Ausladekommissare
Einführung, Begriff und Aufgaben
Die Aufgabe der Ausladekommissare bestand in der Überwachung von bearbeiteten Ein- und Ausladungen und - bei eventuellen Störungen - im Eingreifen im Rahmen des Auftrages, ferner, bei eiligen oder dringenden Fällen, in der selbständigen Anordnung von Ein- und Ausladungen sowie - in besonderen Situationen - in der Vertretung sämtlicher Belange der vorgesetzten Transportkommandantur. Besonders charakteristisch für diese Dienststellen war ihre dauernde Beweglichkeit und ihr Einsatz an ständig wechselnden Orten. Die Dienststellen der Ausladekommissare bestanden aus militärischem und Bahnpersonal und waren normalerweise einer Transportkommandantur beziehungsweise deren Bahnbevollmächtigtem unterstellt. Im Rahmen der erteilten Aufgaben war der Auslade-Kommissar für die militärischen Belange, sein Bahnbeamter für die betriebliche Durchführung verantwortlich. Einsatzgebiet war in der Regel der Ein- und Ausladeraum bestimmter Bewegungen oder Truppentransporte. Er hatte Befehlsbefugnisse gegenüber der Truppe.
Es wurden auch bedingt kriegsverwendungsfähige (bed.k.v.) Offiziere aller Waffengattungen des Heeres als Ausladekommissare eingesetzt, diese mussten vor ihrem Einsatz einen Lehrgang beim Lehrkommando in Venlo oder bei der Lehrabteilung in Nymwegen absolvieren (Transportschule).
Bei der Aufstellung der Auslade-Kommandos zum Fall Weiß waren die Einheiten dem Heeres-Gruppen-Kommando-Nord, hier die der Wehrkreise II und III dem A.O.K.4, die im Wehrkreis I dem A.O.K.3 unterstellt.
Dem Heeres-Gruppen-Kommando-Süd die aufzustellenden Auslade-Kommandos des Wehrkreise VIII.
Es gab insgesamt 61 Ausladekommissare.
Der Ausladekommissar mit der Nummer 51 war nicht vergeben.
Die Nr. 1 bis 24 wurden in der Kriegsgliederung vom 15.Januar 1940 als Auslade-Kommando bezeichnet, ab wann es hierzu eine Umbenennung in Ausladekommissare gab, ist derzeit unbekannt. In der Feldpostübersicht von N. Kannapin werden ebenfalls die Ausladekommissare als Auslade-Kommando bzw. Auslade-Kommandantur etc. genannt.
Eine Armbinde mit der Aufschrift Ausladekommissar gab es vermutlich erst ab dem 07. August 1942.
Nach der Vfg. v. 7.8.1942 (HM 42, Nt. 692)
Die Waffenfarbe der Dienstgradabzeichen war schwarz.
Die Truppenkennzeichnung auf den Schulterklappen war mit einem lateinischen Tr mit der darunter angebrachten Einheitennummer (1-49, 51-60, 100, 101) versehen, bei den Offizieren goldfarben, bei den Unteroffizieren und Mannschaften silberfarben.
Mit Grundlegenden Befehl Nr.21 vom Chef des Generalstabes des Heeres vom 16.Februar 1944 - Offene Truppenteil-Bezeichnungen im Feldheer - mit Einführung zum 28.August 1944, wurde als Truppenkennzeichen nur das lateinische T auf den Schulterklappen/Aufschiebeschlaufen angebracht.
Der Nachweis von taktischen Zeichen konnte bisher nur in den Kriegsgliederungen erbracht werden.
Bild 1 KStN
Bild 2 Taktische Zeichen/Truppenkennzeichen
Quellen:
BN45-TESS, BN45-RHO, DU-NA-T78-R130, DU-NA-T78-R391, DU-NA-T78-R520, BV45-HDV, BN45-SCHA