)
    Der zum 1.10.1939 zum Leutnant d.Sch. beförderte Heinrich Plantius war ebenfalls im Ausbildungsbataillon in Frankfurt/Main eingesetzt. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.64)

    Fotos eines Angehörigen der 1.Kompanie belegen einen Aufenthalt auf dem Truppenübungsplatz Stegskopf Westerwald 1940 während der Ausbildung.

    „…. Über die „weltanschauliche Schulung“ des Polizeibataillons 306 während der Ausbildung in der Frankfurter Gutleut-Kaserne und in Lublin ist wenig bekannt. …“ („Jedenfalls habe ich mitgeschossen, das NSG-Verfahren … S. 263 oben

    14.09.1940
    Abschrift Schnellbrief RFSS vom 14.9.1940, betreffend die Ablösung der im Generalgouvernement eingesetzten Pol.Bat. 6, 7, 8, 43, 45, 51, 72, 73, 106, 111 in der Zeit vom 25.9.-15.10.1940 durch die gem. Erlaß vom 17.8.1940 aufgestellten Pol. Batl. 301, 303-311
    S. 4: 13) „Die Kriegstagebücher der abgelösten Pol.-Bataillone sind abzuschließen und mir nach Prüfung bis spätestens einen Monat nach der Ablösung zu übersenden.“

    Die Ablösung ist zu den nachstehenden Terminen wie folgt durchzuführen:

    Außerdem

    Pol.Batl. 73 (Standort Lublin) durch das Pol.Batl. 306 (Heimataufstellungsort Frankfurt a.M)

    Die Ablösungsbataillone bestehen aus Stab, 3 Pol.Kompanien und 4. (schwere) Kompanie zu 2 s.MG-Zügen. Sie sind in der gem. Aufstellungserlass angeordneten Stärke und Gliederung in Marsch zu setzen.

    03.10.1940
    Nach der Grundausbildung in der Gutleut-Kaserne in Frankfurt/Main kam das Ausbildungsbataillon am 3.10.1940 nach Lublin im damaligen Generalgouvernement und erhielt zu diesem Zeitpunkt die Bezeichnung „Polizeibataillon 306“.
    Es wurde in Lublin „Stabsbataillon“ des Polizeiregiments Lublin, welches dem Befehlshaber der Ordnungspolizei Krakau unterstellt war. Regimentskommandeur und Kommandeur der Ordnungspolizei war Oberst Griphan.
    Unmittelbarer Vorgesetzter des BdO war der Höhere SS- und Polizeiführer Friedrich Wilhelm Krüger in Krakau. Maßgeblichen Einfluss auf das Bataillon hatte auch der SS- und Polizeiführer Lublin, Odilo Globocnik, dem der KdO Lublin unterstand. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 74)

    Anfang Oktober 1940 wurde das aus dem Pol.Ausb.Btl Frankfurt/Main hervorgegangene Pol.Btl 306 in den Raum Lublin verlegt. In Lublin war das Bataillon bis zum 18.Februar 1942 stationiert und dem Pol.Rgt Lublin unterstellt, dessen Stab ebenfalls in Lublin lag.
    Rgts.Kdr war 1941/42 Oberst Griphan, der gleichzeitig Kommandeur der Ordnungspolizei für den Distrikt Lublin war.
    Das Pol.Btl 306, das während der Stationierung in Lublin durch Major Dreier geführt wurde, unterhielt jedoch verschiedene Außenkommandos, die im Wechsel von Angehörigen der verschiedenen Kompanien besetzt wurden. Die Außeneinsätze dauerte jeweils mehrere Wochen. Für Transporte stand dem Btl ein Teil der Kfz-Staffel 72 zur Verfügung.
    Ein Kompaniechef des PolBtl 306 in der Zeit in Lublin war der SS-Hstuf.u.Olt.d.Schupo Günter Waltz.
    (Stefan Klemp, Nicht ermittelt, Klartext-Verlag Essen, Jan.2005, S. 237-249)

    Das Polizeibataillon 306 bestand zunächst aus vier Kompanien. Die vierte Kompanie wurde am 31.3.1941 aufgelöst.
    Eine Kompanie setzte sich aus drei Zügen mit jeweils drei Gruppen zusammen. Dem Bataillon war zudem eine Kraftfahrtzeugstaffel beigeordnet, die über 15 Lkw, 5 Omnibusse und 5 Pkw verfügte. Außerdem verfügte das Bataillon über eine eigene Nachrichtenabteilung (Schäfer, NSG-Verfahren, S.60, richtig: Nachrichtenstaffel)

    Die Mehrheit der Angehörigen des Polizeibataillons 306 stellten die „Freiwilligen“. Berufspolizisten – Wachtmeister und Hauptwachtmeister usw. – übernahmen Ausbildungsaufgaben in der Gutleut-Kaserne und wurden später als Gruppenführer, Zugführer usf. eingesetzt. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.60, nach Wilhelm, Deutsche Polizei, 199, S. 158 setzten sich die Polizeibataillone aus etwa einem Drittel aktiver Polizeibeamter und ca. zwei Dritteln „Freiwilliger“ zusammen.)

    Der erste Bataillonkommandeur war Major der Schutzpolizei Ernst Dreier, der die Einheit vom 6.10.1940 bis zum 19.2.1942 führte. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.61 „In den Gerichtsakten des Verfahrens gegen Kuhr bleibt seine Persönlichkeit weitgehend im Dunkeln…“)

    Adjutant und Gerichtsoffizier war nach dem Ausrücken des Bataillons nach Lublin der frisch zum Oberleutnant d.Sch. ernannte Heinrich Plantius. „… Ich war als Adjutant, wie es in jedem Bataillonsstab üblich ist, in der Hauptsache der Bürooffizier des Bataillonskommandeurs. Als solcher hatte ich nach seinen Befehlen, insbesondere die innendienstlichen Dinge auszuarbeiten und seiner Entscheidung und Unterschrift vorzulegen. Das war z.B. die schriftliche Fixierung der Bataillonsbefehle (z.B. Versorgungsplan, Wachdienst, Unterkunft, Ausbildung etc.). Außerdem war ich zu dieser Zeit Gerichtsoffizier beim Bataillon. Meine Aufgabe dabei bestand darin, bei gemeldeten Verstößen den Sachverhalt zu ermitteln und in Form eines Berichts dem SS- und Polizeigericht in Krakau vorzulegen. Auch dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Bataillons-Kommandeur, denn dieser war ja Disziplinarvorgesetzter. An das SS- und Polizeigericht wurden nur solcher Vorfälle gemeldet, die weder von den Kompaniechefs noch Bataillons-Kommandeur erledigt werden konnten …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 65, s.a. Anm. 89 Aussage Plantius v. 11.2.1963)
    Plantius oblag anscheinend auch die weltanschauliche Schulung im Bataillon. Aus seiner Personalakte geht hervor, dass ihm als Anerkennung für seine Tätigkeit auf diesem Gebiet am 2.1.1941 ein Buchpreis überreicht wurde. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.65)

    Ordonannzoffizier des Pol.Btl. 306 war vom 1.10.1940 bis 28.2.1941 der frisch zum Oberleutnant ernannte bisher als Zugführer eingesetzte Johann Josef Kuhr.
    Zu seinen Aufgaben gehörten die Beaufsichtigung von Waffen und Geräten, die Beaufsichtigung des Ausbildungs- und Wachdienstes und die Führung des Kriegstagesbuchs. Er ordnete zudem „Einsätze“ für „Kontingenteintreibungen“ an und machte dem Kommandeur entsprechende Vorschläge. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)

    In der ersten Zeit des Aufenthalts in Lublin wurde die Ausbildung der Bataillonsangehörigen fortgesetzt, die üblicherweise den Kompaniechefs übertragen wurde. Nach Angaben von K.K., 1.Kompanie, hatten sie einen bestimmten Dienstturnus: einen Monat Ausbildung, einen Monat Gefängniswachtdienst, einen Monat Außenkommando.
    Besondere Bedeutung wurde dabei der „weltanschaulichen Schulung“ beigemessen, die anscheinend u.a. der Adjutant, Oberleutnant d.Sch. Plantius, durchführte. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.75 oben)

    Kaum in Lublin angekommen, wurde beispielsweise ein Zug der 3.Kompanie zu einer „Hinrichtung“ eingesetzt, wie der Kompaniechef, Oberleutnant d.Sch, Eckert, berichtete: „… Kurz nach Eintreffen in Lublin wurde ich mit einem Zug abkommandiert, um eine Hinrichtung durchzuführen. Es handelte sich um ordnungsgemäß vom SS- und Polizeigericht Verurteilte. Hier mussten wir zum ersten Mal auf Menschen schießen. …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 77 oben, Eckert am 2.12.1971)

    Außerdem wurden in den ersten Wochen Angehörige des Bataillons zu Deportationen von Juden und anderen Opfern aus Lublin nach Auschwitz eingesetzt, wie K.K. von der 1.Kompanie berichtete: „… Bereits im ersten Monat unseres Aufenthaltes in Lublin war die gesamte Kompanie unter Führung des damaligen Kompaniechefs – ich weiß nicht, ob es Oberleutnant Weis oder Hauptmann Waltz war (noch ersterer) als Begleitkommando für einen Transport nach Auschwitz eingesetzt. Es wurden damals vorwiegend Polen, die durchaus nicht als Juden erkennbar waren, nach Auschwitz transportiert. Ich persönlich hielt Auschwitz damals für ein Lager ähnlich einem Gefängnis….“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 77, Aussage 5.11.1962)

    Ein Kamerad aus der 1.Kompanie, L.W., ergänzte: „… Während der Zeit, als ich in Lublin lag, habe ich an zwei Transporten jüd. Menschen von Lublin nach Auschwitz teilnehmen müssen. Meiner Erinnerung nach wurden diese Transporte ausgangs des Winters 1940/41 durchgeführt. Ich gehörte damals zu einem Kommando der 1.Kompanie von etwa Zugstärke, das die Aufgabe hatte, die Transporte zu bewachen. Die jüd. Menschen wurden damals von Angehörigen unseres Bataillons zum Bahnhof gebracht, wo wir dann die Verladung überwachten und die Transporte bis nach Auschwitz begleiteten. Wo die Juden herkamen, kann ich nicht mit Sicherheit sagen…. Meiner Erinnerung nach gehörten zum ersten Transport nur Männer, während beim zweiten möglicherweise auch Frauen gewesen sind. Wir brachten damals die beiden Transporte bis in das Lager Auschwitz. Dort wurden die Juden von SS-Leuten übernommen. … Wir blieben jeweils eine Nacht in Auschwitz und fuhren dann wieder zu unserer Einheit zurück….“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 77 – 78 oben, L.W. v. 16.10.1962)

    Zugwachtmeister d.Sch. Paul Balmes hatte mit dem Pol.Btl. 306 vom Oktober 1940 bis Februar 1942 an Einsätzen im Distrikt Lublin im GG teilgenommen.
    Zu diesem Einsatz gehörte die Ermordung von mind. 5 000 sowjetischen Kriegsgefangenen bei Biala Podlaska, die vorher vom SD im dortigen Stammlager ausselektiert worden waren.
    Anschließend wurde das Bataillon kurzfristig an die Front verlegt, aber bereits im Sommer 1942 war es zu den gewohnten Einsätzen in Weißrussland zurückgekehrt.
    Balmes war später Angehöriger des Pol.Rgt 15, auch noch in Italien
    (Carlo Gentile, Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg: Italien 1943 – 1945, Schöningh Verlag, 2012, S. 401 – 402 oben, s.a. Anm. 451 BAB R 70 Italien/21 Bl. 19, R 70 Italien/26 Bl. 10 SS-Pol.Rgt 15, Vorschlagsliste für die Verleihung des EK 2. kl., dazu auch R 70 Italien/31, Bl. 12, 32, 155, R 70 Itlaien/32 Bl. 75 Vorschlag für Meister d.Sch. Willi Habermann)

    20.12.1940
    Als Richtlinien für die Ausbildung der Bataillon hatte der Chef der Ordnungspolizei in einem Schnellbrief vom 20.12.1940 angemerkt: „… Diejenigen Bataillone, die in den besetzten bezw. neugewonnenen Gebieten sind bezw. deren Einsatz in diesen Gebieten für die nächste Zeit feststeht, haben nach näherer Weisung des zuständigen Inspekteurs (Befehlshabers) der Ordnungspolizei ihre Ausbildung in Ergänzung der grundsätzlichen Ausbildungsrichtlinien jeweils auf die besonderen Verhältnisse ihre Einsatzgebietes abzustellen (Überwachung des Grenzverkehrs, Streifendienst, Evakuierung, Preisüberwachung, Skiausbildung, sowie Spezialausbildung für die Jagdzüge, Reiterzüge und Pkw-Züge usw.) …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 74-75, Anm. 107 nach BA B R 19 308 Bl. 101)

    Weiter heißt es im Befehl des Chefs der Ordnungspolizei vom 20.12.1940 zur Ausbildung: „ … Die Pol.-Bataillone, die aus Anwärter- oder Wachtmeister-A-Batl. hervorgegangen sind, haben die Angehörigen der Kompanien in einem 4-monatigen Lehrgang in den Polizeifächern, in der nationalsozialistischen Lehre und im Deutschen zu beschulen…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 299, Anm. 394, aus BA B R 19 308, Bl. 99)

    Demnach wurde die „weltanschauliche Schulung“ des Polizeibataillons 306 – wenn auch in einer relativ geringen wöchentlichen Stundenzahl – in Lublin fortgesetzt. Übertragen wurde diese den Kompanieführern.
    In Dienstzeugnissen wurden Eckerts, Kuhrs und Plantius Leistungen dabei ausdrücklich gelobt. Eckert „verstehe es, die weltanschauliche Schulung interessant zu gestalten und seinen Männern das nationalsozialistische Gedankengut überzeugend zu vermitteln…“ Auch Kuhr habe es verstanden, seinen Untergebenen das „weltanschauliche“ Gedankengut zu vermitteln. Über Plantius hieß es: „Alle Zeugnisse aus der Zeit ab 1941 weisen aus, dass er als Nationalsozialist gedacht und gehandelt hat und dass er es verstanden hat, das NS-Gedankengut eindrucksvoll seinen Untergebenen zu übermitteln…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 296)

    01.03.1941
    Der bisherige OO des Pol.Btl. 306, Oberleutnant Kuhr, wurde vom 1.3.1941 bis 30.6.1941 in der technischen Planungs- und Beschaffungsstelle des Stabes im Polizeiregiment Lublin eingesetzt. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)

    31.03.1941
    Auflösung der 4.Kompanie des Pol.Btl. 306, die Angehörigen dieser Kompanie wurden den drei anderen Kompanien zugeteilt. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.60)

    Nach Auflösung der 4.MG-Kompanie im Pol.Btl. 306 führte der bisherige Kompaniechef, der SS-Hauptsturmführer und Hauptmann d.Sch. Waltz ab 1.4.1941 bis Sommer 1941 die 1.Kompanie des Pol.Btl. 306 (Schäfer, NSG-Verfahren, S.69)

    Im Laufe des Jahres 1941 wurden Angehörige des Pol.Btl. 306 mehr und mehr bei der so bezeichneten „Banditen- und Schleichhandelbekämpfung“, der Bewachung größerer Bauvorhaben und bei „Kontingenteintreibungen“ in der Umgebung von Lublin eingesetzt. Bei diesen Aufgaben arbeitete das Bataillon eng mit dem Sicherheitsdienst zusammen.

    Entsprechend den Weisungen des SD wurden insbesondere „Umsiedlungsaktionen“ durchgeführt, wobei polnische Bauern u.a. von Angehörigen der 3.Kompanie von ihren Höfen vertrieben wurden. „… Ich erinnere mich an Trecks von Wolgadeutschen, die aus dem Osten erwartet wurden, und die in dem von Polen geräumten Gebiet angesiedelt werden sollten…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 78, Aussage L.G. v. 3.3.1972)

    Im Regimentstagesbuch des Polizeiregiments Lublin wurde nach Aussage des ehemaligen Regiments-Geschäftsführers fast täglich festgehalten, dass bei derartigen Einsätzen „Personen auf der Flucht erschossen“ wurden. „… Wir bekamen diese Meldungen vom Bataillon …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.79 Aussage B.B., 16.3.1972)

    In Lublin und Umgebung wurden 1941 wiederholt polnische Bürger durch Angehörige der 2. und 3.Kompanie des Pol.Batl. 306 standrechtlich erschossen. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.79 unten)

    00.06.1941
    Ab Sommer 1941 hatte das Polizeibataillon 306 Außenstellen in Deblin, Biala Podlaska, Zamosc und Krasnik zu besetzen.
    Die 3.Kompanie wurde in Deblin stationiert, in den anderen Orten war die 2.Kompanie aufgeteilt untergebracht. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.80)

    Zum Zeitpunkt des Beginnes des Rußlandfeldzuges marschierte die 2./PolBtl 306 nach Biala-Podlaska. Ein ständiges Außenkommando dieser Kompanie hielt sich in Miedzyrzec auf.
    (Stefan Klemp, Nicht ermittelt, Klartext-Verlag Essen, Jan.2005, S. 237-249)

    18.06.1941
    Am 18.Juni 1941 fiel der erste Angehörige des Pol.Batl. 306 unter nicht näher bekannten Umständen, eine durch Widerstand in der Bevölkerung bedingte Gefahrenlage lag für die Polizisten zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht vor.
    Heinrich Groß, Zugführer in der 3.Kompanie, gab an: „… In Lublin und auch in der Umgebung von Deblin war von Partisanentätigkeit nicht allzu viel zu merken…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.80 unten, Groß am 4.2.1963)

    Das Pol.Batl. 306 wurde nun vorwiegend bei der sogenannten „Schleichhandelbekämpfung“ eingesetzt. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.81)
    Dabei wurden auch von Angehörigen des Pol.Batl. 306 Waren und Lebensmittel – „Beutegut“ – ins Reich verschoben. Der damalige Chef der 2.Kompanie, Landwehr, tat sich dabei besonders hervor. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 82 oben)

    01.07.1941
    Oberleutnant d.Sch. Kuhr wurde Adjutant des Pol.Btl. 306 und blieb dies bis zum 17.2.1942. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)
    Der bisherige Adjutant, Oberleutnant d.Sch. Plantius, ging als Hilfssachbearbeiter (für welches Gebiet?) zum Stab des Pol.Rgt Lublin, wo er ab dem 29.10.1941 dort Gerichtsoffizier wurde. Anscheinend blieb Plantius bis zu seiner erneuten Versetzung als Adjutant zum Pol.Btl. 306 am 30.3.1942 beim Regiment in Lublin. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.65)

    02.08.1941
    In einem Zeugnis vom 2.8.1941 wird dem Chef der 3.Kompanie Pol.Btl. 306, Oberleutnant d.Sch. Eckert, von seinem Bataillonskommandeur Major Dreier bescheinigt, dass er seine Aufgaben als Kompaniechef stets mit Hingabe und Verantwortungsfreudigkeit zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt habe. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 67)

    Der bisherige Chef der 1.Kompanie Pol.Btl. 306, SS-Hstuf. u. Hptm. d.Sch. Waltz, wurde im Sommer 1941 – es liegen keine genauen Angaben vor – für mehrere Wochen zu einem – nicht näher bezeichneten - Polizeiregimentsstab nach Lemberg abgeordnet. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.69)
    Dabeischeint es sich um den 1. oder 2.8.1941 gehandelt zu haben, da der Hauptmann d.Sch. Landwehr ab 2.8.1941 die 1.Kompanie führte.

    21.09.1941
    Vom 21. bis 28.9.1941 haben Angehörige der 2.Kompanie Pol.Btl. 306 auf der Grundlage des sogenannten „Politruk-Erlasses“ bzw. den sogenannten „Kommissarbefehl“ ergänzenden „Einsatzbefehl Nr. 8“ vom 6.6.1941 (Schäfer, NSG-Verfahren, S.86, s.a. Streim, 1982, Streit, 1991) bei Biala Podlaska unter der Tarnbezeichnung „Hühnerfarm“ mindestens 6 000 russische Kriegsgefangene in einer von Opfern selbst ausgehobenen Grube von etwa 50 m Länge, 20 m Breite und 3 m Tiefe erschossen, die aus dem zu diesem Zeitpunkt mit 40 – 50 000 Gefangenen belegten Stalag 359 B ausgesondert wurden, weil sie Funktionäre der KP seien oder angeblich jüdisch bzw. asiatisch aussahen. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 86, Gerlach, 1999, S. 794 wird zitiert, das Stalag aber als „Stalag 307 bei Biala Podlaska“ bezeichnet) Es wird auch erwähnt, dass die Gefangenen aus einem Lager in Terespol abgeholt wurden. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 88)

    Aktion „Hühnerfarm“ wurde dieser Massenmord deshalb zynisch genannt, weil die Anzahl der erschossenen Personen abends telephonisch unter der ebenso zynischen Tarnbezeichnung „Eier“ durchgegeben wurde. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 91)

    In der Zeit vom 21. bis 28.9.1941 wurden auf Grund des Befehles des OB d. Heeres vom 8.6.1941 und des Einsatzbefehles Nr.8 vom 17.7.1941 unter dem Decknamen “Aktion Hühnerfarm” mehrere tausend sowjetische Kriegsgefangenen des Gefangenenlagers Kalikow bei Biala-Podlaska von Angehörigen der in Biala-Podlaska stationierten 2.Kp. des Pol.Btl 306 erschossen. ...Unter der Vorspiegelung, sie würden in ein Winterlager verlegt, wurden 5 – 6 000 Gefangene in der Zeit vom 21. bis 28.9.41 mit LKW in ein Waldstück zwischen Terespol und Biala-Podlaska verbracht und dort erschossen. Das Erschießungskommando und die Transportmannschaft wurden von Angehörigen der 2.Kp. des Pol.Btl 306 gestellt. Im Verlauf der Aktion wurden Angehörige der 3.Kp. des Btl. zur Erweiterung der Gruben eingesetzt.
    N. d. Krieg wurden Mitte der 60ziger Jahre in Frankfurt a. M. deswegen u.a. angeklagt: Pol.-Hauptmann Johann Josef Kuhr (geb. 18.2.1916 Mannheim, ab 1933 Angeh. d. SA, 1940 Mitglied der NSDAP, seit 1952 Pol.Kommissar in Frankfurt a. M.), Pol.-Major Wilhelm Hofmann (geb. 12.10.1890 Eschbach, Krs. Usingen, in den letzten Kriegsmonaten als gewöhnlicher Pol.Beamter in Hamburg, bald nach Kriegsende pensioniert.) (Lichtensteiner, Himmlers Grüne Helfer, S. 177 ff, s.a. PolRgt 15)

    01.10.1941
    Nach seiner „mehrwöchigen Abordnung zu einem Polizeiregimentsstab in Lemberg“ kehrte der ehemalige Chef der 1.Kompanie Pol.Btl. 306, SS-Hstuf. u. Hptm. d.Sch. Waltz im „Herbst 1941“ – keine genauen Angaben vorliegend – zum Pol.Btl. 306 zurück, wo er nun die 2.Kompanie übernahm, die er bis zu seiner Abordnung zur Kolonialpolizeischule in Oranienburg am 9.2.1942 führte.
    (Schäfer, NSG-Verfahren, S.69) Die Übernahme der 2.Kompanie erfolgte anscheinend Ende September oder Anfang Oktober 1941, da bis Ende September 1941 noch der Oberleutnant d.Sch. Schwarz als Kp.Fhr. genannt wird.

    15.10.1941
    Am 15.10.1941 wurde der Oberleutnant d.Sch. Dr. Klaus Hornig (in Schäfer, NSG-Verfahren, S. 76 nur „Dr. K.H.“, s.a. Klemp, Nicht ermittelt, S. 52ff) als Gerichtsoffizier zum Polizeibataillon 306 befohlen: „… Am 15.10.1941 hatte ich mich bei Pol.Batl. 306 in Lublin zu melden, einer Einheit, die im besetzten Polen und rückwärtigen russischen Kriegsgebiet Sonderaufgaben wie Banditen- und Partisanenbekämpfung, Exekutionen von Polen, Juden und russischen Kriegsgefangenen (sog. Politruks), zusammen mit dem SD, Kontingenteintreibungen bei polnischen Bauern, auf Befehl des Distriksgouverneurs und Evakuierungen ganzer Landstriche auf Befehl des SS-Hauptamtes „Rasse und Siedlung“ (Volksdeutsche Mittelstelle) und des „Höheren SS- und Polizeiführers“ Globocnik (richtig: nur SSPF) von Lublin durchzuführen hatte.
    Sehr bald erkannte ich, dass die genannten Maßnahmen mit großer Brutalität und Unmenschlichkeit ausgeführt wurden. – Ich übte daher zunächst im engsten Kameradenkreise scharfe Kritik an den vorgenannten Maßnahmen, wies auf die allgemein gültigen Gesetze der Menschlichkeit und auf völkerrechtliche Grundsätze hin, worauf ich als pedantischer Jurist und als zu weich eingestellter Offizier bezeichnet wurde…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 76, Aussage Dr. K.H.)

    An anderer Stelle führte Dr. Hornig aus: „Im Oktober 1941 erhielt ich auf Veranlassung von Himmler einen Marschbefehl nach Lublin zum Pol.-Batl. 306. Ich wurde dort zum Truppendienst und als Gerichtsoffizier eingesetzt“ – leider nennt Hornig nicht die Kompanie des Bataillons, die er übernahm. „In dieser Eigenschaft habe ich Dinge festgestellt, die rechtlich und völkerrechtlich nicht in Ordnung waren.
    Ich wurde von Dreier nach Zamosc geschickt, und er erklärte mir, dass aufgrund der sog. Politruk-Erlasse dort russische Kommissare erschossen wurden. Diese Aktion laufe unter dem Decknamen „Hasenschießen“.
    Ich erklärte Dreier, dass ich eine solche Aktion nicht durchführen könne. Daraufhin hat er mich furchtbar angeschrien und erklärte mich für nicht hart genug für den Osteinsatz …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.183, Aussage am 17.2.1972)

    01.11.1941
    „Eines der aussagekräftigsten Beispiele für Fälle von Befehlsverweigerung ist die Geschichte des Offiziers Klaus Hornig. Er hat als Kompaniechef des Polizeibataillons 306 im Rang eines Oberleutnants am 1.November 1941 die Ausführung eines Erschießungsbefehls verweigert. Knapp 800 sowjetische Kriegsgefangene, darunter Kommissare, sollten in einem Waldstück zwischen Lublin und Lemberg erschossen werden. Er ging zu seinem Bataillonskommandeur, Major Dreier, und sagte ihm, dass er als Jurist und Wehrmachtsoffizier den Auftrag nicht ausführen könne, weil es ihm unmöglich sei, auf wehrlose Menschen zu schießen. Darüber hinaus rief er auch noch die Offiziere seiner Kompanie zusammen und belehrte sie über den §47 des Militärstrafgesetzbuches, wonach jeder das Recht hatte, einen verbrecherischen Befehl zu verweigern. Die Belehrung wurde ihm übergenommen. Der §47 war den Polizisten wohl nicht bekannt gemacht worden. Hornig erklärte, die Erschießung von Wehrlosen sei ein Verbrechen. Major Dreier riet ihm, nach Zamosc zu fahren, wo ein SS-Sturmführer seit Wochen Menschen erschoss. Hornig fuhr nach Zamosc, konnte aber seine Männer nach eigenen Angaben aus den Erschießungen heraushalten, weil ein Polizeireiterzug die Aktion ausführte.
    Ein SS-Führer namens Schubert habe dort das Kommando gehabt. Hornig beschwerte sich über die Methoden bei der Exekution. Der SS-Führer schoss mit, aber aus kurzer Entfernung, dass sein Mantel über und über mit Gehirn und Blutbespritzt war. Hornig belehrte in, dass ein Offizier bei solchen Exekutionen nicht mitschießen dürfe, und nannte ihn wohl „SS-Lümmel“, weil er frech geworden sei. Er soll die Erschießungen auch als GPU-Methode bezeichnet haben. Da er den SS-Führer Schubert persönlich kannte, wurde er nicht direkt verhaftet, sondern in die Heimat versetzt. In seiner Wohnung wurde er dann verhaftet.
    Hornig wurde vor ein SS- und Polizeigericht gestellt und wegen Befehlsverweigerung und Wehrkraftzersetzung angeklagt. Nach seinen Angaben sei er zweimal verurteilt worden, erst zu einigen Jahren, dann zu etwas sechs Monaten Gefängnis. Da keins der Urteile rechtskräftig wurde, veranlasste Himmler seine Einweisung nach Buchenwald. Klaus Hornig überlebte und trat nach 1945 in NS-Prozessen als lebender Beweis für die Möglichkeit einer Befehlsverweigerung auch für Offiziere auf. (Klemp, Nicht ermittelt, S. 52 – 53, 56, 393, 395, s.a. Anm. 105 auf S. 52 Alexandre, Michel, Der Judenmord, S. 62-66; s.a .Klemp, Nicht ermittelt, S. 225 und 431: dort ist ein Oberleutnant Nikolaus Hornig am 5.11.1940 Kdr. des Pol.Btl. 124 (wahrscheinlich Chef der 3.Kp.) in Luxemburg)

    Hornig gab selber an: „…. Auf dem Weg nach Zamosc belehrte ich meine Unterführer über den §47 des Mil.StGB mit dem Erfolg, dass aufgrund meiner Unterweisung nicht einer meiner Leute an Erschießungen teilnahm.
    In Zamosc habe ich mir die Erschießungen angesehen, die so grauenhaft waren, dass ich einen anwesenden SD-Führer „SS-Lümmel“ nannte und die Aktion als „GPU-Methode“ bezeichnete. SS-Richter Dr. M., der in Frankfurt lebt, kam und ich habe ihm vor allem über die Plünderungen durch Bataillons-Angehörige berichtet. Es wurde ein Verfahren eingeleitet, und als sich herausstellte, dass der Kommandeur mit in die Sache verwickelt war, wurden mir die Akten entzogen und gegen mich ein Verfahren eingeleitet, dass unter dem Oberbegriff „SS-feindliche Einstellung“ lief.
    Ich wurde nach Frankfurt zurückgeschickt und hier im Präsidium verhaftet und in das Polizeigefängnis gebracht. In dem Verfahren wurde RA Dr. W., der mich verteidigen sollte, nicht zugelassen. Auf Einspruch erklärte sich nach 6 Wochen das SS-Gericht in Kassel als nicht zuständig, die Sache wurde nach Düsseldorf verweisen und dort wurde ich von RA Graf G. verteidigt. Den Haftbefehl gegen mich hatte der (HSSPF Kassel) Erbprinz J. v. W. erlassen.
    Die erste Verhandlung in Kassel war unter dem Vorsitz des SS-Richters I., Anklagevertreter war ein Dr. P. Meine Zeugen waren nicht zugelassen worden, nur die Gegenzeugen, die Hauptm. Landwehr benannt hatte, F. und S., waren als Zeugen vernommen worden.
    Das Urteil lautete auf 3 Jahre und 7 Monate Gefängnis. Ich durfte keine Polizei-Uniform mehr tragen, wohl aber eine Wehrmachtsuniform….
    Inzwischen machte ich in Mainz – Weisenau Dienst und wurde dort auf Befehl Himmlers wieder verhaftet und nach Buchenwald als Vorzugshäftling eingeliefert. In diesem neuen Verfahren wurde ich unter dem Vorsitz von P. zu 6 Jahren und 7 Monaten Gefängnis verurteilt und das Verbleiben im KZ angeordnet.
    Nach der Befreiung durch die Amerikaner wurde ich dem CIC übergeben und nach verschiedenen Lagern landete ich in Dachau, wo ich Herrn Oberst Griphan und Herrn Kuhr wieder traf. Da das Urteil nicht rechtskräftig war, war ich nach wie vor Offizier und bleib in Zeugenhaft. 1947 wurde ich praktisch frei.“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 183-184, Aussage am 17.2.1972)

    „Wenn Hornig in seiner Eigenschaft als Gerichtsoffizier die Dinge festgestellt hätte, die rechtlich und völkerrechtlich nicht in Ordnung waren, dann hätte er so gut wie jeden „Einsatz“ des Polizeibataillons 306 melden müssen. Sie verstießen nahezu alle gegen Recht und Völkerrecht. Dr. Hornig war womöglich kein Dissident mit Rückgrat. Er war seit 1937 Mitglied in der NSDAP. Des Weiteren gestand er Tatbeteiligungen bei „Kontingenteintreibungen“ und „Evakuierungen“ ein. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.184 unten).

    Sehr interessant sind die Angaben, die sich aus der Anklage gegen den verantwortlichen Offizier des bei der „Aktion Hasenschießen“ tatbeteiligten „Reiterzuges Zamosc“, Bruno Meiert, ergaben. Dem nach war es „… nicht wahr, dass Hornig sich geweigert hat, die Exekutionen durchzuführen, sondern er hat, nachdem die Exekution zur Hälfte bereits unter seiner Leitung durchgeführt war – M. war ihm unterstellt – dem Major Dreier erklärt, dass er körperlich der Lage nicht mehr gewachsen sei und dass er daher bitte, ihn jetzt durch .. m. abzulösen. Das ist dann geschehen. …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 184 – 185, s.a. Anm. 313) Meiert gab an: „Hornig sagte zu mir sinngemäß „Wie können Sie als Offizier so etwas tun. Das sollte doch eigentlich nicht die Aufgabe eines Offiziers sein“. Seine Worte beinhalten nicht eine Unrechtmäßigkeit des Verhaltens nach sittlichen, ethischen oder moralischen Grundsätzen, sondern betrafen die Äußerlichkeit des Verhaltens als Offizier. In meiner Antwort habe ich dann gesagt, war mir Dreier kurze Zeit vorher selbst ins Gesicht gebrüllt hatte, nämlich, was man von den Männern verlangen würde, müsste ich selbst als Vorbild tun. …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.185, Aussage v. 19.12.1961)

    Der Führer des sogenannten „Reiterzuges Zamosc“, Bruno Meiert, charakterisierte den Kommandeur des Pol.Btl. 306, Major Dreier, auch wie folgt: „ … Zu der Persönlichkeit Dreiers möchte ich sagen, dass er etwa 50 Jahre alt war, äußerlich mittelgroß, untersetzt, und in seiner Art bullerig und grob, er fuhr sehr leicht aus der Haut und war äußerst sprunghaft. …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.61, Aussage B.M. v. 1.10.62, Bruno Meiert: * 4.3.1917 Königsberg, 184 cm) Januar 1943 25 Jahre alt, seit 23.7.1940 verheiratet, Abiturient, von Ende 1936 – 1938 beim IR 84 Gleiwitz, im Anschluss daran als OA bei der Polizei eingetreten, am 18.12.1939 zum Leutnant d.Sch. ernannt. Angehöriger der SS seit 18.1.1939 (mit Ernennung zum Lt. d.Sch. SS-Ustuf.), SS-Nr. 353 159, Einsatz als Reiterstaffelführer Königsberg, ab 1.5.1940 Pol.Batl. 13, Plozk, ab Oktober 1940 auswärtiger Einsatz nach Zamosc, zuletzt Führer des Reiterzuges Zamosc des Pol.Regt. Lublin, seit 1.11.1941 Oberleutnant d.Sch. (laut SS-Stammblatt 1.2.43 (25.4.42) SS-Ostuf., 21.6.44 Hstuf., 20.4.43 SS-Kav.Ers.Abt. Warschau, dann 8.SS-KD bis 1.6.44, ab 1.6.44 SS-Freiw.Kav.Div. bis 15.2.45, 3.1. – 10.2.45 26. Btl./Abt.Fhr.Lg, 15.2.1945 33.SS-Kav.Div.)

    Fortsetzung folgt

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

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  • Fortsetzung

    11.11.1941
    Im Rahmen der sogenannten „Aktion Hühnerfarm“ wurden am 11.11.1941 in Zamosc unter Beteiligung des dem Pol.Btl .306 unterstellten Reiterzugs, SD-Angehörigen und des sogenannten „Reiterzugs Zamosc“ aus dem „Polizeiregiment 25“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 91, richtig zu diesem Zeitpunkt noch „Regiment „Lublin“) weitere 780 sowjetische Kriegsgefangene aus dem Stalag 325 erschossen.

    00.12.1941
    Es gab auch im Polizeibataillon 306 Fälle von persönlicher Bereicherung und von habgierigem Raub während des Osteinsatzes. Allerdings sollen im Bataillon nicht nur von skrupellosen Einzelpersonen „Beute“ gemacht worden sein, es ist die Rede davon, dass sich im Polizeibataillon 306 in Lublin „mafiöse Strukturen“ etabliert hätten. „… Arbeitsteilig und straff organisiert wurde unter Geheimhaltung in großem Stil und systematisch gestohlen und geschmuggelt. Die Aneignung von und der illegale Handel mit Raubguttrug Züge organisierter Kriminalität….“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 294)

    Diese Vorfälle werfen nun auch ein ganz anderes Licht auf die Ablösung und Verurteilung des damaligen Gerichtsoffiziers, des Oberleutnants Klaus Hornig, der, wie er im folgenden Bericht selber angibt, noch mindestens bis zum 23.Januar 1942 beim Pol.Batl. 306 tätig war: „… Mitte Dezember 1941 lief beim Pol.Regt. Lublin eine Beschwerde der Heeres-Feldkommandantur über umfangreiche Lebensmittelschiebungen von Angehörigen des Pol.Batl. 306 (Außenkommando Lublin) ein. Hier lagerten nämlich die in diesem Bezirk beschlagnahmten Schwarzhandels- und Schmugglerwaren in großem Ausmaß. – Die Pol.Wachtmeister hatten sich Wehrmachtsurlaubern bedient, die im Fronturlauberzug ihre Kisten und Pakte mit ins Reich nahmen und gegen Abgabe eines Teiles der Lebensmittel, das Frachtgut zum Weiterversand aufgaben – Es wurde genaue Untersuchung des Vorfalls von oben verlangt. Hauptmann d.Sch. Landwehr bearbeitete den Vorgang, obgleich er nicht Gerichtsoffizier war, zunächst selbst, gab einen völlig unzulänglichen Bericht, in dem er obendrein noch den Kontrolloffizier des Fronturlauberzuges beleidigte. – Wenige Wochen später kam der Vorgang vom B.d.O. Krakau zurück, mit dem Bemerken, eingehende Ermittlungen und Vernehmungen in dieser Sache durch den zuständigen Gerichtsoffizier vornehmen zu lassen. – Zufällig hörte ich, wie Landwehr zum geschäftsführenden Hauptwachtmeister des Batl.s sagte: „Dieser Vorgang muss verschwinden und wenn er angeblich bei einem der häufig in Polen vorkommenden Eisenbahnunglücke untergegangen ist!“ – Diese Bemerkung und verschiedene Hinweise aus Kameradenkreisen ließen mich klar erkennen, dass Landwehr an der ganzen Sache maßgeblich beteiligt sein müsse. Der Vorgang wurde nun mir zuständigkeitshalber zugeschrieben und ich bestellte ca. 32 Wachtmeister zur Vernehmung, um den objektiven Sachverhalt zu erforschen. – Vor Übernahme meiner Tätigkeit als Gerichtsoffizier sagte mir übrigens damals bezeichnenderweise der Batls.Kommandeur „Ich solle mich hierbei nicht so sehr von juristischen Grundsätzen leiten lassen, denn hier ginge alles über den großen Daumen!“. – Bei der Vernehmung des 3. oder 4.Wachtmeisters, am 23.1.1942, fiel mir auf, dass jeder, wie eingedrillt, dieselben Aussagen machte, gleichsam, es wären sie ihnen von vorgesetzter Stelle so vorgeschrieben worden. Sehr bald merkte ich, dass diese Wachtm. zum großen Teil lediglich als ausführende Organe ihrer Vorgesetzten gehandelt hatten und war nun bestrebt, die einzelnen zu Ungunsten ihrer Auftraggeber zu entlasten, denn ich wollte endlich einmal dem leider auch bei den SS- und Pol.Gerichten vorherrschenden Grundsatz „Den Kleinen hängt man und den Großen lässt man laufen“ durchbrechen.
    Sehr bald hatten wohl Major Dreier und Hauptmann Landwehr von der objektiven Art meiner Vernehmungen erfahren, kamen plötzlich wutentbrannt und mit hochroten Köpfen in mein Zimmer, entrissen mir die Akten und untersagten mr, unter wüsten Beschimpfungen, meine weitere Tätigkeit als Gerichtsoffizier. – Nun beratschlagten die beiden, wie sie am besten meine sofortige Ablösung erreichen könnten, bis in die späte Nacht hinein…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 294 – 295, Aussage Dr. K.H. vor StA Wiesbaden, ohne Jahr) Der Gerichtsoffizier, der gegen diese Dienstvergehen ermittelte, wurde schließlich selbst vor ein SS- und Polizeigericht gestellt. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 296 oben)

    Nach dieser Schilderung erfolgte die Ablösung des Oberleutnants d.Sch. Klaus Hornig erst Anfang 1942 – und nicht im Zusammenhang mit den Erschießungen im November 1941!

    09.02.1942
    Der bisherige Chef der 2.Kompanie Pol.Btl. 306, der SS-Hstuf. und Hptm. d.Sch. Günter Waltz, wurde am 9.2.1942 zur Kolonialpolizeischule in Oranienburg abgeordnet.
    Waltz wurde dann aber bereits ab 1.3.1942 von der Waffen-SS übernommen und diente u.a. in der SS-Gebirgsdivision „Nord“ und der 7.SS-Frw.Geb.Div. „Prinz Eugen“. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.69)

    10.02.1942
    „… Am 10.2.1942 wurde eines Tages in Bataillonskreisen der Meuchelmord an ihrem Kameraden Hans Sommer bekannt…“ (so in Schäfer, NSG-Verfahren, S. 93, also „eines Tages“ oder „am 10.2.1942“?) Dieser hatte eine Beziehung mit einem Mädchen in Lubartow und war anscheinend von zwei Männern in einem Wald dort in der Nähe erschossen worden.
    „Major Dreier ordnete an, dass mit allen verfügbaren Kräften nach den Tätern gesucht werden solle. Die Leitung übertrug er dem Hauptmann Landwehr. Mir selbst wurde ein Zug zugeteilt“, berichtete Oberleutnant Kuhr (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 94, Anm. 132, am 24.10.1962)
    Der damalige Spieß der 3.Kompanie, M.K., sagte aus: „Im Anschluss daran fuhren Hauptmann Eckert, Oberleutnant Kuhr und ich nach Lubartow, um das Mädchen, bei dem sich Sommer kurz vor seinem Tod aufgehalten hatte, zu vernehmen. Sie erzählte, dass Sommer ohne Waffe und ohne Waffenrock bei ihr gewesen sei, als plötzlich zwei bewaffnete Männer in die Wohnung eingedrungen seinen. Sommer habe versucht zu fliehen, sei jedoch von den bewaffneten Banditen, vermutlich auf dem Hof, erschossen worden.
    Nach Lublin zurückgekehrt hat dann meines Wissens Hauptmann Eckert das Ergebnis der Ermittlungen mündl. an das Bataillon weitergeleitet. Daraufhin hat Major Dreier angeordnet, dass unter Führung von Oberleutnant Kuhr das Gebiet um Lubartow durchkämmt und nach verdächtigen Personen gefahndet werden solle.
    Am nächsten Tag wurde befehlsgemäß das Gebiet um Lubartow durchsucht. Wir fuhren mit der ganzen Kompanie von Lublin aus bis in die Nähe von Lubartow. Dort wurde anhand der Karte das Gebiet in zwei oder drei Abschnitte eingeteilt, und ebenso die Kompanie in zwei oder drei Kommandos. Ein Kommando wurde von Hauptmann Eckert geführt, ein weiteres Kommando von Oberleutnant Kuhr. Bezüglich eines dritten Kommandos bestehen bei mir heute Unsicherheiten, ich meine aber, dass ein 3.Kommando gebildet und von einem Zugführer geführt wurde. Als Spieß schloss ich mich dem Kommando an, dass von Hauptmann Eckert geführt wurde. Diese Kommando durchsuchte eine Ortschaft in der Nähe von Lubartow, sowie den ihr zugewiesenen Geländeabschnitt. … Durch unser Kommando wurden etwa 20 – 30 Personen aufgegriffen und zwar Männer und Frauen, die sich nicht ausweisen konnten bzw. den Ortseinwohnern nicht bekannt waren. Die vorgenannten Personen wurden verhört und sodann von Angehörigen unseres Kommandos an Ort und Stelle erschossen. … Mir ist weiterhin bekannt, dass von dem Kommando, das von Oberleutnant Kuhr geführt wurde, ebenfalls verdächtige Personen aufgegriffen und erschossen worden sind…“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 94-95, Aussage M.K. v. 10.2.1966)

    In dem Zeitraum vom 3.10.1940 bis 19.2.1940 starben lediglich 2 Angehörige des Pol.Btl. 306. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.96)

    17.02.1942
    Zum Einsatz bei der Kampfgruppe Jeckeln vor Leningrad wurden die Pol.Btl 121, 305, 306, 310 v. 17.02. – 13.8.42 zugeführt.

    Damit endete der Einsatz des Pol.Btl 306 im Rahmen des Pol.Rgt Lublin. Der dem Btl. unterstehende Pol.Reiterzug Lublin blieb im Standort zurück. (Klemp, S. 301, s.a. Husemann, Guten Glaubens, Bd.I)

    18.02.1942
    Der bisherige Adjutant, Oberleutnant d.Sch. Kuhr, übernahm ab dem 18.2.1942 bis zum 18.7.1942 die Führung der 1.Kompanie des Bataillons während des Kriegseinsatzes vor Leningrad und am Ladogasee. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)

    19.02.1942
    Das Polizeibataillon 306 wurde ab dem 19.2.1942 von Deblin zum Frontensatz im Verband der Kampfgruppe Jeckeln in der Umgebung von Leningrad geflogen, bei dem es sich laut dem „Bericht des Chefs der Ordnungspolizei, SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst Daluege, über den Kräfte- und Kriegseinsatz der Ordnungspolizei im Kriegsjahre 1942“ zusammen mit anderen Polizeibataillonen bewährte.
    „… Innerhalb von 24 Stunden wurden 8 Pol.-Bataillone z.T. aus dem Heimatgebiet im Lufttransport an die Front gebracht und ohne jede Verzögerung innerhalb der Kampfgruppe Jeckeln in den Verteidigungsabschnitten vor Leningrad eingesetzt. Auch diese Verbände haben sich trotz fehlender Ausrüstung und Kampferfahrung gegen wiederholte schwerste Feindangriffe sowie zahllose Erkundungsvorstößen und Stoßtruppunternehmungen bewährt. …“, so Daluege (Schäfer, NSG-Verfahren, S.96, s.a. Anm. 135 aus BA B R 19, 336, Bl. 4)

    20.02.1942
    Der langjährige Kommandeur des Pol.Btl. 306, Major d.Sch. Ernst Dreier, der die Einheit seit dem 6.10.1940 bis zum 19.2.1942 geführt hatte, wurde durch den ebenfalls langjährigen Kompaniechef, Hauptmann d.Sch. Paul Landwehr, abgelöst, der das Bataillon vom 20.2. bis zum 3.12.1942 führte. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.61)

    Dr. Klaus Hornig, zeitweise Gerichtsoffizier im Polizeibataillon 306, charakterisierte Landwehr: „Landwehr war einer der größten Rabauken, die ich gesehen habe“. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.61) Bei den Kompanieführern war Landwehr im Nachhinein unbeliebt, da er anscheinend „rücksichtslos und herrschsüchtig gegenüber den jüngeren Offizieren“ auftrat. Kompanieführer Plantius soll noch am 8.5.1942 in seine Tagebuch notiert haben: „Was mir nicht gefällt, ist, dass Landwehr noch beim Bataillon ist.“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.61 unten)
    Auch Kuhr und Eckert beschrieben nach dem Krieg ihr Verhältnis gegenüber Landwehr ebenfalls als spannungsreich. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.62 oben)

    Nachweisbare Unterstellungen: Pol.Btl. 306 vom 20.2. – 5.4.1942 beim L.AK, AOK 18, wie Pol.Btl. 305
    (Tessin, Kannapin, Fronteinsatz, S. 635)

    30.03.1942
    Rückversetzung des Oberleutnants d.Sch. Heinrich Plantius erneut als Adjutant zum Pol.Btl. 306. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 65)

    07.04.1942
    Vom 7.4. – 16.7.1942 unterstand das Pol.Btl. 306 der 223.ID am Ladogasee. Das Bataillon hatte dabei 15 Tote, 56 Verwundetenmeldungen sind bekannt, ein Beamter wurde vermisst.
    Verleihung von EK von April bis Juli 1942 durch die 223.Inf.Div. (Tessin, Kannapin, Fronteinsatz, S. 635)

    Vom 7.4.1942 bis 16.7.1942 unterstand das Pol.Btl. 306 der 223.Infanterie-Division am Ladogasee.
    Über diesen Kriegseinsatz ist wenig bekannt. Das Bataillon hatte bei diesen Einsätzen insgesamt 15 Tote zu beklagen, 56 Meldungen von Verwundungen liegen in diesem Zeitraum vor. Ein Beamter wurde vermisst. „… Diese relativ hohe Zahl von Toten und Verletzten zeigt, dass sich die Angehörigen des Polizeibataillons 306 während der ersten Fronterfahrungen in einer Gefahrensituation befanden, die zu einer weiteren Verrohung und Brutalisierung der Polizisten dieser Einheit geführt haben dürfte….“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 97)

    10.04.1942
    Nachweisbare Unterstellungen: Pol.Btl. 306 vom 10.4. – 1.5.1942 beim XXVIII..AK, AOK 18, wie Pol.Btl. 305
    (Tessin, Kannapin, Fronteinsatz, S. 635)

    20.04.1942
    Verleihung von KV am 20.4.1942 an das Pol.Btl. 306 durch AOK 18 (Tessin, Kannapin, Fronteinsatz, S. 635)

    22.04.1942
    In einer Nachtragsbeurteilung vom 22.4.1942 für den Chef der 3.Kompanie Pol.Btl. 306, Oberleutnant oder bereits Hauptmann d.Sch. Rudolf Karl Eckert, heißt es: „Den schwierigen Aufgaben im Ostraum bringt er volles Verständnis entgegen und führt seine Kompanie mit Umsicht und Tatkraft. Weltanschaulich ist er besonders gut gefestigt und überzeugter Nationalsozialist. Seine Stelle als Kompanie-Chef füllt er voll und ganz aus und ist mit Erfolg für den Einsatz im Osten zu verwenden. …“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 67 unten)

    10.05.1942
    Nachweisbare Unterstellungen: Pol.Btl. 306 am 10.5. 1942 beim XXVI.AK, AOK 18; das Pol.Btl. 305 war vom 10.5. – 29.7.1942 diesem Korps unterstellt (und anschließend noch vom 31.7. – 15.8.1942, diese Angaben liegen aber für das Pol.Btl. 306 n i c h t vor; Tessin, Kannapin, Fronteinsatz, S. 635)

    18.07.1942
    Der bisherige Führer der 1.Kompanie Pol.Btl. 306, Oberleutnant d.Sch. Kuhr, wurde anscheinend vom 18.7.1942 bis 1.9.1942 bei neugebildeten Pol.Rgt 15 in Lettland „Lehrgangsleiter für Unterführer“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)

    19.07.1942
    Am 19.7.1942 wurde das Polizeibataillon 306 aus dem Fronteinsatz wieder herausgezogen und kam nach Lettland.
    In dieser Zeit wurden alle Polizeibataillone in Polizeiregimentern zusammengefasst. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.97 unten, BA B R 19, 103, Bl. 3)

    Aus den bis dahin selbständigen Polizeibataillonen 305, 306, 310 und der 3.Panzerkompanie wurde das Polizeiregiment 15 unter Oberst Emil Kursk als Regimentskommandeur gebildet. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 98 oben, s.a. Anm. 138 Die Nummern der Polizeiregimenter entstanden willkürlich in der Reihenfolge ihrer Aufstellung und hatten keine Beziehung an Wehrkreise oder andere örtliche Gegebenheiten, BA B R 19 281, Bl. 91, abgesehen vom Heimatstandort!)

    Der Stab des II./Pol 15 (PB 306) lag nun in Pinsk, während die einzelnen Kompanien auf verschiedenen Orten in der Umgebung verteilt wurden. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.98)

    00.07.1942
    Eingliederung als II. Bataillon in das Pol.Rgt 15 (s.d.)

    ENDE der Bataillonsgeschichte

    Zur Geschichte des II./Pol.Rgt 15 ebenfalls später mehr.

    Viele Grüsse
    Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

    Edited 2 times, last by Policeman (January 7, 2014 at 9:21 PM).

  • Lieber Daniel,

    vielen Dank fuer diese sehr ausfuehrlichen Informationen. Das ist beeindruckend und erschreckend zugleich. Das Buch von Schaefer habe ich schon bestellt, ich will es ganz lesen.
    Zu deiner Frage vom Anfang: Ja, die Zugehoerigkeit ist zunaechst nur eine Vermutung. Ich weiss, dass es ohne klaren Hinweis aus dem militaerischen Werdegang Spekulation ist. Was mich hat aufmerken lassen, war der Umstand, dass er zum Jahrgang 1912 gehoert, einem relevanten Jahrgang fuer die Einziehung und eben bei der Polizei in Frankfurt gearbeitet hat. Ich kontaktiere nun das Hessische Staatsarchiv, dort sollen die Polizei-Personalakten fuer Frankfurt fuer die Zeit bis 1945 liegen. Dann waere ich einen Schritt weiter. Was mich aus dem Text oben noch etwas irritiert, ist die im Kontext des Bataillon 306 erfolgte Erwaehnung von "Fronturlaubern" und Gerichtsverfahren in der Truppe dazu, in Verbindung mit Verschiebeaktionen. Es deckt sich so eindeutig nicht mit dem Inhalt dessen, was meinem Grossvater widerfahren sein soll (Unbefugte Urlaubsgewaehrung und daraufhin Verweis in eine Strafeinheit) aber, es ist eine vage Andeutung mehr. Nichtsdestotrotz ist es keine klare Lage, dazu sind meine Erinnerungen an die Gespraeche auch zu unpraezise und ich war relativ jung 8, 9 Jahre und habe nicht wirklich nachgefragt damals.

    Vielen Dank auf jedenfall schonmal, das hat mir schon weitergeholfen!
    Christoph

    Einheiten von besonderem Interesse: Ordnungspolizei: Polizeibataillon 208 bzw. 311 (Jena), SS-Polizeiregimenter 13 ab Juli 43 (Bialystok) bis Verlegung nach Kärnten; SS-Polizeiregiment 2 ab Juli 1944; 2. SS-Standarte Frankfurt am Main, 83. SS-Standarte Oberhessen

    Mehr Licht.

  • Hallo Christoph & andere Interessierte

    Mal sehen was die Anfrage bei der WASt bringt. Eventuell lässt sich ja dadurch die Truppenzugehörigkeit aufklären. In der Zwischzeit können wir ja trotzdem alle Informationen zum Pol.Btl. 306 und seinen Nachfolgeformationen zusammentragen.

    Nachfolgend und wiederum im Auftrag von unserem Rolandus die Geschichte des II./Pol.Rgt 15 (ehemals Pol.Btl. 306).
    An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön für das uneigennützige Zurverfügungstellen seiner Ausarbeitungen. :]

    18.07.1942
    Der bisherige Führer der 1.Kompanie Pol.Btl. 306,
    Oberleutnant d.Sch. Kuhr, wurde anscheinend vom 18.7.1942 bis 1.9.1942
    bei neugebildeten Pol.Rgt 15 in Lettland „Lehrgangsleiter für
    Unterführer“ (Torsten Schäfer, „Jedenfalls habe ich auch mitgeschossen“.
    Das NSG-Verfahren gegen Johann Josef Kuhr und andere ehemalige
    Angehörige des Polizeibataillons 306, der Polizeireiterabteilung 2 und
    der SD-Dienststelle von Pink beim Landgericht Frankfurt am Main 1962 –
    1973. Eine textanalytische Fallstudie zur Mentalitätsgeschichte.
    Villigst Perspektiven. Dissertationen des Evangelischen Studienwerks
    e.V. Villigst, Band 11, LIT-Verlag Hamburg, 2007, im Folgenden „Schäfer,
    NSG-Verfahren, S.“, S.63)

    19.07.1942
    Am 19.7.1942 wurde das Pol.Btl. 306 aus dem Fonteinsatz herausgelöst und nach Lettland verlegt, wo es das II. Bataillon Pol.Rgt 15 bildete.
    Am 19.7.1942 wurde das Polizeibataillon 306 aus dem Fronteinsatz wieder herausgezogen und kam nach Lettland.
    In dieser Zeit wurden alle Polizeibataillone in Polizeiregimentern
    zusammengefasst. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.97 unten, BA B R 19, 103,
    Bl. 3)

    Aus den bis dahin selbständigen Polizeibataillonen 305, 306, 310
    und der 3.Panzerkompanie wurde das Polizeiregiment 15 unter Oberst Emil
    Kursk als Regimentskommandeur gebildet. (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 98
    oben, s.a. Anm. 138 Die Nummern der Polizeiregimenter entstanden
    willkürlich in der Reihenfolge ihrer Aufstellung und hatten keine
    Beziehung an Wehrkreise oder andere örtliche Gegebenheiten, BA B R 19
    281, Bl. 91, abgesehen vom Heimatstandort!)

    Der Stab des II./Pol 15 (PB 306) lag nun in Pinsk,
    während die einzelnen Kompanien auf verschiedenen Orten in der Umgebung
    verteilt wurden. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.98)

    Aus dem Bericht des Chefs der Ordnungspolizei,
    SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst Daluege, über den Kräfte- und
    Kriegseinsatz der Ordnungspolizei im Kriegsjahre 1942“ hinsichtlich der
    Gefährdung der Nachschubwege der kämpfenden Truppe, der allgemeinen
    Aufbauarbeit, der Befriedung der Bevölkerung und er Sicherheit der
    Ernte: „ … Zur Abwehr dieser Gefahren wurden auf Befehl des RFSS die
    gesamten im Bandenkampf stehenden Verbände des mittleren Heeresgebietes
    und Weißrutheniens unter Führung des Höheren SS- und Pol.-Führers
    Russland-Mitte als dem Beauftragten des Reichsführers-SS, in seiner
    Eigenschaft als Bevollmächtigter für die Bandenbekämpfung im gesamten
    rückwärtigen Gebiet der Ostfront zusammengefasst.

    Unter seiner Führung standen die Pol.-Regimenter 2, 10, 11, 13
    und bis zu ihrem Fronteinsatz auch die Regimenter 14 und 15 im
    Kampfeinsatz zur Säuberung des Gebietes zwischen dem Generalgouvernement
    und dem Dnjepr einerseits und den baltischen Saaten andererseits.

    In zahllosen Gefechten und Großunternehmungen haben die Kräfte
    der Ordnungspolizei einschl. der mot. Gend.-Züge und des Einzeldienstes
    sowie die Schutzmannschaftsbataillone über 30 000 Banditen im Kampf
    vernichtet, 4 000 Gefangen und zahlreiche Beute an Waffen, Gerät und
    Lebensmittel eingebracht, sowie über 3 000 Bandenhelfer und Saboteure
    nach Kriegsrecht beseitigt….“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 99, aus BA B R 19 336, Bl. 6)

    Der damalige Oberleutnant d.Sch. Kuhr schrieb etwa ein Jahr später über die Einsätze des II./Pol 15
    (PB 306) (Schäfer, NSG-Verfahren, S. 268, in einem Manuskript für einem
    am 25.11.43 in den Niederlanden gehaltenen Vortrag im Rahmen einer
    „weltanschaulichen Schulung“, s.a. S. 267, Anm. 393, Original im BA B R
    20/50): „ …Eisenbahntransport nach Pinsk (Nordgrenze Ukraine)… Die
    K.Staffel stieß nun geschlossen wieder zum Bataillon. … Von August bis
    Anfang Dezember 1942 war das Bataillon zusammen mit einer Pol.Panzerkompanie, die unter Führung von Hauptmann Kokott
    stand, zuerst westl. Pinsk und dann ostw. Pinsk und Luniniec in den
    Rokitnosümpfen eingesetzt. Während sich der Einsatz westl. Pinsk nur auf
    die Bekämpfung kleinerer Bandengruppe in Gruppen bis Komp.-Stärke
    erstreckte, galt es ab November 100 km ostw. Pinskin den Rokitnosümpfen
    am Sluzk den Kampf gegen Banden über 1000-Mann-Stärke aufzunehmen. Von
    Moskau organisierte „Weiß-Ruthenische Partisanen-Gruppe“… Auftrag:
    Verhinderung des Zusammenschlusses der „Weißruthenischen und
    Wolhynischen Partisanengruppe“ längs des Pripjet. … Vorher
    Bataillon-Sonderaktion in Pinsk zur Lösung der Judenfrage. Ukraine Juden
    frei. … In Rokitnosümpfen: Dezentralisierung des Regiments, bis zu den
    Kompanien, Panzerkomp., dem Bataillon zugeteilt, Zusammenarbeit mit dem
    SD….“

    Torsten Schäfer, „Jedenfalls habe ich auch mitgeschossen“. Das
    NSG-Verfahren gegen Johann Josef Kuhr und andere ehemalige Angehörige
    des Polizeibataillons 306, der Polizeireiterabteilung 2 und der
    SD-Dienststelle von Pink beim Landgericht Frankfurt am Main 1962 – 1973.
    Eine textanalytische Fallstudie zur Mentalitätsgeschichte. Villigst
    Perspektiven. Dissertationen des Evangelischen Studienwerks e.V.
    Villigst, Band 11, LIT-Verlag Hamburg, 2007, im Folgenden „Schäfer,
    NSG-Verfahren, S.“

    00.08.1942
    Im August 1942 wurde das II./15 (PB 306) mit der Pol.Reiter-Abt.II in den Raum Pinsk verlegt, das III./
    15 (PB 310) in den Raum Brest-Kobryn und das III./Pol.Rgt 11 (PolBtl 320) in den Raum Kobryn.

    Das II./15 (PB 306) soll im Spätsommer oder im Herbst 1942 an der
    Tötung von etwa 1 000 oder mehr Juden des Ghettos Luninetz/Luniniec im
    Süden Weißrußlands beteiligt gewesen sein, zusammen mit der
    12.Kp./III./PolRgt 17 (4.Kp./ PB 69, ab 11.42 II./Pol.Rgt 28 Todt),
    ebenso an einer Judenaktion in Lachwa am 2.u.3.9.1942, wobei 1 946 Juden
    getötet worden sein sollen.
    (Stefan Klemp, Nicht ermittelt, Klartext-Verlag Essen, Jan.2005, S. 188-189, 237-249)

    01.09.1942
    Vom 1.9.1942 bis 3.12.1942 führte Oberleutnant d.Sch. Kuhr im Raum Pinsk die 2.Kompanie des II./Pol 15 Pol.Btl.306 (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)

    Während des Einsatzes in Pinsk führte Oberleutnant d.Sch. Plantius,
    bisher Adjutant, die 1.Kompanie des II./Pol 15 Pol.Btl. 306 (Schäfer,
    NSG-Verfahren, S.65)

    06.10.1942
    II./Pol.Rgt 15
    Der Zugwachtmeister ist am 06.10.1942 bei Pinsk-Russland gefallen
    http://forum-der-wehrmacht.de/thread.php?threadid=33580

    29.10.1942
    Am 29.Oktober 1942 trafen die Männer des II./Pol.Rgt 15 (Pol.Btl
    306) und der 10./III./Pol.Rgt 15 (Pol.Btl 310) in Pinsk ein. Die Aktion
    dauerte mehrere Tage. Über die genaue Zahl der Opfer besteht Unklarheit.
    Die Angaben schwanken zwischen 16 – 26 000.

    Einsatz des II./Pol.Rgt 15 (PB 306) in Pinsk, 170
    km östlich Brest Litowsk. Aus dem Bericht des Kompanieführers der
    10./III./PolRgt 15 (PB 310), Hauptmann der SchP Helmut Saur aus Barmen: “
    Die Kompanie erhielt am 27.10.1942, nachdem der Befehl zum sofortigen
    Abmarsch aufgehoben war, den Befehl, am 28. 10.1942 in Kobryn
    einzutreffen. Die Kompanie traf verlastet befehlsgemäß in Kobryn ein und
    wurde von hier nach Pinsk in Marsch gesetzt. Eintreffen am Westausgang
    Pinsk 29.10.42, 4:00 Uhr.

    Die am 28.10.1942 in Pinsk stattgefundene Besprechung bei H.Rgt.Kdr.Oberst Kursk ergab, das zwei Batl., und zwar das II./Pol 15 (im Org.11) und Reiterabteilung 2 die äußere Absperrung übernehmen, während 10. und 11./Pol 15 ohne zwei Züge mit der Durchkämmung des Ghettos beauftragt wurden.

    11./Pol 15, ohne einen Zug (dieser wurde am Nachmittag ebenfalls von der ( weiteres unles.) entbunden)
    und war für die Bewachung am Sammelplatz, Sicherung der einzelnen
    Transporte am Exekutionsplatz, der etwa 4 km außerhalb Pinsk lag und
    Absperrung des Exekutionsplatzes bestimmt.

    Für letztere Aufgabe wurden im weiteren Verlauf der Aktion
    teilweise Reiter eingesetzt. Diese Maßnahme bewährt sich tadellos, da
    bei einem Fluchtversuch von 150 Juden alle wieder ergriffen werden
    konnten, obwohl sich diese z.T. bei auf einige Kilometer entfernt
    hatten.

    Die befohlene Absperrung stand um 4:30 Uhr, und es zeigte sich,
    dass sie in Anbetracht der vorangegangenen persönlichen Erkundung der
    eingesetzten Führer unter Wahrung der Geheimhaltung in kürzester Zeit
    stand und ein Entweichen von Juden unmöglich war.

    Mit der Durchkämmung des Ghettos sollte befehlsgemäß um 6:00
    Uhr begonnen werden. Infolge der noch bestehenden Dunkelheit wurde der
    Beginn der Durchkämmung um eine halbe Stunde verschoben.....

    Die erste Durchkämmung war um 17.00 Uhr beendet und verlief
    ohne Zwischenfälle. Am ersten Tag wurden etwa 10 000 Personen
    exekutiert. Für die Nacht lag die Kompanie in Alarmbereitschaft im
    Soldatenheim.

    Am 30.10.1942 wurde das Ghetto zum zweiten Mal durchkämmt. Es
    wurden insgesamt etwa 15 000 Juden zum Sammelplatz zugeführt. Kranke
    Juden und einzelne in den Häusern zurückgelassene Kinder wurden sofort
    im Ghetto ...exekutiert. Im Ghetto wurden etwa 1 200 Juden
    exekutiert.....

    Am 1.11.1942 wurde die Kompanie ab 17:00 Uhr zur äußeren
    Absperrung eingesetzt und die Reiter-Abteilung 2 zu ihrem Standort in
    Marsch gesetzt.... Am 2.11.1942, 8.00 Uhr wurde die Kompanie vom
    Sondereinsatz Pinsk entlassen und zu ihrem Standort in Marsch gesetzt.
    Die Kompanie erreichte gegen 13:00 Uhr Kobryn, gegen 17:00 Uhr waren
    alle Stützpunkte wieder erreicht.....”

    (Lichtensteiner, Himmlers Grüne Helfer, S. 175-176, S.178: Saur kam
    nicht aus dem Pol.- Dienst, sondern aus der LSSAH, n. d. Krieg
    Angestellter einer Elektrofirma im bayr. Fürth)

    Kompanieführer Kuhr im II./Pol 15 gab nach dem Krieg an: „
    … Hauptmann Landwehr galt als besonders scharf. Wenn ich Landwehr
    gegenüber Bedenken gegenüber der Aktion erhoben hätte und vielleicht
    gesagt hätte, das sei eine Schweinerei, bei der ich nicht mitmachen
    würde, hätte er mich zweifellos sofort festnehmen und dann einem
    SS-Gericht überstellen lassen. Ich kannte Landwehr schon von Frankfurt
    am Main her. Er war Parteigenosse. Er war auch bemüht, laufbahnmäßig
    vorwärts zu kommen. Er griff auch durch.“ (Schäfer, NSG-Verfahren, S.62)

    08.11.1942 (?)
    Wegen seiner Leistungen bei „Einsätzen“ wurde der Oberleutnant Plantius vom II./Pol 15
    (PB 306) am 8.11.1942 zur Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes II.
    Klasse vorgeschlagen (Schäfer, NSG-Verfahren, S.65, hier steht
    8.11.1941, aus dem Zusammenhang kann aber nur 8.11.42 stimmen, da
    Plantius ab 1.7.41 dem Stab Pol.Rgt Lublin angehörte?!)

    01.12.1942
    Am 1.12.42 kehrt das Pol.Rgt 15 mit der Pol.Pz.Kp 3 nach Pinsk zurück.
    Kurz darauf wurde das Rgt. einschließlich der 3.PolPzKp zum
    Fronteinsatz auf die Bahn verladen. Die Fahrt ging über Gomel –
    Bachmatsch – Konotop – Charkow – Kupjansk nach Waluiki, wo entladen
    wurde. Unterwegs fuhr der Vorzug, auf dem die Pol.Pz.Kp verladen worden
    war, auf eine Mine. Ein Panzerspähwagen fiel vom offenen Wagen, die
    Bergung dauerte einen Tag.

    Nach einer Woche Aufenthalt marschierte das Pol.Rgt 15 im
    Kfz-Marsch von Waluiki über Alexejewka nach Tatarino, wo es beim
    ungarischen AK südlich Woronesch entlang des Don eingesetzt werden
    sollte. Zum Einsatz bei den Ungarn kam es aber nicht.
    (Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S.82)

    03.12.1942
    Aus bisher nicht näher bekannten Gründen endete die Führung des II./Pol 15
    (Pol.Btl. 306) durch Hauptmann d.Sch. Paul Landwehr am 3.12.1942
    (Schäfer, NSG-Verfahren, S.61), ein Nachfolger ist bisher nicht bekannt.

    Oberleutnant d.Sch. Kuhr, bisher Führer der 6.Kp. /Pol 15
    (2.Kompanie Pol.Btl. 306), übernahm vom 4.12.1942 bis zum 24.2.1943, ab
    30.1.1943 als Hauptmann d.Sch., die 3.Kompanie während der Kämpfe im
    Großen Donbogen. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63)

    05.12.1942
    Hitler und das OKH sahen in der italienischen und ungarischen Front
    die gefährdetsten Abschnitte der Ostfront und wiesen die H.Gr. B am
    5.Dezember darauf hin, dass ein Erfolg des Gegners in diesem Teil der
    Front „unabsehbare operative Folgen“ haben könnte (OKH/GenStdH/ OP.Abt.
    (I S/B) gez. Adolf Hitler, an H.Gr. B. vom 5.12.1942, 23.10 Uhr
    (OKH/Org. H 1/170). Hitler befahl deshalb zur Stützung der verbündeten
    Fronten die Zuführung einer ganzen Reihe von Verbänden und
    panzerbrechenden Waffen, die – zumindest auf dem Papier – eine
    ansehnliche Verstärkung der Kampfkraft darstellten, und legte die
    Grundsätze fest, nach denen die Verstärkungen eingesetzt werden mussten.

    Es waren dies:
    - verst. Polizei-Regt. 14, 15
    - SS-Brig. Schuldt,
    - 2 le. Art.Abt. (mot),
    - Führerbegleit-Btl.,
    - 1 Pz.Abt.
    - 1 Pz.Kp.,
    - 1 le. gp. Gren.Kp.,
    - 4 Pz.Jg.Kp. mit insgesamt 48 s.Pak Sfl
    - 7 Sturmgeschütze,
    - 50 m. Pak
    (Manfred Kehrig, Stalingrad. Analyse und Dokumentation einer
    Schlacht, Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, Band 15,
    Herausgegeben vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Deutsche
    Verlags-Anstalt, Stuttgart, 1974, S. 345, s.a. Anm. 141 und 142)

    12.12.1942
    Unterstellung des Pol.Rgt 15 bei H.Gr B (Kannapin)

    18.12.1942
    In der Nacht zum 18.12.1942 wurde das Pol.Rgt 15 alarmiert und
    musste mit der 3.PolPzKp bei stärkster Kälte, auf verschneiten Straßen
    und unter großen Strapazen und Entbehrungen nach Rossosch marschieren.

    Dort erfuhr das Rgt, dass es der Kgr. Fegelein innerhalb des
    XXIV.PzK unterstellt war. Zugleich kamen erste Nachrichten über den
    Durchbruch der Russen mit 1000 Panzern durch die italienischen
    Stellungen, außerdem über den russ. Vorstoß nördlich und südlich von
    Stalingrad entlang des Tschir auf Millerowo.

    In Rossosch traf das Pol.Rgt 15 auf die ersten zurückgehenden
    Italiener, marschierte aber weiter in Richtung Donbogen und bezog
    Alarmquartier in Michalowska.

    Am Abend des 18.12.42 erfolgte der Weitermarsch nach Smaglejewskaja. Der RgtsKdr, ein Btls-Kdr, der Kraftfahr-Offz. des Rgts und ein Kraftfahrer verfuhren sich mit zwei PKW und wurden von den Russen gefangengenommen.

    Das II./Pol.Rgt 15 marschierte weiter im Bogutschar-Tal über Golaja nach Bugajewka. Aufklärung und Sicherung übernahm hierbei die 3.PolPzKp.

    In der Dunkelheit rollten russ. Panzer an der Marschgruppe vorbei
    in Richtung Kantemirowka. Von Bugajewka aus erreichte das II./15 nach
    Überwindung von stärkerem russ. Artilleriefeuer kompanieweise den
    Stützpunkt Taly. Taly musste auf Führerbefehl hin so lange gehalten
    werden, bis Verstärkungen zur Stelle waren bzw. bereits von den Russen
    eingeschlossenen deutsche Einheiten von Stalingrad und dem Tschir kommen
    den Stützpunkt erreichten.
    (Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S.82)

    20.12.1942
    Am 20. und 21.12.42 fanden heftige Abwehrkämpfe im „Igel Taly“ gegen eine russ. Übermacht statt.
    (Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S.82)

    21.12.1942
    In den frühen Morgenstunden des 21.12.42 wurde die Räumung Talys
    befohlen. Das III./Pol.Rgt 15 führte unterdessen in Bugajewka schwerste
    Kämpfe gegen ein russ. Schützen-Regiment und erlitt große Verluste.

    Die aus Taly ausbrechende Kampfgruppe marschierte über Fissenkowo
    nach Golaja und wurde dabei zweimal von russ. Truppen angegriffen. Bis
    zum 24.12.42 wurden stärkste Feindangriffe aus dem Goli-Tal abgewehrt,
    und das Pol.Rgt 15 mit der 3.PolPzKp erlitten starke Verluste.

    Genauere Angaben über den Einsatz der 3.PolPzKp und des Pol.Rgt 15 im Donbogen konnten nicht gefunden werden.

    Vom II./Pol.Rgt 15 ist nur bekannt, dass es über 1000 Mann an Ausfällen, Vermissten und Verwundeten hatte.

    Das Pol.Rgt 15 wurde, wie das Pol.Rgt 14, im großen Donbogen
    zwischen Don und Donez im Januar 1942 vernichtet, auch die unterstellte
    3.PolPzKp wurde vernichtet, bzw. erlitt starke Verluste.
    (Regenberg, Panzerfahrzeuge ... der OrPo 1936-45,S.82-83)

    „...folgendes Schreiben der Abwicklungsstelle II./Pol. 15 (Pol.-Batl. 306) aus Frankfurt vom 16.7.1943, in welchem auch Angaben zum Fronteinsatz des Pol.-Batl. 310 enthalten sind.

    " I. Wertungen für das Infanterie-Sturmabzeichen

    Gemäß Regimentsbefehl Nr. 2 des Pol.-Rgts. 15 vom 21.2.1943 wurden für
    die Verleihung von Sturmabzeichen folgende Kampfhandlungen als
    Sturmangriffe im Sinne der Ziffer III, 1 (1) gem. H.V.Bl.1941 Teil C,
    Ziffer 211, III, 5 festgelegt:

    1. 21.12.1942 Bugajewka für Teile des III./Pol.15

    2. 21.12.1942 Smalijewka für Teile der Trosse vom Stab, Na.-Komp.,

    II. und III./Pol.15

    3. 23., 24. und Golaja für Teile der Na.-Komp., II. und III./Pol.15

    25.12.1942

    4. 1.1.1943 Passjukowo für Teile des II./Pol.15 ( Oberleutnant

    Dietze ) und Na.-Komp. ( Rgts.-Reserve )

    5. 8., 9. und Schw. Molot. für Teile des Stabes und Na.-Kompanie

    10.1.1943 ( Rgts.-Reserve ), II. und III./Pol.15"

    http://forum-der-wehrmacht.de/thread.php?pos…7715#post207715

    03.01.1943
    II./Pol.Rgt 15 ab 3.1.43 bei der “SS-KGr Lieke” (verst.II./SS-Pol.InfRgt 3 der SS-PolDiv)
    (Stoves, Die 22.,25,27. und 233.PD)

    24.2.1943
    Am 24.Februar 1943 wurden die Polizeiregimenter in
    SS-Polizeiregimenter umbenannt. Diese Entscheidung des Reichsführers SS
    und Chef der Deutschen Polizei wurde mit der „Anerkennung ihres
    besonders tapferen und erfolgreichen Einsatzes…“ begründet. (siehe Auch
    Rolf Michaelis, Der Einsatz der Ordnungspolizei 1939 – 1945, Berlin
    2008, S. 24)

    Anscheinend kehrte der bisherige Chef der 7./Pol 15
    (3.Kompanie Pol.Btl. 306), Hauptmann d.Sch. Johann Josef Kuhr, nach dem
    24.2.1943 zur PV Frankfurt/Main zurück. Ein weiterer Einsatz beim
    SS-Pol.Rgt 15 erfolgte nicht mehr. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.63 unten)

    Nach Auflösung des II./Pol 15 (Pol.Btl. 306) wurde
    der Hauptmann d.Sch. Heinrich Plantius vom Februar 1943 bis Sommer 1943
    in Bergzabern bei einem Ausbildungs-Regiment (Pol.Ausb.Rgt.
    Oranienburg, s.a.d.) eingesetzt und gelangte anschließend mit diesem als
    Ausbilder nach Gannat in Südfrankreich. Auch er kehrte nicht mehr zum
    neuen SS-Pol.Rgt 15 zurück. (Schäfer, NSG-Verfahren, S.65)

    ENDE

    Die Reste des alten Polizeiregiment 15 mitsamt des II. Bataillon (ehemals Pol.Btl. 306) wurden im Februar/März 1943 neu aufgestellt, indem es mit Teilen der Pol.Rgter 27 (IV. bzw I.) und 28, die in Norwegen stationiert waren, vereinigt wurde. Hier führte das Regiment die Bezeichnung Pol.Rgt „von Braunschweig“. Erst ab 06.04.1943 führte das Pol.Rgt „von Braunschweig“ wieder die Bezeichnung „SS-Pol.Rgt 15“. Im Sommer 1943 war das SS-Pol.Rgt 15 in Norwegen eingesetzt. Dort wurde laut Fotoaufnahmen eines ehemaligen Angehörigen des Pol.Btl. 306 hauptsächlich Ausbildung betrieben. Ab Herbst 1943 folgte der Einsatz in Italien.

    Grüsse Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

  • Guten Tag Daniel,

    völlig OT nun:
    Tja, "unser" Rolandus...
    Jeder, der etwas länger im FdW dabei ist, der weiß um seine Hilfsbereitschaft, die Uneigennützigkeit.
    Durch persönliche Bekanntschaft kann ich gar bestätigen, dass Roland ein verdammt feiner netter Kerl ist.

    Problematisch wirds nur wenn wir beide an freien Wochenenden versuchen den Regenwald zu retten.  8)

    Grüße Thomas

  • Hallo,

    wie oben bereits angekündigt, stelle ich nun ein paar Dokumente und Aufnahmen aus einem kleinen Nachlass eines ehemaligen Angehörigen des Polizeibataillon 306 ein.

    Bei dem ehemaligen Angehörigen handelt es sich um Polizei-Wachtmeister Erich Böttcher, Wohnort: Ludwigshafen, Königsstr.
    Sein Polizei-Dienstausweis folgt als erstes.

    @Thomas/Huba
    Das ist wirklich OT, denn ich habe bis heute noch nicht richtig begriffen, was ihr mit der Rettung des Regenwaldes meint? ?(:D

    Beste Grüsse
    Daniel

  • Hi,

    und weiter gehts.
    Die folgenden fünf Aufnahmen zeigen die Ausbildung-Periode 1940. Laut dem Polizei-Dienstausweis war zu dieser Zeit Major d. SchP. Adolf Haan, geb. 16.02.1892, Kommandeur des Polizei-Ausbildungs-Bataillon Frankfurt a. Main.

    Die handschriftliche Originalbeschriftung auf der Rückseite der Fotos lautet:
    "Ausbildung Frankfurt (Main) 1940"
    "Truppenübungsplatz Stegskopf (Westerwald) 1940"

    Fortsetzung folgt

  • Hallo,

    auf den nächsten Bildern sehen wir die Vereidigung des Polizei-Ausbildungs-Bataillon Frankfurt/Main, dann Pol.Btl. 306, und den darauffolgenden Aufmarsch vor der Frankfurter Gutleutkaserne. Des Weiteren ist der Inspekeur der OrPo Kassel August Edler von Meyszner auf einigen Fotos deutlich zu erkennen.

    Rückseitige Beschriftung der Fotos:
    "Vereidigung in Frankfurt (Main) 1940"

    Fortsetzung folgt

  • Hallo,

    nun folgen wenige Aufnahmen aus der Polen-Periode des Pol.Btl. 306. Zu beachten ist auf dem ersten Foto das Schild (roter Pfeil) an der Eingangstür.

    Die handschriftliche Originalbeschriftung auf der Rückseite der Fotos lautet:
    "Lublin, Kaserne, 1941"
    "Lublin 1941"
    "Materiallager Lublin 1941"

    Fortsetzung folgt demnächst

    Viele Grüsse
    Daniel

  • Hallo zusammen,
    hier ein kleiner Beitrag zum Polizeibataillom 306:

    Zustandsbericht des Bataillons vom 14.6.42
    Fehkbestand an Offz: 9
    Fehl an Unteroffizieren u. Mannschaften: 85

    Fehl an Waffen: 2 s.M.G. 08

    Verluste im Berichtszeitraum vom 15.05.42 - 14.06.42
    tot verwundet krank sonstiges Abgänge
    Offz 0 0 0 0 0
    Unteroffiziere 2 0 0 0 0
    Mannschaften 3 49 0 0 0

    Ersatz eingetroffen: keiner

    Werturteil des Kommanteurs: Durch die ergänzung der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke hat sich der Zustand etwas verbessert. Mückenschleier wurden auf unserem Versorgungswege bis heute noch nicht geliefert. Durch den dauernden fdl. Art.-Beschuss sind M.G. 08 ausgefallen und müssen in Stand gesetzt werden. Schwierigkeiten ergeben sich in der Ersatzteilbeschaffung, da für diese Gewehre im gesamten Befehlsbereich keine Ersatzteile zu bekommen sind.3 M.G. 34 sind dem Bataillon zugeteilt worden.
    Stimmung der Truppe: gut
    Das Bataillon war dem Infanterieregiment 425 (223. ID) unterstellt.

    Quelle: NARA

    Mit harzl. Gruß
    Denys

    Suche Infos zum 744.PiBat. (41/42) der 25. PzDiv. (87. PzPiBat) (43/44) und 21. PzDiv (45), 62. ID bzw. 57.ID 41/42 (164 IR) sowie zur 168. (43) und 376. ID (44)

    Edited once, last by Denys (August 9, 2014 at 9:37 PM).

  • Hallo zusammen,

    noch eine kleine Ergänzuung meines Posts: die Polizei-Btl. 305, 306 und 310 waren mehrere Monate bei der 223. ID unterstellt. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Btl. weder Pferde noch Kfz (!) hatten - also waren die Btl. lediglich "marschierend" beweglich!

    Mit harzl. Gruß
    Denys

    Suche Infos zum 744.PiBat. (41/42) der 25. PzDiv. (87. PzPiBat) (43/44) und 21. PzDiv (45), 62. ID bzw. 57.ID 41/42 (164 IR) sowie zur 168. (43) und 376. ID (44)

    Edited once, last by Denys (August 10, 2014 at 8:08 PM).

  • Hallo Denys,

    vielen herzlichen Dank für Deine Ergänzungen... :thumbup:

    Für die Zeit der Unterstellung der drei Btln. bei der 223.ID fehlen (bei mir) leider noch alle Angaben, solltest Du also noch weitere Angaben haben, bitte melden!!!

    Welche Rolle ist es denn???

    Herzliche Grüße Dein Rolandus

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump

  • Hallo Rolandus -

    so wie ich das sehe, war das Polizei-Btl. 305 beim Infanterieregiment 344, das Polizei-Btl. 306 beim Infanterieregiment 425. Ich gehe ferner davon aus, dass das Polizei-Btl. 310 im Mai/Juni 42 beim Infanterieregiment 385 war (hierfür habe ich aber keinen Beleg), da wiederum das I. und II./IR 385 zu diesem Zetpunkt dem XXVIII. AK unterstellt waren (das Polizei-Btl. war also sozusagen eine Art Ersatz).

    Da ich die Zustandsberichte des 305. und 310. Polizei-Btls in diesen Thread zum 306. Polizei-Btl. nicht einstellen kann, schick ich dir ne PN.

    Mit harzl. Gruß
    Denys

    Suche Infos zum 744.PiBat. (41/42) der 25. PzDiv. (87. PzPiBat) (43/44) und 21. PzDiv (45), 62. ID bzw. 57.ID 41/42 (164 IR) sowie zur 168. (43) und 376. ID (44)

  • Hallo Denys,

    vielen Dank für die Ergänzungen und die PN!!

    Solche Informationen sind immer wieder „erste Sahne“…. :D


    Die drei Bataillone waren im Lufttransport in den Nordabschnitt der Ostfront gekommen, die Kfz dürften also im letzten Einsatzstandort zurückgeblieben sein – oder noch auf dem Land-/Eisenbahnmarsch zu ihren Bataillonen….

    Der Einsatz im „Rahmen“ der Wehrmacht – in diesem Falle also im wahrsten Sinne des Wortes musste auch so erfolgen, da die Bataillone gar nicht für einen Fronteinsatz gegliedert und ausgestattet waren, sie konnten mit ihren auch altersmäßig und ausbildungsmäßig begrenzt einsatzbaren Polizisten also nur in s e h r begrenztem Maße Ersatz für „richtige“ Infanterie-Bataillone darstellen…

    Was aber anscheinend „der Wehrmacht“ so nicht bewusst war und dementsprechend waren dann oft auch die Reaktionen, wenn die Pol.Btlne. „mal wieder versagten“…


    Herzliche Grüße Dein Rolandus

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump

  • Hallo Rolandus -

    hinsichtlich der Beweglichkeit war mein Hinweis etwas voreilig: es ist zwar richtig, dass die Bataillone keine Pferde hatten- also auch keine bespannten Fahrzeuge. Aber es scheint zumindest einen "gewissen" Kfz-Bestand gegeben zu haben. Wieviel und was das allerdings war, lässt sich aus den Zustandsberichten nicht entnehmen.

    Das die Polizei-Btl. nicht mit einem Inf.-Btl. vergleichbar waren, dürfte man schon sehr gut an der Bewaffnung erkennen.

    Wenn ich noch was finde gibt es Nachricht.

    Gruß
    Denys

    Suche Infos zum 744.PiBat. (41/42) der 25. PzDiv. (87. PzPiBat) (43/44) und 21. PzDiv (45), 62. ID bzw. 57.ID 41/42 (164 IR) sowie zur 168. (43) und 376. ID (44)

    Edited once, last by Denys (August 11, 2014 at 9:38 PM).

  • Hallo,

    passend zum Thema „Polizei-Bataillon 306“, zwei frühe Feldpostkarten eines Wachtmeisters der Reserve. Aufgabeort der beiden Karten (mit Datum 02.12.1940 und 21.12.1940) war Lublin (GG).
    Der Absender war in einer Polizei-Kraftfahrstaffel das anscheinend das Bataillon 306 unterstellt war. Die Karte vom 02.12.1940 zeigt den Briefstempel ‚Polizei-Bataillon 306 – 4. M.G. Kompanie‘.

    Gruße Postschutz

  • Hallo Wilbert,


    vielen herzlichen Dank für die beiden Karten!

    Postalische Belege sind immer eine interessante Ergänzung ^^

    Herzliche Grüße Dein Rolandus

    Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel - man weiss nie, was man bekommt. Forrest Gump

  • Hallo Forums-Freunde,

    1.jpg
    Unbekannte Kompanie des Pol.Btl. 306 in Lettland oder Weißrussland 1942

    Siehe und vergleiche dazu bitte auch hier: http://www.ffmhist.de/ffm33-45/porta…n_306_nachkrieg
    (klick auf "Zusätzliche Beiträge zu diesem Thema: Das Frankfurter Polizeibataillon 306" am Seitenende, dort sieht man u.a. das selbe Gruppenfoto)

    Es könnte sich um die 1. Kompanie handeln, da ich glaube Heinrich Plantius als Kompaniechef erkannt zu haben.

    2.jpg
    Oberleutnant d.Sch. Heinrich Plantius?
    (* 25.10.1914 Duisburg als dritter Sohn des Behördenangestellten (Vater nicht genannt) und das Hausfrau Gertrud Plantius, geb. Dahms, überdurchschnittlich begabter und erfolgreicher Schüler, 1934 Abitur in Usingen/Taunus mit Auszeichnungen, seit Mitte 1931 in der HJ, ab 1.11.32 aktiv in der SA, im März 1933 zur SS, Mai 1933 Eintritt in die NSDAP, nach Absolvierung der studentischen Arbeitspflicht Studium Uni Heidelberg zwei Semester Geographie, Geschichte und Sport, aus finanziellen Gründen (Arbeitslosigkeit des Vaters) Abbruch des Studiums, 1935 – 1938 Wehrdienst, zuletzt Leutnant d.R., im November 1938 Eintritt in den Polizeidienst in Frankfurt am Main, Offizierslehrgang in Berlin-Köpenick, 1.10.1939 Leutnant d.Sch., Einsatz im Pol.Ausb.Btl. Frankfurt/Main, 1.10.1940 Oberleutnant d.Sch., Adju. und Gerichtsoffz. Pol.Btl. 306 bis 1.7.41, dann Hilfssachbearbeiter im Stab Pol.Rgt Lublin, ab 29.10.41 als Gerichtsoffz. im Stab Pol.Rgt. Lublin, 30.3.42 Rückkehr zum Pol.Btl. 306 als Adjutant, 12.1942 Hauptmann d.Sch., 2.43 nach Auflösung des Pol.Btl. 306 bis Sommer 1943 in Bergzabern beim V./ Pol.Ausb.Rgt. Oranienburg, mit diesem Btl. nach Gannat in Südfrankreich, bis Januar 1944 Ausbilder des III./Galiz.SS-Freiw.Rgt. 4 in der Nähe von Trier, mit dieser Einheit nach Maastricht, dann in den Raum Tarnopol. Dort Mitte März 1944 verwundet. Nach Genesung ab Juni 1944 Luftschutzdienst in Franfurt/Main, bis Kriegsende noch beim BdO Schwarzes Meer in Gallas, Rumänien, und in Italien, wo er in Bozen im März 1945 (? So im Original) in Kriegsgefangenschaft geriet, wegen Kriegsverbrechen interniert, am 22.4.19848 ohne Verurteilung entlassen. Nach verschiedenen Tätigkeiten rückwirkend ab 1.2.1952 im Jahre 1961 wieder Polizeidienst der Stadt Frankfurt/M., verheiratet, 2 Kinder, evangelisch, s.a. Schäfer, NSG-Verfahren, S. 64-66 oben)

    Gruss Daniel

    "Mit den falschen Selbstgewissheiten derjenigen, die sich für bessere, stets auf der richtigen Seite befindliche Menschen halten, ist aus dem Nationalsozialismus nichts zu lernen." Götz Aly

    Edited 2 times, last by Policeman (December 19, 2014 at 8:58 AM).